mündliche Aussage
ist nichts wert.
Ich "spreche" nie mit der ABH, telefoniere auch nicht mit ihnen.
Ich stelle Anträge und die weren so beschieden, wie das Gesetz es verlangt.
Und wenn nicht, muss man halt etwas nachhelfen ... musste ich mal, der Sachbearbeiter musste mit seinem Chef reden, 5 min. später hat er aus "Kulanz" richtig gehandelt.
Im Antragsbogen wird auch nach den Einkommensverhältnissen meiner Frau gefragt und ich soll meine Einkommensverhältnisse (Lohnbescheinigungen) auch offenlegen
der Antragsbogen ist für die Erteilung einer AE und soll alle möglichen Anforderungen abdecken, die für den Einzelfall auch nicht nötig sind.
"Alle" Anforderungen abzudecken ist nur im Einzelfall nötig
Habe ja nun mehrfach versucht im Gespräch die Lage zu erklären,
nicht reden, wozu? bringt nichts.
Antrag stellen, Fakten schaffen, abwarten
hat man mir nochmals mitgeteilt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss
und das ist eben falsch.
aber wenn das nur mündlich gesagt wurde, hast du am Ende keine Handhabe
... du hast es halt falsch verstanden, dein Fehler eben
und darum nicht reden.