Hallo zusammen,
wir haben jetzt folgende Situation:
Mutter mit mir in D verheiratet und wohnhaft, Vater des Kindes in der UA und zahlt nachweisbar keinen Barunterhalt oder sonst etwas, auch keine Naturalien.
Genauer Aufenthaltsort des Vaters unbekannt, Unterhaltszahlungen angemahnt und schriftlich in Verzug gesetzt (alles per E-Mail). Er hat auch auf die E-Mails geantwortet, also hat er sie auch gelesen und auch verstanden.
Jetzt kommen die Fragen:
1. Kann man Unterhaltszahlungen einklagen, und wenn ja wie aus D.
2. Muss man irgendwelche Vollmachten für Kontaktpersonen in der UA austellen und wenn ja wo
3. Hat man überhaupt irgendwelche rechtlichen Handhaben gegenüber dem Kindsvater
4. Was muss z.Zt. eigentlich nach UA Recht für ein Kind bezahlt werden (8 Jahre)
Vielen lieben Dank aus dem Sauerland
Peter