Fehlende Unterhaltszahlungen, wie eintreiben

  • Hallo zusammen,


    wir haben jetzt folgende Situation:


    Mutter mit mir in D verheiratet und wohnhaft, Vater des Kindes in der UA und zahlt nachweisbar keinen Barunterhalt oder sonst etwas, auch keine Naturalien.
    Genauer Aufenthaltsort des Vaters unbekannt, Unterhaltszahlungen angemahnt und schriftlich in Verzug gesetzt (alles per E-Mail). Er hat auch auf die E-Mails geantwortet, also hat er sie auch gelesen und auch verstanden.


    Jetzt kommen die Fragen:
    1. Kann man Unterhaltszahlungen einklagen, und wenn ja wie aus D.
    2. Muss man irgendwelche Vollmachten für Kontaktpersonen in der UA austellen und wenn ja wo
    3. Hat man überhaupt irgendwelche rechtlichen Handhaben gegenüber dem Kindsvater
    4. Was muss z.Zt. eigentlich nach UA Recht für ein Kind bezahlt werden (8 Jahre)


    Vielen lieben Dank aus dem Sauerland
    Peter

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Zitat

    Unterhaltszahlungen angemahnt und schriftlich in Verzug gesetzt (alles per E-Mail).


    Per E-Mail wird man jemanden nicht rechtswirksam in Verzug setzen können.


    Zitat

    1. Kann man Unterhaltszahlungen einklagen, und wenn ja wie aus D.


    Vermutlich geht das von DE aus. Da wird Dir ein Anwalt weiterhelfen können. Aber der Aufwand wird in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Die ganze offizielle Post geht dann über Außenministerium mit Diplomatenpost zur Botschaft, von dort weiter an die ukrainischen Behörden. Das dauert ewig und produziert auch Kosten. Am besten das Verfahren beim nächsten Besuch in UA anstrengen. Zunächst muss erst einmal seine Meldeadresse herausgefunden werden. Wenn er aber dort nicht wohnt...


    Zitat

    2. Muss man irgendwelche Vollmachten für Kontaktpersonen in der UA austellen und wenn ja wo


    Beim nächsten Besuch einfach eine notarielle Vollmacht in dieser Angelegenheit an die Schwiegereltern geben. Das geht sicher auch von DE aus, aber der Aufwand!


    Zitat

    3. Hat man überhaupt irgendwelche rechtlichen Handhaben gegenüber dem Kindsvater


    Sicherlich. UA ist kein rechtsfreier Raum. Aber wenn er untergetaucht ist und bleibt, wirst Du sogar gegen einen Kindsvater in DE nichts ausrichten können.


    Zitat

    4. Was muss z.Zt. eigentlich nach UA Recht für ein Kind bezahlt werden (8 Jahre)


    Das richtet sich nach dem Einkommen des Vaters. Ist er reich? Wenn er einen durchschnittlichen Verdienst hat, womöglich wie in UA üblich, Lohnbestandteile in bar "schwarz" erhält, wozu dann das ganze? Um nach endlosen Streitereien eine Unterhaltszahlung von 20 Euro durchgesetzt zu haben? Das lohnt doch den Aufwand nicht, so meine ehrliche Meinung.


    Da gibt es schon einen anderen Thread zum Thema, wo das Problem "unbürokratisch durch schütteln" gelöst wurde:
    Unterhaltsforderungen aus EU-Staaten in der Ukraine


    Gruß
    Siggi

  • Danke Siggi, uns war es auch klar das es nicht einfach wird.


    Also es geht um mehr als 20 EUR im Monat. Gibt es in der UA eine Art Düsseldorfer Tabelle oder ist es prozentualer Wert des Einkommens?
    Bis vor 7 Monaten hat er ja auch brav gezahlt, aber nun jetzt nicht mehr.


    Wenn ich es richtig vertstanden habe, kann man den Unterhalt einklagen. Anders konnte ich mir das auch nicht vorstellen.


    Nehmen wir mal folgendes an:
    Man strengt ein Verfahren an, nun wohnt der Vater aber nicht an der Meldeadresse. Wer sucht ihn dann, das Gericht, ein Detektiv, wir?


    Hat das ganze schon mal jemand durchgezogen?


    Gruß
    Peter

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Viel hängt davon ab, wie etabliert er ist. Hat er z.B. ein eigenes Geschäft und kann darüber gefunden werden, dann ist es vermutlich recht einfach. Kann er einfach untertauchen, weil er nichts zu verlieren hat, kann es beliebig schwierig werden. Ich kenne die Geschichten von meiner Frau, deren Vater seinen Job kündigte und nach Russland verschwand. Er dauerte mehrere Jahre, bevor man ihn mehr oder minder zufällig gefunden hatte. Das ganze zu Zeiten der Sowjetunion. Heute vermutlich noch schwieriger. Damals war es ein prozentualer Wert von Einkommen. Keine Ahnung, ob das heute noch so geregelt ist. Mag auch sein, dass durch den Wohnort des Kindes jetzt deutsches Recht Anwendung finden kann.


    In DE ist das ähnlich. Hier gibt es sogar eine Anleitung zur Unterhaltsflucht:
    http://web.archive.org/web/200…estattungen-thailand.com/
    Die meisten sind eben in DE etabliert, behalten ihren Job, fliehen nicht ins Ausland und daher funktioniert das in DE i.a. recht gut.


    Wenn er bislang gezahlt hat, wurde der Betrag gerichtlich festgesetzt oder war das nur guter Wille?


    Ich denke, Du kannst das ohne Anwalt ohnehin nicht geregelt bekommen. Eine Erstberatung kostet in DE auch nicht die Welt (vorher Festhonorar vereinbaren und sicherstellen, dass der Anwalt mit der Thematik vertraut ist). Das würde ich Dir empfehlen. Wenn Du Kosten sparen willst, das ganze von UA aus machen. Aber ich würde damit nicht zu lange warten, denn vermutlich wird er den fehlenden Unterhalt nie nachzahlen.


    Gruß
    Siggi

  • Prinzipielle Frage: Wenn man Frau und Kind hat, hat man doch schon alles, wozu dann noch Geld fordern vom Erzeuger des Kindes ? Macht doch nur Ärger für die nächsten x Jahre. Warum nicht Tür zu machen und erst wieder aufmachen wenn man dem Kind ermöglicht seinen Erzeuger kennenzulernen (das Recht hat es wohl) aber ansonst sollte doch das Ziel ein ruhiges Familienleben sein ohne Rache, ohne ständige Querschüße vom Ex.

  • Prinzipielle Frage: Wenn man Frau und Kind hat, hat man doch schon alles, wozu dann noch Geld fordern vom Erzeuger des Kindes ?


    Gegenfragen: "Hat" man wirklich das Kind? Kennst Du die Situation, das Alter des Kindes, die familiären Beziehungen? Hattest Du schon einmal eine Beziehung, in der es Kinder aus einer früheren Ehe gab? Würdest Du freiwillig auf Unterhaltsleistungen verzichten? Wenn ja, dann ohne Gegenleistungen? Oder meinst Du die automatische Gegenleistung wäre ein ruhiges Familienleben, wenn Du nur auf Unterhalt verzichten würdest?


    Gruß
    Siggi

  • Vermutlich hat der Vater solange gezahlt, bis das Kind in der Nähe und leicht besuchbar war.
    Nun beschlloss die Mutter "eigene Wege zu gehen", "sich zu verwirklichen", hat das Kind gepackt (ist ja ihr Eigentum ;-)) und ist zum Neuen nach DE abgehauen.


    Der Vater ist somit entsorgt, klassischerweise auf die Zahlfunktion reduziert. Und zwar auf die mieseste Art: außer der Entfernungs-, Kosten- gibt es noch eine Visahürde und wir wissen hier alle wie hoch sie ist. Ob die deutsche Botschaft diesem Vater leichter das Visum erteilt weil er seiner Umgangspflicht nachgehen möchte? Das bezweifele ich, obwohl die Frage interessant ist... Trotz der Tatsache das der Umgang mit beiden Eltern ein verbrieftes Menschenrecht ist (Recht auf Unterhalt dagegen nicht unbedingt). In Bild gab es letztes Jahr eine Story über einen Hartz4-Trennungsvater, der auf Staatskosten eigenes Kind in USA besuchen dürfte. 4x im Jahr :)


    So sehe ich die Lage wie 4neo. Einen sauberen Cut zu machen ist die Lösung, vom Unterhalt vergessen (es sei denn, der Vater zahlt freiwillig). Wenn das Kind noch sehr klein ist, dann läßt sich ihm leicht einimpfen, dass der "Biologische" ganz böse ist oder es nicht sehen möchte oder sich versteckt hat oder nicht lebt. Dieses Thema generell meiden, heile Familie aufbauen...

  • Vermutlich hat der Vater solange gezahlt, bis das Kind in der Nähe und leicht besuchbar war.
    Nun beschlloss die Mutter "eigene Wege zu gehen", "sich zu verwirklichen", hat das Kind gepackt (ist ja ihr Eigentum ;-)) und ist zum Neuen nach DE abgehauen.


    Ganz so kann es ja nicht gewesen sein. Dem ersten Absatz stimme ich voll und ganz zu, dem zweiten allerdings nicht. Denn der Vater muß ja sein Einverständnis für die Übersiedlung gegeben haben. Denn sonst hätte es kein Visum für das Kind gegeben, und der Tatbestand der Kindesentführung läge vor. Warum er die Zustimmung gegeben hat, nur, um den Unterhalt einzusparen, oder zum Wohle des Kindes, welches in besserer Umwelt aufwachsen kann, lasse ich mal dahingestellt.


    Den Vater, der damit faktisch auf sein Umgangsrecht verzichtet hat, jetzt noch wegen Unterhaltszahlungen zu verfolgen, finde ich allerdings schon etwas "mies", vorsichtig ausgedrückt.

  • Ganz so kann es ja nicht gewesen sein. Dem ersten Absatz stimme ich voll und ganz zu, dem zweiten allerdings nicht. Denn der Vater muß ja sein Einverständnis für die Übersiedlung gegeben haben.


    Es geht relativ leicht auch ohne sein Einverständnis. Per Gerichtsentscheidung, falls der Vater überhaupt das Sorgerecht hat, ansonsten braucht man nicht mal zum Gericht zu gehen. Ob er einverstanden ist oder nicht spielt meistens keine Rolle. Er kann der Mutter nicht verbieten auszuwandern, die Trennung des Kindes von der Mutter dient nicht dem Kindeswohl, also muss das Kind mit.



    Warum er die Zustimmung gegeben hat, nur, um den Unterhalt einzusparen, oder zum Wohle des Kindes, welches in besserer Umwelt aufwachsen kann, lasse ich mal dahingestellt.


    Weil die Unterhaltszahlungen dieses ukrainischen Vaters sogar für deutsche Empfänger interessant sind, gehe ich davon aus dass der Vater gut verdient. In der Ukraine heißt es oft "sehr gut verdient" (Mittelschicht ist hier sehr schmal, entweder ist man bettelarm oder ziemlich reich). Deswegen gehe ich nicht davon aus, dass es ihm darum ging Unterhalt zu sparen. Reiche Ukrainer können eigenen Kindern auch gute Umwelt "kaufen". Allerdings verstehe ich nicht, wieso er mit dem ganzen Geld nicht verhindern könnte das das Kind weggezogen wurde. Vielleicht hat er eine neue Familie, alles nur Spekulationen...



    Den Vater, der damit faktisch auf sein Umgangsrecht verzichtet hat, jetzt noch wegen Unterhaltszahlungen zu verfolgen, finde ich allerdings schon etwas "mies", vorsichtig ausgedrückt.


    Als Alternative zum "sauberen Schnitt", würde vielleicht die vollste Kooperation beim Umgang funktionieren. Mit dem Visum helfen, Kommunikation (Skype, Telefon) zulassen, sich gegen die längere Aufenthalte beim Vater (in UA oder im Auslandsurlaub ) nicht sperren, begleitete Flüge nutzen, über die Entwicklung und Leben des Kindes ausführlich informieren - dann klappt es mit dem Unterhalt vielleicht von alleine, ohne gerichte...

  • Jetzt kommen die Fragen:
    1. Kann man Unterhaltszahlungen einklagen, und wenn ja wie aus D.
    2. Muss man irgendwelche Vollmachten für Kontaktpersonen in der UA austellen und wenn ja wo

    Es wäre sehr hilfreich wen Sie Ihren Account so einrichten würden, dass Sie auch eine PN empfangen können. Unter Umständen kann Ihnen dann geholfen werden.

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Wir kennen alle die Umstände des Falls nicht. Wir wissen nicht ob das Kind sehr klein oder ein Teenager ist, wie der Verhältnis von Kind zu leiblichem Vater in UA gestaltet war, wie und ob zurzeit ein Kontakt besteht, etc. Aber es ist sicherlich nicht falsch, den Sachverhalt auch aus der Perspektive des leiblichen Vaters zu sehen. Stellt Euch einmal vor, Eure Ex Frau würde mit Eurem Kind ein paar Tausend Kilometer weit wegziehen. Unter solchen Bedingungen ist ein regelmäßiges Besuchsrecht vermutlich für die wenigsten wahrnehmbar. Nun soll man auch noch Zahlungen leisten. Das man sich dann fragt wofür, sollte nicht ganz unverständlich sein, obwohl formaljuristisch der Umstand anders zu bewerten ist.


    Aber eins kann man schon sagen: Weit verbreitet ist es in UA, dass der Kindesvater keinen regelmäßigen Unterhalt leistet, wenn sich die Frau von ihm trennt. In diesem Fall hat er sogar Unterhaltsleistungen in das Ausland gezahlt. Das habe ich bislang noch nie gehört. Ich kenne immer nur die Fälle, wo es eine Einigung nach dem Muster gab: Zustimmung zur Auswanderung gegen Erlass der Unterhaltsverpflichtung.


    Gruß
    Siggi

  • Es geht relativ leicht auch ohne sein Einverständnis. Per Gerichtsentscheidung, falls der Vater überhaupt das Sorgerecht hat, ansonsten braucht man nicht mal zum Gericht zu gehen. Ob er einverstanden ist oder nicht spielt meistens keine Rolle. Er kann der Mutter nicht verbieten auszuwandern, die Trennung des Kindes von der Mutter dient nicht dem Kindeswohl, also muss das Kind mit.


    Ich lerne ja gerne hinzu, aber dies ist sicherlich nicht korrekt. Natürlich ersetzt ein Gerichtsentscheid die Einverständniserklärung. Aber diesen Entscheid gibt es m.W. nach nur bei Mißhandlung des Kindes, Drogenmißbrauch des Vaters, keine Unterhaltszahlungen etc. Ist demnach nicht einfach zu erhalten. Außerdem hatten in RF und UA standardmäßig immer beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht. Es sei denn, vom Gericht auf Grund vorheriger Umstände oder bei ausdrücklichem Verzicht anders bestimmt.


    Zumindestens, was RF betrifft, weiß ich ganz sicher, daß ein Gericht nicht allein auf Grund der Tatsache, daß die Mutter ihr Kind in den "goldenen" Westen zum neuen Ehepartner verbringen will, dies auch zuläßt. Sollte in UA nicht anders sein.


    Muß also Deiner Darstellung entschieden widersprechen.

  • Wir wissen nicht ob das Kind sehr klein oder ein Teenager ist, Ich kenne immer nur die Fälle, wo es eine Einigung nach dem Muster gab: Zustimmung zur Auswanderung gegen Erlass der Unterhaltsverpflichtung.


    Kind ist 8 Jahre, so schrieb er wenigstens. Allerdings hätte solch eine Regelung vor einem dt. Gericht keinen Bestand. Mutter kann NICHT zu Ungunsten des Kindes auf dessen Unterhalt verzichten. Ist natürlich rein hypothetisch, aber ich könnte mir gut vorstellen, daß auch in UA solch eine Regelung anfechtbar wäre. U.U. sogar später vom Vater oder Staatsanwalt. Interessantes jur. Problem :)

  • Jim, ich kenne mich mit dem UA- oder RF-Recht nicht aus, aber das ich kann mir schlecht vorstellen das man einer volljährigen Mutter verbieten kann wegzuziehen. Ok, sie hat das Kind, aber von den drei Übel "Grundrechte eines Erwachsenes zu beschneiden", "das Kind von der Mutter, die das Kind letzte Jahre betreut hat, zu trennen" und "Distanz zwischen dem Kind und dem Vater zu schaffen" ist das letzte das kleinste. Jedenfalls nach Meinung der meisten Familiengerichte auf dieser Welt. In Deutschland ist es definitiv so, auch bei "schlechten" Müttern.


    Es gibt für dieses Problem keine andere Lösung als die Mutter wegziehen zu lassen. Bestenfalls kann man sie verpflichten ein Teil der Umgangskosten zu tragen, aber solche Verpflichtung sind nicht mal das Papier wert auf dem sie stehen, wenn die Mutter kein oder nur wenig Geld hat. In der Regel ist der Umgang (und die Kosten) das Privatvergnügen des Vaters. Die Unterhaltspflicht bleibt natürlich unabhängig von anderen "Details" bestehen.


    Vielleicht ist es bei internationalen Umzügen ein wenig anders (kein Staat will die zukünftigen Steuer/Rentenzahler verlieren), aber nicht viel, denke ich.


    Ich lerne auch gern dazu, hast Du konkrete Beispiele/Urteile oder UA/RF-Foren zu diesem Thema?

  • Allerdings hätte solch eine Regelung vor einem dt. Gericht keinen Bestand.


    Das mag sein. Aber wenn niemand den Unterhalt einfordert, dann schreitet auch in DE deswegen kein Gericht ein. In vielen Fällen geht es dann nach einigen Jahren zum nächsten Schritt: Adoption. Spätestens dann ist die Unterhaltsverpflichtung des leiblichen Vaters endgültig vom Tisch.


    Gruß
    Siggi


  • Ich lerne auch gern dazu, hast Du konkrete Beispiele/Urteile oder UA/RF-Foren zu diesem Thema?

    Es gibt genügend Fragesteller gerade zu diesem Problem der "fehlenden Einverständniserklärung" in verschiedensten Foren. Und ich kenne selber einen persönlich Betroffenen, der das Problem in RF mit Hilfe einer nicht ganz legalen richterlichen Bescheinigung gelöst hatte. Mit "nicht ganz legal" meine ich, daß diese Bescheinigung nur mit viel "Vitamin B" erlangt wurde. Daher werde ich darauf nicht näher eingehen.


  • Gegenfragen: "Hat" man wirklich das Kind? Kennst Du die Situation, das Alter des Kindes, die familiären Beziehungen? Hattest Du schon einmal eine Beziehung, in der es Kinder aus einer früheren Ehe gab? Würdest Du freiwillig auf Unterhaltsleistungen verzichten? Wenn ja, dann ohne Gegenleistungen? Oder meinst Du die automatische Gegenleistung wäre ein ruhiges Familienleben, wenn Du nur auf Unterhalt verzichten würdest?


    Gruß
    Siggi


    Nein ich hatte noch keine Beziehung zu einer Frau mit Kind, und zwar genau deswegen weil ich solche 3erBeziehungen mit einem Ex für mich als zu belastend ansehe. Wenn man sich anhört was Mann/Frau die es so haben erzählen gehts permanent um nichts anderes und ist selbst dort wo alles angeblich schön geregelt wurde eine andauernde massive Belastung. Trotzdem kann ich es auch für mich nicht ausschließen davon betroffen zu werden. Meine obige "Prinzipielle" Frage kommt daher daß es gegen mein Gerechtigkeitsempfinden verstößt, Unterhalt einzufordern bzw. zu zahlen für ein Kind dessen Mutter einen neuen Liebsten/Versorger hat. Sollte die Variante mit ständigen Besuchen vereinbart werden können, sollten hier die Kosten zu je 50% geteilt werden. Welche Lösung geeignet ist (Cut oder vereinbarte3erBeziehung) hängt davon ab welche Beziehung zwischen Vater und Kind noch besteht. An das gemeinsame Verantwortung tragen glaub ich nicht, weil weder Frau noch Kind zur Ruhe kommen können. Und ja ich würde auf das Geld verzichten allein schon um Ruhe zu haben für mich und die Familie. Dies steht allerdings dem Recht des Vaters auf sein Kind entgegen.

  • Trotzdem kann ich es auch für mich nicht ausschließen davon betroffen zu werden.


    Oh doch, das kannst Du. Ich habe nach einer negativen Erfahrung für mich gesagt: Sobald ein Kind da ist und der Ex Partner noch Interesse daran hat, laufe ich ganz schnell weg.


    Zitat

    Sollte die Variante mit ständigen Besuchen vereinbart werden können, sollten hier die Kosten zu je 50% geteilt werden.


    Das kannst Du behaupten, weil Du solche Situationen nicht kennst. Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, ich hätte einen Teufel getan und für den Vater des Stiefkinds noch Geld bezahlt. Der konnte sich freuen, das ich noch mit meinem Geld seinen Sohn großziehe. Das hat mit UA nichts zu tun. Das war sogar nur innerhalb von DE.


    Zitat

    Meine obige "Prinzipielle" Frage kommt daher daß es gegen mein Gerechtigkeitsempfinden verstößt, Unterhalt einzufordern bzw. zu zahlen für ein Kind dessen Mutter einen neuen Liebsten/Versorger hat.


    Ich hatte damals die Mutter geheiratet. Das Kind war nun mal im Paket enthalten. Willst Du das eine, musst du das andere mitnehmen. Es verstieß gar nicht gegen mein Gerechtigkeitsempfinden, dass er zumindest ein wenig zahlte. Die effektiven Kosten deckte er ja ohnehin nicht, weil er klug genug war, nach der Trennung seinen Job zu kündigen. Dadurch hatte er auch genug Freizeit und genug Möglichkeiten (Prozesskostenhilfe sei Dank) über 3 Jahre das volle juristische Programm inkl. Gutachterkrieg abzuziehen. Da kamen dann auch so nette Vorschläge wie: Warum soll ich denn das Kind immer holen. Ihr könnt es ja auch mal bringen. Dann fanden wir Sonntag Abend gegen 22:00 Uhr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter: Das Kind steht zur Abholung ca. 200km weiter entfernt bereit. Dann kamen noch gewissen "Zugaben" wie Kindesentführungen ins Ausland hinzu. Ich könnte hier abendfüllende Geschichten schreiben. Seitdem weiß ich nur eins: Es kann viel schlimmeres passieren, als Ex-Partner, die sich einfach mehr um das Kind kümmern.


    Aber jede Situation ist anders. Ich würde mir keine Meinung zutrauen, wenn ich nicht den Hintergrund kennen würde.


    Gruß
    Siggi

  • Es gibt genügend Fragesteller gerade zu diesem Problem der "fehlenden Einverständniserklärung" in verschiedensten Foren.


    Ich hatte hierzu auch mal anderer Stelle geschrieben. Es gab einen Fall im Bekanntenkreis, wo sie dann eine Entscheidung getroffen hat und sagte (nachdem er vor Gericht Schwierigkeiten machte und in Berufung ging): Ich gehe in jedem Fall. Wenn Du es eben nicht willst, dass ich das Kind mitnehme, dann musst du dich darum kümmern. Da er nur 1 Mal im Monat das Kind besuchte und dabei auch die Großmutter die Betreuung erledigen ließ, gab es dann endlich das Einverständnis. Formal juristisch wäre das Problem nicht zu Gunsten der Mutter lösbar gewesen. Man versprach im Gegenzug min. 1 Besuch jährlich in UA für 2 oder 3 Wochen, während dessen er das Kind sehen könne. Aber wenn der Vater die Möglichkeiten und den Willen zur Betreuung des Kindes hat, dann sieht es ohne Einverständnis ganz schlecht aus.


    Gruß
    Siggi

  • Ich verfolge nun den ganzen Tread , - es gibt unendlich viele Möglichkeiten und noch mehr verschiedene Situationen,
    in Deutschland werden nach der Statistik 40% der Ehen geschieden
    Eine meiner Schwestern hatte 3 Ehen (ist WW) und nun den 5. Partner - aus den Ehen 3 Kinder
    ich habe 2 Ehen und 4 Kinder , ich kenne zu jedem Fall immer die Unterschiedlichen Behandlungen .....
    ebenso einige aus dem Umfeld ...
    aber das ! :
    ... Dies steht allerdings dem Recht des Vaters auf sein Kind entgegen. ...
    wird weder von den Müttern akzeptiert - noch von den meisten Gerichten !
    und wenn dann alles seine scheinbare Ordnung hat - mischt sich das Jugendamt und das Vormundschaftsgericht auch noch ein !


    etwas das hier überhaupt nicht passt - ist immer der Vater !
    sind die Kinder dann über 25 oder 30 sind sie entgültig Flügge und wollen eventuell von "Eltern" nichts mehr wissen ..
    >> wie war das mit der Schwester nach 16 Jahren wieder treffen ??<<
    das gibt es auch in anderen Familien ...


    Jeder Mensch ist ein Unikat, ebenso jede Unterhaltszahlung kein Allgemein ... sondern ein Einzelfall !

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