Verpflichtungserklärung

  • Hallo,


    ich habe leider folgendes Problem, das ich mit meiner Firma Insolvenz anmelden musste. Ich möchte gerne meine Freundin aus der Ukraine zu mir einladen. Mein Vater würde für mich eine VE abgeben. Ich habe mir auch auch schon die benötigten Unterlagen bei der ABH runtergeladen. Meine Frage; wie lange kann die VE längstens ausgestellt werden. Wenn die Absicht einer Heirat in Deutschland bestehen würde muss dieses angegeben werden. Kann sich meine Freundin während dieses Aufenthaltes in Deutschland auch bei Firmen bewerben.
    Ich gehe ja davon aus das sie ja zu desem Zeitpunkt keine Aufenthaltgenehmigung bzw. Arbeitgenehmigung hat. Was wäre wenn sie sich bei einer Firma bewirbt und diese Interesse an ihr hat. Wenn wir in diesem Zeitraum heiraten würden, was wäre dann wenn ihr Visum abgelaufen ist. Wie lange ist die Bearbeitungzeit dieser VE bis zur Genehmigung Visa im Durchschnitt. Denn in dieser VE muss ja angegeben werden wann der Gast kommt. Wie ist das mit der Krankenversicherung, muss diese schon vorher abgeschlossen werden, obwohl man noch nicht den genauen Zeitraum weiss bis zur Genehmigung. Welche Krankenkasse ist zu empfehlen.


    Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort

  • Oho viele Fragen!

    ich habe leider folgendes Problem, das ich mit meiner Firma Insolvenz anmelden musste. Ich möchte gerne meine Freundin aus der Ukraine zu mir einladen. Mein Vater würde für mich eine VE abgeben.

    Du selbst kannst die VE durch deine Insolvenz
    nicht machen, das hast du richtig erkannt. Wird bei der Visaerteilung erst mal
    keine rolle Spielen, wenn dein Vater die VE macht. „Kann“ aber später bei der
    nächsten Erteilung, Komplikationen geben.

    Meine Frage; wie lange kann die VE längstens ausgestellt werden.

    Meines Wissens 6 Monate.

    Wenn die Absicht einer Heirat in Deutschland bestehen würde muss dieses angegeben werden.

    Denke Ja. Wird aber mit Sicherheit hier im Forum
    kompetent beantwortet.

    Kann sich meine Freundin während dieses Aufenthaltes in Deutschland auch bei Firmen bewerben.

    Bewerben! Ja!

    Wie lange ist die Bearbeitungzeit dieser VE bis zur Genehmigung Visa im Durchschnitt.


    VE bekommst du gleich bei deiner zuständigen ABH
    wenn alle Unterlagen vorhanden sind. Bei Visaerteilung hängt es von vielen Faktoren
    ab. (normal 1-2 Wochen)

    Wie ist das mit der Krankenversicherung, muss diese schon vorher abgeschlossen werden, obwohl man noch nicht den genauen Zeitraum weiss bis zur Genehmigung.

    Krankenversicherung muss bei der Beantragung das
    Visum bei der Botschaft vorgelegt werden.

    Welche Krankenkasse ist zu empfehlen.

    Schreibt dir die Botschaft vor.


    Gehe davon aus, es ist das erste Visum für Sie.



  • Zitat von »barbarossa63«
    Meine Frage; wie lange kann die VE längstens ausgestellt werden.


    Meines Wissens 6 Monate.


    korrekt!


    Zitat von »barbarossa63«
    Wenn die Absicht einer Heirat in Deutschland bestehen würde muss dieses angegeben werden.


    Denke Ja. Wird aber mit Sicherheit hier im Forum
    kompetent beantwortet.


    Muss...denn das Touristenvisum (Schengen) berechtigt nicht zur heirat.


    Zitat von »barbarossa63«
    Wie lange ist die Bearbeitungzeit dieser VE bis zur Genehmigung Visa im Durchschnitt.



    VE bekommst du gleich bei deiner zuständigen ABH
    wenn alle Unterlagen vorhanden sind. Bei Visaerteilung hängt es von vielen Faktoren
    ab. (normal 1-2 Wochen)


    In der Regel, wenn Montags Termin, dann Freitag abholen. Also 1 Woche für normales Schengen


    Zitat von »barbarossa63«
    Wie ist das mit der Krankenversicherung, muss diese schon vorher abgeschlossen werden, obwohl man noch nicht den genauen Zeitraum weiss bis zur Genehmigung.


    Krankenversicherung muss bei der Beantragung das
    Visum bei der Botschaft vorgelegt werden.


    Muss man vorher wissen...es steht auf der VE (zumindest der geplante erste Einreistag), spätestens bei der Beantragung des Visum musst man es eh in den Antrag schreiben


    Zitat von »barbarossa63«
    Welche Krankenkasse ist zu empfehlen.


    Schreibt dir die Botschaft vor.


    Gehe davon aus, es ist das erste Visum für Sie.


    Zu empfehlen ist jede Deutsche KV die Incoming-KV macht. Ich nehm z.B. Hanse Merkur ... Bei ukrainischen wäre ich vorsichtig...eine Liste der zugelassenen ukrainischen Versicherer findest Du auf den Seiten der Botschaft. KV kannst Du aber auch hier machen und die Bestätigung per Mail an Deine Freundin schicken, dass reicht als Nachweis gegenüber der Botschaft aus.

  • Meine Empfehlung ist immer, die Krankenversicherung hier in Deutschland zu machen. Das zeigt, dass du dich kümmerst. Und der VE-Geber haftet im Zweifelsfall für die Kosten - und vor Gericht ziehen möchtest du in Deutschland und nicht in der Ukraine.


    Man kann bei der VE angeben, dass eine Heirat geplant ist, muss man aber nicht.


    Das Touristenvisum berechtigt auch zur Heirat. Allerdings solltet ihr beim Antrag dann ganz klar darstellen, dass sie nach der Heirat zurückreisen wird. Wenn nicht, dann wird das Visum nicht gegeben wegen Zweifeln in der Rückkehrbereitschaft - was ja auch stimmt ...


    Bewerben kann sie sich soviel sie will. Aber wirklich anfangen zu arbeiten darf sie erst nach der Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. eines FZF-Visums. Nach deutschem Recht sind sogar unbezahlte(!) Praktika mit einem Touristenvisum verboten.


    Es gibt auch ein spezielles Visum zur Hochzeit in Deutschland. Da müsst ihr aber schon beim Standesamt angemeldet sein.

  • Man kann bei der VE angeben, dass eine Heirat geplant ist, muss man aber nicht.

    so ist es...

    Das Touristenvisum berechtigt auch zur Heirat. Allerdings solltet ihr beim Antrag dann ganz klar darstellen, dass sie nach der Heirat zurückreisen wird. Wenn nicht, dann wird das Visum nicht gegeben wegen Zweifeln in der Rückkehrbereitschaft - was ja auch stimmt ...

    genau...eine Heirat ist nicht abhängig vom ausgestellten Visum....schwieriger wird es wenn im Anschluß an die Hochzeit ein Verbleib in D angestrebt wird...man könnte ja argumentieren das man spontan den Entschluß gefasst hat zu heiraten und es eigentlich nicht geplant war....aber...wer hat schon spontan alle dafür benötigten Dokumente dabei? :rolleyes: Also ist dann auch klar das die Hochzeit durchaus geplant war...folgedessen muß man damit rechnen, das sie zunächst wieder ausreisen und die FZF zum deutschen Ehemann beantragen muß. :whistling:

  • Erstmal vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten...
    Ich muss auch noch hinzufügen das meine Freundin im Mai 2013 mit einem Touristenvisum (Dies wurde für sie ermöglicht durch eine Agentur) eingereist war.
    Bezüglich der Krankenversicherung; diese kann man ja online abschließen und dann zu meiner Freundin die Bestätigung per Mail schicken?
    Ist es verkehrt wenn meine Freundin mit ihrem Arbeitgeber spricht und ihn bittet sich 3 bis 6 Monate unbezahlten Urlaub geben zu lassen.

  • Bist du vom Beruf Problemsucher?;) Eine Freistellung von der Arbeit foerdert nicht unbedingt die Rueckkehrbereitschaft. Oder hoffst du, dass diese Tatsache nicht zur Sprache kommt?


    PS: Mit was hat sich eigentlich deine Firma beschaeftigt?

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Oder hoffst du, dass diese Tatsache nicht zur Sprache kommt?


    Das kommt aber ganz automatisch zur Sprache, wenn ein Visum für 3 Monate beantragt wird. Das kann sogar Zweifel an der Echtheit des Arbeitsverhältnisses wecken, denn 6 Monate Urlaub (auch unbezahlt) sind eher ungewöhnlich. Dann kommt natürlich auch sofort die Frage der Finanzierung dieser Freizeit.


    Von solchen langen "Urlauben" habe ich nur in Zusammenhang mit polnischen Geschäftsvisum gehört. Das wird käuflich erworben und die Rückkehrbereitschaft ist nicht das Thema.


    Gruß
    Siggi

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Meine Freundin teilte mir heute mit sie könnte ein Visum für Griechenland bekommen für 1 Jahr aber Aufenthalt in Deutschland 6 (Kosten 900 Euro) Monate oder 3 Monate für ein halbes Jahr (Kosten 800 Euro)
    Krankenversicherung ist inkludiert.
    Ist das in Ordnung?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!