Au-Pair Heiraten

  • Hallo Forum,
    Ich bin auf dieses Forum gestoßen, weil ich Informationen über Einladungen Nach D einholen wollte (für meine zukünftigen Schwiegereltern!).
    Ich, deutscher Staatsbürger und meine Freundin, ukrainerin wollen im August heiraten.
    Wir sind beide 22 Jahre alt und kennen uns schon mehr als 2 Jahre.
    Letztes Jahr haben wir beschlossen zu heiraten, jetzt haben wir alle Dokumente zusammen und wir dachten, dass jetzt nichts mehr schief gehen konnte.
    Nun zu meinem Problem, ich habe zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker, aber mache zur Zeit die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker in Vollzeit (2 Jahre).
    Meine Freundin ist zur Zeit als Au-Pair in Deutschland tätig, ihr Visum läuft am 2ten September ab.


    Ich denke die Hochzeit ist kein Problem, da wir ja eigentlich alle benötigten Dokumente haben.
    Aber ich habe jetzt Zweifel, ob sie danach in D bleiben kann, da ich als Schüler über kein Einkommen verfüge (Ausser 206€ Meisterbafög im Monat) und bei meinen Eltern lebe.
    Unsere Planung war bis jetzt, Arbeit für sie zu finden, damit sie nach der Hochzeit Normal Arbeiten kann und das wir bis zum Abschluss meiner Aubildung im gemieteten Haus meiner Eltern wohnen
    Die Sprache ist kein Problem, sie hat einen Bachelor Abschluss in Deutscher Philologie und spricht fliessend Deutsch.


    Nun habe ich in eurem Forum gelesen, dass es problematisch ist, mit einem Schengenvisum zu heiraten.
    Ich bin jetzt verunsichert: Wenn sie nach Ablauf ihres Schengenvisums Ausreist (Oder kann man es verlängern, damit sie nicht weg muss?), haben wir dann die Möglichkeit einer Familienzusammenführung? Ich verdiene ja kein Geld bis Spätestens August 2013!


    Auf Antorten warte ich jetzt schon ungeduldig, ich dachte dass alles klappt!
    :hail:


    Viele Grüße aus dem Schwarzwald

  • Aber ich habe jetzt Zweifel, ob sie danach in D bleiben kann, da ich als Schüler über kein Einkommen verfüge (Ausser 206€ Meisterbafög im Monat) und bei meinen Eltern lebe


    Deutsche Staatsbürger sind laut Gesetz privilegiert: Beim Ehegattennachzug muss nicht nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt sichergestellt ist.


    Ich bin auf dieses Forum gestoßen, weil ich Informationen über Einladungen Nach D einholen wollte (für meine zukünftigen Schwiegereltern!).


    Wer soll denn die Einladungen machen, Deine Eltern? Du verdienst ja wohl nicht genug.


    Wenn sie nach Ablauf ihres Schengenvisums Ausreist (Oder kann man es verlängern, damit sie nicht weg muss?),


    Ich würde im Vorfeld mit der ABH sprechen. Wenn die kooperativ ist, muss sie nicht ausreisen. Ob sie das aber sind, wenn im schlimmsten Fall Deine Verlobte auf Hartz IV angewiesen ist? Könntet ihr eine Stelle nachweisen, sehe ich da weniger ein Problem.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Wer soll denn die Einladungen machen, Deine Eltern? Du verdienst ja wohl nicht genug.


    Ja, meine Eltern werden das machen.


    Spreche heute mittag mit der ABH in meinem Landkreis,
    danke für die superschnelle Antwort Siggi, mir ist gerade ein riesiger Stein vom Herz gefallen!
    !wsmile!

  • Heirate doch in Dänemark. So hab ichs gemacht im Jahre 2008. Ich war damals Student und meine jetzige Frau auch damals Au-Pair. Ich hatte keine Lust die ganzen Unterlagen zu sammeln für Deutschland. Hab auch nichts verdient als Student.


    Mit dem Au-Pair Visum darf sie in Dänemark heiraten. Gebraucht hat Sie nur die Meldebescheinigung aus Deutschland und Ihren ukrainischen Reisepass mit dem deutschen Visum. Irgendwelche Geburtsurkunden, die Noteriell beglaubigt werden müssen und übersetzt usw... entfällt in Dänemark ;)


    Wir haben die Unterlagen nach Dänemark gesendet und haben dann einen Termin zum Heiraten bekommen. Dann dahin gefahren, geheiratet und direkt wieder zurück. Sonderborg hieß die Stadt. Liegt direkt 20 km hinter der Grenze.


    Im Bürgerbüro in DE wurde die Heiratsurkunde (Ist auf Deutsch ausgestellt) sofort anerkannt und sie hat dann gleich im Anschluss von der Ausländerbehörde ein dreijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten.


    Nun sind wir schon 5 Jahre verheiratet und erwarten unser 2. Kind... ;)


    Für Detailfragen einfach melden...


    Grüße
    Dennis

  • . . . nun lass ihn nicht euphorisch werden.


    nless, bei Dir war es vor 5 Jahren und dieses hier zweifel ich ganz stark an:


    Mit dem Au-Pair Visum darf sie in Dänemark heiraten. Gebraucht hat Sie nur die Meldebescheinigung aus Deutschland und Ihren ukrainischen Reisepass mit dem deutschen Visum


    An "irgendwelche" Geburtsurkunden wie Du schreibst (und noch mehr) kommt man auch in Dänemark nicht vorbei.
    Lese mal aufmerksam die Seite für Sonderborg wo Du geheiratet hast:


    http://www.sonderborgkommune.d…onderburg.aspx?sc_lang=de


    Trotzdem kann ich Sonderborg nur empfehlen !

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Das wesentliche Dokument, was man in DK nicht benötigt, ist das Ehefähigkeitszeugnis. Für dieses müssen viele Dokumente des ausländischen Ehegatten beschafft werden und das kostet am meisten Zeit. Es besteht also immer noch ein wesentlicher bürokratischer Vorteil (und auch ein Zeitvorteil) gegenüber dem Heiraten in DE.


    Gruß
    Siggi

  • Soweit ich weiß muss ein Partner ein Einkommen nachweisen, wenn er dieses Zeugnis für eine Heirat mit einer ausländischen Person bekommen möchte. Das war der Hauptgrund damals warum wir in Sonderborg geheiratet haben, da ich als Student kein Einkommen hatte.

    An "irgendwelche" Geburtsurkunden wie Du schreibst (und noch mehr) kommt man auch in Dänemark nicht vorbei.

    Also damals haben wir absolut KEINE unterlagen für meine Frau übersetzt. In der Meldebescheinigung steht ja der Status (ledig usw.) von den Personen. Die haben das aus der Meldebeschenigung/Reisepass sich alles abgeleitet (auch das Geburtsdatum). Daher haben wir keine Geburtsurkunden gebraucht. Aber es scheint, dass die nun viel mehr Informationen haben wollen. Die Trauzeugen damals mussten auch keine Ausweiskopien einreichen usw.


    Vielleicht hat sich das nun auch wieder geändert. Aber wie gesagt, dort kann man relativ unbürokratisch heiraten.


    Was das Visum anbetrifft, als Au-Pair kriegt sie ja eine Aufenthaltsgenehmigung (soweit ich mich erinnern kann), mit dieser darf man in Dänemark einreisen um zu heiraten. Mit einem Touristenvisum geht das eben nicht. Deshalb können das auch nur Au-Pairs so machen ;))

  • Soweit ich weiß muss ein Partner ein Einkommen nachweisen, wenn er dieses Zeugnis für eine Heirat mit einer ausländischen Person bekommen möchte.


    Da hast Du etwas falsch in Erinnerung. Für die Heirat ist und war nie ein Einkommensnachweis erforderlich. Für ein Heiratsvisum wird aber i.a. eine Verpflichtungserklärung und damit ein Einkommensnachweis erforderlich sein. Aber Deine Freundin war ja schon in DE, daher hättet ihr auch einfach in DE zum Standesamt gehen können. Ein Heiratsvisum wäre nicht erforderlich gewesen.


    Mit einem Touristenvisum geht das eben nicht


    Meine Frau hatte ein deutsches Schengen Visum, als wir in Dänemark geheiratet haben. Würde nicht wissen, warum es nicht gehen soll.


    Gruß
    Siggi

  • Meine Frau hatte ein deutsches Schengen Visum, als wir in Dänemark geheiratet haben. Würde nicht wissen, warum es nicht gehen soll.


    Das geht immer noch ohne Probleme solange das Visum über den Zeitpunkt der Heirat hinaus gültig ist !

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Ein Heiratsvisum wäre nicht erforderlich gewesen.

    Mein Vater hat damals eine Ukrainerin in Deutschland geheiratet. Sie ist für drei Monate hergekommen und musste dann aus Deutschland ausreisen und dann mit einem "Heiratsvisum" wiederkommen.


    Naja wie auch immer, wollte eigentlich dem Horschtinator nur den Tipp mit Sonderborg geben.

  • dann mit einem "Heiratsvisum" wiederkommen.


    Man kann in DE heiraten. Das tut man meist mit Heiratsvisum. Der Vorteil: Sie kann direkt nach der Hochzeit in DE bleiben.
    Heiratet man mit Touristenvisum in DE, muss sie zurück und in der Botschaft in Kiew ein Familienzusammenführungsvisum beantragen.


    Gruß
    Siggi

  • Meine Frau hatte ein deutsches Schengen Visum, als wir in Dänemark geheiratet haben. Würde nicht wissen, warum es nicht gehen soll.


    ist das aber dann nicht ein "Visum-Missbrauch"??????????


    Ich meinte mal etwas hier im Forum gelesen zu haben, dass mit einem Schengenvisum nicht geheiratet werden darf ....



    in der Botschaft in Kiew ein Familienzusammenführungsvisum beantragen.


    wenn ich im Forum lese, dann sieht es imemr so aus, als wenn es sehr schwer ist, ein Visum zu bekommen - wie seiht es dann nach einer Hochzeit mit dem FTF-Visum aus???? Kann das abgelehnt werden?

  • ist das aber dann nicht ein "Visum-Missbrauch"??????????


    Wenn bei der Beantragung des Visums keine Absicht bestand, zu heiraten und dann in DE zu bleiben, ist das kein Missbrauch. Wir hatten uns erst im letzten Monat ihres Aufenthalts in DE entschlossen, zu heiraten. Sie blieb dann direkt bei mir in DE und bekam eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist aber schon einige Zeit her. Heute würde man sie vermutlich zur Ausreise zwingen und sie dürfte erst mit FZF Visum wieder einreisen.. Besteht nach der Ehe eine Rückkehrabsicht (weil dort z.B. eine Ausbildung noch beendet werden soll), dann ist die Heirat mit Touristen vollkommen ok.


    wie seiht es dann nach einer Hochzeit mit dem FTF-Visum aus???? Kann das abgelehnt werden?


    Formal gesehen ja, aber nur wenn sie eine Kriminelle ist oder der Mann Ausländer ist und nicht genug Einkommen hat, den Lebensunterhalt des Ehepartners in DE sicherzustellen. In der Praxis habe ich noch von keinem Fall gehört, in dem die Familienzusammenführung zu einem Deutschen abgelehnt wurde.


    Gruß
    Siggi

  • wie seiht es dann nach einer Hochzeit mit dem FTF-Visum aus???? Kann das abgelehnt werden?

    Hallo,


    grundsätzlich kann jede Art von Visaantrag abgelehnt werden.
    Weiss jetzt nicht genau, was Du mit FTF-Visum meinst.
    Wenn das ein Visum zum Ehegattennachzug sein soll, ist es durchaus so das auch derartige Visumsanträge hin und wieder abgelehnt werden, genauso wie Visa zur Eheschliessung.
    Die Begründung liegt bei fast allen Fällen der Ablehnung im Verdacht der Scheinehe begründet.
    Würde die Häufigkeit auf ca. 10% schätzen.
    Verlässliche Zahlen sind mir aber nicht bekannt...


    Aber wie gesagt, dass kommt schon vor.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier ein wenig gelesen und muss sagen: schön dass es so ein Forum gibt!
    Nun zu meiner Angelegenheit:
    meine Freundin ist als Au-Pair in D. tätig und kam hierher mit der Absicht hier zu studieren. Für die Verlängerung ihres Visums nach der Au-Pair-Zeit muss sie einen Studienplatz vorweisen. Wir sind uns nicht sicher, ob sie sofort den dafür notwendigen Sprachtest (Stufe C1-C2) besteht oder doch ausreisen muss. Da ich mit ihr mein Leben verbringen will, hatte ich die Idee (sie weiß von nix) ihr einen Antrag zu machen. Heiraten in Dänemark sollte sogar kurzfristig möglich sein, ABER was kommt danach?
    - wird ihr Visum in D. problemlos verlängert, weil sie dann meine Frau ist?
    - kann mir jemand erzählen, wie die ganze Prozedur nach der Heirat abläuft?
    Ich wäre Euch sehr dankbar!


    Grüße
    Andi

  • Ich habe meine Frau vor vier Jahren geheiratet, sie war damals Au-Pair in Österreich und studierte dort ein wenig. Mit dem Au-pair Visa für Österreich war ein Heirat in Deutschland damals für uns nicht möglich,also haben wir in Dänemark relativ problemlos geheiratet. In Deutschland erfolgte dann der Gang zum Ausländeramt, Standesamt, wo wir ein Familienbuch beantragten und die Ehe eintragen ließen, und zum Einwohnermeldeamt. Sie bekam eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, die mittlerweile unbegenzt ist. Dies alles war mit keinen Komplikationen verbunden. Sprachtest hatte sie und Intergrationskurs musste sie auch nicht belegen.


    Zitat

    wird ihr Visum in D. problemlos verlängert, weil sie dann meine Frau ist?


    In der Regel sollte das klappen.Wenn ihr die Aufenthaltsgenehmigung versagt werden sollte, müsstet und ihr ein Visum zur Familienzusammenführung stellen.

  • Hallo,


    Du hast kein wirkliches Problem, ausser Ihrer Zustimmung zur Heirat. :)


    Sie Hat eine Auffenthaltserlaubnis. Diese kann bei Vorliegen eines Grundes (Verlobung, Heirat) verlaengert werden. Sie muss nicht mehr ausreisen.
    Ihr koennt zum Standesamt in Dt. gehen, die notwendigen Unterlagen beschaffen(2-4) und innerhalb einiger Wochen in Dt. Heiraten.


    Die noetigen Unterlagen aus der Ukraine (Geb. Urkunde) koennen Ihre Eltern oder andere Vertreter in 10 Min beschaffen. Die Familienstandserklaerung kann Sie vor einem Dt. Notar, Standesbeamten oder der ukr. Botsch abgeben.


    Heirat in Daenemark ist hier sinnlos, ausserdem teuer.


    Gruesse,


    Peter.

  • Vielen Dank für die Info!


    Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hört man von allen Seiten nur "Dänemark". Deshalb hab ich erst gar nicht an die "normale" Heirat gedacht.


    Warum fahren denn alle nach Dänemark? wegen fehlender Aufenthaltserlaubnis?



    Grüße


    Andi

  • Wer heiratet schon ein Ukrainerin mit Aufenthaltserlaubnis? Die meisten haben wohl nur ein Visum und wenn die Entscheidung dann noch spontan erfolgte, dann bleibt nur wenig Zeit. Wir haben in Dänemark geheiratet, da ein Ehefähigkeitszeugnis nicht verlangt wurde. Somit konnten wir in ca. 2 Wochen (inkl. Sammeln aller Dokumente) heiraten. In DE wäre das in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen.


    Gruß
    Siggi

  • Warum fahren denn alle nach Dänemark? wegen fehlender Aufenthaltserlaubnis?


    Hallo,


    es gibt einige, allerdings wenige, Fälle in denen die Eheschliessung in Dänemark wirklich vorteilhaft ist.


    Bei den meisten Leuten welche in Dänemark heiraten, stelle ich oftmals fest, dass Sie einfach schlecht informiert sind und anstatt sich selbst kundig zu machen auf Bekannte gehört haben.
    Wobei die Lage aber oftmals auch noch anders war.
    Fakt ist einfach, dass hier meistens Verstösse gegen Visa- und Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen begangen werden, welche oftmals drastische Konsequenzen haben.
    Ein Beispiel: Man kann mit oder ohne Führerschein Autofahren. Schneller geht es natürlich wenn man sich den Gang zur Fahrschule spart....
    Wird man dabei erwischt, läuft man Gefahr, dass die ganze Karre konfiziert wird (Wenn man der Eigentümer ist), eine nicht ganz unerhebliche Strafe zahlen muss, sowie ein Fahrverbot erhält.
    Glaube sowas würde hier im Forum und auch sonstwo niemand ernsthaft empfehlen.
    Seltsamerweise werden aber im Zusammenhang mit Eheschliessungen oftmals derartige Vorgehensweisen vorgeschlagen.
    Warum das so ist, kann ich rational auch nicht erklären.
    Das betrifft Deinen Fall aber ausdrücklich nicht.


    Grüsse,


    Peter.

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