Deutsche Botschaft - Ehegattennachzug beantragen - Wartezeit

  • Guten Tag liebe Community,


    ich möchte meine Frau, die ich in der Ukraine geheiratet habe nach Deutschland holen und aktuell gibt es bis einschließlich Oktober keine freien Termine, wie es ab November aussieht ist auch noch nicht bekannt. Da das nunmal mehr als 3 Monate sind, plus die Bearbeitungszeit, die sich auch noch auf bis zu 3 Monate ausweiten kann die Frage:


    Gibt es eine Möglichkeit das zu beschleunigen oder zu umgehen, im Rahmen der Visumfreiheit von 90 Tagen sogar direkt bei der deutschen Ausländerbehörde vorzusprechen? Ich habe mir von einem Berater sagen lassen, dass wir direkt zur deutschen Ausländerbehörde gehen können um einen Antrag zu stellen, diese würden das zwar nicht gut finden und sich wehren, aber würden es dennoch unter Umständen machen.


    Mfg
    Meto

  • So sind dann also in vier Jahren aus Wochen Monate geworden....
    Unsere gesamtwartezeit 2015 betrug 6 Wochen bis wir das Visum dann hatten und auf der ominösen Liste mit den abholbereiten Visa standen.
    wenn ich das alles so lese drängt sich mir immer mehr der Eindruck auf dass es nur darum geht die Leute von diesem Schritt ab zu schrecken...

  • wenn ich das alles so lese drängt sich mir immer mehr der Eindruck auf dass es nur darum geht die Leute von diesem Schritt ab zu schrecken...


    Wahrscheinlich. Die Leute die hierher kommen wollen ja arbeiten und nicht einfach wie andere Flüchtlinge von den Sozialkassen leben^^
    Wir dulden hier nur Sozialschmarotzer...

  • Gibt es sonst keine andere Möglichkeit um das zu beschleunigen? 6 Monate sind eine Lange Zeit, ich weiß, das Problem haben natürlich viele


    Setze dich jeden Morgen so um 10 Uhr für ca. eine Stunde an den PC und schaue nach freien Terminen.Es werden immer wieder kurzfristig welche frei.So war es bei mir auch.Hatte dann auf einmal einen Termin für den nächsten Tag. Kostet zwar etwas Mühe , aber das ist momentan das einzige was dir bleibt.

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:


  • Wahrscheinlich. Die Leute die hierher kommen wollen ja arbeiten und nicht einfach wie andere Flüchtlinge von den Sozialkassen leben^^
    Wir dulden hier nur Sozialschmarotzer...


    Dann schlagt doch euren ukrainischen Frauen mal vor, genau so wie die Flüchtlinge nach Deutschland einzureisen, wenn der offizielle Weg euch zu lange dauert.
    Natürlich nicht mit dem Boot übers Mittelmeer oder die Balkanroute. Macht es nett. Einfach mit dem Flugzeug landen und Pass wegschmeißen.
    Was werden eure Frauen sich freuen und Spaß haben.


    Plougras hatte es schon richtig beschrieben. Einfach immer mal nach Terminen schauen. Die Botschaft in Kiew hat nach der Abschaffung der Visapflicht Personal abgebaut.
    Da muss man einfach mal ein wenig Geduld haben. Ich denke immer, lieber eine oder zwei Wochen warten, dafür alles offiziell und richtig gemacht und man erspart sich im Nachhinein viele Probleme.

  • in Ö ist es möglich das die Ehefrau unter einhalten der ganz gwöhnlichen 90 Tage Regelung einreist.
    Dann kann das Ansuchen für die Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel Familienangehöriger) direkt in Ö bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
    Das ist entweder Bezirkshauptmannschaft oder Magistratsabteilung in Wien. (Je nach geplantem gemeinsamen Wohnort)
    Wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind (natürlich mit Apostille und anerkannt übersetzt, und es ist auch ein mindestens A1 Deutschnachweis erforderlich) ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das innerhalb der 90 Tage das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird und der gewünschte Aufenthaltstitel ausgestellt wird.
    Allerdings, sollten Dokumente nachgereicht werden müssen und es geht sich in den 90 Tagen nicht aus, dann wird es erforderlich zwischendurch nochmals auszureisen.
    Die 90 Tage Regelung muss jedenfalls eingehalten werden.


    Gibt es diese Möglichkeit in Deutschland nicht ?

  • Die 90-Tage-Regel gilt in der gesamten EU!
    Aber:
    Der Regelfall ist, dass mit einem Visum zum Familienzusammenzug eingereist wid. Ansonsten ist es reiner Goodwill, wenn die Ausländerbehörde mitspielt!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:


  • Nein.
    Und ich glaube in Österreich auch nicht.

  • Und ich glaube in Österreich auch nicht.


    Ich hätte es nicht geschrieben wenn ich es nicht wissen würde :whistling:
    Siehe Infoseite:
    Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich
    Hier ein Auszug davon:
    Antragstellung in Österreich
    Folgende Personengruppen können den Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich stellen:
    Familienangehörige von Österreicherinnen/Österreichern, EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern, sonstigen EWR-Bürgerinnen/sonstigen EWR-Bürgern (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder Schweizerinnen/Schweizern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr unionsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich


    Zu den "Familienangehörigen" (Kernfamilie) zählen folgende Personen:
    Ehegattinnen/Ehegatten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 21 Jahre alt sind
    Eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 21 Jahre alt sind
    Ledige minderjährige Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder)


    Es stellt sich nur die Frage ob es sowas in Deutschland auch gibt ??


  • Gibt es diese Möglichkeit in Deutschland nicht ?


    ja, für Angehörige bestimmter Staaten, UA ist nicht darunter ... und im Falle der "Unzumutbarkeit" ein Visum im Herkunftsland zu beantragen.
    Da ist es egal, ob man Familienangehöriger ist, oder nicht.


    es gibt da auch entsprechende Urteile


    Ansonsten ist es reiner Goodwill, wenn die Ausländerbehörde mitspielt!


    Nicht Goodwill, da muss die ABH schon Gesetze biegen, wenn nicht brechen.
    Aber wo kein Kläger, da kein Richter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!