Heiraten in Dk mit einem Schengenvisum eines anderen Landes

  • Hallo Forumgemeinde und Freunde der Ukraine,


    ich bin neu im Forum und habe direkt einige wichtige Fragen. Ich habe zuvor die FAQs gelesen, aber konnte mir noch nicht alle für unseren Fall wichtigen Fragen beantworten.


    Meine Freundin ist Ukrainerin und ich Deutscher. Wir haben uns letztes Jahr August über das Internet kennengelernt und verliebt. Ich war mehrere Male in Nikolaev und sie zwei Mal bei mir. Aufgrund der Distanz zu Kiew hatte sie einmal ein polnisches Visum (Einreise über Polen) und ein spanisches. Im Januar 13 verlor sie nach fast 8 Jahren ihren Job in der Bank (Umstrukturierungen und massiver Stellenabbau) und versucht seitdem, Arbeit zu finden. In der Zwischenzeit lernt sie in Einzelstunden Deutsch, hat aber noch keinen A1.


    Eir würden jetzt dennoch gerne heiraten, um eine gemeinsame Zukunft aufzubauen.
    Was würdet Ihr uns raten?
    Ich würde gerne den Beamtenwust umgehen und in Dk mit einem Schengenvisum heiraten. Die Ablehnung des deutschen Visums ist durch die fehlende Arbeit mehr als wahrscheinlich.
    Neben Schikane: Was würde uns in der Konstellation mit deutschen Behörden erwarten, wenn z.B. ein ungarisches Visum mit der Hochzeit verknüpft wäre (3 Monats-Visum ist relativ sicher)?
    mein Einkommen ist ok und ausreichend für die Forderungen der ABH.Welche Vorgehensweise nach einer Hochzeit würdet Ihr mir empfehlen?


    Die Vorwürfe einer Scheinehe wären jedenfalls völlig absurd, aber die "Befragungen" in Kiev in der dt. Botschaft sind ja gefürchtet. Was würde in dem Fall padsieren bzw. kann ich meiner zukünftigen Frau helfen?


    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Joejam

  • Hallo,


    herzlich Willkommen im Forum!


    Eir würden jetzt dennoch gerne heiraten, um eine gemeinsame Zukunft aufzubauen


    Nach einer Heirat in DK wird es höchst wahrscheinlich keine Aufenthaltsgenehmigung geben, wenn A1 fehlt. Selbst mit A1 wird man Euch wahrscheinlich auf ein FZF Visum verweisen. Wenn es Euch also um ein gemeinsames Zusammenleben in DE geht, wird die Heirat in DK vermutlich keine beschleunigende Wirkung haben.


    Die Ablehnung des deutschen Visums ist durch die fehlende Arbeit mehr als wahrscheinlich.


    Für ein Heiratsvisum muss keine Rückkehrbereitschaft nachgewiesen werden. Es ist in diesem Fall irrelevant, ob sie einen Job hat, oder nicht. Warum also nicht den Standardweg: Heirat mit Heiratsvisum in DE?


    Gruß
    Siggi

  • Naja, wegen der Bürokratie mit wesentlich mehr Dokumenten und Übersetzungen, die nicht in der UA angefertigt werden dürfen, usw.
    Ehrlich gesagt kann ich es nicht nachvollziehen, warum man solche Hürden aufbaut. Eine Hochzeit in Dk ist doch legal...


    Sie muss sowieso wieder zurück in die UA, um den Pass zu ändern.
    Außerdem ist ohne A1 glaube ich keine Hochzeit in D möglich oder?

  • Zitat

    Naja, wegen der Bürokratie mit wesentlich mehr Dokumenten und Übersetzungen


    Verheiratet bist Du in DK mit weniger Aufwand. (Wir haben dort auch geheiratet). Aber beim FZF Visum, wird man alle diese Dokumente von Euch fordern. Letztlich spart Ihr also nichts. Heirat in DK macht m.E. nur dann einen Sinn, wenn man das FZF Visum vermeiden kann bzw. nicht benötigt (sie ist als Studentin/Au Pair bereits in DE, man will nicht in DE zusammen leben, die ABH ist kooperativ, etc.)


    Zitat

    Sie muss sowieso wieder zurück in die UA, um den Pass zu ändern.


    Meine Frau ist nicht zurück. Jeder hat daher seinen Namen behalten. Wenn man schon Bürokratie minimiert, dann aber auch richtig.


    Außerdem ist ohne A1 glaube ich keine Hochzeit in D möglich oder?


    Du kannst sogar mit dem polnischen Touristenvisum in DE heiraten. Alles kein Problem, nur gibt es unmittelbar nach der Hochzeit keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein FZF Visum ist angesagt!


    Du solltest also sagen, geht es um
    - möglichst schnelle Heirat
    - oder um möglichst schnelles Zusammenleben in DE?


    Hinweis: Eine Heirat in DK kann den Verdacht der Scheinehe eher wecken, als eine Heirat in DE.


    Gruß
    Siggi

  • Danke Siggi!


    Na es geht uns um beides: Zusammenleben und heiraten.
    Vika muss auf jedenfall zurück, da sie meinen Namen annehmen wird.


    Wenn doch geheiratet worden ist, legal in Dk, in D anerkannt: Was benötigen die deutschen Behörden denn noch?


    Wir werden keine Scheinehe führen und können das mit Sicherheit auch belegen. Aber nochmal: Ohne A1 keine Hochzeit in D oder habe ich das falsch verstanden?


    PS: Muss meine zukünftige Frau nach der Hochzeit trotz gültigem Visums sofort ausreisen?
    PPS: wie wäre ein möglicher Zeitplan nach der Hochzeit, bis die FZF greift?
    Was wäre bei einer Schwangerschaft?


    Vg
    Joejam

  • Aber nochmal: Ohne A1 keine Hochzeit in D oder habe ich das falsch verstanden?


    Ohne A1 kein Heiratsvisum. Aber man kann ohne Heiratsvisum heiraten. Das ist aber nicht die Standardvorgehensweise.


    Zitat

    Muss meine zukünftige Frau nach der Hochzeit trotz gültigem Visums sofort ausreisen


    Was für ein Visum? Mit einem Heiratsvisum: Nein. Mit einem Touristenvisum: Höchst wahrscheinlich ja, wenn Deine ABH nicht besonders kooperativ ist (unsere ABH war es damals).


    Zitat

    Was wäre bei einer Schwangerschaft?


    Mit einem deutschen Kind braucht es keine Heirat, kein A1. Der einfachste Weg.


    Zitat

    Wenn doch geheiratet worden ist, legal in Dk, in D anerkannt: Was benötigen die deutschen Behörden denn noch?


    Schau auf der Botschaft unter Ehegattennachzug:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…II/Merkblaetter__KII.html
    (Für ein Heiratsvisum benötigt im wesentlichen dieselben Unterlagen.)


    Gruß
    Siggi

  • Ich war mehrere Male in Nikolaev


    In der Zwischenzeit lernt sie in Einzelstunden Deutsch, hat aber noch keinen A1.

    Heißt der Lehrer zufällig "Michael" ? (Kumpel von mir, ehem. Deutschlehrer, nun Übersetzer und Privatlehrer, mit guten Kontakten zur Zentralstelle für Auslandsschulwesen der BRD in Odessa).

  • Danke Leute!


    Egal wie, es wird wohl ein harter Weg.
    Ich weiß ehrlich gesagt noch nicht, welchen Weg wir nehmen sollten. Sie kriegt weder ein deutsches Heirats- noch ein touristisches Visum.
    Also bleibt nur Dk oder UA.


    Alles Mist! ;(

  • @jim: komisch oder? :D Ist eine Frau, die in D gelebt hat und ausgezeichnet Deutsch spricht und lehrt.
    Meine Freundin tut sich allerdings trotz viel Fleiß schwer...

  • Mit einem deutschen Kind braucht es keine Heirat, kein A1. Der einfachste Weg.


    Es gibt dort aber auch einiges zu beachten....wenn sie in UA und schwanger ist, und ihr seid nicht verheiratet, mußt du die Vaterschaft anerkennen, wenn sie nach D einreisen will....dann ist die FZF zum ungeborenen deutschen Kind möglich. Einreise ist meine ich, dann nur möglich zwischen 4 und 7 Schwangerschaftsmonat....Wenn ihr noch nicht verheiratet seid, wird es dann allerhöchste Zeit, damit sie krankenversichert ist....ansonsten darfst du für die Kosten der Geburt aufkommen...und das wird teuer....also besser ist die Variante erst heiraten in UA...dann schwanger werden und nach D einreisen...dann ist es ja möglich sie nach Einreise als deine Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuversichern und die Vaterschaft brauchst du dann auch nicht anzuerkennen, als Ehemann gilst du automatisch als der Vater.

  • Dreamliner: und erst heitaten in Dk ( auch während der Schwangerschaft)?


    Du meinst mit einem Touristenvisum in DK heiraten? Ist sicherlich möglich....aber ich habe keine Ahnung ob die ABH in D da mitspielt...je nach Schwangerschaftsmonat könnte die ABH deine Freundin nach Hause schicken denke ich...denn diese Regelung das die Einreise erst ab 4 Schwangerschaftsmonat möglich ist, gibt es nicht ohne Grund...in den ersten Monaten der Schwangerschaft ist auch durchaus eine Fehlgeburt möglich...nicht auszudenken wenn dann ein Aufenthalt genehmigt worden wäre und die Schwangerschaft existiert nicht mehr ;) das wäre fatal...wenn du verstehst was ich meine.


    Aber das weiß ich nicht....sind nur Vermutungen...vielleicht wissen andere Forumsteilnehmer da mehr????


    Ich weiß nur das dir von den deutschen Behörden wenn irgend möglich, Knüppel zwischen die Beine geworfen werden...also muß alles was man versucht, absolut wasserdicht sein, sonst mußt du mit bösen Überraschungen rechnen.


    Denn warum muß eine Ukrainerin Grundkenntnisse in Deutscher Sprache haben?...eine Japanerin z.B. muß das nicht...die kann aber genauso wenig in D einkaufen gehen oder sonstwas, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherrscht...da geht es um ganz andere Dinge...die Sprache könnte eine Ukrainerin auch nach der Einreise in D lernen...z. B. gleich nach Einreise eine Verpflichtung dazu von der ABH....aber wie gesagt da spielen andere Dinge eine wesentlichere Rolle. :dash:

  • Sie kriegt weder ein deutsches Heirats- noch ein touristisches Visum


    Warum? Sie bekommt ein Heiratsvisum. Vor allem hat es einen extremen Vorteil, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast. Es lassen sich auch ALLE Dokumente übersetzen. Die verwechselst wahrscheinlich die Tatsache, dass es in der Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis gibt. Doch das ist auch kein Problem. Da wird dir dein Standesamt genaue Auskunft geben können (Anfrage im Standesamt machen, die schicken eine schicke Liste mit den erforderlichen Unterlagen zu, Unterlagen sammeln, übersetzen lassen (wir haben es in der Ukraine gemacht mit Angabe der ISO-Norm, da bekannt ist, dass es in der Ukraine keine vereidigte Übersetzer gibt), dort einreichen. Die schicken die Unterlagen selbst zum Oberlandesgericht und nach ca. 4 Wochen oder weniger kommt eine "Befreiung von der Pflicht der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnises". Termin für die Hochzeit im Standesamt ausmachen, die Unterlagen mit der Terminbestätigung in der Botschaft in Kiev einreichen. Nach 6-8 Wochen wird dan entschieden, ob sie das Visum bekommt (im Normalfall sollte das aber keine Hürde sein, genau so wenig wie die Sache mit dem Oberlandesgericht).


    Das hat den enormen Vorteil, dass sie gleich nach der Hochzeit hier bleiben darf!


    und erst heitaten in Dk ( auch während der Schwangerschaft)?


    In den Fällen der Eheschließung mit Schengenvisum ist auch nicht damit zu rechnen, dass es nach der Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis gibt.


    Falschangaben bei der Visumsantragstellung bedeuten, dass der Ausweisungsgrund des § 55 Abs. 2 Nr. 1b) AufenthG erfüllt wird. Da das Nichtvorliegen eines Ausweisungsgrundes eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG), bleibt festzustellen, dass die Falschangaben den Anspruch zunichte machen. Das hat wiederum zu Folge, dass die ausnahmsweise Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 39 Nr. 3 AufenthV (Ausnahmeregelung bei Einreise mit dem "falschen" Visum) nicht möglich ist.


    Nun bliebe nur noch zu hoffen, dass die Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise ohne Aus- und Wiedereinreise unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AufenthG erteilt wird.


    (Zitat: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme)

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  • @1Prinz: Sie bekommt kein Heiratsvisum, da kein A1 und auch kein deutsches Touristikvisum, da keine Arbeitsstelle derzeit.
    Verstehst Du die Problematik?

  • @1Prinz: Sie bekommt kein Heiratsvisum, da kein A1 und auch kein deutsches Touristikvisum, da keine Arbeitsstelle derzeit.
    Verstehst Du die Problematik?


    Sorry! Nehme alles zurück. Hab das mit dem fehlendem A1 überflogen. Dann wirds natürlich eher schwer.

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  • BTW: Meine Verlobte hat nach 1,5 Jahren Deutschkurs neben der Arbeit (2 mal in der Woche und mit mir per Skype) ihren A1 diese Woche bestanden mit 92%. Bestehen tut man aber bereits ab 60%

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  • Um das A1-Zertifikat wird sie wohl nicht drumherumkommen, egal wo ihr nun heiratet. Kannst Du ihr dabei nicht helfen, z. B. über Skpe mit ihr sprechen. Dann wird sie bestimmt Fortschritte machen.

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