Botschaft verlangt von meiner Verlobten das alleinige Sorgerecht für ihr Kind

  • Hallo,


    leider hat die Deutsche Botschaft an meine Verlobte nicht
    umsetzbare Forderungen gestellt. Sie verlangen, dass sie beim Ukrainischen
    Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt,- sonst würde man ihr kein nationales Visum ausstellen.


    Laut der ukrainischen Gesetzgebung ist dies jedoch nicht
    möglich, da das alleinige Sorgerecht in der ukrainischen Gesetzgebung nur in
    dem Falle möglich ist, wenn das Kind Vollwaise ist und adoptiert werden soll
    (Familiengesetz der Ukraine)! Im Klartext bedeutet dies, dass das Ukrainische
    Familiengericht das alleinige Sorgerecht nur im Rahmen einer Adoption zusprechen
    wird! Dies geht jedoch nicht, da beide Eltern noch leben! Damit es auch richtig kompliziert wird, muss ich noch anfügen, dass der leibliche Vater in Russland lebt, jedoch notariell beglaubigt auf das Sorgerecht verzichtet hat!!


    Zudem besagt das ukrainische Familiengesetz, dass der
    ständige Aufenthalt eines Kindes von den Eltern und durch das Kind selbst bestimmt
    wird:


    Article 160. Parental Right to Determine the
    Child’s Place of Residence


    1. The place of residence of the child under
    the age of 10 is determined upon parents’ consent.


    2. The place of residence of the child that has
    attained the age of 10 is determined upon parents’


    consent and consent of the child
    himself/herself.


    3. Whenever the parents live separately, the
    place of residence of the child that has attained the


    age of 14 is determined by
    himself/herself.





    Die notariell beglaubigte Zustimmung des Vaters, dass das
    Kind seinen ständigen Aufenthalt nach Deutschland verlegen darf, lag der
    deutschen Botschaft in Kiew bereits vor!


    Da die Forderungen der ukrainischen Gesetzgebung erfüllt
    sind,- erscheint mir die Aufgabenstellung unserer Botschaft als eine Farce!


    Wegen dieser Problematik hat meine Verlobte dort 5 ( !!! )
    Anwälte aufgesucht und hatte zudem auch noch ein Gespräch mit einer nationalen
    Behörde, für das Recht der Kinder in der Ukraine. In allen 6 (!!!) Gesprächen/Beratungen
    bekam sie mitgeteilt, dass man die Forderungen der deutschen Botschaft nicht
    nachvollziehen könne, da es hierfür in der Ukraine keine gesetzlichen Grundlagen
    gäbe und durch die notariell beglaubigte Zustimmung des leiblichen Vaters alle
    Voraussetzungen erfüllt seien!


    Ich selbst habe mich hier an eine Fachanwältin für
    Immigrationsrechte gewandt und bekam die Auskunft, dass die Problematik bekannt
    sei, jedoch mit juristischer Unterstützung durchsetzbar wäre. Im Rahmen einer außergerichtlichen
    Regelung müsste ich hierfür mit einer Kostennote von ca. 600€ und bei einer
    gerichtlichen Auseinandersetzung mit > 1 000€ rechnen.


    Ich sehe jedoch nicht ein, dass ich dafür zahlen soll, weil
    die gestellten Forderungen einer Botschaft inkompatibel mit den Gesetzen des
    Landes sind, für das diese Botschaft zuständig ist!


    Zudem möchte ich auch noch anmerken, dass es für mich, als
    deutscher Staatsbürger, in einer deutschen Botschaft, beschämend ist, wenn mir
    dort nicht Gehör verliehen wird! Ich hatte nämlich,- neben meiner Verlobten am
    Schalter stehend, darum gebeten, mir eine Bemerkung zu erlauben, wobei ich
    sprichwörtlich auf die Plätze des Warteraumes verwiesen wurde!!! Unabhängig
    davon, dass mein Anliegen mit Ignoranz quittiert wurde,- so sollte es doch wohl
    auch im Interesse der dortigen Mitarbeiter sein, dass Missverständnisse durch
    sprachliche Barrieren in dem Fall ausgeschlossen werden können, wenn der
    deutsche Verlobte mit dem dortigen Angestellten wichtige Fragestellungen auf
    der Basis der Muttersprache klärt!


    Summa summarum entsteht bei mir der Eindruck, dass die
    Botschaft in Kiew, durch unlösbare Aufgabenstellungen, die Antragstellung eines
    nationalen Visums in einer Weise erschwert, um damit den Antragsteller zur
    Resignation zu bewegen!



    Viele Grüße



    Magnus

  • Summa summarum entsteht bei mir der Eindruck, dass die
    Botschaft in Kiew, durch unlösbare Aufgabenstellungen, die Antragstellung eines
    nationalen Visums in einer Weise erschwert, um damit den Antragsteller zur
    Resignation zu bewegen!

    Leider hast Du dies genau richtig erkannt! Man versucht einfach die Hürden so hoch zu machen das etliche resigniert aufgeben!


    Wir haben hier im Forum aber eine erfahrene Kanzlei-vertreten durch Peter Ahrens-und ich hoffe das er hier Rat weiß und Euch notfalls kostengünstig auch rechtlich vertreten kann-
    bin mir sicher er meldet sich zum Sachverhalt.


    Gruß


    Martini

  • Schon einmal die Eheschließung ins Auge gefasst, dann gibt es überhaupt keine Probleme, weil ja der Vater das Sorgerecht auf die Mutter übertragen hat, bzw. seinen Anspruch auf das Elternrecht aufgegeben hat. Wie Verhalten sich die Eltern des Erzeugers dazu? Mal alles genau durchgehen. Danke Oldtrotter

  • Schon einmal die Eheschließung ins Auge gefasst, dann gibt es überhaupt keine Probleme, weil ja der Vater das Sorgerecht auf die Mutter übertragen hat, bzw. seinen Anspruch auf das Elternrecht aufgegeben hat


    Es ist zwar schon eine gefühlte Ewigkeit zurück als ich mich mit dem Thema befasst habe aber zu einer solchen klaren Aussage würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. So weit ich weiß verliert der Vater bei einer Scheidung nicht das Sorgerecht. Es wird eigentlich einfach geregelt wo das Kind leben soll. Das Sorgerecht einem Elternteil entziehen ist auch in Ukraine - so meine angestaubten Informationen- nicht so einfach.


    Gruß Herr Mayer, der die ehrenhafte Absicht von Oldtrotter natürlich nachvollziehen kann

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Also, es verhält sich so, dass der Termin für die Eheschließung steht und auch alle Unterlagen vom OLG in der Botschaft vorgelegen haben. Meine Verlobte hat auch mitgeteilt bekommen, dass diesbezüglich keine Bedenken bestehen und man das Visum sofort ausstellen würde, wenn sie das alleinige Sorgerecht nachweisen kann,- nur leider, wie Ihr schon richtig erkannt habt, ist dies in der Ukraine nicht so einfach,- bzw. laut der eingeschalteten Juristen dort, unmöglich!


    Danke Euch Beiden!


    Magnus

  • Hab mal die Suchfunktion des Forums für dich bemüht: FZF mit 3 Kids

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • leider hat die Deutsche Botschaft an meine Verlobte nicht
    umsetzbare Forderungen gestellt. Sie verlangen, dass sie beim Ukrainischen
    Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt,- sonst würde man ihr kein nationales Visum ausstellen.

    Ich kenne dieses Problem aus eigener Erfahrung aus RF, und sehe nicht, daß es da in UA grundsätzlich anders sein soll.
    Du brauchst schlichtweg den Beschluß eines ukrainischen Gerichtes.


    Dazu ist sicherlich eine gute gerichtliche Vertretung notwendig, die Geld kostet.


    Da ich selber eine sehr gute Anwältin hatte, welche vor ihrer Anwaltstätigkeit als Staatsanwältin auf der anderen Seite gearbeitet und somit die besten Kontakte hatte, war es für mich kein großes Problem.


    Heirat alleine nutzt da überhaupt nix.


    Zur Anwaltssuche: Ich würde keinesfalls einen Anwalt nehmen, welcher nicht schon entweder solch einen Fall nachweisbar erfolgreich durchgefochten hat, oder aber nicht wenigstens langjährig als Anwalt am zuständigen Gericht zugelassen ist und dort gearbeitet hat. Denn die Kontakte in UA sind das Wichtige; nicht die Gesetze.
    D.h. aber auch, daß es für Dich als Ausländer natürlich teurer werden wird als für einen Ukrainer.


    Allerdings könnte man sich auch überlegen, welche nicht ganz korrekten Möglichkeiten es da sonst noch gibt.

  • Tja die Liebe Deutsche Botschaft,


    Der Anwalt wird Dir da nicht erspart bleiben.
    Achte auf jeden Fall darauf das er sich auf so was spezialisiert hat!


    Man muss aber auch zum Schutze der Botschaft sagen, wenn ein jedes Mädel aus der Ukraine die ein (Deutsches) Kind hat
    in dem Land leben möchte wo der Vater herkommt......
    Das würde die Sozialenkassen schon sehr belasten, also setzen Sie die Hürden einfach extrem hoch an ;)

  • Man muss aber auch zum Schutze der Botschaft sagen, wenn ein jedes Mädel aus der Ukraine die ein (Deutsches) Kind hat
    in dem Land leben möchte wo der Vater herkommt...... Das würde die Sozialenkassen schon sehr belasten, also setzen Sie die Hürden einfach extrem hoch an ;)


    Aber um den Fall geht es hier gar nicht. Die Sachlage hier: Deutscher heiratet Ukrainerin mit ukrainischem Kind (aus erster Ehe) und kann den Lebensunterhalt von Frau und Stiefkind sicherstellen.


    Gruß
    Siggi

  • Ich glaube hier muss generell mal beachtet werden, dass es in der Ukraine kein Sorgerecht im Sinne der deutschen Rechtsprechung gibt, sondern nur das Elternrecht in dem das Recht des Kindes auf Zuwendung und Unterhalt, sowie auf Aufenhalt geregelt wird. Auf dieses Recht kann nicht so einfach verzichtet werden.
    Zur Belastung der deutschen Sozialkassen wird kein Kind beitragen, wenn es durch seine Ausbildung später wieder zum Einzahler in diese deutschen Kassen wird. Im Grunde müssen noch unendlich viele Kinder ihren Weg nach Deutschland finden mit ihren ukrainischen etc. Müttern. Gut angelegtes Geld für Deutschland! Danke Oldtrotter

  • Ich glaube hier muss generell mal beachtet werden, dass es in der Ukraine kein Sorgerecht im Sinne der deutschen Rechtsprechung gibt, sondern nur das Elternrecht in dem das Recht des Kindes auf Zuwendung und Unterhalt, sowie auf Aufenhalt geregelt wird.

    Hat aber absolut NIX mit Heirat zu tun. Wie Du oben geschrieben hast,

  • Wenn der Vater beim Standesamt angegeben und in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, dann hat er nach ukrainischem Recht das Elternrecht, egal ob mit der Kindsmutter verheiratet oder nicht. Die Staatsangehörigkeit spielt bei einem Russen in der Ukraine in dem Fall auch keine Rolle, zumal er sich in der Ukraine wohl legal aufgehalten hat und bei der Eintragung ins Geburtsregister mitgewirkt hat. Danke Oldtrotter

  • Man muss aber auch zum Schutze der Botschaft sagen, wenn ein jedes Mädel aus der Ukraine die ein (Deutsches) Kind hat
    in dem Land leben möchte wo der Vater herkommt......
    Das würde die Sozialenkassen schon sehr belasten, also setzen Sie die Hürden einfach extrem hoch an ;)


    Ich glaube man sollte nicht all zu sehr von sich ausgehen. Es gehört ja schon ein gerüttelt Maß an "Unbedarftheit" darin, in einem Thema wie diesem sich um unsere Sozialkassen zu sorgen!


    Bis vor einigen Jahren genügte der Botschaft eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters des Kindes, im Ausland zu leben. Inzwischen hat sich die Botschaft eben etwas einfallen lassen. Interessant ist ja die Theorie von Oldtrotter, dass es das Sorgerecht wie in Deutschland - so nicht gibt - aber trotzdem verlangt wird.

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Herr Mayer das ist keine Theorie, das ist Tatsache und kann nachgelesen werden in den ukrainischen Gesetzestexten.
    Zu magnumthevoice klärt doch erst mal ab, ob das Kind überhaupt Ukrainer ist, vielleicht müsst ihr ja die RF einbeziehen, schließlich liegt Kursk doch eindeutig in der RF. Wenn diese Dinge nicht eindeutig klar sind, dann kann auch der beste Anwalt bei der deutschen Botschaft nichts erreichen. Kind Russe, weil Vater Russe und in Russland geboren, dort beim Standesamt in Kursk eingetragen. Mutter vermutlich Ukrainerin? Elternrecht in Kursk begründet, von welchem Gericht in welchem Land wurde es allein der Mutter zugesprochen etc. Also alles der Reihe nach abklären und die entsprechenden Urkunden bzw notariellen Beglaubigungen beschaffen. Da ist Kursk in der RF nicht außen vor. Danke Oldtrotter

  • So langsam verstehe ich das hier auch ;) bin nicht mehr der jüngste. :-))


    Das erscheint mir doch eine ganz normale Visa Angelegenheit zu sein.
    Deutscher Mann, Ukrainische Freundin, Frau hat uneheliches Kind (russe?)


    Da wird dir Forumsmitglied Ahrens bestimmt weiterhelfen können ;)


    Eine Heirat und ein A1 Test, würde die Sache bestimmt sehr Beschleunigen.
    Wenn es nur um einen Besuch geht, siehe 2 Zeilen höher.

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