Besuchervisa wie lange am Stück?

  • Hallo an Alle zusammen!


    Mir ist nicht ganz klar wie lange ich das Besuchervisum zu stellen habe. Es wird Ihr erstes Visum in den Schengenraum sein.
    Sie ist beufstätig daher wird es schwer sein Ihren Arbeitgeber weiß zu machen das Sie länger bei mir in Deutschland sein wird.
    Ich hatte vor Sie 90 Tage am Stück zu mir zu holen! Das Visum also auch so zu beantragen aber dann kommt es wieder mit der Reiserückwilligkeit.:(
    Ich bin völlig verzweifelt, da wir uns so vermissen.
    Wie denkt Ihr darüber? Wegen Reiserückwilligkeit!
    Oder ist es besser wenn wir einen Sprachkurs Visumsantrag stellen?
    Am liebsten würde ich Sie gleich hierher holen heiraten und fertig. Ich sage es nicht einfach nur so daher ich meine es wirklich ernst und Sie auch.


    Wie seht Ihr die Chancen und habt Ihr ansonsten noch Ideen wie wir es am besten machen könnten damit wir gleich 90 Tage am Stück zusammen sein können.


    Für Lösungen und Anregungen wäre ich euch sehr dankbar!!!!!

  • Da es zu diesem Thema im Forum bereits sehr zahlreiche Themen und Beiträge gibt, bitte ersteinmal selber unter Zuhilfenahme der Suchfunktion im Forum schauen und lesen. Viele Fragen klären sich dann bereits. Sollten danach noch spezielle Fragen zu klären sein, sind die Mitglieder mit den entsprechenden aktuellen Erfahrungen, sicher sehr gern behilflich.

  • Inhaltlich: Wofür 90 Tage? Sie wird dafür ihren Job aufgeben müssen. Klappt es mit Euch nicht, steht sie erst einmal vor dem Nichts in UA.


    Formal: Arbeitet sie, wird sie nicht 90 Tage Urlaub bekommen. Arbeitet sie nicht, wird sie wegen fehlender Verwurzelung kein Visum bekommen. Auswege sind nur andere Visa Typen wie das angesprochene Visum für einen Sprachkurs.


    Gruß
    Siggi

  • ...fürs erste Mal gilt: 21 Tage ohne Multivisum, also fester Zeitkorridor. Bei z.B. einem Monat geht das Konsulat davon aus, dass sie schwarz arbeiten will. Beim nächsten Mal geht meistens einen Monat mit Multivisum (30 Tage in 3 Monaten).

  • Danke euch für die Antworten!
    Ok das ist schon mal geklärt das mit dem Besuchervisa. Wirklich Siggi soll ich falls ich das Besuchervisum beantrage, einen Zeitraum von 3 Monaten insgesamt angeben? Und die Aufenthaltsdauer auf 14 Tage festlegen? Keine Chance auf 4 Wochen? Ok dann versuche ich es wohl besser mit einem Visum für einen Sprachkurs. Aber wie lange darf Sie dann kommen? Nur die Zeit wie lange der Kurs stattfindet?
    Ja Sie arbeitet und dann habe ich doch wieder das gleiche Argumentationsproblem mit der Rückreisewilligkeit. Denn Job wird Sie so oder so aufgeben müssen dann. Und keine Angst ich werde Sie nicht hängen lassen so oder so. Was ist denn das Maximum von euren Erfahrungen her? Könnte ich Sie hier auch gleich heiraten und von hier aus ein Visum erneut beantragen wenn Sie beim Goethe Institut A1 erfolgreich bestanden hat?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

  • Ach ja eins vergaß ich euch zu erzählen. Dort wo Sie arbeitet gewährt man Ihr kein Urlaub. Nur 2 Wochen im Jahr und das nur evtl. im Sommer.
    Wie soll ich so eine Beziehung aufbauen? Der Verdienst ist auch unterirdisch und damit meine ich nicht unsere Verhältnisse!!! Was Sie verdient könnte ich Ihr auch locker so zahlen im Monat ohne das ich nun der reichste Mensch auf Erden wäre. 200€ im Monat bekäme ich schon hin und das ist mehr als Sie jetzt verdient.

  • Nur 2 Wochen im Jahr und das nur evtl. im Sommer.


    Das ist durchaus nicht unüblich für ukrainische Verhältnisse, wenn sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.


    Zitat

    Der Verdienst ist auch unterirdisch und damit meine ich nicht unsere Verhältnisse!!!


    Der Botschaft geht es darum, dass sie dort einen Job hat. Die Höhe des Gehalts ist erst einmal nebensächlich.


    Mach es so, wie alle anderen, zunächst einen Kurzurlaub. Wenn ihr Euch sicher seit, dann heiraten. Aber auch einmal über solche Dinge nachdenken:
    Wie am schnellsten die angeheiratete loswerden
    Endgültige Rückkehr meiner Ehefrau in die Ukraine vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
    Ehe für Umgehung Aufenthaltsbewilligung


    Gruß
    Siggi

  • Keine Angst Siggi!
    Ich war bereits dreimal dort für jeweils eine Woche. Da ich mittlerweile auch schon 40 bin und dieses nicht meine erste Beziehung bin ich mir 100% sicher.
    Ich war noch nie verheiratet und Sie auch nicht.
    Aber Du hast Recht es kann immer alles passieren. Davon gehe ich aber nicht aus.


    Nun nochmals zur meiner Frage. Wie lange das mit dem Sprachkurs und wenn A1 bestanden und Beziehung noch intakt würde es gehen von Deutschland aus das Visa für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach einer Heirat zu bekommen?

  • Visum für Sprachkurs sollte für die Länge des Sprachkurses beantragt werden und ohne Nachweis eines Sprachkurses-sprich Anmeldung-wird das wenig Sinn machen! Außerdem sollten gute Gründe für einen Sprachkurs in Deutschland sprechen-wie z.Bspl. eine Bestätigung des Arbeitgebers das deutsche Sprachkenntnisse nötig sind oder die geplante Eröffnung eines Reisebüros in UA mit Ausrichtung auf deutsche Kunden o.ä.-sollte halt glaubhaft sein! Nur weil irgendjemand meint ein Sprachkurs in Deutschland wäre "nett" wird es kaum ein Visum dafür geben-die Botschaftsmitarbeiter glauben leider auch nicht mehr an den Weihnachtsmann! :D


    Gruß


    Martini

  • Nun erschreckt den nicht gleich-so schlimm ist das alles ja nun auch nicht!


    Bekannte von mir hat sich über eine Agentur ein Schengen Jahresvisum für 300Euronen besorgt-ohne VE und den ganzen Krimskrams! Und mit einem Jahresvisum kann man sich bis zu 180Tage des Jahres im gesamten Schengenraum aufhalten,bei beliebig vielen Ein-und Ausreisen-besser und einfacher gehts ja nun wirklich nicht!


    Gruß


    Martini

  • Bekannte von mir hat sich über eine Agentur ein Schengen Jahresvisum für 300Euronen besorgt-ohne VE und den ganzen Krimskrams


    Jetzt kommt nur die interessante Frage: Wie viel Vermögen bzw. welches Einkommen musste die Dame dazu nachweisen? Beim Standardsatz von 45 Euro pro Tag für 180 Tage Aufenthalt wären es immerhin gut 8000 Euro, was für den Durchschnittsukrainer einfach nicht darstellbar ist. Die wohlhabenden Leute, die genießen selbstverständlich volle Reisefreiheit. Man will doch nicht die zahlungskräftigen Ukrainer vom Geldausgeben in Westeuropa abhalten!


    Die Tochter vom Paten meiner Frau studiert auch in DE. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, muss er jedes Jahr gut 7000 Euro auf ein deutsche Konto auf den Namen seiner Tochter überweisen. Dann ist das alles kein Problem. Es geht doch nur um Geld, um sonst nichts!


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    interessanterweise übernimmt eine Versicherung in UA den Kapitalnachweis bzw. das ganze Risiko-deswegen ja auch die für UA ziemlich hohen Kosten von 300€!


    Diese Kosten dürften bei entsprechendem Eigenkapitalnachweis bzw. hohem Einkommen deutlich günstiger ausfallen-wie heißt es so schön im Volksmund:"Der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen!"


    Trotzdem erscheint mir diese Variante als sehr interessant-wie bekommt man sonst die Möglichkeit sich ein Jahr lang ausführlich zu beschnuppern!


    Gruß


    Martini


    PS:Wenn ich Tatjana nicht persönlich kennen würde-Sie hat mir "Stolz wie Oskar" Ihr Jahresvisum gezeigt-würde ich das ganze zu den in UA reichlich umherschwirrenden Gerüchten zählen!

  • Die Rückkehr des "Carnet de touriste"? Die hat damals Fischer den Hals gekostet:
    http://www.versicherungsmagazi…-und-die-Versicherer.html
    Es ist das erste Mal, dass ich seit Jahren wieder davon höre! Noch einmal zur Sicherheit: Wir sprechen über die deutsche Botschaft, nicht über einen anderen Schengen Staat, insbesondere nicht über Polen? Wo gibt es dazu einen Hinweis auf der Webseite der deutschen Botschaft?


    Gruß
    Siggi

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