Visa für Deutschland

  • Moment!
    Hinsichtlich Einladung gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Aber warum Einladung? Ich sprach von einem Touristenvisum!!!!!!!!!!!
    Es kann und wird auch nicht vorausgestzt das ein potentieller Tourist jemanden in Europa kennt der ihn einlädt

    Wir drehen uns im Kreis. Man sollte eindeutig unterscheiden zwischen Besucher -und Touristenvisum (siehe Siggi's Link). Für die Erteilung eines Touristenvisums benötigt die Botschaft, wie bereits geschrieben, eine Hotelreservierung o.ä.

    За Украинy!

  • Ich sprach von einem Touristenvisum!!!!!!!!!!!


    Ich fasse die Situation, die von uns hier diskutiert wurde, noch einmal zusammen: Man lernt jemanden im Urlaub in UA kennen und möchte ihn zum Gegenbesuch nach DE einladen. Natürlich könnte man (typisch Deutsch sagen): Visum ist Dein Problem! Wenn Du reich genug bist, dann mach doch ein Touristenvisum. Für 14 Tage DE mit Frau und Kind musst Du nicht mal 2000 Euro vorzeigen. Aber das wird doch wohl hoffentlich niemand machen. Dem Besucher, mit dem man ein paar Tage am Strand verbracht hat, 2000 Euro zur Verfügung stellen, wird wohl auch keine Lösung sein. Also bleibt doch nur der Reisezweck "Besuch von Bekannten". Schon sind wir wieder bei Bekanntschaftsnachweisen.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Wir drehen uns im Kreis. Man sollte eindeutig unterscheiden zwischen
    Besucher -und Touristenvisum (siehe Siggi's Link). Für die Erteilung
    eines Touristenvisums benötigt die Botschaft, wie bereits geschrieben,
    eine Hotelreservierung o.ä.

    Möglich das jemand eine link eingestellt aht, der eine Hotelreservierung vorsieht
    Ich habe auch einen link eingestellt. Kannst Du da die Notwendigkeit einer Hotelreservierung erkennen?
    Ach ja, wo steht denn geschrieben das Du ein dt. Schengenvisum benötigst?
    Weißt Du, ich dreh mich nicht im Kreis, ich kann nur manchmal schmunzeln

  • Zitat

    Ich fasse die Situation, die von uns hier diskutiert wurde, noch einmal zusammen: Man lernt jemanden im Urlaub in UA kennen und möchte ihn zum Gegenbesuch nach DE einladen. Natürlich könnte man (typisch Deutsch sagen): Visum ist Dein Problem! Wenn Du reich genug bist, dann mach doch ein Touristenvisum. Für 14 Tage DE mit Frau und Kind musst Du nicht mal 2000 Euro vorzeigen. Aber das wird doch wohl hoffentlich niemand machen. Dem Besucher, mit dem man ein paar Tage am Strand verbracht hat, 2000 Euro zur Verfügung stellen, wird wohl auch keine Lösung sein. Also bleibt doch nur der Reisezweck "Besuch von Bekannten". Schon sind wir wieder bei Bekanntschaftsnachweisen.

    @ Siggi
    das einzige was Du damit aussagst ist doch "typisch Deutsch" Hat aber mit der aktuellen Rechtslage nicht zu tun Gab es hier nicht vor 3 oder 4 Jahren mal den Witz von Earl? Was macht der Deutsche wenn er ein offizielles Schreiben von der Gemeinde erhält, er soll sich am nächsten Tag um 06:00 Uhr am Rathaus zur seiner Erschiessung einfinden? Er ist, typisch Deutsch, 10 min. früher da

  • Das problem ist doch eher der Nachweis einer Arbeit wo doch viele Arbeitslos bzw. einer nicht registrierten Tätigkeit nachgehen.
    Ist jedenfalls nicht so leicht zu beheben wie das Geldproblem. Schließlich rufen die beim Arbeitgeber an.

  • предсказа́тель
    Danke für die Antwort. Aber trotzdem weiß jetzt immer noch niemand, wie man die Urlaubsbekanntschaft nach DE zum Gegenbesuch einladen kann. Hast Du eine Idee? Oder geht es Dir um eine abstrakte Diskussion einer Rechtssituation? Ich vermute, dass daran die wenigsten ein Interesse haben, sondern handfeste Tipps für die Praxis suchen. Nehmen wir an, die Leute haben eine offizielle Arbeit, verdienen durchschnittlich und sind nicht vermögend.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi
    Die Überlegung muß weg vo der Einladung gehen!
    Nochmal: Wo steht denn geschrieben, dass ein Tourist eine Einladung benötigt? Jeder Staatsbürger der UA kann doch in jedem Land des Schengenraumes einen Visumantrag stellen. Warum D? Möchte das aber hier nichr weiter ausführen

  • Aber trotzdem weiß jetzt immer noch niemand, wie man die Urlaubsbekanntschaft nach DE zum Gegenbesuch einladen kann.

    Da wird es sehr wahrscheinlich auch kaum möglich sein eine allgemein anwendbare Verfahrensweise zu beschreiben. Die Bandbreite der unterschiedlichen (Ausgangs)voraussetzungen ist doch bei der hier diskutierten Sachlage - Gegenbesuch einer Urlaubsbekanntschaft - in meinen Augen noch sehr viel umfangreicher als das sonst diskutierte Problem des Visaerhaltes für Freundin/Frau/Verwandtschaft in UA. Der mögliche Weg über die Abgabe einer Verpflichtungserklärung birgt ja gewisse Riskiken. Sollte der Gast das Visum erhalten und am Ende seines Aufenthaltes doch nicht in seine Heimat zurückkehren, liegt der schwarze Peter verbunden mit eventuellen Folgekosten beim Einladenden.

    Hast Du eine Idee? Oder geht es Dir um eine abstrakte Diskussion einer Rechtssituation? Ich vermute, dass daran die wenigsten ein Interesse haben, sondern handfeste Tipps für die Praxis suchen.

    Eine Idee kann ich leider derzeit auch nicht anbieten. Möglich sind sehr wahrscheinlich eben nur das Visum über die Verpflichtungserklärung, Beantragung eines Touristenvisums mit Buchungsnachweis einer Reise oder des Hotels, oder eben des Besuchsvisum verbunden mit dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

    Für den normalen Ukrainer/in mit Sicherheit kaum eine Option, jedoch von Deutschland und den restlichen Schengenstaaten seit vielen Jahren genau so gewollt.

    Somit wird ein Gegenbesuch aufgrund einer förmlichen Einladung als Erwiederung auf erfahrene Gastfreundschaft in der Ukraine bis auf Weiteres in den meisten Fällen reine Theorie, bzw. ein Wunsch bleiben

  • Somit wird ein Gegenbesuch aufgrund einer förmlichen Einladung als Erwiederung auf erfahrene Gastfreundschaft in der Ukraine bis auf Weiteres in den meisten Fällen reine Theorie, bzw. ein Wunsch bleiben


    So sehe ich das auch. Da nützt es auch nichts, wenn der Ukrainer für ein paar Hunderter ein polnisches Schengen Visum kaufen kann. Das ist auch schon wieder zu viel für den Durchschnittsbürger. Genau darauf wollte ich hinaus.


    Gruß
    Siggi

  • Die Überlegung muß weg vo der Einladung gehen!
    Nochmal: Wo steht denn geschrieben, dass ein Tourist eine Einladung benötigt


    Unsere Besucher seit zwölf Jahren wurden ALLE mit VE eingeladen. Die Besucher unseres Bekanntenkreises auch. Darunter meine Schwiegereltern mit Immobilienbesitz (verwurzelt in UA), meine Schwägerin (Ende 20, unverheiratet, d.h. nicht verwurzelt) eine Freundin meiner Frau (auch nicht verwurzelt). Ich denke so geht es den meisten hier. Wenn die Visumerteilung auch anders geht als mit VE, wäre das für alle hier interessant zu wissen wie. Da das aber offenbar niemand sonst weiß, wird das wohl auch nicht funktionieren. Ohne werten zu wollen, ob die Gesetzeslage gut oder schlecht ist, sie ist wie sie ist und läßt sich nicht ohne weiteres ändern. Die Diskussion mit "hätte, würde, wenn" bringt uns nicht weiter. Aufgrund des Korruptionsskandals vor einigen Jahren werden die Sachbearbeiter in der D-Botschaft die Gesetzeslage eher enger auslegen als großzügiger.


    Also: Hat jemand ein Visum bekommen, ohne dafür eine VE vorlegen zu müssen?



    Gruß


    KWB

  • Hallo in die Runde.


    Visa ohne Verpflichtungserklärung werden durchaus erteilt aber selten. Bei der Beantragung des ersten Schengenvisums überhaupt oder ohne für ukrainische Verhältnisse überdurchschnittliche Einkommen würde ich das so nicht beantragen, denn das führt fast sicher zur Ablehnung. Auch wenn einige hier Leute kennen, welche das so geschafft haben ist das sicher nicht die Regel und ich schätze die Ablehnungen übertreffen die Erteilungen bei Erstantragstellung bei weitem.


    Noch eine Nuance zu Touristenvisa ohne Verpflichtungserklärung. Hier verlangt die Botschaft häufig nicht nur Hotelreservierungen, sondern auch Quittungen über die Bezahlung im Vorraus.
    D.H. das kann eine sehr teure Variante werden. Im übrigen sollte man die Merkblätter der Botschaft genau lesen, denn die Botschaft behält sich vor weitere Unterlagen zu verlangen, welche nicht explizit in den Merkblättern aufgeführt sind. Das können gerade bei Touristen bezahlte Flugtikets und Hotels sein etc. sein.
    Für Menschen mit entsprechendem finanziellen Hintergrund, welche regelmässig nach Thailand, Agypten, Türkei etc. in den Urlaub fliegen ist das sicher eine problemlose Methode, für Bekanntenbesuche wohl eher unpraktisch.


    Grüsse,


    Peter.

  • Also: Hat jemand ein Visum bekommen, ohne dafür eine VE vorlegen zu müssen?


    Bei der polnischen Botschaft kann man ein Visum kaufen. Man muss kein Einkommen oder Vermögen nachweisen. Es gibt kein Interview:
    http://vipvisa.com.ua/shengenskie-vizy/visa-to-poland
    Auch erhält ein wohlhabender Ukrainer sicher bei der deutschen Botschaft ein Visum ohne VE. Aber das ist nicht die Standardsituation.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Peter,
    danke für die Infos.
    Meine Freundin hat einen festen Job, verdient entsprechendes Geld und hat Familie in der Ukraine (Mama, Papa, Bruder). Vor kurzem hat sie einen Urlaub auf Sri Lanka gemacht (dort haben wir uns auch kennengelernt). Ich war bereits zwei mal in Kiew, um sie zu besuchen. Meinst Du es wäre dennoch besser ein Visum mit einer Verpflichtungserklärung meinerseits zu beantragen, weil dies einfach den sicheren Weg darstellt?

  • Hallo Olivenbäumchen,


    auch Dir Dankeschön für die Antwort und die entsprechenden Infos. In der Tat war ich gerade dort, bereits zu m2. mal. Und am kommenden WE fliege ich zum dritten mal hin. Mein größtes Verständnisproblem liegt aber darin, dass ich Angst habe, dass die Behörden merken, dass es sich bei unserer "Beziehung" um eine ernste Liebe handelt und die Ukraine somit langfristig wahrscheinlich auf eine Staatsbürgerin verzichten müssen wird. Denn wenn wir für einen Visumantrag z.b. auch Skype - Protokolle mit einreichen müssten, würde das jeder sofort erkennen. Ist es daher nicht eventuell sogar sinnvoll, solche Unterhaltungen eher nüchtern, sachlich oder gar freundschaftlich zu gestalten, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken?
    Gruß


    trikom

  • Denn wenn wir für einen Visumantrag z.b. auch Skype - Protokolle mit einreichen müssten, würde das jeder sofort erkennen. Ist es daher nicht eventuell sogar sinnvoll, solche Unterhaltungen eher nüchtern, sachlich oder gar freundschaftlich zu gestalten, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken?


    Lies Dir den Beitrag 15 von Siggi durch hier in diesem Tread, der sagt alles dazu, besonders die Hinweise der Botschaft

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • die Ukraine somit langfristig wahrscheinlich auf eine Staatsbürgerin verzichten müssen wird. Denn wenn wir für einen Visumantrag z.b. auch Skype - Protokolle mit einreichen müssten, würde das jeder sofort erkennen


    Aber Du musst die Skype Protokolle der deutschen Botschaft vorlegen und der ist letztlich egal, wie viele Einwohner die Ukraine hat. Es geht auch nicht um den Gesprächsinhalt. Es reicht aus nachzuweisen, wie oft man wann in Verbindung stand. Also vom Inhalt her brauchst Du so etwas wie ein Einzelverbindungsnachweis in DE.


    Gruß
    Siggi

  • hallo wenn man die Skype-protokolle wirklich immer mit einreichen muss,bin ich mal gespannt,wie das bei mir mal werden wird,wenn es soweit ist.Ich hatte in meiner Skype-Funktion" Protokolle für immer speichern "aktiviert und regelmäßige Datensicherungen von meinem PC auf eine externe Festplatte gemacht. Jetzt war die Festplatte des PCs hinüber,was ich aber lange Zeit nicht gemerkt hatte,weil bis auf eine Kleinigkeit alles funktioniert hat.Und ausgerechnet von der Skype-Datei aus muss dieser Crash passiert sein,denn alle Protokolle vor dem 9.April waren verschwunden,auch nicht auf der Sicherung wieder zu finden.Eine Wiederherstellung ist lt. Auskunft des PC-herstellers ausgeschlossen.Ich habe nur noch die handschriftlich festgehaltenen Daten unserer Chats.
    Hoffentlich muss ich da nicht mal einen Musterprozess führen,wo geklärt werden muss,inwieweit die deutsche Botschaft auf Nachweisen bestehen kann,die -wie das in meinem Beispiel deutlich wird-durch "höhere Gewalt" verloren gegangen sein können.Natürlich habe ich zahlreiche Bilder ,Eintrittskarten oder Flugnachweise in Papierform gespeichert.Aber auch hier wäre man ja im falle eines Unglücks gegen Verlust nicht gefeit. mfG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!