Einreiseverbot nach Deutschland nach Fehler im Visumsantrag! Hilfe!

  • Hallo,



    meine Freundin ist Ukrainerin und nachdem ich im letzten Jahr mehrfach sie besucht habe, wollte ich ihr nun im Januar meine Welt zeigen.
    Zu unserem Entsetzen wurde nicht nur das Visum abgelehnt, sondern ihr stattdessen ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilt.
    Meine erste Aggression richtete sich gegen die deutsche Botschaft, bis sich herausstellte, dass meine Freundin einen Fehler begangen hat.


    Für den Visumsantrag wird eine Arbeitsbescheinigung verlangt, in welcher außerdem die Höhe der Bezüge des letzten halben Jahres aufgelistet sind. Da sie nur zwei Wochen vor der Antragstellung den Arbeitsplatz gewechselt hat, bekam sie zwar vom neuen Arbeitgeber die Bescheinigung über das Anstellungsverhältnis, jedoch ohne Informationen über ihr Verdienstniveau.
    Anstelle die Bescheinigungen beider Arbeitsstellen abzugeben, bekam sie in letzter Sekunde Angst, die aktuelle Bescheinigung könnte unglaubwürdig bzw. unzureichend sein (weil ohne Gehaltsnachweis), und gab nur die Bescheinigung vom alten Arbeitgeber ab. Bei der Überprüfung wurde der Botschaft bekannt, dass sie bei dieser Firma nicht mehr arbeitet, womit sie als sozial verdächtiges Subjekt eingestuft wurde... und nun jenen Stempel im Pass hat, der uns die Zukunft unendlich schwer machen kann.


    Der Botschaft ist kein Vorwurf zu machen, wenn man mutmaßt, wie oft Betrugsfälle auftreten... aber für uns ist es schlicht eine Katastrophe, da unser einziger Wunsch momentan ist, uns mehr oder weniger regelmäßig zu sehen, oder gar einmal zusammen zu leben.
    Habt ihr Ideen, welche Möglichkeiten wir jetzt haben? Ein Widerspruch bei der Botschaft mit dem Versuch der Erklärung der Umstände? Oder sollte ich selber mich an die Botschaft wenden und mit unserem Fall vorsprechen? Sollte es keine Möglichkeit geben, gäbe es zwei ziemlich verzweifelte Menschen...
    Ich bin dankbar für jede Idee!


    Ein frohes neues Jahr euch allen!



    bienenscheissium

  • Meine Verlobte sagte gerade zu mir:
    du sollst hingehen und deiner Freundin sagen: neuen Pass besorgen und beim nächsten Visaantrag nur einen Buchstaben im Namen des Antrags ändern. Zum Beipsiel statt Elena--> Olena. Oder ebenso im Nachnamen. Auch wenn natürlich alles im PC heute gespeichert wird, aber sicher selten unter dem Originalnamen und/oder dem lesbaren Namen.
    Hier haben die UA/RUS-Leute einen Vorteil, manchmal.

  • Und wenn sie einfach nur bei der Botschaft sagen das es sich um einen Irrtum gehandelt hat? den wenn sie auch hinter den Versuch kommen hast du erst recht ein Problem.

  • Der Vorschlag meiner Verlobten war auch eher erst ab dann gemeint, wenn eine Erklärung oder Remonstration nichts (mehr) bringt. Nicht sofort natürlich direkt das mit dem Pass versuchen.

  • Zu unserem Entsetzen wurde nicht nur das Visum abgelehnt, sondern ihr stattdessen ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilt.


    Bist Du da sicher, dass es ein dauerhaftes Einreiseverbot ist? So etwas gibt es nur bei massiven Vergehen, wie z.B. illegaler Einreise in den Schengenraum. Der Stempel im Pass besagt, dass sie ein Visum beantragt hat, welches nicht gewährt wurde. Das ist kein Einreiseverbot. Nichts hindert Euch daran, es erneut zu versuchen. Aber wenn es ein Irrtum war, dann würde ich es mit einer Remonstration versuchen. Du kannst Dir von Deiner Freundin eine Vollmacht ausstellen lassen und dann unter Vorlage dieser Vollmacht selbst mit der Botschaft kommunizieren.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,


    also entweder hat Deine Freundin eine dokumentierte Vergangenheit die Dir verborgen blieb und deshalb eine so drastische Maßnahme ergriffen wurde oder ihr habt da was falsch verstanden. Vielleicht ist der Stempel im Pass nur das abgelehnte Visum. Ich würde das mal bei einer Agentur in Kiev prüfen lassen, falls Bedarf an einer guten besteht gern per PM, oder selber mal an die Botschaft wenden. Bei den Anfragen an die Botschaft bitte nur seriöse und diplomatische Anfragen, keine Beschimpfungen. Sonst antwortet erst gar keiner.


    Du kannst es auch über einen Vermittler versuchen, ein polnisches Schengenvisa zu bekommen. Unsere Bekannte hat sich eines machen lassen, für 450,00Euro /6 Monate. Da müsste ihr Euch mal umhören, je nach Region.


    Wegen fehlender Unterlagen oder unrichtiger Dokumente ein Einreiseverbot zu bekommen halte ich schlichtweg für unmöglich! Falls dieses doch passiert ist, schnellstens Widerspruch einlegen.


    Gruß
    Chrissi...

  • Es ist schon richtig, der Stempel besagt nur, dass ein Visum beantragt, aber nicht erteilt wurde.


    Der Versuch, mit dem Stempel ein Schengenvisum für Polen zu bekommen dürfte kaum von Erfolg gekrönt sein. In einem mir persönlich bekannten Fall wurde selbst ein Ausbildungsvisum für Polen nicht erteilt.
    Begründet wurde das dann von der Auskunfststelle des polnischen Konsulats in LUTSK mit der Ablehnung durch die Deutsche Botschaft.


    Neuer Pass ist sehr gefährlich. In einem anderen Fall, in welchem ich involviert war, brachte der neue Pass mit neuem Familiennamen nichts.
    Als wir dann ein Studienvisum beantragt hatte, wurde dies genehmigt und der Stempel im Pass mit dem Visum überklebt.


    Empfehe Remonstartion, wenn das nichts bringt, dann guten Anwalt beauftragen und beim Verwaltungsgericht in Berlin klagen.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

    2 Mal editiert, zuletzt von Diviner ()

  • Hallo Diviner,


    wenn das nichts bringt, dann gueten Anwalt beauftragen und beim Verwaltungsgericht in Berlin klagen.


    Bringt das etwas? Dauert dies nicht Jahre? Kannst Du (ggf. aus zweiter Hand) von Erfahrungen berichten?


    Gruß
    Siggi

  • Siggi,


    ich bin gern bereit jemand behilflich zu sein, einfach PN an mich und dann werden wir schauen.
    Leider habe ich eben negative Erfahrungen im Forum sammeln dürfen. Auch die betroffenen Damen habe für eine Veröffentlichung im Forum
    leider kein Verständnis. Ich muss es aber eben akzeptieren.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Empfehe Remonstartion, wenn das nichts bringt, dann guten Anwalt beauftragen und beim Verwaltungsgericht in Berlin klagen.


    Ich bin dafür glaube aber auch, dass das nichts bringen wird außer Zeitverlust und Kosten. Denn es gibt glaube ich keinen eindeutigen Rechtsanspruch auf die Erteilung von Visa. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Und Botschaften und deren Entscheidungen sind gegenüber eindeutigen Gesetzesentscheidungen leider immer differenziert zu betrachten.


    Ich würde nach wie vor die Konsultation mit der Botschaft suchen.


    Das ist zum Beispiel eine ganz "nette":


    Claudia Post-Berger
    Leiterin der Visastelle
    Deutsche Botschaft Kiew


    wul. Slatoustiwska 37/39, 01901 Kiew
    Tel. +380 44 4866794, 4861477
    Fax +49 (0)30 5000 67099
    visa@kiew.diplo.de
    www.kiew.diplo.de


    Viel Erfolg!!!

  • Meine Verlobte sagte gerade zu mir:
    du sollst hingehen und deiner Freundin sagen: neuen Pass besorgen und beim nächsten Visaantrag nur einen Buchstaben im Namen des Antrags ändern. Zum Beipsiel statt Elena--> Olena. Oder ebenso im Nachnamen. Auch wenn natürlich alles im PC heute gespeichert wird, aber sicher selten unter dem Originalnamen und/oder dem lesbaren Namen.
    Hier haben die UA/RUS-Leute einen Vorteil, manchmal.


    Bin nicht sicher, ob es so gut ist sich mit einem Betrug die Einreise nach Deutschland zu erschleichen. Es geht ja auch legal. Sag das mal Deiner Verlobten. Ich hoffe ja nicht, dass sie auch auf so illegale Weise nach Deutschland gekommen ist? So eine Abschiebung passiert schneller als man glaubt. Seid also besser vorsichtig!

  • Meine Verlobte sagte gerade zu mir:
    du sollst hingehen und deiner Freundin sagen: neuen Pass besorgen und beim nächsten Visaantrag nur einen Buchstaben im Namen des Antrags ändern. Zum Beipsiel statt Elena--> Olena. Oder ebenso im Nachnamen. Auch wenn natürlich alles im PC heute gespeichert wird, aber sicher selten unter dem Originalnamen und/oder dem lesbaren Namen.
    Hier haben die UA/RUS-Leute einen Vorteil, manchmal.


    Genau das würde ich auf keinen Fall machen. Sollte es z. B. dazu kommen, dass geheiratet werden soll, kann sich genau dieses zum Boomerang entwickeln.


    Ich kann mich nämlich noch ganz gut daran erinnern, was los war, als wir feststellten, dass die ukrainischen Papiere meiner Frau falsch vom russischen her übersetzt worden waren. Es befand sich im Familiennamen ihrer Ausweise ein Apostroph, wo 1. keines hingehörte und welches 2. weder in Geburts- noch Heirats- und Scheidungsdokumenten zu finden war.


    Besser ist es, sich mit der eigenen Ausländerbehörde kurz zu schliessen. Da musst Du wegen der Verpflichtungserklärung sowieso hin. Die Leute können dich persönlich kennenlernen, und ggfs. mit Tipps und Hilfen aufwarten. Desweiteren hast Du selber die Möglichkeit, die Botschaft anzurufen, um vorab die Sache zu klären. Sehr hilfreich kann es auch sein, wenn Du Dir selber für den Visaantrag deiner Freundin zeit nimmst, um selber mit zur Botschaft zu fahren. Letzteres hatte ich beim 1. Visum meiner jetzigen Frau so gehalten, mich beim Visaantrag als Einladender vorgestellt, was vom Botschaftspersonal positiv bewertet worden ist.


    Möglichkeiten gibt es viele. Lügen und Tricksen ist jedoch die schlechteste von allen.

  • Denn es gibt glaube ich keinen eindeutigen Rechtsanspruch auf die Erteilung von Visa



    Es gibt gar keinen Rechtsanspruch auf Visa, außer für das Visum zu Familienzusammenführung.
    Abgelehnte Visa müssen nur mit einer Rechtsbelehrung versehen werden > Möglichkeit zu remonstrieren oder zu klagen.

  • willirosebauer

    Bin nicht sicher, ob es so gut ist sich mit einem Betrug die Einreise nach Deutschland zu erschleichen. Es geht ja auch legal. Sag das mal Deiner Verlobten. Ich hoffe ja nicht, dass sie auch auf so illegale Weise nach Deutschland gekommen ist? So eine Abschiebung passiert schneller als man glaubt. Seid also besser vorsichtig!

    Natürlich ist sie NICHT so (auf illegeale Weise) nach DE gekommen.
    Noch mal: es war nur ein Vorschlag als letzten Ausweg. Da sie ein ähnliches Forum (wie dieses hier) in ihrer Heimat kennt, gab es dort schon oft solche Fälle.
    Selbst wenn man hier in der Suchfunktion "neuer pass" eingibt, findet man schnell etliche Einträge mit ähnlichem Hintergrund. Also ist das nicht Neu oder ihre alleinige Idee. Und ebenso natürlich schrieb ich ja schon: man sollte schon zuerst hingehen und sich an die Botschaft wenden und vernünftig mit denen reden. Das sind auch nur Menschen.


    Wie aber Chrissi76 schon schreibt, kann ja auch in der Vergangenheit etwas aufgetreten sein, was dieses Einreiseverbot verursacht(e).


    Gruß

  • Vielen Dank für eure Antworten!
    Ich habe den Stempel inspiziert und ihn tatsächlich nur für einen Ablehnungsstempel befunden. Allerdings wurde meiner Freundin, als sie den Pass abholte, gesagt, dass sie erst nach Ablauf eines Jahres das nächste Visum beantragen könne. Tatsächlich weiß aber die Ausländerbehörde nichts von einer Einreisesperre. Ich vermute also, dass man ihr mit dieser Aussage nur ein wenig Bange machen wollte... hat geklappt.
    Mittlerweile habe ich auch von der Botschaft Antwort - bis darauf, dass ich mangels Vollmacht zu unserem speziellen Fall keine Antworten bekam -, und auch die spricht für eine Remonstration. Nicht, dass ihr wegen eines Betrugsvorwurfes tatsächlich auch das nächste Visum verweigert wird, wenigstens der Verdacht sollte ausgeräumt werden.
    Wir waren wohl auch etwas blauäugig in diesem Visumsantrag...
    Krumme Wege möchte ich auf jeden Fall nicht gehen - man sieht ja gerade in unserem Fall, was auch nur leichte "Krümmungen" nach sich ziehen.
    Ich informiere euch nochmal über den Ausgang, falls er interessiert. :)

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