Möglichkeiten der Eheschließung

  • Eine ausländische Heiratsurkunde kann man im Ursprungsland legalisieren lassen (Apostille)


    Dänemark ist EU. Da brauch es keine Apostille zur Vorlage bei den Behörden in DE. Die Heiratsurkunde selbst ist mehrsprachig und wurde direkt anerkannt.
    Als ich dann in UA meine Aufenthaltsgenehmigung beantragt habe, musste die Heiratsurkunde für UA legalisiert werden. Aber das wäre bei einer Heiratsurkunde aus DE nicht anders gewesen.


    Gruß
    Siggi

  • Dänemark ist EU. Da brauch es keine Apostille zur Vorlage bei den Behörden in DE.


    Das hat nichts damit zu tun, dass DK und D in der EU sind. Vielmehr besteht zwischen D und DK (neben dem Haager Apostillenübereinkommen) ein bilateraler völkerrechtlicher Vertrag, wonach vom Erfodernis einer Legalisierung/Apostille abgesehen werden kann. Wohlgemerkt "kann" und nicht "muss". Solche Staatsverträge hat D auch mit Belgien,Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Schweiz.


    Wir haben damals in Sonderborg 2 internationale Heiratsurkunden bekommen. Eine habe ich dann zur Sicherheit apostillieren lassen. Was man hat, hat man. Zur Registrierung bei der ukr. Botschaft konnten wir dann diese apostillierte Urkunde vorlegen.


    Eine Übersetzung war - wenn ich mich recht erinnere - nicht nötig. Es ist ja eine internationale Heiratsurkunde!


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Jedenfalls kann man froh sein, dass seit 2011 (glaube ich) zwischen D und UA das Apostille-Verfahren gilt, und nicht mehr das Legalisierungsverfahren. !wsmile!

    Gruß
    MaBo

  • Das Problem mit Deutschland ist meiner Meinung nach der behoerdliche Ermessungsspielraum (auch bekannt als Behoerdenwillkuer). Meine Frau und ich hatten vor zweieinhalb Jahren in Muenchen Riesenschwein, da vergingen von der Einreise mit Besuchsvisum und ohne A1 bis zur Hochzeit keine zwei Monate. Die waren allerdings voller Schweiss und Traenen. Es kommt wirklich auf die jeweiligen Beamten an. Wo die einen laessig und grosszuegig sind, empoeren sich die anderen wegen illegaler Einwanderung (da war es allerdings schon zu spaet).
    Mit A1 war es dann noch mal spannend, haette meine Frau das nicht geschafft, hatte Sie wieder ausreisen müssen. Hat zum Glueck geklappt.



    Was zu bedenken ist: Mit jeder Vorehe und mit jedem Kind verkompliziert sich der Vorgang exponentiell. Wir haben auch erlebt, dass es in einigen Oblasten Dokumente gibt, die es in anderen einfach nicht gibt. Da konnte uns auch Peter Ahrens nicht helfen, aber mir ist es letzlich gelungen, die Leiterin des Standesamtes per Fax weichzukochen.


    Mit anderen Worten: In Deutschland gibt es viele Faktoren die sich einem in den Weg stellen koennen. Haetten wir das vorher gewusst, haetten wir wohl auch nach Daenemark aufgemacht.


    Uns hatte seinerzeit auch sehr unsere Uebersetzerin geholfen, die das alles schon tausendmal gemacht hat. Die hatte uns auch ermuntert, das eigentlich unmoegliche einfach zu versuchen.


    Mondo

  • Hallo 1Prinz,
    die Beantwortung deiner Frage hängt von eurem persönlichen Hintergrund und dem ausländerrechtlichen Status vor allem deiner Verlobten ab.
    Wenn ich das richtig sehe, lebst Du ständig in Deutschland und deine Verlobte in der Ukraine
    Deine Verlobte hat jetzt kein Visum oder Aufenthaltstitel der Kategorie D, und Ihr wollt nach der Heirat in Deutschland leben.
    Gehe ausserdem davon aus, dass deine Verlobte bisher nicht ausländerrechtlich in Erscheinung getreten ist.


    Damit scheidet die Variante in Daenemark aus.
    Zumindest wenn die Entscheidung unter rationalen Gesichtspunkten getroffen wird.
    Die Ehe wäre zwar gültig geschlossen, aber dies impliziert in der Regel meist mehrere Verstösse gegen Visavorschriften und führt in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten.
    Bis jetzt habt Ihr keine Probleme. (Wenn man mal von der Beschaffung einiger Dokumente absieht)
    Danach aber mit ziemlicher Sicherheit.
    Das Problem dabei ist, dass in der Regel nur deutsche Kategorie D Visa in die von euch nötige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden können. Hat man so ein Visum nicht, muss man dann halt trotzdem wieder ausreisen und bei der Botschaft in Kiew den normalen Visaantrag zur Familienzusammenführung stellen.
    Genauso als wenn man in der Ukraine geheiratet hätte....
    Mann hat also auch schon Zeit und nicht nur Geld verloren.
    Du kannst sicher nachvollziehen dass diese Behörde in der Regel Visaverstösse nicht ungeahndet laesst. Visa erteilt in der Ukraine auch nur die Botschaft und nicht etwa das Ausländeramt.


    Wenn ich die Vaiante Deutschland und Ukraine vergleiche, wuerde meine Entscheidung Heirat in Deutschland lauten, weil damit weniger Dokumente und weniger Behoerdenlauferei verbunden ist. Mit den Dokumenten, welche Du von deiner Verlobten für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigst, könnt Ihr in Deutschland schon heiraten.
    Zeitlich ist das in etwa das gleiche. Die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Heirat in Deutschland dauert je nach OLG meist ca. 2-6 Wochen.
    Die Bestellung des Aufgebots hier in der Ukraine aber meist auch 4 Wochen. Auch für die Apostillierung in Deutschland und der Ukraine vergeht Zeit. Bei Heirat in der Ukraine werden 3 Sätze Dokumente apostilliert.(Verlobte Ukraine, danach Verlobter Deutschland und am Ende nochmal die Heiratsurkunde!) Bei Heirat in Deutschland nur einer. Uebersetzungen sind natuerlich auch jedesmal noetig.


    Hoffe diese grobe Zusammenfassung hilft Dir etwas weiter.


    Grüsse,


    Peter.

  • bei mir und meiner Verlobten steht die Heirat in circa 2 Monaten an, im schönen Odessa.


    Der bisherige Verlauf rein sachlich im Schnelldurchlauf:
    Heiratsantrag vor einem 1/2 Jahr gemacht, direkt zum Standesamt Odessa und Standesamt Köln Info eingeholt welche Dok's nötig sind. 1 Monat später hat mein Schatz den obligatorischen Sprachkurs für A1 angefangen, und per Dezember erfolgreich beendet. Zwischendurch alle Dokumente für mein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) in der Ukraine besorgt, Mutter meiner Verlobten hat dann alle Originale bei Deutschlandbesuch zu mir geschickt. Schlussendlich alles bei einer Übersetzerin in Deutschland nach Iso Norm übersetzt (eingescannt + email hin, zurück per email vorabcheck, Korrekturen und dann final per Post).


    Mit allen Papieren beim ortsansässigen Standesamt zum Check vorstellig, eine kleine Nachbesserung bei der Persönlichen Erklärung war notwendig (da eine Vorehe bei meiner Verlobten) und fertig.
    Mission Ehefähigkeitszeugnis = accomplished.


    Nächster Schritt, Reise nach Odessa nächsten Monat zur Anmeldung der Eheschließung und März dann Heirat + mit den Dokumenten direkt Visa zur Familienzusammenführung in D bei Botschaft in Kiev beantragen :3


    Zeitaufwand seit Antrag.: 6 Monate. (je nachdem wie fix man an die Dokumente kommt gehts auch in 1-2! aber insgesamt zieht es sich zumeist eh wegen dem A1 Sprachkurs).
    Kosten für alle Übersetzungen und Dokumente.: ~250 EUR
    Notwendige Dokumente fürs EFZ (individuell verschieden!).: D: Ausweis, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung. UA: Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Eheregisterauszug, Aufenthaltsbescheinigung, Pass, notarielle + pers. Erkl. über Familienstand + Vorehen.


    Die Entscheidung für Heirat Ukraine > Heirat Deutschland fiel auch nachdem klar wurde, das das Kölner Standesamt keine Apostillen auf den Urkunden sehen wollte (wie im anderen Thread beschrieben, ein echter Glücksfall!).
    Hauptgrund war aber die gegebene Visapflicht für Ukrainische Verwandte/Freunde wenn sie zur Hochzeit nach D kommen wollen.

  • @ Urmel


    Du hast es sehr schön beschrieben!
    UA: Scheidunsurkunde! ( In DE gibt es das überhaupt nicht! Nur ein Scheidungsurteil mit Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich!)
    Meine Frau hat nie ein ukr. Scheidunsurteil besessen- eben nur eine Scheidungsurkunde vom zust.UA Standesamt und den Eintrag auf Seite 10 im Inlandpass!
    Zu den Apostillen- hast Du nicht gebraucht!
    Wir brauchten sowas auch nicht! Die vorhandenen Urkunden lagen im ORIGINAL vor:
    Geburtsurkunde aus SU-Zeit
    Heiratsurkunde (Vorehe)
    SCHEIDUNGSURKUNDE
    Geburtsurkunde des Kindes


    Davon wurden Kopien gemacht und beglaubigt! Dann davon Übersetzungen gemacht und ebenfalls beglaubigt!
    Eine segensreiche Institution wie Botschaft haben wir nicht benötigt- daher auch keine Apostillen!
    Und genau das gilt nach neuester Auskunft hier noch immer!
    Voraussetzung: die Frau ist hier in DEUTSCHLAND, angemeldet und mit einer Aufenthaltserlaubnis ( bis 2004 noch Aufenthaltsbewilligung) der zust. ABH beglückt!


    Somit ist also diese leidige Angelegenheit kein Einzelfall und vom Tisch!
    Es zeigt sich: nicht nur bei den angeblich sturen Hessen, sondern auch in Kölle gibt es noch Ämter und Beamte mit Verstand und Humor!
    Viel Glück für Euere "Feiertage"( Kölle Alaaf!) und ebenso für Euere Zukunft!


    MfG R.W.

  • Ich habe in der UA (Sumy) geheiratet. Ich hab das als ziemlich unkompliziert empfunden. Ich musste einfach meine nötigen Papiere (in der Schweiz) zusammensammeln, danach mit Apostilien versehen. Meine Frau machte dasselbe (Musste deswegen nach Russland reisen, was sie sowieso hätte machen müssen), danach alles beim Notar (Meine Dokumente) übersetzen lassen. Dann ab zu Standesamt und bekamen gleich den Termin...einen Monat später waren wir verheiratet.
    Rein vom Fest her, würde ich nur noch in der UA heiraten ;)

  • Hab heute die Papiere vom Stadesamt bekommen und erst mal große Augen gemacht!
    Also damit keine Fragen aufkommen: Ich schreibe alles Wort für Wort ab, was das frankfurter Stadesamt (Der Magistrat) alles haben will!


    Mann:
    -Vollständige Geburtsukrunde (mit Elternangabe und neuesten Ausstellungsdatums), anzufordern beim Geburtstandesamt (Weil das ja auch so leicht geht wenn man in der UdSSR, gute 7.000 km vom Geburtsort wohnt) (wollen die jetzt eine aktuelle Geburtsukrunde???)
    -Bescheinigung über die Änderung von Vor- oder Familiennamen, ggf. auch für Eltern und Kinder (WAS BITTE???)
    -Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass (verständlich)
    -Aufenthaltsbescheinigung oder Meldebehörde vom Hauptwohnsitz (nicht älter als 8 Tage), kann bei Wohnsitz in Frankfurt vom Standesamt ausgestellt werden (je 8 EUR)
    -Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunde, ggf. Registrierschein und Vertriebenenausweis (WAS BITTE??? 1.) beweist mein Reisepass, dass ich Bundesbürger bin und 2.) Was sind den das bitte für Unterlagen und 3.) Wo krigt man die überhaupt her???)
    -Einverständniserklärung zur Anmeldung der Eheschließung (Vordruck beim Standesamt erhältlich)



    Frau:
    -Vollständige Geburtsukrunde (wie beim Mann auch - verständlich)
    -Eidesstattliche Versicherung über en eigenen Familienstand (Notar) (Auch verstädnlich)
    -Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Heimatbehörde (Logisch)
    -Gültiger Reisepass (Wie soll sie den auch sonst hier her kommen können - logisch)
    -Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeignisses durch das Oberlandesgericht (Antrag wird bei der Anmeldung der Eheschließung durch das Standesamt entgegengenommen) (WAS BITTE, WIE??? Wie soll man den an sowas bitte rankommen, ohne eweig zu warten und Anträge zu stellen und vor allem, wo soll das her - D oder UA???)
    -Apostille (Überbeglaubigung der übergeordneten Behörde) für die ersten beiden Unterlagen
    -Übersetzung aller Urkunden in fremder Sprache durch einen ermächtigten Dolmetscher; sind die Ukrunden nicht in lateinischer Schrift ausgestellt, so ist eine Bestätigung des Übersetzers über die Anwendung der jeweiligen ISO_Normen erforderlich!
    -Einkommensnachweis (WAS??? Wieso??? Wenn sie arbeitslos wäre, könnte sie dan nicht heiraten???) :pillepalle:

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Hallo 1Prinz!


    Ich versuche mal zu antworten, soweit ich kann:


    A) Mann

    Zitat

    -Vollständige Geburtsukrunde (mit Elternangabe und neuesten Ausstellungsdatums), anzufordern beim Geburtstandesamt


    Musst Dich wohl an Dein Geburtsstandesamt wenden. Persönlich, Telefonisch, evtl. über eine Agentur. Hast Du bzw. Deine Eltern noch die Originalgeburtsurkunde. Wenn ja, sprich das Standesamt darauf an, das Beschaffung einer aktuellen Urkunde schwierig bzw. unmöglich ist, du aber noch die Originalgeburtsurkunde hast

    Zitat

    -Bescheinigung über die Änderung von Vor- oder Familiennamen, ggf. auch für Eltern und Kinder


    Gab´s da mal Änderungen? Vielleicht durch Adoption so.

    Zitat

    Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunde


    Bist Du eingebürgert worden. Haben Deine Eltern noch diese Urkunde. Darf nur einmalig ausgestellt werden. Falls in der Familie nicht mehr auffindbar, wende Dich an die Einbürgerungsstelle deiner Stadt (idR auch Standesamt). Hoffe, aber für Dich das diese Urkunde bei Dir noch auffindbar ist, denn das Verfahren kann sich sehr in die Länge ziehen.
    Reisepass oder Perso dient als Identititätsausweis, nicht jedoch als Nachweis dass du Deutscher bist.


    B) Frau

    Zitat

    -Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeignisses durch das Oberlandesgericht (Antrag wird bei der Anmeldung der Eheschließung durch das Standesamt entgegengenommen)


    s. hierzu: http://www.kiew.diplo.de/conte…cheidung_rk_allgemein.pdf
    [i]Erläuterung zur der „Notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand“: In der Ukraine gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne des deutschen
    Dokumentes. Der ukrainische Partner kann stattdessen vor einem ukrainischen Notar eine Erklärung über seinen Familienstand beurkunden lassen. Dieses Dokument wird jedoch nicht
    von allen deutschen Standesämtern akzeptiert. Von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses kann sich der ausländische Partner in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Die Antragstellung erfolgt über das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll. Alles Weitere veranlasst dann der/die dortige Standesbeamte/-in. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem zuständigen Standesbeamten frühzeitig in Verbindung.
    [/i]

    Zitat

    Einkommensnachweis


    Diese Befreiung prüft das OLG. Den Einkommensnachweis braucht das OLG, um die Gebühren festsetzen zu können. Je weniger sie verdient, um so billiger wird´s.


    Bei Fragen, nicht nur das Forum kontaktieren, sondern in erster Linie Dein Standesamt.


    Gruß
    MabO

  • Nachtrag:


    Staatsangehörigkeits- oder Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis
    Wende Dich an das Einbürgerungsamt der Stadt, wo du damals eingebürgert worden bist. Du wirst eine eidesstattlicher Versicherung darüber abgeben müssen, dass Deine Urkunde unauffindbar verloren gegangen ist. Gegen Gebühr wird dir dann eine neue ausgestellt. Die eidesstattl. Vers. deswegen, weil eine Einbürgerungsurkunde nur einmalig im Umlauf sein darf.
    Vielleicht hilft dir auch die Behördenhotline weiter(115): http://www.115.de/cln_339/nn_7…mer__node.html?__nnn=true


    Bescheinigung über die Änderung von Vor- oder Familiennamen, ggf. auch für Eltern und Kinder
    Ist Dein Name mal umgeschrieben worden. Vom Kyrillischen ins Lateinische?


    Gruß
    MaBo

  • Ja, als meine Familie und ich damals nach Deutschland gekommen sind, wurde mein Name umgeschrieben. Es wurde sogar über Variationen "verhandelt". Wobei der Familienname vom Wortlaut so geblieben ist. Dennoch: ja

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Ach ja und noch ne Frage:
    Wurde ich diesbezüglich richtig beraten:


    Wenn ich im Moment in Stadt "xy" wohne, jedoch in einigen Monaten wahrscheinlich umziehen werde und somit in Stadt "z" wohnen werde, stimmt es, dass ich dennoch die Anmeldung der Eheschließung in der Stadt "xy" anmelden muss (samt Datum), auch wenn die Eheschließung in Stadt "z" vollzogen wird?

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Kann mir vorstellen, dass es das ist, was das Standesamt will. Mal zu Hause suchen, ob es über diesen Vorgang noch Dokumente gibt. Wenn nicht: Behörde/Amt kontaktieren, wo das damals gemacht wurde.

    Gruß
    MaBo


  • Ach ja und noch ne Frage:
    Wurde ich diesbezüglich richtig beraten:


    Wenn ich im Moment in Stadt "xy" wohne, jedoch in einigen Monaten wahrscheinlich umziehen werde und somit in Stadt "z" wohnen werde, stimmt es, dass ich dennoch die Anmeldung der Eheschließung in der Stadt "xy" anmelden muss (samt Datum), auch wenn die Eheschließung in Stadt "z" vollzogen wird?


    Du hast jetzt Liste von Stadt xy bekommen. Wieso jetzt zum Standesamt z? Standesamt z will vielleicht (noch) andere Dokumente sehen.

    Gruß
    MaBo

  • Weil ich sehr wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Eheschließung 400 km weiter weg bin und dort auch meien neue Arbeit habe

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Soweit ich weiß, muss man die Eheschließung beim Standesamt des gegenwärtigen Wohnsitzes anmelden. Es besteht die Möglichkeit, dann ein Wunschstandesamt anzugeben. Die ganzen Papiere leitet dann das Wohnsitzstandesamt an das Wunschstandesamt weiter. Dort könnt ihr dann einen Termin vereinbaren und das Aufgebot machen.


    Wegen Deiner Geburtsurkunde: Vielleicht haben Deine Eltern ein Familienbuch anlegen lassen.

    oder wende Dich wegen Dokumentenbeschaffung an A&S: http://ahrens.kiev.ua/dokument…aine-deutschland-gus.html

    Gruß
    MaBo

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