Mir stinkt es ziemlich wie restriktiv die Visas abgelehnt werden. Wie willkürlich Botschaften urteilen können, ob sich zwei Menschen die sich mögen, ja lieben, sehen dürfen oder nicht. ES IST KATASTROPHAL. …und unmenschlich.
Meine Freundin hat sich in der Visastelle gedemütigt gefühlt.
Daraufhin nahm ich über ein E-Mail Formular Kontakt zum Bürgerservice des Auswärtigen Amtes auf:
Ich wollte eine ukrainische Freundin nach Deutschland
einladen. Alle Unterlagen waren korrekt vorhanden: Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung Flug von Kiew nach Frankfurt und zurück. Gebühren bezahlt, Vorsprechtermin vereinbart. In diesem Büro bekam sie ein Nein, sie bekommen kein Visa vorgeknallt.
Ziemlich geschockt versuchte meine Freundin einen halben Tag später einen neuen Anlauf in einem anderen Büro für Visaangelegenheiten. Hier waren zwar die Mitarbeiter freundlicher, sie solle aber bitte einen Einreisestempel-Eintrag aus meinen Pass vorlegen. Nur dann bekäme sie das Visa. Ich war noch nicht in der Ukraine, es gab also keinen Stempel. Sie musste völlig frustriert nachts die 455 km mit dem Zug wieder nachhause fahren. Unser Treffen kann NICHT stattfinden. Kosten für Dokumente und Flugticket sind verloren. Warum wählt die Deutsche Botschaft solch ein Verfahren. Die Botschaft selbst scheint hier völlig außen vor zu sein. Diese Büros, wer auch immer sie finanziert, werden von machtbesessenen Ukrainern besetzt, die ein ganz normales Visabegehren ablehnen können. Meine ukrainische Freundin hatte keine Chance ihre absolut glaubwürdigen und vollständigen Dokumente einem deutschen Mitarbeiter vorzulegen, der die Seriosität fachgerecht richtig beurteilen kann. Ich fühle mich bevormundet von jemandem, der sich in keinster Weise bemüht dieses Begehren zu verstehen. Meine Freundin war bereits in Italien, Zypern und Südafrika. Es gab keine Probleme mit der Ausstellung des Visaantrags auf den Botschaften dieser Länder. Sie sagte mir, dass sie so etwas noch nicht erlebt habe.
Antwort des Bürgerservice:
dankend bestätige ich Ihre Anfrage an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts vom 19. Februar 2011 in der Visumangelegenheit Ihrer aus der Ukraine stammenden Freundin.
Ihre aufgrund der Schilderung Ihrer Freundin gemachten Ausführungen werden wir gern prüfen. Bitte teilen Sie mir dazu ergänzend noch folgendes mit:
1. Personalien Ihrer Freundin (vollständiger Name und Geburtsdatum)
2. Wann (Datum und Uhrzeit) hat sie konkret in welchen "Visabüros"
vorgesprochen (bitte Anschrift)
3. Hat sie Unterlagen als Bestätigung ihrer Versuche, ein Visum zu
beantragen, erhalten? Wurde ein Stempel in ihren Reisepass eingebracht?
Sobald mir die benötigten Informationen vorliegen, werden wir uns gern
mit der deutschen Botschaft in Kiew in Verbindung setzen, um die
Angelegenheit zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort:
Danke für ihre Antwort. Gerne möchte ich Ihnen Folgendes beantworten:
1. Name: Viktoriya L….., 19.11.1984, Passausweisnummer: EE…..
2. Visastelle: Slatoustiwska Str. 37-39, am 14.02.2011 um 12:00 Uhr, 6. Kabine (Fenster).
3. Es gibt leider keinerlei Protokoll oder Schriftstück über die Ablehnung des Antrags, da die Angestellte in diesem Büro Viktoriya extrem eingeschüchtert undverunsichert hat. Sie hat keinen Stempel in ihren Ausweispapieren. So weit ist es ja gar nicht gekommen, dass jemand die Dokumente überhaupt sorgfältig geprüft wurden.
Sie legte neben meiner Verpflichtungserklärung, der Auslandsreisekrankenversicherung, dem Flugticket und der Hotelbuchung, also den Aufenthaltsort während ihres geplanten Besuches in Deutschland, auch noch eigene Dokumente bei.
Dennoch sagte die Angestellte der Visastelle nach kurzem Überfliegen der Dokumente, dass Viktoriya beweisen müsse, dass sie mich kenne. Das ist lächerlich, da ich ihr ein offizielles Dokument, nämlich die Verpflichtungserklärung, per Post zugesandt habe. Dieses Verpflichtungserklärung ist ein geprüftes, amtliches Dokument. Das muss ich Ihnen, glaube ich, nicht erklären.
Dass sie mich kennt, müsse sie mit entsprechenden Fotos auf denen wir gemeinsam abgebildet sind und mit Telefonlisten wie den Einzelverbindungsnachweisen der Telefongespräche belegen. Wissen sie was ein fünfminütiges Gespräch von Deutschland in die Ukraine kostet? Ca. 10 Euro.
Die bereits angesprochene Machtbesessenheit und Willkür mit der diese Angestellten Visaanträge ablehnen ist erschreckend und abschreckend. Es ist eine Einschränkung meiner Freiheit, unserer Freiheit!
Ganz abgesehen davon sind private Fotos oder Konversationslisten von Facebook eine private, teils sehr intime Angelegenheit, die ich nicht so ohne weiteres jedem vorlegen will. Zudem können solche "Beweise" ohne Probleme am PC verändert werden. Es ist kein Dokument! Kein Gericht würde solche "Dokumente" anerkennen.
Auch das Beibringen einer Kopie meines Passes mit Einreise- bzw. Ausreisestempel ist nicht zwangsweise notwendig, was ebenfalls in diesen Büros behauptet wird. Wir müssen uns an die Richtlinien und Vorgehensweise zur Erteilung eines Visas auf der Homepage des Auswärtigen Amtes halten, jedoch aber auch an nichts anderem mehr.
Ich gehe davon aus, dass sie sich hierzu klar äußern können und ggfs. diese Personen in den dubiosen, vorgeschalteten Büros in Kiew entsprechend anweisen mit den Antragstellern menschlich und respektvoll umzugehen.
Als "Beweisstück" sende ich Ihnen gerne als Attachment ein gemeinsames Foto von Viktoriya und mir. Ich möchte sie bitten genau hinzuschauen, denn ich denke, dass man ein Gefühl spüren muss, was diese zwei Menschen füreinander empfinden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gerne erwarte ich ihre Antwort.
Antwort des Bürgerservice:
ich danke Ihnen für Ihr erneutes Schreiben in der Visumangelegenheit Ihrer Bekannten und die Übermittlung der Personaldaten von Frau …….
Bitte gestatten Sie mir zunächst einige Anmerkungen zum Visumverfahren im Allgemeinen. Die Zuständigkeit für Visumangelegenheiten liegt bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Fall der Botschaft in Kiew. Das Auswärtige Amt wird mit der Prüfung eines Visumantrages grundsätzlich nicht befasst.
Das deutsche Ausländerrecht und die Vereinbarungen der Schengen-Partner bilden den rechtlichen Rahmen, an den unsere Auslandsvertretungen im Visumverfahren gebunden sind. Sie müssen danach in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen zur Erteilung des beantragten Visums erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums gehört u.a., dass die Antragstellerin die gesicherte Finanzierung ihres Aufenthalts nachweist, ihre Bereitschaft zur Rückkehr in ihr Heimatland plausibel belegt und insbesondere den Zweck des geplanten Aufenthalts glaubhaft darlegt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das anliegende Merkblatt der Botschaft Kiew zu Besuchsvisa verweisen, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass u.a. zum Nachweis des Reisezwecks Bekanntschaftsnachweise vorzulegen sind. Unvollständige Anträge können von der Botschaft nicht bearbeitet werden.
Meine Nachforschungen bei der Botschaft in Kiew ergaben, dass Frau … bei ihrer Vorsprache am 16.02.2011 keine Nachweise zur Bekanntschaft mit Ihnen vorgelegt hat. Der Antrag konnte daher von der Botschaft nicht zur Bearbeitung angenommen werden. Frau ….. wurde gebeten, einen neuen Termin zu vereinbaren und zu diesem Termin vollständige Antragsunterlagen einschließlich aussagekräftiger Bekanntschaftsnachweise vorzulegen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Fotos als Bekanntschaftsnachweise nicht akzeptiert werden können; die Botschaft fordert daher auch keine Fotos an.
Ich möchte noch eingehen auf die von Ihnen erwähnte Verpflichtungserklärung. Wie Ihnen zweifelsfrei bekannt ist, kann sich in Fällen, in denen der Antragsteller nicht über ausreichende finanzielle Eigenmittel verfügt, ein Dritter durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung nach den §§ 66-68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichten, für die aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. In erster Linie dient die Verpflichtungserklärung also dazu, die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland nachzuweisen. Daher werden die Antragsteller im Visumverfahren zu ihren persönlichen Verhältnissen und zu ihrer Beziehung zum Gastgeber in Deutschland etc. befragt und gebeten, entsprechende Nachweise vorzulegen wie z.B. Telefonverbindungsnachweise, Skype-Protokolle, Schriftverkehr und ähnliches. Auch die Webseite des Auswärtigen Amtes weist darauf hin, dass der Antragsteller im Visumverfahren den Zweck seiner Reise plausibel und nachvollziehbar darlegen muss. Die Befragung des Antragstellers ist zur Ermittlung des Reisezwecks und der Rückkehrbereitschaft durchaus üblich und stellt auch keinen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Antragsteller dar. Die Informationen werden von den Mitarbeitern der Botschaft vertraulich behandelt.
Ich hoffe, diese Ausführungen können dazu beitragen, das Visumverfahren für Sie und Ihre Bekannte transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Na Super, eine Antwort wie man sie von einer Botschaft erwartet. Als ob ich die Merkblätter nicht gelesen hätte.