Visa für FZF, Reisen während der Bearbeitungsdauer?

  • Hallo an alle!


    Weiss jemand ob bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung der Pass die ganze Bearbeitungsdauer lang auf der dt. Botschaft liegt oder sogar nach Deutschland geschickt wird?
    Meine Frau hat nämlich noch ein gültiges unechtes 2-Jahresvisum für Schengen (90 Tage pro Halbjahr) das wir weiterhin für Kurztrips in Schengenländer nutzen möchten und wir wollten gerade auch noch ein britisches Visum für einen Shoppingtrip beantragen.
    Wenn aber der Pass effektiv 2-3 Monate weg ist, können wir unsere Kurzurlaube natürlich vergessen...
    Wichtig wäre natürlich auch zu wissen, ob und wann das aktuelle 2-Jahresvisum gestrichen wird bei der Beantragung eines Visums zur FZF. Falls dies sofort bei Unterlagenabgabe geschieht, wäre natürlich selbst ein zwischenzeitlich zurückgegebener Pass nutzlos für die Kurztrips in Schengenländer.


    Danke im Voraus!

  • Sei mir bitte nicht böse, aber ich finde, dass das Visum zur Familienzusammenführung und die Vorbereitung darauf, hier dauerhaft leben zu können, weitaus wichtiger ist, als ein Kurzurlaub irgendwo... den kann man auch später noch machen (IMHO).

  • Danke, aber die Flüge und alles sind schon gebucht.
    Notfalls müssen wir natürlich Pläne ändern.
    Dazu müssten wir halt genaueres wissen.
    Dann könnten wir wenigstens noch die Gebühren für das britische Visum sparen das wir noch nicht geholt haben.
    Also, weiss jemand etwas?

  • Was soll man denn 2 bis 3 Monate vorbeiraten für den Daueraufenthalt in Deutschland? Dann doch lieber kurz verreisen. Und vor allem kann sie noch nach D kommen und schon mal probewohnen. Meistens kann ja der deutsche Partner nicht einfach so lange Urlaub nehmen.


    Bei der deutschen Botschaft in Kiev wird nur ein Stempel in den Pass gemacht, dass das D-Visum beantragt ist. Den Pass hat meine Frau dann gleich wieder mitnehmen können.
    Ich habe in einem anderen Forum aber gelesen, dass es in einigen Ländern aber auch anders gehandhabt wird. Insbesondere wenn es keine Botschaft sondern nur eine Außenstelle gibt und die Visa in einem anderen Land gegeben werden.


    Und es dauert auch nicht unbedingt 2-3 Monate. Meine Frau hat am Freitag den Anruf (nach Deutschland) bekommen, dass sie jederzeit vorbeikommen kann, um das Visum abzuholen. Jetzt haben wir das Luxusproblem, dass ihr Flug nach Kiev erst am 11. Februar ist. Von Köln am Rosenmontag ... na mal sehen ;)


    Beantragt wurde es am 17. Dezember und dazwischen war noch Weihnachten. Allerdings hat die ABH auch mehr Stress mit mri gehabt, als ihnen lieb war :D vielleicht ging es auch deswegen so schnell.

  • Hallo FZF,


    das alte Visum muss spaetestens dann annulliert werden, wenn das neue in Kraft tritt.
    Wenn z.B. das Familienzusammenfuehrungsvisum beantragt wird, zeigt man den Pass nur vor und bekommt einen Stempel Kategorie D hineingestempelt.
    Der Pass mit dem alten gueltigen Visum wird wieder mitgenommen. Die Bearbeitung dauert meist 4 bis 8 Wochen.
    Nach Ablauf der Bearbeitungszeit ruft die Botschaft meist an und teilt mit, wann das Visum eingeklebt wird.
    Dann kann auch das alte Visum annulliert werden.

  • Super, danke euch beiden!!!

    Was soll man denn 2 bis 3 Monate vorbeiraten für den Daueraufenthalt in Deutschland? Dann doch lieber kurz verreisen. Und vor allem kann sie noch nach D kommen und schon mal probewohnen. Meistens kann ja der deutsche Partner nicht einfach so lange Urlaub nehmen.

    Genau, nur dass probewohnen wohl nicht nötig ist, da wir momentan zusammen in Kiew wohnen ;)


    Und es dauert auch nicht unbedingt 2-3 Monate. Meine Frau hat am Freitag den Anruf (nach Deutschland) bekommen, dass sie jederzeit vorbeikommen kann, um das Visum abzuholen. Jetzt haben wir das Luxusproblem, dass ihr Flug nach Kiev erst am 11. Februar ist. Von Köln am Rosenmontag ... na mal sehen ;)

    Herzlichen Glückwunsch!

    Beantragt wurde es am 17. Dezember und dazwischen war noch Weihnachten. Allerdings hat die ABH auch mehr Stress mit mri gehabt, als ihnen lieb war :D vielleicht ging es auch deswegen so schnell.

    Und habt ihr vorher lange gebraucht um die nötigen
    Papiere zu sammeln?
    Und was für Stress gab's bei der ABH, wenn ich fragen darf?

  • Die meisten Unterlagen bekommt man sofort an Ort und Stelle ausgestellt, wie in Deutschland auch.
    Problematisch ist manchmal nur die apostillierte Meldebescheinigung. Damit muss man zu 2 Behoerden, wenn das Standesamt in Deutschland denn die apostillierte Variante will. Hier gibts manchmal Missverstaendnisse.
    Bei Gerichtsurteilen muss man darauf achten, dass der richtige Richter das Urteil unterschrieben hat, das der Rechtskraftvermerk vorhanden ist und dass dort irgendwo steht, wo sich das Original befindet.
    Alle Standesunterlagen muessen meist vorbeglaubigt werden, bevor die Apostille gestellt werden kann.
    Sowjetische Urkunden werden in der Ukraine nicht apostilliert, in Russland ist das wieder anders.
    Probleme gibts meist nur wenn die Dame nicht in der Ukraine geboren ist. Dann muss eine apostillierte Geburtsurkunde vom Geburtsort her. Kann etwas dauern.
    Uebersetzungen vom beeidigten Dolmetscher in Deutschland machen lassen, wenn die Unterlagen fuer deutsche Behoerden sind. Ansonsten in der Ukraine.
    Ausser im Fall der Geburt im Ausland ist das alles in einer Woche zu schaffen.


    Das sind so die wesentlichen Klippen.....

  • Die Auslaenderbehoerde macht meist keine Schwierigkeiten.
    Wuerde dort nur mal kurz vor, oder nach Visumsantragstellung vorbeischauen, darstellen was man vorhat und nicht bis zur Vorladung warten.
    Sollte nichts schiefgehen. Wenn doch, wird meist von Scheinehe ausgegangen. Also Bekanntschaftsnachweise aufheben.
    Das Thema wuerde ich dort aber nicht gerade von selbst anschneiden.

  • Danke für die zusätzlichen Tipps! Meinen Sie eine Meldebescheinigung über ihre Adresse hier? Sie ist in meiner Wohnung in Kiew gemeldet und das steht auch in ihrem Inlandspass.
    Wir haben bereits bei einem Besuch im letzten Jahr unsere in Kopenhagen geschlossene Ehe bei meinem Wohnortstandesamt in Deutschland registrieren lassen und eine deutsche Eheurkunde dafür ausgehändigt bekommen.
    Die müsste doch im Original reichen, ggf. zusammen mit der ursprünglichen dänischen Urkunde (die sogar Apostille und ukrainische Übersetzung hintendran hat), oder?
    Und von mir müssten doch eine Meldebescheinigung mit meiner deutschen Adresse (ggf. mit Familienstandseintrag), sowie aktuelle Verdienstbescheinigungen reichen, oder?
    Geboren ist sie hier und Geburtsurkunden und sonstiges hatten wir ja schon für die Hochzeit im letzten Sommer vorbereitet, teils mit Apostillen und übersetzungen. Ich hoffe, man muss nicht alles neu machen...

  • Hallo,


    da war ich wohl im falschen Film.


    Dachte Ihr wollt noch in Deutschland heiraten.
    Hab jetzt nur geschrieben wo so die Probleme bei Dokumentenbeschaffung bei Heirat in Deutschland oder der Ukraine liegen.
    Zur Beantragung der Familienzusammenfuehrung habt Ihr ja wahrscheinlich alle Dokumente.
    -Heiratsurkunde
    -Innerer- und Reisepass deiner Frau
    -Sprachtest
    -Formloses Einladungsschreiben
    -Personalausweis von Dir mit Vor- und Rueckseite
    -Wenn du keinen hast, Meldebescheinigung
    -Passbilder
    -Antraege
    Das ist soweit komplett unter der Vorraussetzung das Du Deutscher bist.


    Bekanntschaftsnachweise sind in Deinem Fall wichtig!!!
    Hinsichtlich der Auslaenderbehoerde und Interview in der Botschaft sollte man sich was schluessiges einfallen lassen warum im Staate Daenemark geheiratet wurde.
    Auch die Visabiographie Deiner Frau sollte schluessig erklaert werden koennen.


    Dann dauert die Bearbeitung ab Antragstellung 4-8 Wochen.


    Viel Glueck,


    Peter.

  • Danke euch allen!
    Das Merkblatt der Botschaft kannte ich schon, aber mir war trotzdem nicht alles klar.
    Jetzt sieht das schon anders aus, dank euch!
    Mit den Bekanntschaftsnachweisen sollte kein Problem sein, da wir seit über einem Jahr nachweislich hier zusammen wohnen, diverse Besuche bei beiden Schwiegerfamilien abgestattet haben, diverse gemeinsame internationale Reisen unternommen haben, usw. Die Hochzeit in Dänemark war einfacher und schneller und ist vom Standesamt ja schon in Deutschland registriert. Da glaube ich nicht, dass jetzt nochmal die Ausländerbehörde ein Problem macht, zumal mein Einkommen stimmt.

  • Die Hochzeit in Dänemark war einfacher und schneller und ist vom Standesamt ja schon in Deutschland registriert.Da glaube ich nicht, dass jetzt nochmal die Ausländerbehörde ein Problem macht, zumal mein Einkommen stimmt.


    Es sei denn die AHB fragt Euch beide eventuell, weshalb ihr damals ein einfaches Besuchsvisum zur Eheschließung genutzt habt... Einzig richtige Antwort dann: War damals ein spontaner Entschluss während des Besuchs und war vor bzw. bei Visumantragstellung nicht geplant!


    Möchte den Teufel aber nicht an die Wand malen. Wird schon alles gut gehen!


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Huch, viel passiert hier im Thread. Ich denke die wesentlichen Infos hast du schon bekommen.

    Und habt ihr vorher lange gebraucht um die nötigen
    Papiere zu sammeln?
    Und was für Stress gab's bei der ABH, wenn ich fragen darf?

    Nicht sehr lange.
    Wir waren beim Standesamt in Stuttgart wegen der Heirat. Die haben uns dann gesagt, was alles benötigt wird. Dann habe ich das verglichen mit den Informationen aus Dänemark - einmal gelacht und die Heirat in DK angemeldet. Wenn die Familie in Norddeutschland wohnt, dann ist das eh viel praktischer.


    Also am 12.12.2012 geheiratet, am 15.12. gefeiert und dann meine Frau mit Familie wieder nach Kiew fliegen lassen, um das Visum zu beantragen. Zu Weihnachten kam sie dann wieder zurück. Ihr Schengenvisum gilt noch bis 11.2. deswegen ist sie momentan hier. Andererseits MUSS sie Mitte März wieder hier sein, zur Not erneut mit einem Besuchsvisum. Ein Flug für den 4.3. ist schon vor Ewigkeiten gebucht worden - verfällt nun, aber naja war günstig ....


    Wenn man dann noch Weihnachten und unseren Urlaub in Ägypten abzieht, dann bleibt für die Bearbeitung hier nicht viel Zeit. Deswegen war ich Anfang des Jahres bei der ABH und wollte es etwas vorantreiben. Sie haben mir dann gesagt, was sie alles noch von mir benötigen: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen, Wohnraumnachweis vom Vermieter, Mietvertrag, Scheidungsurteile und irgendeine unterschriebene Erklärung.


    Dummerweise habe ich beim Wohnraumnachweis ein paar Probleme. Das habe ich dann der ABH so gesagt und es hier "Ohne Wohnraumnachweis keine Bearbeitung. Ist ihr Vermieter nicht da, dann gibt es ja Fax." usw.


    Also musste ich mich etwas informieren und habe festgestellt, dass der gar nicht verlangt werden darf. Folgedessen mal bei der Fachaufsicht angerufen und mein Leid geklagt. Der Herr hat sich auch sofort für Zuständig erklärt. Nach 3 Stunden kam dann eine Mail "nach Rücksprache geht es auch ohne Verdienstnachweis, Gehaltsabrechnungen und Wohnraumnachweis". Lediglich den Mietvertrag wollten sie noch. In der Erklärung wurden auch alle möglichen finanziellen Dinge abgefragt.


    Nachdem ich mich aber nun eh schon in die Gesetze eingelesen habe, habe ich auch noch festgestellt, dass alles andere ebenfalls zu Unrecht verlangt wurde. Ebenso auch meine Steuererklärung und Gehaltsabrechnung, die meine Frau schon in Kiev abgegeben hatte. Also habe ich dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Mail geschrieben und das Problem geschildert mit der Bitte, die ABH aufzufordern diese Daten zu löschen. Auf Antwort warte ich noch.


    Auf eine Scheinehebefragung haben sie verzichtet. Ich erwarte aber noch Probleme bei der Frage, ob meine Frau zu einem Integrationskurs verpflichtet wird (Unrecht) und der Frage, ob sie 1 oder 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis bekommt (es müssten 3 sein).


  • Es sei denn die AHB fragt Euch beide eventuell, weshalb ihr damals ein einfaches Besuchsvisum zur Eheschließung genutzt habt... Einzig richtige Antwort dann: War damals ein spontaner Entschluss während des Besuchs und war vor bzw. bei Visumantragstellung nicht geplant!


    Möchte den Teufel aber nicht an die Wand malen. Wird schon alles gut gehen!

    Die Heirat in Dänemark ist kein Problem (bisher). Eine Heirat mit einem Schengenvisum ist explizit erlaubt! Selbst des deutsche Standesamt macht da kein Problem.


    Wichtig ist nur, dass man damit keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen kann. Und auch nicht sollte, da dann der Vorwurf "Einreise mit dem falschen Visum" im Raum steht und zur Abschiebung führen kann.


    Daher einfach heiraten, ausreisen, FZF Antrag stellen und gut ist.


    Die Ausrede, die du beschreibst gilt, wenn man doch direkt in Deutschland bleiben will .... und glaubt euch keiner. Schon weil ja auch ein paar Dokumente notwendig sind, die nicht jeder für einen Besuch mitnimmt.

  • Die Ausrede, die du beschreibst gilt, wenn man doch direkt in Deutschland bleiben will .... und glaubt euch keiner


    Kommt auf die Rahmenbedingungen an. Wenn man am Ende der Gültigkeitsdauer eines mehrmonatigen Visums heiratet und die Dokumente nachweislich erst kurz zuvor besorgt hat, dann möchte ich das Amt sehen, welches diese Einlassung wiederlegen kann. (Eigene Erfahrung: Das funktioniert!)


    Gruß
    Siggi

  • Dann ist das bei euch entweder lange her oder ihr habt Glück gehabt.


    Vor einigen Jahren hat man es für Trauungen im Ausland doch eindeutig geklärt: wer aus dem Schengen-Ausland nach Deutschland einreist und eine Aufenthaltsberechtigung haben will, der ist mit dem falschen Visum eingereist ... und Ende der Diskussion. Wer es doch macht wird abgewiesen, ausgelacht oder ausgewiesen - oder mehreres davon.


    Bei Trauungen in Deutschland ist es schwieriger. Hier kann es ja tatsächlich sein, dass man erst NACH der Einreise auf die Idee mit der Heirat kommt. Für Ukrainer/innen braucht man aber den Ersatz für das Ehefähigkeitszeugnis. Also eine eidesstattliche Erklärung beim Notar.


    Wurde dieses Dokument aus der Ukraine mitgebracht --> Ehe nicht plötzlich in Deutschland geplant --> Straftat
    Beim deutschen Notar --> erstmal einen Notartermin bekommen.


    Und mehr als 90 Tage in Stück in Deutschland bleiben ist auch verboten. Von "plötzlicher" Entscheidung ohne jede Vorbereitung bis Trauung also nur 90 Tage Zeit.


    Dann bleibt da noch die Zustimmung vom Oberlandesgericht. Bei uns nicht notwendig aber bei Heirat in D schon. Wie lange das dauert kann man nie genau sagen ... 6 Wochen und mehr kann es aber schon dauern - und meine Vermutung ist, dass das Absicht ist! Da man vorher keinen Termin zur Trauung machen kann, sind schomal die Häflte der Tage weg.
    Kurz nach der Genehmigung mit wenig Familie heiraten --> Scheineheverdacht


    Und zu guter Letzt bleibt auch noch die Apostille auf die Geburtsurkunde. Vorher besorgt? --> vorher geplant. Nicht vorher besorgt? Dann muss jemand in Kiev zum ??? gehen und später wieder abholen und nach Deutschland schicken --> kompliziert.

  • wer aus dem Schengen-Ausland nach Deutschland einreist und eine Aufenthaltsberechtigung haben will, der ist mit dem falschen Visum eingereist ... und Ende der Diskussion.


    Sicher ist das richtig. So hat man bei uns auch argumentiert. Aber dieses Visavergehen wurde durch die Ehe "geheilt" - so der Leiter der ABH in einer bayerischen Kleinstadt. Darauf darf man sich i.a. sicher nicht verlassen, aber es gehen viele Dinge, wenn die Behörde kooperativ ist. Ich hatte kurz vor der Eheschließung bei der ABH nachgefragt. Die Mitarbeiter drohten mit Ausreise ggf. Abschiebung. Der Leiter der Behörde sah es etwas differenzierter. Die gesamten Dokumente für die Hochzeit in Dänemark hatten wir in weniger als 2 Wochen besorgt. Aus UA war im Prinzip nur das Scheidungsurteil notwendig. Die Schwiegermutter besorgte und legalisierte es und schickte es per UPS Express.


    Gruß
    Siggi

  • Vor einigen Jahren hat man es für Trauungen im Ausland doch eindeutig geklärt: wer aus dem Schengen-Ausland nach Deutschland einreist und eine Aufenthaltsberechtigung haben will, der ist mit dem falschen Visum eingereist ... und Ende der Diskussion. Wer es doch macht wird abgewiesen, ausgelacht oder ausgewiesen - oder mehreres davon.


    So ist das leider.....
    Alles andere sind Ausnahmen.
    Denke auch das es wirklich nicht viel Sinn macht hier immer wieder die gleichen Einzelfaelle zu wiederholen.
    Wenn das ahnungslose Leute lesen, koennten Sie glauben es waere grundsaetzlich einfacher das ganze ueber Daenemark abzuwickeln und jeder koennte das tun.
    Glaube sowas hatten wir aber auch schon mal alles diskutiert.
    Die Realitaet ist meist so, dass mit der Heirat in Daenemark die Probleme erst anfangen wo vorher keine waren...
    Dann gibt es da auch noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis in der Verwaltung im allgemeinen und bei der Botschaft im besonderen.
    Sein Recht gegenueber der Botschaft wirklich durchzusetzen, wenn Sie sich querstellt dauert und kostet Geld.
    Das ist etwas anderes als Missverstaendnisse mit dem Kataster- oder Finanzamt, welche man mit kurzen Vorsprachen bei verstaendigen Beamten regeln kann.
    Habe schon oft Ehepaare gesehen, welche Jahrelang getrennt leben mussten, weil Sie meinten Sie koennten vorgesehene Verwaltungswege abkuerzen.
    Uebrigens auch in genau solchen Faellen, welche hier geschildert werden.


    Wenn man das Risiko eingehen will....


    Gruesse,


    Peter.

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