Eine ausländische Heiratsurkunde kann man im Ursprungsland legalisieren lassen (Apostille)
Dänemark ist EU. Da brauch es keine Apostille zur Vorlage bei den Behörden in DE. Die Heiratsurkunde selbst ist mehrsprachig und wurde direkt anerkannt.
Als ich dann in UA meine Aufenthaltsgenehmigung beantragt habe, musste die Heiratsurkunde für UA legalisiert werden. Aber das wäre bei einer Heiratsurkunde aus DE nicht anders gewesen.
Gruß
Siggi