ein paar allgemeine Fragen zum Visum

  • natürlich hat sie einen Job und auch eine Tochter die sie zu versorgen hat
    sie wohnt bei ihren Eltern a und sie verdient auch ihr eigenes Geld
    sie arbeitet in einer Fabrik sie hat Modedesign studiert und ist 34 Jahre alt


    ...alles schonmal Pluspunkte. Vielleicht kennt sie jemanden, der ihr noch einen Mietvertrag schreiben könnte für eine eigene Wohnung.

  • aber ich werde dabei sein wenn sie ihr Visum beantragt so das nix schief geht
    obwohl ich weiss das kein anderes dabei sein darf


    Und wie kommst du in die Visastelle rein?
    Habe ich vielleicht was verpasst? Hat sich da etwas geändert?

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • ...es ist keine Begleitung zulässig!


    So kenne ich das auch.
    Die "Kettenhunde" vor der Tür passen schon auf. :D

    mfg
    badossi
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  • Also wir waren im letzten Sommer in der Botschaft wegen dem abgelaufenen deutschen Kinderreisepass (Mein Fehler) unserer Tochter.


    Man konnte problemlos (halt nur die Sicherheitskontrolle und Abgeben aller Gegenstände wie Taschen, Fotoapparat, Handy, Schlüssel,,,) in die Botschaft eintreten, selbst meine Frau mit ihrem ukrainischen Pass. Weiß natürlich nicht, wie das mit Visa ist, aber es ist das gleiche Gebäude.

  • Weiß natürlich nicht, wie das mit Visa ist, aber es ist das gleiche Gebäude.


    Sicher?
    Wenn ja hat sich ja wohl doch etwas geändert. Die Visastelle war damals nicht auf dem "Hinterhof" der Botschaft. Dort war die Konsularabteilung.

    mfg
    badossi
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  • Weiß nicht, ob sich was geändert hat, jedenfalls haben meine Schwiegereltern im August 2011 in


    der Strasse Bogdana Hmelnizkago (da ist auch das Konsulat) den Termin bekommen und auch da Ihre Pässe abgeholt.


    Sonst war das in der Strasse Zlatoustovskaja

  • wenn nicht dann kann ich da etwa ungemütlich werden

    Das würde dann hinter vorgehaltener Hand ganz sicherlich zur allgemeinen Belustigung in der Visastelle beitragen. Wie an anderer Stelle schon erwähnt wurde, bringt das mit Sicherheit überhaupt nichts.


  • Und wie kommst du in die Visastelle rein?
    Habe ich vielleicht was verpasst? Hat sich da etwas geändert?

    Früher war es stets wechselnd, ob jemand mit durfte oder nicht. Meistens lief es so, dass sich der Begleiter bei abgelehntem Visaantrag etwas lautstark echauffiert hatte, woraufhin die Visastelle für alle Begleiter gesperrt worden ist.


    Wenn es für dich machbar ist, zur Zeit des Visaantrages nach Kiev zu fahren, dann mache es auf jedem Fall. Auch wenn du evtl. nicht mit rein darfst, so kann sie doch zumindestens deinen Reisepass mit reinnehmen, und beim Visaantrag mit vorlegen.


    So hatten es zumindestens meine jetzige Frau und ich gehalten, als wir unseren ersten Visaantrag gestellt hatten.


    By the way: Du bist dir darüber im klaren, dass es sich bei der Einladung keinesfalls um ein formloses Schreiben, sondern um die bei der Ausländerbehörde zu erhaltene Verpflichtungserklärung handelt.

  • Du bist dir darüber im klaren, dass es sich bei der Einladung keinesfalls um ein formloses Schreiben, sondern um die bei der Ausländerbehörde zu erhaltene Verpflichtungserklärung handelt.


    Stimmt nicht. Wird üblicherweise so genannt. Jedoch ist das formlose Einladungsschreiben mindestens genauso wichtig wie die Verpflichtungserklärung. In dem soll deutlichgemacht werden, warum, wieso und weshalb überhaupt ein Visum beantragt wird.

  • Das formlose Einladungsschreiben ist aber kein muß, aber besser wenn man eins hat. Und man sollte es möglichts sachlich schreiben ohne Ansätze für Nachfragen. Wenn es zu komplex ist, schafft man es nur das der Antragsteller sich vieleicht weiteren Nachfragen gefallen lassen muß die dann evt. nur Nachteile bewirken.



    Gruß


    Redrider

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