Anmeldung mit polnishen D-Visum in Deutschland

  • Meine Frau hat ein polnisches D-visum bekommen und ist damit mit mir nach Deutschland gereist.


    Jetzt wohnen wir hier in Deutschland und wir möchten gerne wissen, ob ich meine Frau in Deutschland beim Einwohnermeldemat anmelden kann.


    Welche Konsequenzen könnte dies im Schlimmstenfall haben? Bin über jeden Hinweis und Tipp dankbar :)

  • Uff.
    Das Problem ist nicht so einfach. Hier gibt es aber sicher einige erfahrene Mitglieder.
    Zuerst einmal sollten wir noch hören: wann läuft das Visum denn ab.
    Wichtig für deutsche Behörden ist auch der Heiratsort. Ist das in D, so sieht es besser aus. Das sagten vor gut 4 Jahren Anwälte jedenfalls mir ... hätten wir damals in Dänemark geheiratet, so hätte damals womöglich die Ausreise nach der Hochzeitsnacht und dann nur der Weg über Familienzusammenführung bestanden.

  • Das Visum läuft im November 2012 ab. geheiratet haben wir im Juni 2011 in der Ukraine.


    Der A1 Deutschtest war einfach eine unüberwindbare Hürde, sodass wir uns für diesen Weg entschieden haben.

  • Das Einwohnermeldeamt wird nicht die Hürde sein, sondern die ABH. Wenn diese kooperativ sind, geht vieles. Wenn nicht, muss man ggf. kämpfen (Anwalt nehmen). Im schlimmsten Fall, denn ich je gehört hatte, bestand die ABH auf Ausreise und auf Beantragung eines FZF Visum bei der Botschaft. Einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausreiseverfügung der ABH wurde nicht stattgegeben. Sie musste dann innerhalb von 24 Std. das Land verlassen (wg. Visumsmißbrauch).


    Manchmal kann es helfen, sich an einem anderen Wohnort (z.B. auf dem Papier bei den Eltern) anzumelden, um somit in den Zuständigkeitsbereich einer kooperativeren ABH zu kommen.


    Gruß
    Siggi

  • Danke Siggi für Deine Antwort.



    Woher weis ich, welche AUsländerbehörde kooperativ ist ?


    Eines möchte ich noch mal klarstellen. Wenn meine Frau einen Ausreisebescheid bekommt und dass Land verlassen muss, dann gilt das auch zwangsläufig für mich. Ich lasse mich nicht von meiner Frau trennen - von keiner Behörde.

  • Woher weis ich, welche AUsländerbehörde kooperativ ist ?


    In Großstädten, insbesondere Berlin, ist eher wohl schwierig (von dem was man so im Forum hört). Ansonsten: Kontakt aufnehmen (ggf. ohne Nennung des richtigen Namens) und schauen, wie sie reagieren. Wenn man mit einem Mitarbeiter der ABH nicht klar kommt, zum Amtsleiter gehen.


    Zitat

    Wenn meine Frau einen Ausreisebescheid bekommt und dass Land verlassen muss, dann gilt das auch zwangsläufig für mich.


    Das ehrt Dich, aber die ABH wird das nicht interessieren. Gewöhnlich zwingt einen die Arbeit dann schon wieder zurück.


    Gruß
    Siggi

  • Der A1 Deutschtest war einfach eine unüberwindbare Hürde, sodass wir uns für diesen Weg entschieden haben.


    Das ist der erste Fehler.


    Also, die kleinste Hürde wäre doch, dass Du Dich mit Deiner Frau ein paar Tage oder Wochen hinsetzt und den A1 zu machen und dann gemeinsam mit Ihr in Kiew das FZF zu machen. Zeit bis November habt Ihr genügend und so schwer ist der Test auch nicht. Hat ein bisschen was mit fleiß zu tun.


    Es wird bestimmt nicht leichter, sich mit diversen ABH's zu streiten, Anwälte einzuschalten und zu bezahlen, Wohnsitze zu verlegen usw.

  • Eines möchte ich noch mal klarstellen. Wenn meine Frau einen Ausreisebescheid bekommt und dass Land verlassen muss, dann gilt das auch zwangsläufig für mich. Ich lasse mich nicht von meiner Frau trennen - von keiner Behörde.


    "Trotz" interessiert doch keine Behörde.

  • Also, hier mal meine unmaßgebliche Meinung. Ich bin kein Experte, musste mich aber notgedrungen mit dem Thema auseinander setzen.


    Das polnische D Visum ist ein nationales ( Langzeit/Arbeits ) Visum. Es handelt sich nicht um ein Schengen Visum. Daher ist per se auch kein offizieller Aufenthalt in Deutschland möglich. Allerdings gilt seit ca. einem Jahr, dass sich Inhaber dieser Visa wie Bürger anderer EU Staaten innerhalb von 6 Monaten 3 Monate im übrigen Schengenraum aufhalten dürfen.


    Deine Anmeldung wird aber dennoch scheitern. Dazu bedarf es der FZF und dem vorherigen A1 Sprachtest.


    Aber mal ehrlich. Willst Du Deine Frau ohne Deutschkenntnisse in Deutschland leben lassen? Das ist doch irgendwie kaum zumutbar. Am besten suchst Du in Deiner Nähe eine Sprachschule ( die gibts doch eigentlich überall ), in der Deutsch für Ausländer gelehrt wird. Da geht sie dann 200 Stunden hin und macht anschließend am Goethe Institut das A1 Zerti. Das ist nun wirklich keine Hexerei. Und es erlaubt Deiner Frau, nicht mehr ganz taub durch Deutschland gehen zu müssen.


    Meine Freundin ist normal intelligent und hatte null Probleme mit A1. Wenn ich mich mit Freunden unterhalte, versteht sie zwar nur 20%, aber diese 20% sorgen für eine Beteiligung, die ohne Kenntnisse niemals möglich wären. Ich gehe sogar so weit, dass ich mehr oder weniger nötige, bis C2 alle Kurse zu machen.


    Leider gibts dennoch ein Problem. Das ist hier aber offtopic und daher mache ich einen neuen thread.


    Viele Grüße
    Jan

  • In Großstädten, insbesondere Berlin, ist eher wohl schwierig (von dem was man so im Forum hört).

    Das kann ich aus eigenen Erfahrungen bestätigen. Dies war mit ein Grund für mich ins Umland abzwandern". Da geht es sehr viel relaxter zu in den ABH´s. Das liegt sicherlich auch daran, dass das "Kundenaufkommen" sehr viel geringer ist als in Berlin.

  • hallo,also bei meiner frau war es ähnlich gelagert.sie hatte auch das polnische d visa für arbeit.
    eine anmeldung ging noch gut ,sie bekam sogar schon ne steuernummer.beim aufenthaltstitel gab es dann probleme,auch weil sie test a1 noch nicht hatte.ohne den sprachtest geht es nicht ,jedenfalls hier in münchen.sie sollte sofort ausreisen,wir haben dann noch mal eine verlängerung durchgeboxt und in der zeit hat sie auch ihren test a1 geschafft.
    trotzdem würde ihr aufenthaltstitel nicht gemacht .so das sie doch,auch um ärger zu vermeiden,weil man ja nicht weiss was so negative einträge für später bedeuten,erst einmal zurück fahren.
    wir glauben das es aber auch eben in grossen städten so kompliziert ist,wie münchen,weil es dort eben viele fälle von missbrauch gibt und man da vorsichtig ist.
    henry +natasha

  • Das ist der erste Fehler.


    Also, die kleinste Hürde wäre doch, dass Du Dich mit Deiner Frau ein paar Tage oder Wochen hinsetzt und den A1 zu machen und dann gemeinsam mit Ihr in Kiew das FZF zu machen. Zeit bis November habt Ihr genügend und so schwer ist der Test auch nicht. Hat ein bisschen was mit fleiß zu tun.


    Es wird bestimmt nicht leichter, sich mit diversen ABH's zu streiten, Anwälte einzuschalten und zu bezahlen, Wohnsitze zu verlegen usw.

    Das ist leider die einzige vernünftige Antwort bis jetzt.


    Gegen die Probleme, welche jetzt auf die Antragsteller zukommen können, war der Sprachtest wohl das kleinste Problem.
    Bei der nächstbesten Polizeikontrolle kann die Abschiebung erfolgen (Samt Eintrag im SIS) etc.
    Einen legalen Status wird man so wohl kaum bekommen. Sollte das hier im Forum jemand geschaft haben, ist das die absolute Ausnahme.


    Diese ganze Visavergangenheit steht in der Visadatei (EDV). Bei Antragstellung in der deutschen Botschaft, und das wird früher oder später nötig werden, wird sich beim Interview die Frage stellen, wo in Polen gearbeitet wurde etc...
    Wo der polnische Visaantrag gestellt wurde usw.


    Also die Sache ist in der Tat kompliziert. Würde empfehlen so schnell wie möglich Deutsch zu lernen und den A1 Test abzulegen, gleichzeitig den Fall bei der zuständigen Ausländerbehörde zu schildern.
    (Aber nicht im Beisein der Frau) Danach sollte ein Visaantrag zur Fzf bei der DT. Botschaft gestellt werden.Sollte der Antrag dann abgelehnt werden, kann man dagegen mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit gerichtlich vorgehen.


    Alles andere ist nicht zielführend, verschlimmert die Situation und ist sogar möglicherweise sogar strafbar.


    MfG
    Peter Ahrens

  • so das sie doch,auch um ärger zu vermeiden,weil man ja nicht weiss was so negative einträge für später bedeuten,erst einmal zurück fahren.


    Also eine Ausreiseaufforderung führt zum SIS Eintrag. (Einreisesperre/bzw. Schwierigkeiten bei der Visaerteilung)
    Löschung ist möglich, aber mit Rennerei verbunden und dauert in der Regel....

  • hallo,
    was bedeutet den ausreiseaufforderung und wann wir das in dieses sis eingetragen?
    weil wir wollten ja schon in münchen ihren aufenthaltstitel beantragen und da gab es eben diese probleme mit der zeit und dem polnischen visa,welches noch gültig war.aber die sageten dann eben sie soll lieber zurückfahren und hier in kiew visa beantragen.dazu bekam sie auch einen zettel wo drauf stand das sie bis zum soundsovielten eben wegfahren soll.
    bedeute das schon so einen eintrag? den dann gibts bestimmt probleme bei uns .
    danke henry :help:

  • bedeute das schon so einen eintrag? den dann gibts bestimmt probleme bei uns .


    Du kannst einen Antrag auf Selbstauskunft stellen. Dann wisst Ihr Bescheid.
    Wenn Deine Frau so einen Eintrag hat, kann man den aber nachtraeglich befristen lassen und dann ist das im Fall von Fzf kein Prolem. kan
    n nur etwas dauern. Wichtig ist, dass Ihr jetzt hier weiter die Verfahrensvorschriften einhaltet.
    Wenn Ihr weitere Probleme habt koennt Ihr euch aber auch mal per mail, oder tagsueber auf dem haendy bei mir melden..


    MfG.


    Peter Ahrens.

  • danke ,falls wir echt probleme bekommen ,melden wir uns auf alle fälle .habe ja auch erst jetzt deinen link besucht und weiss daher bescheid.so was sollte man eben vorher wissen,weil ohne hilfe ist man echt aufgeschmissen bei diesen sachen.
    danke henry natasha

  • Meine Frau hat eine Auslandskrankenversicherung und macht grade ihren Deutschkurs A1. Im Juni Prüfung.


    Ich will, dass sie dann ausreist und im kiew den Antrag auf Familienzusammenführunh stellt. Wo sie in Polen gearbeitet hat, geht doch die Deutschen Behörden im nachhinein nichts mehr an, oder ????

  • Ich will, dass sie dann ausreist und im kiew den Antrag auf Familienzusammenführunh stellt. Wo sie in Polen gearbeitet hat, geht doch die Deutschen Behörden im nachhinein nichts mehr an, oder ????


    Doch. Die können fast alles fragen was mit der Visaangelegenheit zu tun hat. Wenn Ihr nicht antwortet, verstosst Ihr höchstwahrscheinlich gegen die Mitwirkungspflicht. Ihr könnt auch nach einem Arbeitsvertrag gefragt werden. Das ist eigentlich Vorraussetzung für ein polnisches Arbeitsvisum. Es gehört zu den Hauptaufgaben einer Botschaft illegale Einreisen zu verhindern und aufzudecken. Was zeigst Du denn als Bekanntschaftsnachweis vor, wenn Sie die ganze Zeit bei Dir gewohnt hat? Mailverkehr und Telefonrechnungen könnt Ihr nicht vorlegen oder???
    Das passt dann nicht zum polnischen Arbeitsvisum oder?
    Es ist für die Botschaft offensichtlich, dass hier falsche Angaben gemacht wurden und werden.
    Die Folge ist dann oftmals die Ablehnung des Visaantrages. Im Fall der Familienzusammenführung wählt die Botschaft dann in der Regel als Begründung die bekannte Scheinehe.

  • hallo, das mit dem arbeitsvisa für polen und der nachfrage auf der botschaft kann ich nur bestätigen.es wurde genau nachgefragt wann und wo gearbeitet wurde,arbeitsvertrag lag zum glück vor,wollten sie aber nicht sehen.es hat wohl gereicht das sie sagte das sie ihn dabei hat.
    im nachhinein rate ich wirklich jedem zu einer intensiven vorbereitung dieser interviews.wir dachten auch das ja nix passieren kann wenn man die wahrheit sagt ,doch das ist es nicht allein.
    auch wenn es dann holprig lief denken wir das alles gut wird.
    henry + natasha

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