Einbürgerung nach §9 in Angriff genommen aber noch fragen?

  • Hallo @ all
    Meine Frau hat Beschlossen sich einbürgern zu lassen.
    Bei der Botschaft in Bonn hat Sie sich schon Registrieren lassen und war letzte Woche in der Ukraine und hat ihren Inlandspass so wie Ihr Häuschen abgegeben (Häuschen natürlich nur überschrieben pro forma) hatt auch ein (1)Schreiben von der Miliz bekommen das der Inlandspass abgegeben worden ist.


    Nun kommen wir zur (2) Einbürgerungszusage die ja gebraucht wird für die Botschaft (Sie will dann beides abgeben (1) (2) )


    Die Papiere haben wir so weit zusammen für die Einbürgerung außer den Einbürgerungstest und dazu habe ich eigentlich eine Frage.


    Meine Frau ist seit 7 Jahren in Deutschland hat im Juli den Niederlassungseintragung bekommen. Innerhalb der 7 Jahre hat Sie eine Ausbildung (3 Jahre)zur Industriekauffrau gemacht und Arbeitet in einem großen Unternehmen als Sachbearbeiterin.Besucht momentan noch die Abendschule wo Sie BWL Studiert. Ihr ist auch in Detmold (glaub ich) ihre Schulischelaufbahn mit Diplom in der Ukraine als Allgemeine Hochschulreife anerkannt worden.


    Muss Sie trotz allem den Einbürgerungstest machen und vorweisen?

  • Hallo,


    nein, sie braucht den Einbürgerungstest und B1 nicht nachweisen.
    Meine Frau hat ebenfalls in D eine Ausbildung mit Abschluss gemacht.
    Die Ausbürgerung aus der Ukraine hat 13 Monate gedauert.



    Alles wird gut,


    Hans

  • Hörte sich gut an dann kann man Ja mal zum Amt und einen Versuch starten. Wie lange dauert das den bis man die Niederlassungserlaubnis (heist das so?) vom Amt bekommt? Die muss sie ja auch der Botschaft vorlegen.


    Du meinst wohl die Einbürgerungszusicherung! Die Niederlassungserlaubnis hat sie doch im Pass kleben!


    Wenn Ihr alle Papiere abgegeben habt und die Einbürgerungsstelle Deines Landkreises (bei uns war das auf dem Landratsamt) sagt, die Papiere passen, dann wurden sie nach München geschickt (Bayern, ich weis nicht in was für einem Bundesland ihr wohnt) und da lagen sie dann. Bei uns hat das 5 Monate gedauert, angeblich Überlastung. Wir mussten die Einbürgerungszusicherung noch legalisieren lassen, heute braucht man nur noch eine Apostille. Wir haben zwei Zusicherungen bekommen, eine Übersetzen lassen und dann mit den Ausbürgerungsunterlagen ins GK der Ukraine in München gebracht, ca. 170 Euro gelöhnt, alle drei Monate ein Einschreiben mit Rückschein hingeschickt. Und eben nach 13 Monaten ist ein Brief gekommen, dass man mit dem Pass kommen soll. Also nach München, zwanzig Minuten später war meine Frau Staatenlos. Von München gleich nach Traunstein und 14 Tage später war die Einbürgerungsurkunde abzuholen. Kostete 255 Euro.


    So war das: Begonnen Juli 2009, eingebürgert Februar 2011!


    VG,


    Hans

  • okay wir sind NRW zuständig ist die Ukrainische Botschaft Bonn.


    Meine Frau hat sich ja schon abgemeldet in der Ukraine. Die Papiere von der Ausländerbehörde (Einbürgerungszusicherung klar kam vorhin nicht drauf "gg") müssen wir dann noch übersetzen lassen (in Ukrainisch für die Botschaft) Die Apostille müsste dann vom Amtsgericht Dortmund gemacht werden oder vom Oberlandgericht Hamm? (wer super wenn einer das weiß)


    Zitat

    alle drei Monate ein Einschreiben mit Rückschein hingeschickt

    Warum das?

  • Hat unser Sachbearbeiter gesagt. Man muss ja "Beweisen" dass man alles unternimmt, dass man aus der Ukraine entlassen wird. Wenn die innerhalb von zwei Jahren nicht reagieren, kann man eventuell die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.


    Für die Apostille frage bei Deinem Sachbearbeiter bei der Einbürgerungsstelle.


    Viel Glück,


    Hans

  • Für die Ausbürgerung aus der Ukraine wird ja die Anmeldung eines dauerhaften Auslandswohnsitzes benötigt. In diesem Zusammenhang will ja die Ukraine eine Menge von Dokumenten sehen, wie z.B. die notarielle Erlaubnis der Eltern. Welche Situation entsteht, wenn die Eltern diese Erlaubnis verweigern? Ist dann keine Einbürgerung möglich oder muss die BRD unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einbürgern?


    Gruß
    Siggi

  • Hans, wie kommst du dazu zu behaupten das man den Einbürgerungstest und B1 nicht nachweisen muß?
    Meine Frau arbeitet auch schon 2 Jahre hier in Deutschland und muß diese Nachweise auch bringen (NRW) für den Antrag.
    Vielleicht braucht man sie in Bayern nicht, aber hier in NRW auf jeden Fall.

  • Hans, wie kommst du dazu zu behaupten das man den Einbürgerungstest und B1 nicht nachweisen muß?
    Meine Frau arbeitet auch schon 2 Jahre hier in Deutschland und muß diese Nachweise auch bringen (NRW) für den Antrag.
    Vielleicht braucht man sie in Bayern nicht, aber hier in NRW auf jeden Fall.

    Bei euch fehlte vielleicht die Ausbildung seine Frau hat hier eine Ausbildung gemacht in Deutschland und B1 ist dann auf jedenfall überflüssig bei dem Test weiß ich es nicht wir lassen und nächste Woche mal einen Termin geben zur Abgabe und dann kann ich sagen ob es bei meiner Frau auch anhand der Ausbildung reicht oder ob Sie den Test machen muss

  • so heute kam das einschreiben der Botschaft das sie vorbeikommen soll die Unterlagen sind da .


    nun steht in dem Schreiben was davon das sie dies innerhalb von 14 Tagen machen muss und das ihr pass ( Reisepass der Ukraine) nur noch 30 Tage gültig wäre (ab wann steht Natürlich nicht dabei) weis einer wie es jetzt weiter geht?


    denke mal das wir mit dem schreiben was wir in der Botschaft bekommen zur auslanderbehörde müssen und das schreiben vorlegen und dann ?


    übrigens wir haben nur ca 10 Monate gewartet
    und:-)

  • Du muss die Entlassungsurkunde erstmal von einen vereidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzen lassen, und dann mit dem Original + Übersetzung zur Ausländerbehörde bringen.

  • Die Entlassungsurkunde vom GK München war auf Deutsch.
    Es musste nichts mehr übersetzt etc. werden.


    Vielleicht erkundigst Du Dich bei dem GK bzw. Botschaft.


    Viel Glück,


    Hans

  • Glückwunsch!!!


    Meine Frau muss diesen Einbürgerungstest auch machen, obwohl sie Diplom-Ingenieurin ist (sowohl ukr. als auch dt. Hochschulabschluss).


    Hab mich mal dazu schlau gemacht und gefunden:
    10.1.1.7 VwV StAG:http://www.integrationsministe…om%208.%20Juli%202013.pdf


    "Staatsbürgerliche Kenntnisse liegen auch vor, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann."


    --> Verstanden: Hauptschulabschluss = staatsbürgerl. Kenntnisse !wsmile!


    "Ebenso gelten die staatsbürgerlichen Kenntnisse als erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber den Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule nachweist, in dem entsprechende Kenntnisse erworben worden sind. "


    --> Verstanden:
    Jurist/Politikwissenschaftler = staatsbürgl. Kenntnisse !wsmile!
    Ingenieur: keine staatsbürgerl. Kenntnisse :( ; Hauptschulabschluss aber schon (s.o.) ?(

    Gruß
    MaBo

  • Der Test ist sicherlich locker machbar, keine Frage.


    Es geht mir nur grundsätzlich um die Frage, wie D mit Ausländern umgeht, die durch Ausbildung, Studium und Arbeit m. E. mehr als genug bewiesen haben, dass sie hier integriert sind.


    Hätte meine Frau hier z. B. Jura studiert oder nur den Hauptschulabschluss gemacht, dann müsste sie den Test nicht machen. Als Dipl.-Ing. aber schon. So hat es uns die Dame beim LRA auch gesagt.


    Habe mir die Testfragen auch mal angeschaut. Die Antwort auf die Frage danach, was die Deutschen an Ostern bemalen (Antwort: Eier), lernt man meiner Erfahrung nach auch nicht im Jurastudium. Insofern müssten auch Juristen, diesen Test absolvieren. :S


    Hier ein interessanter Artikel dazu: http://www.spiegel.de/spiegel/a-602188.html

    Gruß
    MaBo

  • Zur Information:
    Meine Frau war in der Ukraine Musiklehrerin, hat dann Betriebswirtschaft studiert.
    Leider hat das in D niemanden interessiert.
    Da hat sie dann eine Ausbildung gemacht. Sie hat von der Stadt München eine Auszeichnung bekommen,
    das hat uns sehr gefreut.
    Wie gesagt, sie brauchte deswegen keinen B1 und keinen Deutschkurs.
    Warum sollten wir hierfür Geld ausgeben?

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