Kindesnachzug ohne Einverständnis des Vaters

  • So eine 10 Jährige ist nicht mehr "klein"...


    Der Familienverbund ist bekannterweise in Ukraine enger und aktiver.
    Ist er entsprechend intakt, kann die Babushka problemlos zeitweise Mutterersatz sein, ohne das erzieherische Defizite entstehen...
    Andere Mütter lassen ihre Kinder auch bei den Großeltern und/oder Verwandten, um außerhalb länger einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
    Dank moderner Kommunikationsmittel überstehen das die Kinder, die aus dem Gröbsten raus sind, erstaunlich gut.


    Also so etwas sollte man nicht von deutscher Sicht aus zu abfällig bewerten...


    Ja, das ist eben so ein beschriebener Mentalitätsunterschied.
    Würd aber nicht in meinen engeren Bekannten- oder Freundeskreis passen.

  • Der Kurztrip zum abholen des Visums ist verständlich, denn sie braucht dieses für die Aufenthaltsgenehmigung!
    Und das Kind der Frau kann man erst nachholen, wenn sie selbst offiziell in Deutschland ist, also eine Aufenthaltsgenehmigung hat!
    Familienachzug heißt eben Nachzug und das geht nicht gleichzeitig, da nighty ja nicht der Vater ist und sie somit nicht offiziell zu seiner Familie gehört!
    Das ein Kind erst später nachkommen kann, ist somit normal und liegt am Gesetzgeber!


    Auch die Argumentation mit den Flügen hier ist absoluter Blödsinn!
    Wie bereits geschrieben, war meine Verlobte auch hier in dieser Coronazeit, wir hatten drei Flüge gebucht und alle drei wurden storniert!
    Bei allen drei Flügen habe ich das Geld bisher noch nicht zurück!
    Wir waren auch ständig im Kontakt mit der ukrainischen Botschaft und dem Ausländeramt, über mögliche Flüge mit flyuia wurden wir erst im Mai informiert!
    Auch flyuia Flüge wurden teilweise storniert, beispielsweise weil Flughäfen gesperrt waren!
    Es gab da auch nur Flüge ab Düsseldorf und nicht viele Flüge, die Flüge waren auch nicht günstig, es gab wenige Flüge und Tickets!
    Obwohl mein Schatz keine Kinder hat, hatten wir schon überlegt ob ich sie über den Korridor mit dem Auto an die ukrainische Grenze fahre, aber auch dass war nicht erlaubt weil der Korridor nicht erlaubte das ich hin und wieder zurückfahre!
    Wir wollten ja mit Hochzeitsvorbereitungen anfangen!
    Zudem wusste keiner, wie es weitergeht und wie lange es dauert, dauernd verlängert und Dinge geändert!


    Ich habe keine Zweifel dass nighty und seiner Frau dass Kind wichtig ist, sonst würden sie wohl nicht versuchen dass Kind nach Deutschland zu holen und Lösungen suchen!

  • Stimmt nicht.
    Kindernachzug kann auch schon direkt mit dem Visum für die Frau beantragt werden.
    Das geht sehr wohl gleichzeitig und machen auch die Meisten so.


    Wie gesagt, Niemand kennt hier Keinen, die kompletten Umstände und man kann sowas nur Abstrakt diskutieren.
    Auch hat keiner ne Glaskugel und kann nicht in die Zukunft sehen.
    Es muss sich deshalb auch Keiner angegriffen fühlen.

  • In § 32 Abs. 1 AufenthG steht:

    Zitat

    Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen.


    Bisher ist mir nur bei Kleinkindern bekannt, dass dies direkt geht!
    Wenn es aber doch anders geht als es in § 32 Abs. 1 AufenthG steht, ist es umso schöner!
    Danke für die Info!

  • Sowas ist nur Dir unbekannt. Ein paarhundertmal gemacht....:)))


    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…05-VisaEinreise/-/2263430


    "Terminbuchung für minderjährige Kinder
    Ziehen Ihre minderjährigen Kinder nach Deutschland mit Ihnen auch um, buchen Sie bitte auch gleichzeitig Termine für Ihre Kinder. Für jedes Kind ist ein Termin zu buchen. Ihr Visumantrag und Visumanträge der Kinder können gleichzeitig eingereicht werden. Alle Kinder (auch bis zum 12. Lebensjahr) müssen bei der Antragstellung anwesend sein."


    Was Du da behauptest geht aus Deiner Quelle nicht hervor..
    Du hast Dich verlesen.

  • Die Praxis widerspricht ja dem AufenthG nicht. In dem Zitat steht ja nicht, daß die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bereits eine bestimmte Zeit die Aufenthaltserlaubnis etc. haben müssen, bevor dem Kind eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bzw. der Antrag dazu gestellt werden kann. Bei gleichzeitiger Beantragung wird vermutlich zuerst über den Antrag der Eltern/des Elternteils entschieden; ist der Bescheid positiv, wird der Antrag für das Kind auch positiv beschieden; ist er negativ, ist der Antrag für das Kind dann hinfällig. So jedenfalls verstehe ich das.

  • Habe überhaupt kein Problem damit, dass ich hier falsch lag, sondern es freut mich sehr für alle mit Kind kommen wollen!
    Ich lerne gerne dazu!

    Ja, so ist es auch schon seit 1492...:)))


    1492 ist echt nicht schlecht :thumbup:
    Da kamen die ersten Einwanderer mit Familiennachzug wohl mit Christoph Columbus, wobei kann auch nicht sein, der kam ja erst 1493 wieder nach Europa! ;)


    In der Situation um die es ging, geht es ja leider auch jetzt nicht und wäre auch nicht gleichzeitig mit der Mutter gegangen, da es ja weder die Erlaubnis des Kindsvaters gibt oder die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte! Freut mich aber dennoch dass es prinzipiell möglich ist!

  • Erst die Mutter , dann das Kind ? Zieht Das Kind zur Mutter nach wie funktioniert das dann mit der Sicherung des Lebensunterhalt. Der Ehemann der Mutter ist nicht der Vater des Kindes. Bleibt der Ehemann dann aussen vor?


    Gruss Claus

  • Erst die Mutter , dann das Kind ? Zieht Das Kind zur Mutter nach wie funktioniert das dann mit der Sicherung des Lebensunterhalt. Der Ehemann der Mutter ist nicht der Vater des Kindes. Bleibt der Ehemann dann aussen vor?


    Gruss Claus


    Ich werde eine Verpflichtungsabklärung abgegeben. Wir werden vom Ausländeramt auch eine Vorabzustimmung deshalb erhalten.


    Das Kind ist gut bei Oma versorgt, meine Frau hat täglich mit der Tochter im Videochat geredet und täglich die Hausaufgaben kontrolliert. Die Noten der Kleines sind erstklassik.
    Kind bekommt Deutsch- und Englischunterricht.
    Wie gesagt der Vater kümmert sich null, er reagiert nicht mal auf Anfragen. Natürlich war auch geplant, dass das Kind die Sommerferien in Deutschland mit uns verbringt.
    Wegen des Vaters wurde das Visum nicht gleich mitbeantragt, da der Vater unberechenbar ist. Deshalb jetzt auch wieder Rückflug nach Deutschland wegen des Aufenthaltsgenehmigung.

  • Ich werde eine Verpflichtungsabklärung abgegeben. Wir werden vom Ausländeramt auch eine Vorabzustimmung deshalb erhalten.


    Das Kind ist gut bei Oma versorgt, meine Frau hat täglich mit der Tochter im Videochat geredet und täglich die Hausaufgaben kontrolliert. Die Noten der Kleines sind erstklassik.
    Kind bekommt Deutsch- und Englischunterricht.
    Wie gesagt der Vater kümmert sich null, er reagiert nicht mal auf Anfragen. Natürlich war auch geplant, dass das Kind die Sommerferien in Deutschland mit uns verbringt.
    Wegen des Vaters wurde das Visum nicht gleich mitbeantragt, da der Vater unberechenbar ist. Deshalb jetzt auch wieder Rückflug nach Deutschland wegen des Aufenthaltsgenehmigung.


    Ich gebe dir jetzt schon mal einen guten Rat:
    Wie mir scheint,kümmert sich die Mutter nicht vorrangig um das Kind - die Erziehung wird mehr oder weniger von der Großmutter wahrgenommen. (Das kann verschiedene Gründe haben: Bei "Meiner" war es die Arbeit,bei dir ist das was anderes)
    Sieh zu,daß du das Kind zu absoluter Selbständigkeit kriegst,sonst bleibt in der Richtung jede Menge an dir hängen!
    (Ich muß Frauchen heute noch ständig daran erinnern: kontrolliere dein Kind,erziehe dein Kind - einfach aus dem Grund,daß es eben nicht nur an mir hängen bleibt)

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Auch die Argumentation mit den Flügen hier ist absoluter Blödsinn!
    Wie bereits geschrieben, war meine Verlobte auch hier in dieser Coronazeit, wir hatten drei Flüge gebucht und alle drei wurden storniert!
    Bei allen drei Flügen habe ich das Geld bisher noch nicht zurück!
    Wir waren auch ständig im Kontakt mit der ukrainischen Botschaft und dem Ausländeramt, über mögliche Flüge mit flyuia wurden wir erst im Mai informiert!


    SkyUp hat März/April sehr viele Rückholflüge für Ukrainerinnen und Ukrainer :) von Österreich und vor allem auch von Deutschland gemacht.
    Mit so einem Rückholflug sind wir im März als einzige Passagiere nach Wien gelangt :)

  • 14 Tage Aufenthalt in Deutschland -


    Ist es für ein mitreißendes Kind nach Deutschland zwingend erforderlich einen Nachweis zu haben, dass der getzliche "Vater" keinerlei Rechte hat?


    Denk doch mal selbst nach!
    Du willst für 14 Tage ein Kind außer Landes bringen,ohne eine rechtliche Grundlage?!
    Sagt dir Kindesentführung etwas???
    Also bitte: Solche Fragen kann man sich verkneifen!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Denk doch mal selbst nach!
    Du willst für 14 Tage ein Kind außer Landes bringen,ohne eine rechtliche Grundlage?!
    Sagt dir Kindesentführung etwas???
    Also bitte: Solche Fragen kann man sich verkneifen!


    Sicherlich kann man es negativ sehen. Ohne den Vater in Kenntnis zu setzen ins Ausland zu verschwinden. Aber der Grund könnte ja auch ein ganz normaler Urlaub sein. Der Vater arbeitet und die Mutter macht mit dem Kind einen Urlaub. Es muss ja nicht immer gleich negativ behaftet sein!?
    Muss es immer eine rechtliche Grundlage geben, wenn der Rückflug bereits geplant ist? Sicherlich kann man es so auslegen dass man gar nicht vor hat wieder zurück zu fliegen.


    Aber danke für deine Antwort. Dann weiß ich jetzt Bescheid :)


  • Muss es immer eine rechtliche Grundlage geben, wenn der Rückflug bereits geplant ist? Sicherlich kann man es so auslegen dass man gar nicht vor hat wieder zurück zu fliegen.


    Dein Urlaub interessiert niemanden wirklich. Auch mit deinem Rückflugticket verhält es sich so.
    Einzig allein interessant ist das Kindeswohl,und was mit diesem Kind passiert - und genau darauf wird an der Grenze kontrolliert.
    Sonst könnte ja jeder kommen... ;)

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • 14 Tage Aufenthalt in Deutschland -


    Ist es für ein mitreißendes Kind nach Deutschland zwingend erforderlich einen Nachweis zu haben, dass der getzliche "Vater" keinerlei Rechte hat?


    Wie kommst du auf die Idee. dass der gesetzliche Vater keinerlei Rechte Hat????? Hat sie das gesagt?

  • Dein Urlaub interessiert niemanden wirklich. Auch mit deinem Rückflugticket verhält es sich so.
    Einzig allein interessant ist das Kindeswohl,und was mit diesem Kind passiert - und genau darauf wird an der Grenze kontrolliert.
    Sonst könnte ja jeder kommen... ;-)[/quote]


    Einzig allein interessant ist das Kindeswohl,und was mit diesem Kind passiert


    Keine Frage. Das Wohl des Kindes, steht an erster Stelle. Ich würde keine Beziehung anfangen, wenn ich mich nicht mit dem Kind verstehen würde.
    Das MUSS gegeben sein. Sonst kann eine Beziehung nicht insgesamt funktionieren.
    Die Tochter sagte, dass sie Ihren Vater nicht sehen möchte, weil sie Angst hat und kein Interesse hat. Sie sagte außerdem, dass sie mich sehr gerne hat und sie sich freut mich wiederzusehen. Dieses beruht selbstverständlich auf Gegenseitigkeit.
    Ich bin keine 20 mehr und habe selber zwei erwachsene Kinder. Mir ist die Ernsthaftigkeit sehr wohl bewusst. Ich würde nie etwas machen oder entscheiden, was sich negativ für das Kind erweisen würde.
    Ich weiß, dass ich mich nur auf die Aussage der Mutter verlassen kann. Ob es die ganze Wahrheit ist....es gibt immer zwei Seiten.

  • Wie kommst du auf die Idee. dass der gesetzliche Vater keinerlei Rechte Hat????? Hat sie das gesagt?


    Ja das war Ihre Aussage. In Ihrer Schwangerschaft haben sie sich getrennt. Unterhalt würde der Vater nicht bezahlen und ein wirkliches Interesse zeigt er auch nicht.
    Sie hat das alleinige Erziehungsrecht. Aber wie gesagt es ist die Aussage der Mutter. Wenn du eine andere rechtliche Grundlage für mich hast, wäre ich für jeden Hinweis dankbar!

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