Kontkat zum Auswärtigen Amt wegen Visablehnung

  • Mir stinkt es ziemlich wie restriktiv die Visas abgelehnt werden. Wie willkürlich Botschaften urteilen können, ob sich zwei Menschen die sich mögen, ja lieben, sehen dürfen oder nicht. ES IST KATASTROPHAL. …und unmenschlich.


    Meine Freundin hat sich in der Visastelle gedemütigt gefühlt.


    Daraufhin nahm ich über ein E-Mail Formular Kontakt zum Bürgerservice des Auswärtigen Amtes auf:
    Ich wollte eine ukrainische Freundin nach Deutschland
    einladen. Alle Unterlagen waren korrekt vorhanden: Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung Flug von Kiew nach Frankfurt und zurück. Gebühren bezahlt, Vorsprechtermin vereinbart. In diesem Büro bekam sie ein Nein, sie bekommen kein Visa vorgeknallt.
    Ziemlich geschockt versuchte meine Freundin einen halben Tag später einen neuen Anlauf in einem anderen Büro für Visaangelegenheiten. Hier waren zwar die Mitarbeiter freundlicher, sie solle aber bitte einen Einreisestempel-Eintrag aus meinen Pass vorlegen. Nur dann bekäme sie das Visa. Ich war noch nicht in der Ukraine, es gab also keinen Stempel. Sie musste völlig frustriert nachts die 455 km mit dem Zug wieder nachhause fahren. Unser Treffen kann NICHT stattfinden. Kosten für Dokumente und Flugticket sind verloren. Warum wählt die Deutsche Botschaft solch ein Verfahren. Die Botschaft selbst scheint hier völlig außen vor zu sein. Diese Büros, wer auch immer sie finanziert, werden von machtbesessenen Ukrainern besetzt, die ein ganz normales Visabegehren ablehnen können. Meine ukrainische Freundin hatte keine Chance ihre absolut glaubwürdigen und vollständigen Dokumente einem deutschen Mitarbeiter vorzulegen, der die Seriosität fachgerecht richtig beurteilen kann. Ich fühle mich bevormundet von jemandem, der sich in keinster Weise bemüht dieses Begehren zu verstehen. Meine Freundin war bereits in Italien, Zypern und Südafrika. Es gab keine Probleme mit der Ausstellung des Visaantrags auf den Botschaften dieser Länder. Sie sagte mir, dass sie so etwas noch nicht erlebt habe.



    Antwort des Bürgerservice:
    dankend bestätige ich Ihre Anfrage an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts vom 19. Februar 2011 in der Visumangelegenheit Ihrer aus der Ukraine stammenden Freundin.
    Ihre aufgrund der Schilderung Ihrer Freundin gemachten Ausführungen werden wir gern prüfen. Bitte teilen Sie mir dazu ergänzend noch folgendes mit:
    1. Personalien Ihrer Freundin (vollständiger Name und Geburtsdatum)
    2. Wann (Datum und Uhrzeit) hat sie konkret in welchen "Visabüros"
    vorgesprochen (bitte Anschrift)
    3. Hat sie Unterlagen als Bestätigung ihrer Versuche, ein Visum zu
    beantragen, erhalten? Wurde ein Stempel in ihren Reisepass eingebracht?
    Sobald mir die benötigten Informationen vorliegen, werden wir uns gern
    mit der deutschen Botschaft in Kiew in Verbindung setzen, um die
    Angelegenheit zu überprüfen.
    Mit freundlichen Grüßen


    Meine Antwort:


    Danke für ihre Antwort. Gerne möchte ich Ihnen Folgendes beantworten:
    1. Name: Viktoriya L….., 19.11.1984, Passausweisnummer: EE…..
    2. Visastelle: Slatoustiwska Str. 37-39, am 14.02.2011 um 12:00 Uhr, 6. Kabine (Fenster).
    3. Es gibt leider keinerlei Protokoll oder Schriftstück über die Ablehnung des Antrags, da die Angestellte in diesem Büro Viktoriya extrem eingeschüchtert und
    verunsichert hat. Sie hat keinen Stempel in ihren Ausweispapieren. So weit ist es ja gar nicht gekommen, dass jemand die Dokumente überhaupt sorgfältig geprüft wurden.
    Sie legte neben meiner Verpflichtungserklärung, der Auslandsreisekrankenversicherung, dem Flugticket und der Hotelbuchung, also den Aufenthaltsort während ihres geplanten Besuches in Deutschland, auch noch eigene Dokumente bei.
    Dennoch sagte die Angestellte der Visastelle nach kurzem Überfliegen der Dokumente, dass Viktoriya beweisen müsse, dass sie mich kenne. Das ist lächerlich, da ich ihr ein offizielles Dokument, nämlich die Verpflichtungserklärung, per Post zugesandt habe. Dieses Verpflichtungserklärung ist ein geprüftes, amtliches Dokument. Das muss ich Ihnen, glaube
    ich, nicht erklären.
    Dass sie mich kennt, müsse sie mit entsprechenden Fotos auf denen wir gemeinsam abgebildet sind und mit Telefonlisten wie den Einzelverbindungsnachweisen der Telefongespräche belegen. Wissen sie was ein fünfminütiges Gespräch von Deutschland in die Ukraine kostet? Ca. 10 Euro.
    Die bereits angesprochene Machtbesessenheit und Willkür mit der diese Angestellten Visaanträge ablehnen ist erschreckend und abschreckend. Es ist eine Einschränkung meiner Freiheit, unserer Freiheit!
    Ganz abgesehen davon sind private Fotos oder Konversationslisten von Facebook eine private, teils sehr intime Angelegenheit, die ich nicht so ohne weiteres jedem vorlegen will. Zudem können solche "Beweise" ohne Probleme am PC verändert werden. Es ist kein Dokument! Kein Gericht würde solche "Dokumente" anerkennen.
    Auch das Beibringen einer Kopie meines Passes mit Einreise- bzw. Ausreisestempel ist nicht zwangsweise notwendig, was ebenfalls in diesen Büros behauptet wird. Wir müssen uns an die Richtlinien und Vorgehensweise zur Erteilung eines Visas auf der Homepage des Auswärtigen Amtes halten, jedoch aber auch an nichts anderem mehr.
    Ich gehe davon aus, dass sie sich hierzu klar äußern können und ggfs. diese Personen in den dubiosen, vorgeschalteten Büros in Kiew entsprechend anweisen mit den Antragstellern menschlich und respektvoll umzugehen.
    Als "Beweisstück" sende ich Ihnen gerne als Attachment ein gemeinsames Foto von Viktoriya und mir. Ich möchte sie bitten genau hinzuschauen, denn ich denke, dass man ein Gefühl spüren muss, was diese zwei Menschen füreinander empfinden.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gerne erwarte ich ihre Antwort.


    Antwort des Bürgerservice:
    ich danke Ihnen für Ihr erneutes Schreiben in der Visumangelegenheit Ihrer Bekannten und die Übermittlung der Personaldaten von Frau …….
    Bitte gestatten Sie mir zunächst einige Anmerkungen zum Visumverfahren im Allgemeinen. Die Zuständigkeit für Visumangelegenheiten liegt bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Fall der Botschaft in Kiew. Das Auswärtige Amt wird mit der Prüfung eines Visumantrages grundsätzlich nicht befasst.
    Das deutsche Ausländerrecht und die Vereinbarungen der Schengen-Partner bilden den rechtlichen Rahmen, an den unsere Auslandsvertretungen im Visumverfahren gebunden sind. Sie müssen danach in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen zur Erteilung des beantragten Visums erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums gehört u.a., dass die Antragstellerin die gesicherte Finanzierung ihres Aufenthalts nachweist, ihre Bereitschaft zur Rückkehr in ihr Heimatland plausibel belegt und insbesondere den Zweck des geplanten Aufenthalts glaubhaft darlegt.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auf das anliegende Merkblatt der Botschaft Kiew zu Besuchsvisa verweisen, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass u.a. zum Nachweis des Reisezwecks Bekanntschaftsnachweise vorzulegen sind. Unvollständige Anträge können von der Botschaft nicht bearbeitet werden.
    Meine Nachforschungen bei der Botschaft in Kiew ergaben, dass Frau … bei ihrer Vorsprache am 16.02.2011 keine Nachweise zur Bekanntschaft mit Ihnen vorgelegt hat. Der Antrag konnte daher von der Botschaft nicht zur Bearbeitung angenommen werden. Frau ….. wurde gebeten, einen neuen Termin zu vereinbaren und zu diesem Termin vollständige Antragsunterlagen einschließlich aussagekräftiger Bekanntschaftsnachweise vorzulegen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Fotos als Bekanntschaftsnachweise nicht akzeptiert werden können; die Botschaft fordert daher auch keine Fotos an.
    Ich möchte noch eingehen auf die von Ihnen erwähnte Verpflichtungserklärung. Wie Ihnen zweifelsfrei bekannt ist, kann sich in Fällen, in denen der Antragsteller nicht über ausreichende finanzielle Eigenmittel verfügt, ein Dritter durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung nach den §§ 66-68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichten, für die aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. In erster Linie dient die Verpflichtungserklärung also dazu, die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland nachzuweisen. Daher werden die Antragsteller im Visumverfahren zu ihren persönlichen Verhältnissen und zu ihrer Beziehung zum Gastgeber in Deutschland etc. befragt und gebeten, entsprechende Nachweise vorzulegen wie z.B. Telefonverbindungsnachweise, Skype-Protokolle, Schriftverkehr und ähnliches. Auch die Webseite des Auswärtigen Amtes weist darauf hin, dass der Antragsteller im Visumverfahren den Zweck seiner Reise plausibel und nachvollziehbar darlegen muss. Die Befragung des Antragstellers ist zur Ermittlung des Reisezwecks und der Rückkehrbereitschaft durchaus üblich und stellt auch keinen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Antragsteller dar. Die Informationen werden von den Mitarbeitern der Botschaft vertraulich behandelt.
    Ich hoffe, diese Ausführungen können dazu beitragen, das Visumverfahren für Sie und Ihre Bekannte transparenter zu machen.
    Mit freundlichen Grüßen



    Na Super, eine Antwort wie man sie von einer Botschaft erwartet. Als ob ich die Merkblätter nicht gelesen hätte. X(


  • :hmm: Da kannst Du dich drehen und wenden wie du willst. Da musst Du Dich nun in Geduld üben :holzhacken: und dieses Spiel mitmachen wenn du nicht bis zur "Visafreiheit" zwischen EU und der Ukraine warten willst. ;) :hail: Aber das hatten wir ja schon im Tread " Visa -Die Hürde schlechthin besprochen.
    Ich hatte meine jetzige Frau letztes Jahr jeden Monat einmal besucht. Das konnten wir natürlich auch nachweisen,und war auch wichtig für die Visaerteilung. Aber plane dafür schon einmal ein paar Euros ein! :growup:

  • Es ist stressfreier sie in der Ukraine zu besuchen oder Urlaub z.B in der Türkei zu machen.
    Muß es unbedingt Deutschland sein, kannst du auch eine Woche Urlaub in Paris oder Prag machen und dann mit dem Schengenvisum deine Eltern in Deutschland besuchen.

  • Wie machen die das?



    GELD :D


    Entweder mit Touristenvisum über die lokalen Reiseagenturen oder Vorausetzung aller Kriterien durch Geld und eventuelle Kontakte.


    VE ist ja keine Voraussetzung für ein Visa. Nur wenn der Reisende die Reisekosten nicht selbst tragen kann.


    Geld = kein Zweifel an der Rückkehrwilligkeit.
    Eine VE ist dann eher schon ein Minuspunkt.

  • Es ist stressfreier sie in der Ukraine zu besuchen oder Urlaub z.B in der Türkei zu machen. Muß es unbedingt Deutschland sein, kannst du auch eine Woche Urlaub in Paris oder Prag machen und dann mit dem Schengenvisum deine Eltern in Deutschland besuchen.

    Naja so einfach ist das leider nicht wenn ein Besuchsvisum bereits abgelehnt wurde und ein entsprechender Stempel im Reisepass vorhanden ist. Hatten wir uns auch so gedacht das Prag genauso gut wäre wenn es in DE eben nicht sein darf. In der Reiseagentur sprach man auch gleich offen zu ihr das sie sich kaum Hoffnung machen braucht nach Tschechien Reisen zu dürfen, zumindest nicht mit ihrem Stempel im Reisepass :pillepalle: Gruß Frank

  • Hallo Miutti, kann Deine Wut verstehen. Aber warum nicht persönlich zusammen mit Deiner Freundin in der Botschaft vorsprechen um das Visum zu beantragen ? Was gibt es besseres als gemeinsames Händchenhalten um das „Bekanntschaftsverhältnis“ zu dokumentieren ? Trotzdem eine zeitnahe VE nicht vergessen mitzunehmen. Falls es dann immer noch Probleme gibt kannst Du als Deutscher verlangen einen deutschen Sachbearbeiter für Visaangelegenheiten zu sprechen. Wizzair und andere Airlines fliegen sehr günstig nach Kiew und ihr könntet dann direkt nach Visumerteilung gemeinsam nach Deutschland reisen. Übrigens: Die EU stellt Kiew Visumfreiheit für das 1.Halbjahr 2011 in Aussicht. Mal sehen ob was daraus wird.

  • Aber warum nicht persönlich zusammen mit Deiner Freundin in der Botschaft vorsprechen um das Visum zu beantragen


    Geht das wieder? Ich habe das im Jahr 2000 so gemacht. Aber in der Zwischenzeit lassen sie deutsche Staatsbürger doch noch niemals mehr auf das Grundstück der Visumsstelle oder hat sich das wieder geändert?


    Gruß
    Siggi

  • Geht das wieder? Ich habe das im Jahr 2000 so gemacht. Aber in der Zwischenzeit lassen sie deutsche Staatsbürger doch noch niemals mehr auf das Grundstück der Visumsstelle oder hat sich das wieder geändert? Gruß Siggi

    Bei der FZF schon aber wenn man ein Besuchsvisum beantragt bin ich der Meinung das der Einladende nicht so gern dort gesehen wird. :thumbdown: darüber hatte ich mich 2008 nämlich richtig geärgert

  • Geht das wieder?


    Ich glaube eher nicht. Da die allgemeine Visastelle eine Außenstelle der Botschaft ist, lassen und müssen sie deutsche Staatsbürger nicht reinlassen.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Lasst Miutti das mal versuchen, falls er das will. Als Deutscher hat er das Recht jede Stelle der Deutschen Botschaft, auch die Aussenstellen, zu besuchen, auch in Begleitung von wem auch immer. Die Botschaft wird mit deutschen Steuergeldern finanziert ! Alles klar ?

  • Aber warum nicht persönlich zusammen mit Deiner Freundin in der Botschaft vorsprechen um das Visum zu beantragen ? Was gibt es besseres als gemeinsames Händchenhalten um das „Bekanntschaftsverhältnis“ zu dokumentieren ?

    Das sehen die in der Botschaft gar nicht gerne!!!!! Ich musste letztes Jahr für die Beantragung des Schengenvisums den Schalteraum verlassen und im Innenhof warten. Zwecks Verhinderung der Einflussnahme.
    Erst als wir verheiratet waren durften wir zusammen rein.

  • Als Deutscher hat er das Recht jede Stelle der Deutschen Botschaft, auch die Aussenstellen, zu besuchen, auch in Begleitung von wem auch immer. Die Botschaft wird mit deutschen Steuergeldern finanziert ! Alles klar ?


    Was gab es denn heute Abend zu trinken? :D

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Als Deutscher hat er das Recht jede Stelle der Deutschen Botschaft, auch die Aussenstellen, zu besuchen, auch in Begleitung von wem auch immer.


    Soweit die Theorie. Aber leider nur die Theorie.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Wird man nicht eingelassen, wo kann man dann Klage dagegen erheben? Wieviel Jahre benötigt man bis zum rechtskräftigen Urteil? :pflaster:

  • Aber bitte hinten anstellen und Früh genug kommen, sonst ist zu! !tanz1!

  • Zitat

    Als Deutscher hat er das Recht jede Stelle der Deutschen Botschaft, auch die Aussenstellen, zu besuchen...


    Das ist alles soweit richtig und wenn es um um Deine persönlichen Angelegenheiten als deutscher Staatsbürger geht wirst Du auch vorgelassen.
    Es ist aber auch richtig, dass Du kein Recht auf die Wahrnehmung konsularischer Angelegenheiten für ukrainische Bürger/Innen hast. Wenn Du natürlich Rechtsanwalt bist und ein Mandat des ukrainischen Bürgers/Bürgerin vorlegst, sieht es wohl etwas anders aus.
    Die Mitarbeiter der Botschaft hätten viel zu tun, sich mit den deutschen "Freunden/Innen" zu beschäftigen. Etwas anders ist die Lage noch bei FZV. Nur für ein Besuchsvisum ist auch die Anwesenheit des zu Besuchenden keine conditio sine qua non.
    Ich kenne das Procedere schon seit Ostern 2000. Damals durfte ich noch meistens mit rein, geholfen hat es aber nichts. Von daher ist das heutige Procedere schon ordentlich geregelt. Ich schrieb schon paarmal, wer sich die Hinweise der Deutschen Botschaft genau durchliest, kann schon zu 90% die Erfolgswahrscheinlichkeit des Ansinnens einschätzen.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

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  • Damals durfte ich noch meistens mit rein, gehölfen hat es aber nichts.


    Damals ging das für uns dadurch recht flott: Antritt ohne Wartezeit (bei sonst 2km langer Warteschlange) nur aufgrund des deutschen Passes, sie wurde gefragt: "Ist das die einladende Person", dann war alles klar und das Visum wurde erteilt.


    Gruß
    Siggi

  • Als ich am 28.2 diesen Jahres im Konsulat war gab es dort kaum Leute. bei der Kälte haben die Leute wohl keine Lust stundenlang vor dem Konsulat zu warten? :phatgrin: Morgens um 8.00 stehen meistens 20-30 Leute vor dem Konsulat, bis ca. 10.30-11.00 sind die alle abgearbeitet und es ist wieder leer :lol: Das es um 8.00 meistens voll ist dürfte daran liegen das morgens die Züge aus anderen Städten im Bahnhof ankommen und die Leute dann natürlich direkt zum Konsulat fahren.

  • Als ich am 28.2 diesen Jahres im Konsulat war gab es dort kaum Leute. bei der Kälte haben die Leute wohl keine Lust stundenlang vor dem Konsulat zu warten? :phatgrin: Morgens um 8.00 stehen meistens 20-30 Leute vor dem Konsulat, bis ca. 10.30-11.00 sind die alle abgearbeitet und es ist wieder leer :lol: Das es um 8.00 meistens voll ist dürfte daran liegen das morgens die Züge aus anderen Städten im Bahnhof ankommen und die Leute dann natürlich direkt zum Konsulat fahren.

    Das ist nicht ganz richtig. Für die Beantragung eines Schengenvisums muss vorher ein Termin eingeholt werden. Daher kommt es nun nicht mehr wie früher zu diesen langen Warteschlangen. Der Termin muss +- einer halben Stunde wahrgenommen werden. Die Termine sind beim Pförtner im Eingangsbereich aufgelistet und werden kontrolliert. Wer den Termin nicht wahrnimmt muss einen neuen beantragen und noch mal wieder kommen.
    Nur wer z.B. ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen will kann, ohne Terminvereinbarung zu den angegebenen Öffnungszeiten direkt in die Botschaft.

  • confusion Ja das mit dem Termin bei der Beantragung eines Schengenvisums wußte ich aber Oktober 2008 war es so das meine Frau nur den Tag nicht aber eine Uhrzeit genannt bekam. Vielleicht hat sich das ja auch geändert? Gruß Frank

  • das meine Frau nur den Tag nicht aber eine Uhrzeit genannt bekam. Vielleicht hat sich das ja auch geändert?

    Ja da ändert sich ständig etwas. Allein letztes Jahr gab es bereits schon so viele Änderungen. Ich kann nur jeden raten sich genau vorher bei der Botschaft in Kiew zu erkundigen. Wir haben bei Fragen auch mehrmals über das Kontaktformular der Botschaft angefragt. Nach zwei Tagen gab es immer eine Antwort. Die haben wir ausgedruckt und bei Abgabe der Dokumente am Schalter der Visastelle mit eingereicht. Das hilft eventuelle Probleme von vornherein zu beseitigen.

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