Fragen zur Namensänderung, eAT und Arbeitserlaubnis

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    dank eurer Hilfe/Tips/Ratschlägen hatten wir am 8.August ein wundervolles Hochzeitsfest in Sevastopol :)
    Einen ausführlichen Bericht - mit 2-3 Bildern ;) - wollte ich schon längst schreiben, aber kam bisher nicht dazu. Folgt noch.



    Nun haben wir das FZF-Visum beantragt, die Unterlagen sind auch schon bei meiner zuständigen ABH eingetroffen. Da die zuständige SB nun wegen Krankheit auf unbestimmte Zeit ausfällt (und die anderen 3 Damen Urlaub haben), zieht sich die ganze Prozedur in die Länge :(


    Wie dem auch sei, ich hab nun einige Fragen zu verschiedenen Sachgebieten.
    Hierfür muss ich kurz die Situation im Gesamtzusammenhang darstellen.


    Ich wohne momentan noch in meinem Elternhaus in einem Teilort des Landkreises Schwäbisch Hall (bei Stuttgart). Hier ist die "ABH X" zuständig.
    Seit 1.8. habe ich eine Mietwohnung im Zentrum von Schwäbisch Hall, hier ist eine "ABH Y" zuständig. Ich bin jedoch noch in Schwäbisch Hall gemeldet (da ich momentan auch noch nicht dort eingezogen bin).
    Der FZF-Visumsantrag und sonstige Dokumente sind auf die Adresse meines Elternhauses beantragt worden. Bei der "ABH X" musste ich u.a. eine Wohnraumbescheinigung ausfüllen; angegeben habe ich auch hier mein Elternhaus mit über 100 qm, Miete 0€ , Nebenkosten 0€ , und als Vermieter den Namen meines Vaters mit dem Zusatz "Vater". Das wurde momentan so akzeptiert.


    Bei der Hochzeit in Sevastopol haben wir unsere jeweiligen Familiennamen behalten, da laut meiner Frau die Namensänderung alles noch komplizierter und langwieriger gemacht hätte.


    Nun bin ich mir unsicher, in welcher Reihenfolge ich (nach Eintreffen meiner Frau in einigen Wochen) vorgehen sollte:
    1. zum Standesamt und die Namensänderung nach deutschem Recht beantragen + Eintrag ins Eheregister + deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen (mit neuem Familiennamen)
    2. meine Frau in meinem "alten", momentanen Wohnort anmelden
    3. danach zur ABH und den 3-monatigen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
    4. danach zur Krankenkasse (sie mit in meine gesetzl. Familienversicherung aufnehmen)
    5. danach zum FA die Steuerklassen ändern


    Danach wird irgendwann der Umzug in die neue Wohnung in Schwäbisch Hall -Zentrum erfolgen.
    Das heisst ich müsste meine Frau dort wieder beim Einwohnermeldeamt anmelden, bei der "ABH Y" womöglich für erneute 100€ einen neuen eAT ausstellen lassen (??)... oder wird das nur elektronisch auf der Karte geändert?
    Wie würdet ihr das handhaben, welche Reihenfolge ist zu empfehlen /richtig ??



    2. Namensänderung (neue Pässe)
    wie gesagt haben wir jeweils unsere Nachnamen behalten. Laut meinem Standesamt kann auch nach der Eheschließung im Ausland die Namenswahl in Deutschland, nach deutschem Namensrecht, erfolgen.
    Ich habe hier schon einige Beiträge bezügl. der Vorgehensweise zur Passänderung gelesen, jedoch geht es da meistens um die alten Aufkleber im Reisepass, und nicht um den neuartigen eAT.
    Meine ABH sagte mir dazu, dass der Name im Pass (im ukr. Inlandspass oder im Reisepass??? ) und im Aufenthaltstitel immer identisch sein müssen. Könnt ihr das bestätigen? Außerdem meinte sie noch, dass man auch nur im Reisepass (?) oder auf dem eAT (?) angeben kann "trägt in Deutschland den Familiennamen XY" ... d.h. in UA hat sie weiterhin ihren Mädchennamen und muss somit ihre Pässe gar nicht ändern.. oder wie?!
    Ansonsten müsste meine Frau, nachdem sie das eAT-Kärtchen mit neuem Nachnamen hat, und bei der Krankenversicherung angemeldet ist, nach UA reisen und den Inlandspass neu beantragen. Das dauert wohl ca. 2 Wochen (hab ich hier irgendwo gelesen), das könnte ja ohne Probleme mit einem Heimataufenthalt verbunden werden.
    Das größere Problem sehe ich beim Reisepass - dieser dauert ja wohl recht lange.
    Kann sie also diesen in UA beantragen, den "alten" Reisepass sich wieder aushändigen lassen und zusammen mit dem eAT-Kärtchen und der Heiratsurkunde wieder nach De reisen, und 6-8 Wochen später den neuen Reisepass in UA wieder abholen !? Oder wie ist der genau Ablauf hier?
    Bei der UA-Botschaft in München wollen wir uns eigentlich nicht registrieren, da sie ja dann den UA-INlandspass abgeben müsste.



    3. Arbeitserlaubnis
    nach meinem Wissen berechtigt das eAT-Kärtchen zur Arbeitsaufnahme. Was ist in dem Zeitraum von der Beantragung bis zur Aushändigung der Karte? Es dauert ja wohl 4-6 Wochen bis man dieses bekommt, d.h. in dieser Zeit darf sie noch nicht arbeiten?



    Soweit mal meine Fragen. Hoffe jemand nimmt sich die Zeit diesen ganzen Text jetzt zu lesen ;)
    Danke für eure Antworten.


    Grüße
    Senzao

    Einmal editiert, zuletzt von Senzao ()

  • Was ist in dem Zeitraum von der Beantragung bis zur Aushändigung der Karte? Es dauert ja wohl 4-6 Wochen bis man dieses bekommt, d.h. in dieser Zeit darf sie noch nicht arbeiten?


    Glückwunsch, wenn sie so schnell einen Job finden sollte und keinen Integrationskurs besuchen muss. Ich habe meine Frau seinerzeit ohne Arbeitsgenehmigung angestellt. Nach ca. einem halben Jahr kam eine Nachfrage vom Arbeitsamt. Wenn es den Arbeitgeber nicht stört, die offiziellen Stellen sind nicht so schnell.


    Gruß
    Siggi

  • Erst einmal Gratulation,



    bezüglich Arbeitserlaubnis kann ich sagen, dass der damals noch "eingeklebte" Aufenthaltstitel binnen weniger Tage vorlag. Damit war gleichzeitig das Thema Arbeitserlaubnis abgehakt.


    Auch wir hatten den Wohnortswechsel innerhalb derselben Stadt vorgenommen. Das war allerdings schon während / in der Zeit Visumbeantragung. Somit habe ich immer die noch gültige Adresse angegeben und zugleich darauf verwiesen, dass ab dem soundsovielten die neue Adresse gültig sei (Telefonnummer habe ich behalten). Das war problemlos. Meldebestätigung zwecks Heirat in D lief dann sofort auf die neue Straße. Bei allen anderen Dingen war der Umzug schon geschehen. Also ist das nicht so vergleichbar.


    Schade, dass ich nicht Genaueres/Aktuelleres beitragen kann. Ganz entspannt bleiben. Bei uns kamen die dicken Dinger aus ganz anderer Ecke.
    Gruß nobody

  • Glückwunsch, wenn sie so schnell einen Job finden sollte und keinen Integrationskurs besuchen muss.

    Wir werden alles dafür tun dass sie so schnell wie möglich einen Job bekommt (da die Arbeitslosigkeit hier bei ca. 3% liegt sollte das irgendwie machbar sein).
    Einen Integrationskurs muss sie laut der ABH nicht machen, da sie 5 Jahre Deutsch studiert hat und bereits 1 Jahr als Au-Pair in Deutschland war.


    p.s. Ein Deutsch-A1-Zertifikat war übrigens fürs FZF-Visum auch nicht nötig. Ich hatte (bevor meine Frau zur Botschaft ging) eine Email-Anfrage an die Botschaft geschickt und gefragt, ob meine Frau trotz des 5-jährigen Deutsch-Studiums ein A1-Zertifikat benötigt, die Antwort war: "Wenn dieses Studium nachgewiesen kann und die Sprachkenntnisse tatsächlich vorhanden sind ist ein A1-Zertifikat nicht nötig." Die SB auf der Botschaft hat zwar nochmal danach gefragt, und den (deutschen) Abteilungsleiter hinzugerufen, nach einem 5-minütigen Gespräch mit meiner Frau war das Thema A1 gegessen ;)

  • Schade, dass ich nicht Genaueres/Aktuelleres beitragen kann. Ganz entspannt bleiben. Bei uns kamen die dicken Dinger aus ganz anderer Ecke.
    Gruß nobody

    Ahhhhrrggg... aus welcher Ecke denn noch??????

  • Sofern ihr Reisepass noch gültig ist braucht sie den Namen nicht ändern......Meine Frau hat meinen Namen angenommen......auf dem eAT ist ihr Ukrainischer Name eingetragen mit einem Zusatz Namensführung nach Deutschem Recht ......(mein Name)...


    Führerscheinbeantragung...und sämtliche Ausweise (AOK usw.) alles mit ihrem deutschen Namen kein Problem obwohl ihr UA Name in ihren Pässen eingetragen ist...


    um den Namen im Reisepass zu ändern muß man in die UA fahren wenn man sich nicht bei der Botschaft registrieren lassen will...

  • Einen Integrationskurs muss sie laut der ABH nicht machen, da sie 5 Jahre Deutsch studiert hat


    Ein Integrationskurs beinhaltet Deutschkurs (ca 650 Std) + Orientierungskurs (ca. 60 Std.)
    Das ist je nach Bundesland verschieden. Der Orientierungskurs kommt nach dem Deutschkurs.
    Meine Frau musste als Deutschlehrerin ihr Diplom beglaubigt übersetzen lassen und der ABH vorlegen.
    Der Deutschkurs wurde gestrichen, aber den Orientierungskurs musste sie machen.
    Bis man dafür einen Termin zum Kursbeginn bekommt und diesen Kurs dann in ca 14 Tagen absolviert hat,
    vergeht Zeit in der sie wohl nicht arbeiten werden kann.
    Meine Frau bekam nach Vorlage des beglaubigt übersetzten Diploms Ihre AE für 1 1/2 Jahre (üblich sind
    in HH nur 6 Monate) mit sofortiger Arbeitserlaubnis und muss zur Verlängerung der AE nur noch den inzwischen
    schon erledigten und erfolgreich absolvierten Orientierungskurs nachweisen.


    Das muss bei der ABH aber nicht überall nach diesem Schema ablaufen. Je nach Laune des Sachbearbeiters.


    Der Orientierungskurs besteht aus 250 Fragen von denen man bei der Prüfung 25 gestellt bekommt und hiervon
    16 richtig beantworten muss. Wenn man durchfällt wird es teuer.


    Anmerkung hierzu: es sind Fragen zur deutschen Politik, Gesetze, Literatur, deutsche Nobelpreisträger usw.
    die wie ich meine wohl 80 % der Deutschen nicht beantworten können !!!
    "wer wählt den Bundeskanzler", "warum ist die Deutsche Fahne schwarz-rot-gold" usw.


    Dieser Orientierungskurs müsste für einige Deutsche Pflicht bei der Harz IV-Beantragung werden.


    Gruß aus Krementschuk
    Wolle

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Wolle, das ist alles Ländersache! Es lebe die Förderation und die Verantwortung der einzelnen Bundesländer und ihrer Ausländerbehörden. Das wird erstaunlicherweise oft ganz einfach gehandhabt, kommt tatsächlich oft auf die persönliche Einstellung der jeweiligen Verantwortlichen an! Gruß Oldtrotter

  • Ahhhhrrggg... aus welcher Ecke denn noch??????


    Hallo Senzao, gegen uns wurde der Verdacht der Scheinehe nie ausgesprochen ... dennoch bestand er. Wir hatten extra vorher ein neues Heim gekauft, meine Frau war zwecks Vorbereitung Hochzeit, Umzug etc. vorher drei Monate in D.
    Als Besonderheit ... das tangiert euch sicher nicht ... wurde genau zum Zeitpunkt Beantragung Heiratsvisum die Sprachprüfung eingeführt. Wir wurden hier entgegen besseren Wissens von den Behörden (z.B. Botschaft) falsch beraten und saßen in der Schei ... Meine Frau bekam sozusagen als Wiedergutmachung ein Besuchsvisum, mit welchem wir heirateten. Und plötzlich hatten wir wegen Mißbrauch jeder mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Die Bandbreite dessen, was wir durchmachten, reichte von A bis Z: Angst, Ärger, Beziehungen, Kosten für Anwälte, Lauferei, Straftatsverdacht, Traurigkeit, Zermürbung.


    Wir führen jetzt unsere Scheinehe im fünften Jahr.
    Gruß nobody

  • Zu Wolle,


    es dürften solche schönen Fragen sein wie die 300 im Einbürgerungstest. Ich habe mich heimlich daran versucht-pst.sonst droht die Ausbürgerung. Also gehöre ich zu den 80% unwissenden Deutschen! Das ist aber nicht so tragisch weil ich eine ukrainische Frau gut kenne,welche >am Einbürgerunstest mi 33 von 33 Punkten erfolgreich teilgenommen hat< Wenn ich unbedingt, für den Fortbestand meines täglichen Lebens, eine Aufklärung über Judikativen und so benötige,kann ich sie Fragen!!


    Nobody,


    darf man mal fragen in welchem vergeierten Bundesland Deine Zelte stehen? Das ist ja kaum zu glauben. Demnach würde ich mit meinem Chaos bei euch bis dato einsitzen!!


    Gruß


    R.W.

  • darf man mal fragen in welchem vergeierten Bundesland Deine Zelte stehen? Das ist ja kaum zu glauben. Demnach würde ich mit meinem Chaos bei euch bis dato einsitzen!!

    HH ;) vermute ich mal

  • Meine Frau bekam sozusagen als Wiedergutmachung ein Besuchsvisum, mit welchem wir heirateten. Und plötzlich hatten wir wegen Mißbrauch jeder mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Die Bandbreite dessen, was wir durchmachten, reichte von A bis Z: Angst, Ärger, Beziehungen, Kosten für Anwälte, Lauferei, Straftatsverdacht, Traurigkeit, Zermürbung.

    Hallo Nobody,


    schön dass das hier mal jemand so offen als Betroffener aus eigener Erfahrung schreibt.


    Ansonsten wird es ja oft so dargestellt als sei es das einfachste der Welt, mal eben so mit einem Besuchsvisum, polnischem Geschäftsvisum, oder wahlweise gleich in Dänemark zu heiraten und das würde dann nicht zu Problemen bei der Visaerteilung oder anderen Behörden, mit denen man in der Regel lieber nichts zu tun haben möchte führen. Im Gegenteil, würde es das ganze Verfahren sogar vereinfachen.


    Das die Botschaft, bzw. deren Mitarbeiter falsche Auskünfte erteilen, welche dann zu strafbaren Handlungen, oder sogar zur Abschiebung führen können, sehe und höre ich auch nicht zum ersten Mal.
    Das Problem ist natürlich, dass man sowas dann nicht beweisen kann, da die Antragsteller in der Regel nur alleine zum Schalter vorgelassen werden und elektronische Geräte ja sowieso nicht mit in die Botschaft genommen werden dürfen.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo,


    HH ??? Doch nicht etwa ein gewisses Weib??


    Was bin ich so froh, daß ich nicht in dieser feinen, weltoffenen ,bankrotten rot-grün-Stadt wohne! Wenn ich schon zu wählen habe
    dann lieber gleich den Teufel und nicht den Belzebub!!
    VG
    R.W.

  • @ Richard-Willi:


    Ich habe mich heimlich daran versucht-pst.sonst droht die Ausbürgerung


    Nein Richard-Willi, uns (mir auch) werden nur die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt.
    Meine Frau hatte 100 % richtig, aber was hätte ich ohne Vorbereitung ???
    Sie stellte mir Fragen hierzu, die mein Selbstbewusstsein so stark ankratzten, dass ich um nicht noch Depressionen
    zu bekommen das Thema abblockte und sagte: "lass uns über Fußball reden". Es war mir mehr als nur peinlich.


    Kein Scherz:
    die deutsche Lehrerin erzählte den Schülern, dass der aktuelle Bundespräsident Günther Jauch heißt, worauf ein Schüler
    fragte, ob Gauck wie Jauch ausgesprochen wird.


    Wer prüfen möchte ob er überhaupt noch das Recht darauf hat ein Deutscher zu sein:


    http://www.bamf.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile



    Aber vorsichtig beim Selbstest wenn es an der Tür klingelt: die sammeln die Ausweise ein.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit :thumbup:


    Soll der neue Familienname auch in ihrem Ausweis stehen? Dann würde es Sinn machen, dass sie ihren ukrainischen Wohnort aufgibt, und sich bei der hiesigen Botschaft, respektive dem Konsulat, anmeldet. Dauer des Procederes: ca. 1 Jahr. Vorteil dabei: neue Papiere und Dokumente können bei der Botschaft/dem Konsultat beantragt werden.


    Gesetzliche Krankenkassen bereiten keine Probleme. Bei uns tat es ein Telefonanruf, und die Steuerklassen werden im Bürgerbüro bzw. Rathaus geändert. Kleiner Bonus am Rande: Das gesamte Jahreeinkommen wird nachträglich mit der neuen Steuerklasse bewertet, was bedeutet, dass es nächstes Jahr ein mehr oder weniger grosses Geschenk vom FA geben wird.

  • Soll der neue Familienname auch in ihrem Ausweis stehen? Dann würde es Sinn machen, dass sie ihren ukrainischen Wohnort aufgibt, und sich bei der hiesigen Botschaft, respektive dem Konsulat, anmeldet.

    Meinst du mit Ausweis ihren ukrainischen Inlandspass?
    Ich hab hier im Forum schon diverse Threads diesbezüglich gelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe wird ihr dabei ja der Inlandspass abgenommen. Dies könnte, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, zu "Problemen" führen, wenn es um Immobilienerwerb oder Erbschaften geht, da sie ja dann keine "richtige" Ukrainerin mehr ist (ohne Inlandspass). Da wir sowieso vor haben 2-3 mal pro Jahr in die Ukraine zu reisen könnte man die Passverlängerung etc. mit einem Besuch dort verbinden.
    Aber wer weiß... vllt ändern wir unsere Meinung diesbezüglich auch noch und melden sie doch hier in München bei Konsulat an.

    Gesetzliche Krankenkassen bereiten keine Probleme. Bei uns tat es ein Telefonanruf, und die Steuerklassen werden im Bürgerbüro bzw. Rathaus geändert. Kleiner Bonus am Rande: Das gesamte Jahreeinkommen wird nachträglich mit der neuen Steuerklasse bewertet, was bedeutet, dass es nächstes Jahr ein mehr oder weniger grosses Geschenk vom FA geben wird.

    Für das FZF-Visum musste ich bei der ABH bereits eine Bescheinigung meiner gesetzl. Krankenkasse abgeben. Dort steht: "Eine Familienversicherung von einer Ehefrau ist grundsätzlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen hierfür vorgelegt werden. Diese sind: Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel".
    Sollte also kein Problem sein.


    Über das Steuergeschenk hab ich mich bereits informiert :) ...und freu mich drauf !!! :P


    p.s. danke für deine Glückwünsche und deine Hilfe !

  • Eine Familienversicherung von einer Ehefrau ist grundsätzlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen hierfür vorgelegt werden. Diese sind: Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel



    Hallo und uuuuups,
    das mit der Heiraturkunde kann ich verstehen, die Meldebescheinigung brauchten wir nicht, weil Heirat in D erfolgte (somit war das klarer als Kloßbrühe).
    Aber was soll das mit dem Aufenthaltstitel? Eine Frau ist doch grundsätzlich familienversicherbar.
    Wäre diese in der Ukraine, so leistet die Kasse nicht dahin und ist fein raus. Wäre sie in den Niederlanden, so soll es doch meiner Kasse egal sein, wieso und warum.
    Gibt es da wieder eine Neuerung, die ich nicht mitbekommen habe?
    Gruß nobody

  • Ja, mit dem Ausweis meinte ich natürlich den Inlandsausweis, und natürlich gilt sie dann nicht mehr als richtige Ukrainerin. Selbst an Wahlen konnte meine Frau bisher nicht teilnehmen. Für alles andere gibt es noch die "richtigen" Ukrainer in Form von zurückgelassenen Familienangehörigen. Hat bisher eigentlich ganz gut funktioniert.

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