Heiratsvisum beantragt - wie geht es weiter?

  • Natürlich sind die Leistungen in der PKV besser


    Warum sind die Leistungen der PKV besser als in der GKV? Bitte um Erklärung.


    - ab 55 gibt es praktisch keinen Weg mehr zurück
    - ab einem bestimmten Alter ist man seiner Versicherung ausgeliefert und kann kaum noch wechseln


    Richtig so! Wer jahrelang die "Vorteile" der PKV genießt und nicht in das Solidarsystem der GKV einzahlt, dem soll der Schritt zurück in die GKV im Alter verwehrt bleiben, wenn die PKV zu teuer wird. Warum sollte man auch wechseln? Die Entscheidung für das System GKV oder PKV ist eine Entscheidung für das ganze Leben. Das sollten die Leute endlich mal begreifen.


    die Unterscheidung zwischen Hilfsmittel und ... (hab den Namen vergessen)


    Heilmitteln. Die Unterscheidung ist klar in den Bedingungen definiert. Das hat nichts mit riskant zu tun. Kennst Du denn die Leistungen der GKV, welche im 5.Sozialgesetzbuch (also die Bedingungen der Krankenkassen) definiert sind, besser?


    Jetzt ist meine Frau in der Familienversicherung und zahlt nichts.


    Das ist allerdings ein Argument für die GKV!
    Aber auch die GKV kann im Alter ein Genickbrecher sein, wenn der gesetzlich Krankenversicherte auf nahezu alle Einkunftsarten KV-Beiträge zahlen muss. Das muss der privat Krankenversicherte nicht. Wiederum ein Argument für die PKV.


    Fazit: Nicht für jeden ist die GKV was - nicht für jeden ist die PKV was. Seine lebenslange Krankenversorgung sollte man nicht primär danach entscheiden, wo es heute billiger ist.


    Gruß

    За Украинy!

  • Oh, jetzt habe ich auch noch unbeabsichtigt eine Diskussion über die PKV losgetreten, dabei solls doch hier um was anderes gehen.


    Der Link von Ahrens ist ja ziemlich eindeutig, was die Gehaltsnachweise angeht. Stimmt auch sonst fast alles dort, super Zusammenfassung, aber man braucht nur 2 Anträge, keine 3 und nur 3 Passbilder, keine 4.

  • Hallo Herr Ahrens,


    was kann ich denn tun, wenn von mir doch weitere Gehaltsnachweise bzw eine Arbeitgeberbescheinigung gefordert wird?


    Ich bin deutscher Staatsangehöriger, mein Partner Ukrainer, ist ist also keine Ehe sondern eine eingetragene Partnerschaft.

  • Die Botschaft hat nichts verlangt, ich habe jedoch freiwillig 3 Gehaltsnachweise November bis Januar mitgegeben.


    Ich habe nur die Befürchtung, dass die Ausländergebörde in Düsseldorf jetzt diese Arbeitgeberbestätigung verlangen könnte, liest man hier ja immer wieder, auch in diesem Thread.


    Ich möchte das nur jetzt geklärt haben, um dann guten Gewissens noch im Februar kündigen zu können.


    Ich habe keinerlei Migrationshintergrund. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und in Deutschland geboren. Meine Eltern auch.

  • Ich habe nur die Befürchtung, dass die Ausländergebörde in Düsseldorf jetzt diese Arbeitgeberbestätigung verlangen könnte, liest man hier ja immer wieder, auch in diesem Thread.


    Gehaltsnachweise werden nach meiner Kenntnis nur für die Verplichtungserklärung für das Schengenvisum von der ABH verlangt. Von einer Arbeitgeberbestätigung höre ich hier zum ersten mal.

  • Würde mich interessieren, wie es dann die Studenten, die hier bereits auch geschrieben haben, es geschafft haben, zu heiraten.

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Hallo Mark Fischer,


    Einkommensprüfungen finden bei Eheschliessungen und anschliessender Wohnsitznahme, sowie beim Ehegattennachzug mit Deutschen Beteiligten normalerweise nicht statt.
    Es sei denn es liegt ein Migrationshintergrund vor und der Deutsche Ehepartner kommt aus dem Herkunftsland des ausländischen Beteiligten und hat darüberhinaus auch keinen Spätaussiedlerstatus.
    Kommt die Behörde dann auf die Idee der Lebensunterhalt sei nicht gesichert, weil der Dt. Ehepartner z.B. arbeitslos ist, kann der Aufenthaltstitel, respektive das Visum verweigert werden, da dem deutschen Ehepartner unter diesen Umständen sehr wohl zugemutet werden kann, sein Dasein, gemeinsam mit der Partnerin/Partner im Herkunftsland zu fristen.
    Das ist aber eher selten.


    Wozu der Einkommensnachweis bei Eheschliessung in Deutschland aber immer benötigt wird, ist das Standesamt.
    Nach dem Einkommen richtet sich die Gebühr für die Eheschliessung. Diese ist tatsächlich Einkommensabhängig.
    Legt man dort also einen ALGII Bescheid vor, hat das zur Folge, das sich dadurch möglicherweise die Ausgaben für die Eheschliessung reduzieren.
    Mit dem Visaverfahren hat das aber gar nichts zu tun.
    Das gleiche ist der Fall, wenn ein Einkommensnachweis des ukrainischen Partners verlangt wird.

  • Zitat

    Fazit: Nicht für jeden ist die GKV was - nicht für jeden ist die PKV was. Seine lebenslange Krankenversorgung sollte man nicht primär danach entscheiden, wo es heute billiger ist.


    Da hast Du recht, aber wie soll man seine Lebenssituation Jahrzehnte lang im voraus planen können? Heiratet man, wenn ja, haben beide Partner ein Einkommen, bekommt man Kinder, hat man ein hohes oder niedriges Einkommen, Einkommen aus welchen Quellen, welche Einkommensstruktur während der Berufstätigkeit und welche als Rentner, wandert man irgendwann aus, etc. Das kann doch niemand im Voraus beantworten! Je nach Situation fährt man aber mit PKV oder GKV besser.


    Würde mich interessieren, wie es dann die Studenten, die hier bereits auch geschrieben haben, es geschafft haben, zu heiraten.


    Man kann z.B. in UA heiraten. Auf das FZF Visum gibt es dann einen Rechtsanspruch. Das darf selbst einem Hartz IV Empfänger i.d.R. nicht verweigert werden. Mal schauen, wann dies geändert wird.


    Dumme Frage an die KV Experten: Ist man über 55 und hat kein eigenes Einkommen. Kann man dann trotzdem über den Partner Familienversichert werden, auch wenn man das ganze Leben zuvor in der PKV war?


    Gruß
    Siggi

  • Würde mich interessieren, wie es dann die Studenten, die hier bereits auch geschrieben haben, es geschafft haben, zu heiraten.


    Hierbei gibts fast nie Probleme, wenn ein Ehepartner Deutscher ist.
    Ausreichendes Einkommen zum Lebensunterhalt muss nur nachgewiesen werden, wenn 2 Ausländer heiraten.

  • Ausreichendes Einkommen zum Lebensunterhalt muss nur nachgewiesen werden, wenn 2 Ausländer heiraten.


    Und wie steht es mit § 27 Abs. 3 S. 1 AufenthG:


    "Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist."

    Gruß
    MaBo

  • Also Standesamt haben wir schon hinter uns, da wurde keine Gehaltsnachweis verlangt, die Gebühr von 120 EUR war einkommensunabhängig.


    Ohne Bestätigung des Termins der Schliessung Partnerschaft (Ende Juni) hätten wir das Heiratsvisum ja auch nicht beantragen können. Dem Standesamt waren Geburtsurkunde mit Apositlle , eidesstattliche Versicherung über den ledigen Familienstand mit Apostille, Meldebestätigung und notariell begaubigte Passkopie wichtig.


    Nochmal die Frage, wie verhalte ich mich, wenn es doch gefordert wird? Auf was kann ich verweissen?

  • Du kannst nett darauf hinweisen, dass du SELBST kündigen willst und um Verständnis bitten. Alternativ verweist du §28 des Aufenthaltsgesetzes. Da steht drin, was gefordert werden darf - und Lebensunterhaltssicherung gehört gerade nicht dazu.


    An MaBo: das ist genau der Sonderfall, den ich oben angesprochen habe. "... für den Unterhalt von ANDEREN Familienangehörigen oder ANDEREN Haushaltsangehörigen ..."


    ANDERE sind dabei weder der Ausländer noch der Deutsche Ehepartner, sondern Ex-Frauen, Kinder und ggf. sogar Eltern.

  • Ist man über 55 und hat kein eigenes Einkommen. Kann man dann trotzdem über den Partner Familienversichert werden, auch wenn man das ganze Leben zuvor in der PKV war?


    Nein. Unsere sensationell gutaussehende Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat seiner Zeit ganz klar beschlossen, dass ab 55 kein Weg mehr zurück in die GKV führt. Weder über Einkommen noch über Familienversicherung. Sicher gibt es Lücken wie in jedem System und somit auch Wurschtelwege zurück in die GKV. Das aber inoffiziell und wahrscheinlich nur mit guten Beziehungen zu einer Krankenkasse.


    Wie gesagt, wer jahrelang die "Vorteile" der PKV genossen hat, nie in's GKV Solidarsystem eingezahlt hat, dem bleibt der Weg zurück richtiger Weise verwehrt.


    Gruß

    За Украинy!

  • Hallo,


    wenn ein Ehepartner zu dem der Nachzug erfolgen soll, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, soll in der Regel von der Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen werden.
    Geregelt ist das wie oben von Alex0001 beschrieben in § 28 Abs. 1 Satz 3., AufenthG.
    D.H. Nur bei vorliegen besonderer Umstände kann der Ehegattennachzug von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden.
    Hierbei muss auch immer noch der grundgesetzliche Schutzvon Ehe und Familie beachtet werden.


    In der Praxis sieht das so aus, das vorbehaltlich einiger Ausnahmen, siehe oben bei Nachzug zu Deutschen, der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss.
    Visaablehnungen mit dieser Begründung sind in der Praxis wirklich sehr selten und halten der gerichtlichen Überprüfung oftmals nicht stand.

  • Alles richtig was dort steht. Aber warum soll die Zahl "55" darin auch vorkommen? Der Beitrag handelt von der Familienversicherung in der GKV und nicht von der Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr.


    Auf der Seite einer großen deutschen Krankenkasse sind meine Ausführungen noch einmal ganz gut beschrieben:
    Zitat: "Wer allerdings privat versichert und 55 Jahre alt oder älter ist, hat diese Möglichkeit nicht mehr: Er wird per Gesetz nicht mehr versicherungspflichtig und kann sich deshalb nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Auch eine freiwillige Krankenversicherung in der TK ist in einem solchen Fall nicht möglich."
    https://www.tk.de/tk/bei-der-t…rsicherungspflicht/345810


    Gruß

    За Украинy!

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