Hallo,
ich habe leider folgendes Problem, das ich mit meiner Firma Insolvenz anmelden musste. Ich möchte gerne meine Freundin aus der Ukraine zu mir einladen. Mein Vater würde für mich eine VE abgeben. Ich habe mir auch auch schon die benötigten Unterlagen bei der ABH runtergeladen. Meine Frage; wie lange kann die VE längstens ausgestellt werden. Wenn die Absicht einer Heirat in Deutschland bestehen würde muss dieses angegeben werden. Kann sich meine Freundin während dieses Aufenthaltes in Deutschland auch bei Firmen bewerben.
Ich gehe ja davon aus das sie ja zu desem Zeitpunkt keine Aufenthaltgenehmigung bzw. Arbeitgenehmigung hat. Was wäre wenn sie sich bei einer Firma bewirbt und diese Interesse an ihr hat. Wenn wir in diesem Zeitraum heiraten würden, was wäre dann wenn ihr Visum abgelaufen ist. Wie lange ist die Bearbeitungzeit dieser VE bis zur Genehmigung Visa im Durchschnitt. Denn in dieser VE muss ja angegeben werden wann der Gast kommt. Wie ist das mit der Krankenversicherung, muss diese schon vorher abgeschlossen werden, obwohl man noch nicht den genauen Zeitraum weiss bis zur Genehmigung. Welche Krankenkasse ist zu empfehlen.
Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort