Nach Heirat im Ausland nach Deutschland

  • Guten Morgen alle Leser und Leserinen!?


    Ich habe eine Frage?! wie jeder andere hier ..


    Ich bin mit meiner Freundin seit 2 Jahren zusammen wir haben beide im Ausland Sommersaisonen zusammen verbracht /( Sportstaiment) un im Winter war ich meist in der Ukraine bei ihr zu besuch.
    Seit 4 Monaten bin ich in Zypern und Arbeite hier, wir haben gehört das es hier leicht wehre das sie kommen kann per Visit Visa. Habe Arbeit hier gefunden Aufenthalts genehmigung dies das. Nun ist sie hier ich habe es geschaft. Jetzt will ich sie Heiraten, können wir hier auch , sie kann danach auch hier bleiben. Aber!? das aber... Ich will hier nicht bleiben,


    Nun zu meiner Frage !!!! !lamp!
    Kann ich wenn ich sie hier in Zypern geheiratet habe mit nach Deutschland nehmen ohne das sie den A1 Test machen muss oder nicht?? wie lauft das ganze !??? Ich habe nehmlich keine Ahunung .. Kann mir jemand Helfen oder Ratschläge geben.,, Infos ?? was und wo muss ich alles beantragen.
    Weil eigendlich darf keiner oder so ein Visa Verheiratete aussernander bringen !!



    ICH WEHRE EUCH ALLEN SEHR DANKBAR !! :hail:
    Liebe Grüsse COSTA

  • Hallo Costa,


    Zypern ist EU Mitglied. Mit ihrer Aufenthaltserlaubnis kann sie sich also im den gesamten Schengenstaaten frei bewegen. Aber bei der Wohnsitznahme geht es um Deine Staatsbürgerschaft. Wärst Du Österreicher, wäre kein Sprachtest erforderlich. (Oder als Deutscher in Österreich auch nicht.)


    Von da her eine Idee: Nach DE ziehen, sich dort nicht anmelden (d.h. nur als Tourist aufhalten) und den Sprachnachweis alsbald nachholen. Oder auch den offenen Dialog mit einer ABH suchen und abklären, wie sie zu der Sache stehen.


    Gruß
    Siggi

  • Also kann ich ohne Probleme mit ihr nach Deutschland Fliegen ?? aber sie kann dort nicht Arbeiten oder?? Bsp.
    Ich Heirate hier ! mach 2 Tickets und Flieg nachhause an den Bodensee oder?? was bekommt sie den nach der Heirat mit mir ?? anderen Pass ,Stempel ??? ist sie sozusagen EU Mitglied und kann mit mir in die Sommersaison gehen ( Animation ) oder eher nicht??

  • Durch die Heirat bekommt sie keine andere Staatsbürgerschaft. Wenn es so ist wie in DE, dann bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist so etwas wie ein Langzeitvisum. Das wird in den Pass geklebt oder als eigene Plastikkarte ausgegeben. Damit darf sie ohne Probleme mit Dir nach DE als Tourist fliegen. Arbeiten in DE, dafür wird sie vermutlich wohl auch erst einmal die deutsche Sprache benötigen und natürlich eine Arbeits/Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wenn ihr im Sommer wieder weg wollt, dann kann der Zuzug ohne Sprachnachweis in DE ganz legal sein, denn es gibt eine Ausnahme für Personen, die sich nur kurzfristig in DE aufhalten wollen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Zusammen,


    ich werde im Januar meine langjährige Freundin (Verlobte) in der Schweiz heiraten. (Sie ist Ukrainerin)
    Sie hat bis zum 30.04.2011 ein Langzeitvisum für die Schweiz, darf aber mit diesem Visum für 3 Monate in andere Schengen Staaten reisen.
    Nun meine Frage, wie läuft das nach der Heirat in der Schweiz ab?
    Wo muss Sie eine Familienzusammenführung beantragen, funktioniert das auch in der deutschen Botschaft in Bern oder muss Sie dafür extra zurück in die Ukraine??


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von hannes.r ()



  • 1. Glückwunsch!
    2. Bei deiner zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und abklären.
    Vermutlich kannst du alles über diese Behörde regeln.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Das wollte ich vermeiden, da ich ca 4 Wochen auf einen Termin warten muss und telefonisch niemand zu erreichen ist. (BERLIN)
    Wenn sich jemand auskennen sollte, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.



    Vielen Dank.

  • Das wollte ich vermeiden, da ich ca 4 Wochen auf einen Termin warten muss und telefonisch niemand zu erreichen ist. (BERLIN)

    Das kann ich gut verstehen. Diese Behörde war für mich mit ein Grund dafür ins "Brandenburger Umland auszuwandern" Sämtliche Fragen und Probleme die ABH betreffend kann man da sehr viel relaxter erfragen und vor allem auch regeln. Diese Option solltest Du zumindest meldetechnisch mal prüfen. Würde sicherlich vieles von dem was auf Euch zukommmt vereinfachen.

    2. Bei deiner zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und abklären. Vermutlich kannst du alles über diese Behörde regeln.

    Das glaube ich eher nicht. Wenn die beiden heiraten und sie hat nur ein Visum , dann wird sie wohl ganz normal den Weg des Antrags auf Ehegattennachzug/Familienzusammenführungsvisum über die deutsche Botschaft betsreiten müssen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Jetzt steht für mich die Frage im Raum, zu welchen deutschen Botschaft fahren und den Ehegattennachzug beantragen?? In der Schweiz (dort hat Sie Ihr Visum) oder in Ihr Heimatland Ukraine??


    Weiss das jemand??

  • Jetzt steht für mich die Frage im Raum, zu welchen deutschen Botschaft?? In der Schweiz (dort hat Sie Ihr Visum) oder in Ihr Heimatland Ukraine??

    Du schreibst ja selbst das sie "nur" ein Visum für die Schweiz hat. Ein Visum ist eben keine Aufenthaltsgenehmigung. Oder ist sie mit ihrem festen Wohnsitz in der Schweiz gemeldet ? Somit ist die deutsche Botschaft Kiew für alles was zwangsläufig folgt der Ansprechpartner. Ich setze dabei natürlich voraus das Du deutscher Staatsbürger bist.

  • Es handelt sich um einen Aufenthaltstitel von 8 Monate für die Schweiz. (nationales D-Visum)
    Sie hat dort für 8 Monate eine Wohnung auf der Sie auch angemeldet ist.
    Also kann ich davon ausgehen, das Sie mit diesem Aufenthaltstitel den Ehegattennachzug nur in der Ukraine beantragen kann???
    Ich bin deutscher Staatsbürger.


    Besteht somit die Möglichkeit, den ganzen Prozess des Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft in der Schweiz abzuwickeln?

  • Besteht somit die Möglichkeit, den ganzen Prozess des Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft in der Schweiz abzuwickeln?

    Wenn Du eine absolute sichere Antwort auf diese Frage möchtest, solltest Du lieber die deutsche Botschaft in der Schweiz kontaktieren. Da hier die Schweiz als "Drittland" ins Spiel kommt und ja keiner der beiden beteiligten die Staatsbürgerschaft derselben besitzt, denke ich das weiterhin die deutsche Botschaft Kiev zuständig sein wird, da sie ja eben nur einen befristeten Aufenthaltstitel besitzt.


  • Kann Fasil da nur beipflichten Berliner ABH ist der Albtraum, selbst mein WG-Mitbewohner (arbeitet beim Berliner Senat) pflegte immer zu sagen verlager deine Meldeadresse zu Bekanten, Freunden etc. ins Brandenburgische und der wuste wovon er redet war mit einer Weissrussin verheiratet. Er bekam teilweise Termine bis 6 Monate Wartezeit. Was noch dafür spricht man ist dort eher bereit zu beraten und zu helfen in Berlin bist du nur ne Nummer und Ausländer stehen unter Generalverdacht, Ausnahmen, auch in Berlin ,bestätigen natürlich die Regel.


    @ hannes ich würde in jedem Fall erst mal die deutsche Botschaft in der Schweiz aufsuchen denn den Familiennachzug genehmigt ja eigentlich die ABH die für dich zuständig ist die Botschaft ist nur die Stelle wo du den Antrag stellst und die das Visum, nach genehmigung der ABH, ausstellt. Es gab deswegen ja auch immer die Wartefrist von min. 6 Wochen, in Berlin, Hamburg, München usw. bis 6 Monate, da die Anträge mit der Diplomatenpost nach Köln und von dort zu den zuständigen ABH´s und nach Bearbeitung zurück transportiert wurden. Heute geht dass alles via I-Net und ist deutlich schneller außer in den großen Städten da dauert es immer noch.... , daher der Tip von Fasil und mir raus aus Berlin.


    Viel Glück euch beiden.


    Gruß Tilko =!..

  • Vielen lieben Dank für euro Antworten.
    Ich werde morgen in der deutschen Vertretung in Bern anrufen und dort nachfragen.
    Wenn aber sowieso die ABH dafür am Ende zuständig ist, besteht doch eigentlich auch die Möglichkeit den Antrag auf Ehegattennachzug direkt in Berlin bei der ABH zustellen, oder ist das nicht möglich oder sogar abzuraten?


    Gruss Hannes

  • Hannes,


    das glaube ich nicht da Visa nur die Konsulate und Botschaften ausstellen, die ABH erteielt dir oder besser ihr dann den Aufenthaltstitel. Wobei das Vorsprechen bei der ABH trotzdem nicht das schlechteste ist den dann sind die auf euren Antrag vorbereitet und es "kann" dadurch schneller bearbeitet werden. War bei uns damals so, da hat die ABH eine Vorabbestättigung gefaxt und wir hatten unser Visa zur Familienzusammenführung schon nach 1 1/2 Wochen sonst ca. 6 Wochen (war noch zu Zeiten der Diplomatenpost/Postkutsche :usfahren: ). Der gute Kontakt zur ABH beschläunigte so Einiges. Ist aber in einer Großstadt wie Berlin eher unwarscheinlich.


    Gruß Tilko =!..

  • Wenn aber sowieso die ABH dafür am Ende zuständig ist, besteht doch eigentlich auch die Möglichkeit den Antrag auf Ehegattennachzug direkt in Berlin bei der ABH zustellen


    Sie kann ja legal zu Dir reisen. Dann könnt ihr nach der Heirat einfach zur ABH gehen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn die ABH kooperativ ist, kann sie das direkt ohne Mitarbeit irgendeiner Botschaft bewilligen. Die Bereitschaft zur Kooperation kannst Du ja im Vorfeld durch eine Anfrage ermitteln. Wenn die ABH Dich auf den Dienstweg verweist, gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Durch Umzug (zumindest auf dem Papier) eine andere ABH suchen und dort dasselbe wieder probieren
    2. Den Dienstweg beschreiten, d.h. FZF Visum bei der zuständigen Botschaft beantragen.


    Gruß
    Siggi

  • Durch die Heirat bekommt sie keine andere Staatsbürgerschaft. Wenn es so ist wie in DE, dann bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist so etwas wie ein Langzeitvisum. Das wird in den Pass geklebt oder als eigene Plastikkarte ausgegeben. Damit darf sie ohne Probleme mit Dir nach DE als Tourist fliegen. Arbeiten in DE, dafür wird sie vermutlich wohl auch erst einmal die deutsche Sprache benötigen und natürlich eine Arbeits/Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Wenn ihr im Sommer wieder weg wollt, dann kann der Zuzug ohne Sprachnachweis in DE ganz legal sein, denn es gibt eine Ausnahme für Personen, die sich nur kurzfristig in DE aufhalten wollen.


    Gruß
    Siggi


    Hallo Siggi,


    Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:

    Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt.


    Gruss


    Willi

  • Hallo Willi,


    an meiner Sprachwahl sieht man, wie alt ich bin. Aufenthaltserlaubnis (oder weniger genau Aufenthaltstitel) musste es anstelle des Begriffs Aufenthaltsgenehmigung formal korrekt in meinen Ausführungen heißen. Aber ich glaube, jeder wusste in diesem Zusammenhang, was gemeint war.


    Gruß
    Siggi

  • Mal eine kurze Verständnisfrage zum Ehegattennachzug:


    Ich fülle gerade das Formular dafür aus da wir im Dezember geheiratet haben (in der Ukraine). Im Formular muss sie nun angeben:


    - Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts -


    von ........ bis .........


    Was trägt man denn da ein denn sie will ja (so Gott und die Ehe will ;) ) ewig bleiben. Das ist irgendwie missverständlich.


    Hat da jemand Erfahrung?

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