Hallo @ all
Meine Frau hat Beschlossen sich einbürgern zu lassen.
Bei der Botschaft in Bonn hat Sie sich schon Registrieren lassen und war letzte Woche in der Ukraine und hat ihren Inlandspass so wie Ihr Häuschen abgegeben (Häuschen natürlich nur überschrieben pro forma) hatt auch ein (1)Schreiben von der Miliz bekommen das der Inlandspass abgegeben worden ist.
Nun kommen wir zur (2) Einbürgerungszusage die ja gebraucht wird für die Botschaft (Sie will dann beides abgeben (1) (2) )
Die Papiere haben wir so weit zusammen für die Einbürgerung außer den Einbürgerungstest und dazu habe ich eigentlich eine Frage.
Meine Frau ist seit 7 Jahren in Deutschland hat im Juli den Niederlassungseintragung bekommen. Innerhalb der 7 Jahre hat Sie eine Ausbildung (3 Jahre)zur Industriekauffrau gemacht und Arbeitet in einem großen Unternehmen als Sachbearbeiterin.Besucht momentan noch die Abendschule wo Sie BWL Studiert. Ihr ist auch in Detmold (glaub ich) ihre Schulischelaufbahn mit Diplom in der Ukraine als Allgemeine Hochschulreife anerkannt worden.
Muss Sie trotz allem den Einbürgerungstest machen und vorweisen?