Hallo liebe Forumsmitglieder,
dank eurer Hilfe/Tips/Ratschlägen hatten wir am 8.August ein wundervolles Hochzeitsfest in Sevastopol
Einen ausführlichen Bericht - mit 2-3 Bildern - wollte ich schon längst schreiben, aber kam bisher nicht dazu. Folgt noch.
Nun haben wir das FZF-Visum beantragt, die Unterlagen sind auch schon bei meiner zuständigen ABH eingetroffen. Da die zuständige SB nun wegen Krankheit auf unbestimmte Zeit ausfällt (und die anderen 3 Damen Urlaub haben), zieht sich die ganze Prozedur in die Länge
Wie dem auch sei, ich hab nun einige Fragen zu verschiedenen Sachgebieten.
Hierfür muss ich kurz die Situation im Gesamtzusammenhang darstellen.
Ich wohne momentan noch in meinem Elternhaus in einem Teilort des Landkreises Schwäbisch Hall (bei Stuttgart). Hier ist die "ABH X" zuständig.
Seit 1.8. habe ich eine Mietwohnung im Zentrum von Schwäbisch Hall, hier ist eine "ABH Y" zuständig. Ich bin jedoch noch in Schwäbisch Hall gemeldet (da ich momentan auch noch nicht dort eingezogen bin).
Der FZF-Visumsantrag und sonstige Dokumente sind auf die Adresse meines Elternhauses beantragt worden. Bei der "ABH X" musste ich u.a. eine Wohnraumbescheinigung ausfüllen; angegeben habe ich auch hier mein Elternhaus mit über 100 qm, Miete 0€ , Nebenkosten 0€ , und als Vermieter den Namen meines Vaters mit dem Zusatz "Vater". Das wurde momentan so akzeptiert.
Bei der Hochzeit in Sevastopol haben wir unsere jeweiligen Familiennamen behalten, da laut meiner Frau die Namensänderung alles noch komplizierter und langwieriger gemacht hätte.
Nun bin ich mir unsicher, in welcher Reihenfolge ich (nach Eintreffen meiner Frau in einigen Wochen) vorgehen sollte:
1. zum Standesamt und die Namensänderung nach deutschem Recht beantragen + Eintrag ins Eheregister + deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen (mit neuem Familiennamen)
2. meine Frau in meinem "alten", momentanen Wohnort anmelden
3. danach zur ABH und den 3-monatigen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
4. danach zur Krankenkasse (sie mit in meine gesetzl. Familienversicherung aufnehmen)
5. danach zum FA die Steuerklassen ändern
Danach wird irgendwann der Umzug in die neue Wohnung in Schwäbisch Hall -Zentrum erfolgen.
Das heisst ich müsste meine Frau dort wieder beim Einwohnermeldeamt anmelden, bei der "ABH Y" womöglich für erneute 100€ einen neuen eAT ausstellen lassen (??)... oder wird das nur elektronisch auf der Karte geändert?
Wie würdet ihr das handhaben, welche Reihenfolge ist zu empfehlen /richtig ??
2. Namensänderung (neue Pässe)
wie gesagt haben wir jeweils unsere Nachnamen behalten. Laut meinem Standesamt kann auch nach der Eheschließung im Ausland die Namenswahl in Deutschland, nach deutschem Namensrecht, erfolgen.
Ich habe hier schon einige Beiträge bezügl. der Vorgehensweise zur Passänderung gelesen, jedoch geht es da meistens um die alten Aufkleber im Reisepass, und nicht um den neuartigen eAT.
Meine ABH sagte mir dazu, dass der Name im Pass (im ukr. Inlandspass oder im Reisepass??? ) und im Aufenthaltstitel immer identisch sein müssen. Könnt ihr das bestätigen? Außerdem meinte sie noch, dass man auch nur im Reisepass (?) oder auf dem eAT (?) angeben kann "trägt in Deutschland den Familiennamen XY" ... d.h. in UA hat sie weiterhin ihren Mädchennamen und muss somit ihre Pässe gar nicht ändern.. oder wie?!
Ansonsten müsste meine Frau, nachdem sie das eAT-Kärtchen mit neuem Nachnamen hat, und bei der Krankenversicherung angemeldet ist, nach UA reisen und den Inlandspass neu beantragen. Das dauert wohl ca. 2 Wochen (hab ich hier irgendwo gelesen), das könnte ja ohne Probleme mit einem Heimataufenthalt verbunden werden.
Das größere Problem sehe ich beim Reisepass - dieser dauert ja wohl recht lange.
Kann sie also diesen in UA beantragen, den "alten" Reisepass sich wieder aushändigen lassen und zusammen mit dem eAT-Kärtchen und der Heiratsurkunde wieder nach De reisen, und 6-8 Wochen später den neuen Reisepass in UA wieder abholen !? Oder wie ist der genau Ablauf hier?
Bei der UA-Botschaft in München wollen wir uns eigentlich nicht registrieren, da sie ja dann den UA-INlandspass abgeben müsste.
3. Arbeitserlaubnis
nach meinem Wissen berechtigt das eAT-Kärtchen zur Arbeitsaufnahme. Was ist in dem Zeitraum von der Beantragung bis zur Aushändigung der Karte? Es dauert ja wohl 4-6 Wochen bis man dieses bekommt, d.h. in dieser Zeit darf sie noch nicht arbeiten?
Soweit mal meine Fragen. Hoffe jemand nimmt sich die Zeit diesen ganzen Text jetzt zu lesen
Danke für eure Antworten.
Grüße
Senzao