Brauche ein paar Tips

  • Vielleicht kann dies hier irgendjemand bestätigen


    nein, ich kann es auch bestätigen, leider die Gesetzestexte dazu kenn ich nicht, aber bei Bedarf kann ich mich hier beim суд schlaumachen. In dem Fall ein Freund von mir, seine jetzige Frau hatte eine Tochter aus erster Ehe, gleich nach der Geburt, hat er sich abgesetzt mit unbekanntem Aufenthalt. Sie hat dann das alleinige Sorgerecht beim суд beantragt, Sie musste eine Bescheinigung der Eltern vom Ex Mann bringen, das diese seinen Aufenthaltort auch nicht kennen. Die Eltern des Ex haben dieses geschrieben und Sie hatte das alleinige Sorgerecht.

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Hallo Nevada,
    ich habe von Deinen Nöten gelesen und die Antworten der großen Kenner!! Für alles gut-aber für nix zu gebrauchen!! Ich habe unsere Tochter förmlich mit der Brechstange( 2004 ) aus der UA geholt! Wenn die gleichen Gesetze heute noch gelten dann kann ich Dir ganz sicher helfen . Ich würde Dir 2 Urteile mit Übersetzung auf dem Postwege zusenden! Von wegen geht nicht! Frau und Tochter lesen hier mit- sie sind entsetzt. Beide sind übrigens in einem Plattenbunker aufgewachsen im 8 en von 9 Stockwerken. Die Buden sind nicht nur unten stark vergittert sondern oben auch! Es haben sich Halunken in 2000 vom Flachdach abgeseilt und die oberen Stockwerke "besucht"! Sogar die Kühlschränke ausgeräumt! Nur wenig später wurden Motor, Winde und alle Kabel vom Aufzug gestohlen . Da alles Eigentumswohnungen, haben die Leutchen alle fast 2 Jahre sparen müssen um den Scheiß selber zu bezahlen! Ich möchte gerne wissen wo die Beweihräucherer und Lobhudeler ihre heile Welt gesichtet haben. In Kiev oder auf der Krim? Das ist nicht " die Ukraine"! Halte Dich an das was Dir Deine Frau sagt und versuche nicht den Samariter zu spielen- es kann Dir übel ergehen!
    Beide Urteile sind vom Gericht > Stadtbezirksrat Suworowska der Stadt Cherson <
    Bitte noch Antwort auf folgende Fragen:
    1. Ist der Lump greifbar oder nur registriert, aber verschwunden?
    2. Zahlt er Unterhalt oder hat er etwa nie gezahlt?
    3. Hat sich der Strolch in den 4 Jahren nicht sehen lassen? Dann hast du schon so gut wie gewonnen!!!
    gib mir umgehend Antwort, alles weitere machen wir dann über PN bzw. per E-Mail.
    Ich setze Deine absolute Verschwiegenheit voraus, wegen der Namen meiner Lieben hier und In Cherson!
    Auch kannst Du und Deine Frau jederzeit mit Lenotschka und Anastasiya über Skype über die Angelegenheit reden! Meine Frau sagt gerade in der UA gibt es ganz viele prima Männer nur die sind vergeben und ihre Frauen halten sie fest- daher gibt es auch anständige Richter!! Also Kopf hoch, deine Lieben werden es Dir danken !
    Gruß
    R.W.

  • Ob in diesem Fall ein Besuchervisum von der Botschaft für das Kind erteilt wird ist allerdings fraglich weil sicher wieder "die Rückkehrwilligkeit" nicht erkennbar ist. Sehe ich das Richtig?


    Mit einem Besuchsvisum einfach da bleiben wird nicht funktionieren. UA und DE haben beide das Haagener Abkommen gegen Kindesentführung unterzeichnet.
    http://www.kindesentzug24.com/html/hagener_abkommen.html
    Ihr müsst ein entsprechendes Urteil (oder noch besser eine gütliche Einigung) bekommen. Macht doch einen Termin und sprecht mit ihm. Besser wohl in Anwesenheit eines Beamten vom Jugendamt. Damit wird er den Vorschlag mit der fünfstelligen Summe so ja nicht wiederholen können. Dann sachlich darum fragen, was er für Bedingungen stellt, um eine dauerhafte Ausreise zu erlauben. Wenn er das ablehnt nach den Gründen fragen. Fragen, wie er sich die Zukunft vorstellt, wenn die Mutter im Ausland ist. Ob er sich dann allein um das Kind kümmert. Erst dieser letzte Schritt hatte bei Bekannten nach vielen Monaten Rechtsstreit den Durchbruch gebracht. Sie war dann aber auch bereit dazu, wirklich ohne das Kind aus erster Ehe zu gehen, denn sie wäre mit den beiden Kindern (eines davon ein gemeinsames) und ohne ihren deutschen Mann nicht jahrelang in UA geblieben. In diesem Fall war dem Ex-Mann aber nicht mit dem Rechtsweg beizukommen, denn er zahlte Kindesunterhalt und besuchte auch das Kind. Ist das bei Euch nicht der Fall, ist es natürlich viel einfacher.


    Gruß
    Siggi

  • Danke für die Antwort. Ich weiss natürlich, dass das Kind mit Besuchervisum nicht einfach in Deutschland bleiben kann. Für mich wäre es nur eine Option als Übergangslösung bis wir uns mit dem Vater geeinigt haben und die Tochter wenigstens mal für 3 Monate mit der Mutter zu mir kommen kann. Aber noch mal zu dem Thema wenn der Vater sich komplett querstellt. Ich habe gelesen, dass es möglich ist, das eine Behörde (Jugendamt oder ähnliches) gegen den Vater für das Kind entscheiden kann wenn er zum Beispiel die Reise ins benachbarte Ausland permanent verhindert. Beispiel:


    Eine Frau, getrennt lebend von Ihrem Ex, Kind lebt bei der Mutter. Sie möchte mit Ihrem Kind Ihre Verwanden in Russland besuchen. Dazu braucht Sie die Einwilligung des Vater weil das Kind außer Landes geht. Wenn der Vater aus Boshaftigkeit, Rache oder gekränktem Stolz (was auch immer ihn antreibt) die Genehmigung verweigert, kann die Mutter beantragen das das Jugendamt über den Kopf des Vaters für das Kind entscheidet.


    Genau das ist mein Ansatz um das Kind wenigstens für einen Besuch nach Deutschland zu bekommen. Ich gehe davon aus, das nach unserer Hochzeit meine Frau relativ problemlos ihr nationales Visum bekommt. Dann können wir in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Danach geht sie zurück in die Ukraine und beantragt für das Kind ein Besuchervisum. Falls der Vater nicht einwilligt, Antrag beim Jugendamt stellen das die Tochter die Mutter in Deutschland besuchen möchte.


    Dann gibt es nur noch das Problem bei der deutschen Botschaft ein Besuchervisum zu bekommen. Selbstverständlich geht die Tochter wieder zurück in die Ukraine.

  • Die Bekannte, von der ich oben geschrieben habe, hat auch erst nur eine Genehmigung für das Besuchsvisum für 2 Wochen vom Vater haben wollen. Selbst das hat er konsequent verweigert. Es ging dann vor Gericht. Sie hatte gewonnen. Der Vater legte Berufung ein, damit war das Urteil nichts rechtskräftig. Weiter haben sie es nicht durchgefochten, denn einige Wochen später gab es die gütliche Einigung. Bis zu diesem Zeitpunkt dauerte das Verfahren schon ca. 5 Monate (ohne die Berufungsverhandlung selbst). Das kommt natürlich auf den Auslastungsgrad des Gerichts an und der ist lokal unterschiedlich.


    Meine Meinung: Letztlich ist ein Besuchsvisum viel Aufwand für kein wesentliches Ergebnis. Zumindest dann, wenn sich der Vater wehrt.


    Gruß
    Siggi

  • Welches Gericht ist zuständig, der Wohnort des Vaters oder der Wohnort in dem das KInd gemeldet ist? Sicherlich hast Du Recht dass eine gegenseitige Einigung immer der bessere Weg ist. Trotzdem ist es immer gut wenn man im Vorfeld noch weitere Optionen prüft :)

  • Meine Frau hatte noch eine Idee, wenn er wirklich Geld verlangt: Zahlen und ihn unmittelbar nach der Übergabe verhaften lassen (Vorher alles mit der Miliz absprechen, Scheine markieren, etc.). Hintergrund: Für die Zustimmung Geld zu verlangen, ist in UA ungesetzlich.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Meine Frau ist ein Hardliner.

  • Meine Frau hatte noch eine Idee, wenn er wirklich Geld verlangt: Zahlen und ihn unmittelbar nach der Übergabe verhaften lassen (Vorher alles mit der Miliz absprechen, Scheine markieren, etc.). Hintergrund: Für die Zustimmung Geld zu verlangen, ist in UA ungesetzlich.

    Die Idee klingt gut :) Vereinfacht das auch den Entzug des Sorgerechts?

  • Meine Frau hatte noch eine Idee, wenn er wirklich Geld verlangt: Zahlen und ihn unmittelbar nach der Übergabe verhaften lassen (Vorher alles mit der Miliz absprechen, Scheine markieren, etc.). Hintergrund: Für die Zustimmung Geld zu verlangen, ist in UA ungesetzlich.


    ...ganz heißes Eisen. Von solchen Methoden kann ich nur abraten! Sorry.

  • soll ja auch Väter geben die ihre Töchter lieben

    Mit Sicherheit sind die sogar in der Mehrzahl. Ob das aber für einen Vater gilt der sich die Zustimmung zur Wohnsitznahme im Ausland finanziell vergüten lässt, da habe ich so meine Zweifel. Im Sinne des Kindes ist das jedenfalls nicht.

  • Zuständig ist das Gericht am Ort des zuständigen Jugendamtes, wenn noch kein Jugendamt eingeschaltet worden ist, dann das Gericht am Wohnsitz des Kindes, dort wo es sich aufhält und auch zu Schule geht, eingetragen kann es ja auch an einem anderen Ort in der Ukraine sein, zb. in der Wohnung des Onkels in Kiew, der ihr diese Wohnung überschrieben hat oder einen Teil davon. Von "Geschäften unter Beteiligung der Miliz" rate ich dringend ab, die haben teilweise ein Problem mit der Überprüfung ihrer Tätigkeiten durch vorgesetzte Dienststellen. Eine Folge des Korruptionsvorwurfes seitens Europas, besonders der BRD. Danke Oldtrotter
    PS.: Wenn der Betroffene ein Straftäter ist, oder unauffindbar, dann natürlich sofort zur Miliz und Anzeige erstatten, das ist auch in der Ukraine logisch. Kann sein, dass noch nicht alles so flutscht in der Ostukraine oder auf der Krim, aber hier in der Zentralukraine kann ich nicht über die Miliz und andere Ämter meckern.

  • Kannst Du Deinen Einwand ein wenig begründen?



    Das Wasser das Du hoch schüttest, kommt immer wieder zu Dir zurück.


    Ich halte von solchen Methoden persönlich sehr wenig und versuche immer gütliche Einigungen zu erwirken. Diese sind meist nachhaltiger.


    Gruß
    Chrissi...

  • Gestern habe ich mich einer in Deutschland lebenden Ukrainerin unterhalten. Sie sagte mir, dass es auch möglich ist das meine Frau erstmal alleine nach Deutschland kommt und wir hier in Deutschland mit allen erforderlichen Unterlagen dann das Visum für die Tochter beantragen. Wenn das funktioniert, welche Behörde ist da zuständig?


    Gruß Nevada

  • Klar kann sie allein kommen, wenn sie ihre Tochter in UA zurücklässt. Aber dadurch ist nichts geklärt und es wird auch nichts einfacher, ganz im Gegenteil! Wie lange würde sie denn ihr Kind allein lassen 1 Monat, 6 Monate, 2 Jahre, ... Jahre?


    Das Problem sind nicht die deutsche Behörden, da macht man einfach ein Familienzusammenführungsvisum. Das Problem ist die Zustimmung des Vaters. Die bekommt man sicher nicht leichter, wenn man sich von ihm ein paar Tausend Kilometer wegbewegt.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    danke für Deine Antwort. Leider beantwortet sie aber nicht meine Frage :) Geht es in Deutschland oder nicht? Wenn JA, wer ist zuständig? Du hast sicherlich Verständnis dafür das ich nicht alle Einzelheiten zu meinem Fall hier jetzt öffentlich machen möchte. Sicher läßt meine Frau Ihre Tochter nicht länger allein bei ihrer Mutter in der Ukraine als nötig! Eine Lösung mit dem Sorgerecht ist in Arbeit.


    Wenn meine Frau und Ihre Tochter bei mir in Deutschland sind werde ich einen umfassenden Erfahrungsbericht hier schreiben! :)

  • Geht es in Deutschland oder nicht? Wenn JA, wer ist zuständig?


    Du willst vor einem deutschen Gericht klagen? Das wird nicht gehen. Gerichtsstand ist UA. Deutschland hat nur etwas mit FZF Visum zu tun, sonst gar nichts.


    Zitat

    Sicher läßt meine Frau Ihre Tochter nicht länger allein bei ihrer Mutter in der Ukraine als nötig! Eine Lösung mit dem Sorgerecht ist in Arbeit.


    Nur wie lange ist nötig? Wochen, Monate, Jahre, was versprichst Du? Was tut sie, wenn diese Zeit überzogen wird?



    Ich weiß nicht, wie ukrainische Gerichte dies sehen, aber stell Dir mal den Fall in DE vor: Eine Mutter geht mit ihrem neuen Partner ins Ausland und lässt das Kind allein zurück und versucht dann vom Ausland aus, das Sorgerecht zu bekommen. Sieht das nicht aus, wie eine Aktion, die mit dem Kindeswohl gar nichts zu tun hat?


    Gruß
    Siggi

  • Wenn Du damit in Deutschland vor das Gericht ziehst, dann werden sie erst einmal die Zuständigkeit prüfen müssen, und das bei allen Beteiligten. Für Dich sind sie zuständig, für Deine Frau aber nicht, wenn sie noch Ukrainerin ist, für das Kind logischerweise auch nicht, vermutlich ist die Ehe auch noch nach ukrainischem Recht in der Ukraine oder sonstwo geschlossen worden. Was nun, Kopf nicht hängen lassen, einen Plan aufstellen und pö a pö in Angriff nehmen. Tochter ist bei der Mutter der Mutter, das ist super, sie befindet sich schon ganz klar auf Eurer Seite, jetzt den Kontakt zu Eurer Tochter noch intensiver ausbauen und festigen, es sind jetzt Ferien in der Ukraine, in ein Paar Tagen etwa, egal was es kostet fahrt zu ihr und gebt ihr das Gefühl Euer einzig und alles zu sein. Ich habe es auch getan, es lohnt sich, auch wenn sie lieber bei der Oma bleiben will. Heute bin ich hier und wir sind alle zusammen in einem Ort, sehen und helfen uns und bereuen es auch nicht Streitereien vor Gericht nicht ausgetragen zu haben. Das Leben ist viel zu kurz, um eine Familie im Streit zwischen Vater und Mutter entzweien zu lassen. Meine drei Stieftöchter danken es mir bis heute, dass ich mich niemals in die Beziehung zu ihrem leiblichen Vater eingemischt habe, auf mich haben sie sich immer 100% verlassen können. Also nehmt Euch eine Auszeit, nutzt die Ferien in der Ukraine, und die gehen bis Anfang September, und besprecht alles in Ruhe, es wird so oder so eine Lösung für Euch geben. Gruß Oldtrotter

  • Geht es in Deutschland oder nicht? Wenn JA, wer ist zuständig?


    Hallo Nevada,


    der Visaantrag muss bei der Deutschen Botschaft in Kiew gestellt werden.


    Wenn das Sorgerecht allein bei der Mutter liegt oder ein ukrainisches Gericht die Erlaubnis zur Ausreise erteilt hat, kann ein Visaantrag mit einiger Aussicht auf Erfolg gestellt werden. (Das hängt aber auch noch von anderen Faktoren ab, wie Alter des Kindes, Lebensumstände etc....) Sollte die Botschaft/Ausländerbehörde den Antrag dennoch ablehnen, kann man dagegen beim Verwaltungsgericht Berlin klagen. Wenn das Verfahren gewonnen wird, oder die Behörden einen entsprechenden Vergleich anbieten, wird danach ein Visum erteilt. Wahrscheinlich meinte die Bekannte das.
    Aber das Visum wird ohnehin von der Botschaft erteilt.
    Ohne Visum kann ja auch normalerweise nicht eingereist werden.
    Eine andere Situation entsteht natürlich, wenn das Kind sich bereits in Deutschland befindet....


    MfG.


    Peter.

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