Dieser Ukrainevertriebene Status wird zwar derzeit wieder verlängert, aber früher oder später doch auslaufen.
Das schon, aber diejenigen die hier bleiben wollen bekommen sicher gute und einfache Möglichkeiten.
Soweit mir bekannt ist haben Ukrainer/innen derzeit wegen Führerschein kein Problem in Ö. UA Schein wird anerkannt.
Wenn deine Frau ohnehin die Führerscheinprüfung macht hätte ich vom UA Schein erst gar nix gesagt, weil dieser wird dann sonst eingezogen.
Dritstaat-Angehörige dürfen nur 6 Monate mit dem ausländischen Führerschein hier fahren. Außer man hat den Flüchtlingsstatus.
Sie macht nur eine Fahrprüfung. Den theoretischen Teil würde sie trotz B1-Kenntnissen nicht schaffen.
Und da stellt sich für mich immer noch die Frage darf dann deine Frau, wenn noch angemeldet und auch noch Wohnsitz in UA, in UA mit einem Ö Führerschein fahren ?
Glaube nicht, dass sie jemals in der Ukraine fahren möchte