Sie kommt mit Besuchsvisum, spontane Heirat in D - kann sie gleich hier bleiben?

  • Hallo,


    ich weiss, dass dies ein ganz heißes Thema ist, und ich möchte auch nicht gerade zum Rechtsbruch ermuntern. Dennoch das Thema, weil es mittlerweile etliche Entscheide gibt, die meines Erachtens zu genau diesem Weg hinführen !?
    Heirat in Dänemark soll hier nicht diskutiert sein, denn da ist wohl zwingend die Ausreise ins Heimatland und ein neuerliches Visum zwecks Familienzusammenführung notwendig. Es geht allein um Heirat in D, natürlich Heirat mit einem/er deutschen Staatsbürger/in, mit Besuchsvisum und sofortige Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde.


    Hier einmal eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes / Pressemitteilung Nr. 3/2011 BVerwG 1 C 23.09
    http://www.bverwg.de/presse/pr…eilung.php?jahr=2011&nr=3


    "Der Entscheidung liegt der Fall eines russischen Staatsangehörigen zugrunde, der Ende Juli 2008 mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist war. Nachdem er Anfang August 2008 in Dänemark eine deutsche Staatsangehörige geheiratet hatte, kehrte er umgehend nach Deutschland zurück und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs. ...


    Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat auf die Sprungrevision des Klägers das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Im Unterschied zu dem am 16. November 2010 entschiedenen Fall konnte hier nicht mehr festgestellt werden, ob der Kläger bei Beantragung des Besuchsvisums über die Folgen unrichtiger Angaben belehrt worden ist. Daher liegt nicht bereits ein Ausweisungsgrund vor, der dem Begehren des Klägers entgegensteht. Dennoch kann der Kläger die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs nicht aufgrund der Sondervorschrift des § 39 Nr. 3 AufenthV vom Inland aus beantragen. Der Anspruch auf Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis ist durch die Eheschließung in Dänemark, also vor der letzten Einreise nach Deutschland entstanden."


    Daraus könnte jetzt gefolgert werden, dass bei spontaner Heirat in Deutschland im Grunde keine falschen Angaben zum Zweck der Reise (Besuchsvisum) gemacht wurden. Erst in D ergab sich ein neuer Umstand, weshalb Sondervorschrift des § 39 Nr. 3 AufenthV gereift, weil in D neue Verhältnisse eintraten. Ergo kann innerhalb Deutschlands der Ehegattennachzug beantragt werden und ein Aufenthaltstitel wird erteilt !!!???


    Wer hat hier Erfahrungen gesammelt?


    Gruß nobody

  • Hallo,
    ich will da mal noch etwas nachschieben, denn wir hatten hier im Forum bereits den Fall, dass nach Heirat in München die Ehefrau wieder in die Ukraine ausreisen musste, und dann gab es erhebliche Schwierigkeiten.


    "Ich habe ihn gefragt, was das Ausländeramt ganz allgemein von Heiraten in Dänemark hält (nichts) und die Frage gestellt, ob das Ausländeramt meiner Verlobten eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen würde, wenn sie mit einem nicht-deutschen Schengen-Visum einreist, in Deutschland heiratet und einen bestandenen Deutsch-A1-Test vorweist.
    Die Antwort war ein klares "Ja", da der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung im Lande (Deutschland) entstanden ist.
    (Der grosse Nachteil einer Heirat in Dänemark ist die Tatsache, dass der frisch angetraute Partner wieder ausreisen muss und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss, bei dem ein ähnlicher Papieraufwand anfällt wie bei einer Heirat in Deutschland.)"
    aus Erfahrungsbericht vom November 2009: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=10229


    So, jetzt spinne ich meinen Gedanken noch ein wenig weiter:
    Was wäre denn, wenn die beiden Beteiligten bereits schon verheiratet wären. Sie käme zu Besuch nach Polen und dann nach Deutschland, und dann würde sie sich spontan zum Verbleib entscheiden, weil ... ??? Wäre dann der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung hier in D entstanden?
    Wenn der ausländische Partner nur unzureichend Deutschkenntnisse hätte (also nicht einmal A1), würde die ABH nicht eine Sprachkurs-Teilnahme verpflichtend aussprechen können?


    Gruß nobody

  • Hmmm gute Frage , meine Frau kam mit Schengenvisum nach Deutschland, dann heirateten wir hier und Sie musste wieder ausreisen . Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung würde dadurch nicht entstehen lt. ABH ;(

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo romeomustdie11,


    ich weiss, dass es stark von der örtlichen Ausländerbehörde abhängt.


    Die Sondervorschrift des § 39 Nr. 3 AufenthV lautet aber:
    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
    ...
    3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,
    ...


    Es ist daher schon paradox, dass es anscheinend Auslegungssache ist. Nicht nur vor Gericht und auf hoher See ist man anscheinend in Gottes Hand.


    Gruß nobody


  • So, jetzt spinne ich meinen Gedanken noch ein wenig weiter:
    Was wäre denn, wenn die beiden Beteiligten bereits schon verheiratet wären. Sie käme zu Besuch nach Polen und dann nach Deutschland, und dann würde sie sich spontan zum Verbleib entscheiden, weil ... ??? Wäre dann der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung hier in D entstanden?



    Sie müsste wieder ausreisen bzw. bekommt keine Aufenthaltserlaubnis.
    Denn § 39 Nr. 3 AufenthV setzt voraus, dass die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise ( nach D) entstanden sind. In deinem Fall waren sie ja schon vor der Einreise (nach D) verheiratet.
    Sollte die Eheschließung irgendwann mal in D (mit Schengen-Visum) erfogt sein, besteht wieder das Problem, ob sie damals bei der Visabeantragung falsche Angaben gemacht hat...

    Gruß
    MaBo

  • Nobody, ich kenne mehrere Fälle, jeder hat da etwas Besonderes erlebt, kaum ein Fall gleicht dem anderen. Meine Empfehlung an Dich: Spiele gegenüber der ABH mit offenen Karten. Also ich würde nicht heiraten und dann hingehen, sondern vorher mit der Zukünftigen bei der ABH vorstellig werden und das Anliegen gemeinsam vortragen. Dann kommt es natürlich auf den Sachbearbeiter an. Es gibt Gesetze - und mindestens genau so viele Ausnahmen. ;) Wie wir ja oft gelesen haben, kommt es auch auf das Bundesland an. Bei meiner Frau fehlte auch ein spezielles Schreiben, das konnte man, nachdem ich den Bürgermeister einschaltete, mit einer eidesstattlichen Erklärung umgehen. Ich hatte aber auch das Glück, dass ABH und Bürgermeister im selben Haus saßen und der BM der direkte Vorgesetzte war. Da half wohl, dass der BM von den Bürgern gewählt wird...


    LG,
    Jens

  • Ich bekomme jetzt vermutlich wieder von Hr. Ahrens geschimpft, weil dieser sagt: Dies seinen alles nur seltene Sonderfälle. Die Leute sollten den Standardweg gehen und der sei in der Regel für die meisten der unproblematischste Weg.


    Bei uns war es so: Vor der Ehe zur ABH, Heirat in Dänemark, keine Ausreise notwendig. Aber wir hatten nachweislich erst nach über 2 Monaten Aufenthalt in DE die notwendigen Dokumente beschafft. Also lag bei Beantragung des Touristenvisums keine Heiratsabsicht vor! Seinerzeit brauchte man auch noch keinen A1 Test!


    Gruß
    Siggi

  • Ich bekomme jetzt vermutlich wieder von Hr. Ahrens geschimpft, weil dieser sagt: Dies seinen alles nur seltene Sonderfälle


    Nicht alle Fälle sind halt gleich. Jeder Fall ist einzeln zu entscheiden (was auch gut so ist).
    Rechtsberatung kann das Forum nicht leisten. Höchstens einen informativen Meinungsaustausch.

  • Und damals gab es auch bestimmt noch nicht das Urteil vom BVerwG, dass das eindeutig als rechtswidrig brandmarkt und daraus wurden dann Vorschriften für die ABHs. Damals konnten die noch frei entscheiden - heute nicht mehr.


    Ich verstehe eh nicht, wo das große Problem ist! Letztenendes muss doch der Ehepartner sowieso noch ein paar mal hin und her! Schon alleine um noch ein paar Sachen zu erledigen. In Standardfällen geht das FZF in ein paar Wochen mit etwas Druck gegenüber der ABH.
    Ich erinnere mich an ein Urteil mit einer Frau aus Belarus, die das vor Gericht ausgefochten hat. Und 2 Wochen nach dem Urteil (weiß gar nicht was das Ergebnis war) sowieso wieder in die Heimat flog, um den Pass zu ändern.
    Und Flüge nach UA kosten nun auch nicht die Welt mit etwas Planung.


    Eine Heirat in Deutschland vom Entschluss bis Durchführung in weniger als 3 Monaten zu machen ist so gut wie unmöglich (Übesertzer, OLG, Standesamt, Termin etc.). Und wenn der Enschluss vor der Einreise war, dann sind es falsche Angaben im Visumsantrag.

  • Ich verstehe eh nicht, wo das große Problem ist!


    Hallo, alex0001,


    es ist mir schon klar, dass diese Sonderregelung nach § 39 Nr. 3 AufenthV auch im Moment nur dann greift, wenn die Partnerin das A1- Niveau schon mitbringt ... und eben nicht nach der Heirat in D die ersten Wochen nutzt, um sich rudimentäre Kenntnisse anzueignen. Dann hatte die Frau die Anspruchsvoraussetzungen genau in dem Moment nicht.


    Aber, es sind nicht alle Frauen so jung und/oder dazu noch so sprachbegabt, dass sie die deutsche Sprache flugs erlernen. Ich kenne selbst den Fall, wo Sie mehrfach nicht den Test in Belarus erfolgreich schaffte und dennoch das Visum zwecks Heirat in D von dortiger Botschaft bekam.
    Was passiert aber dann, wenn SIE es gar nicht packt? Wenn es kein Entgegenkommen der Botschaft im Zusammenwirken mit der ABH gibt ? Leben die Eheleute für immer in zwei Welten? Ist es das, was der Gesetzgeber will?


    Gruß nobody

  • Nein, es gibt nen anderes Urteil wo mehr oder weniger drinsteht, dass 1 Jahr redlich bemüht ausreichend ist. Das Bemühen muss man aber nachweisen.


    Und die Argumentation
    "ich habe kein A1 also auch kein Anspruch"
    "ich mache A1 in Deutschland und habe dadurch erst den Anspruch"


    ist mir noch nie untergekommen. Hab ich noch nie drüber nachgedacht.

  • anderes Urteil wo mehr oder weniger drinsteht, dass 1 Jahr redlich bemüht ausreichend ist


    Das Urteil würde mich interessieren. Kannst du da Genaueres angeben bitte?


    Zu meiner Argumentation:

    • Das Thema habe ich hier aufgegriffen, weil vielfach hier angegeben wird, dass eine Heirat in Dänemark ja so unkompliziert wäre. Das mag vielleicht auf frühere Zeiten zutreffen und/ oder auf bestimmte Zielerreichung. Generell gesehen erfolgt dann aber heute wohl immer eine Ausreise und das Erwirken eines Familienzusammenführungsvisums aus dem Ausland heraus.


    • Dann hören und lesen wir immer wieder über einen Fall, wo Sie gleich in D verbleiben konnte. Da frage ich mich doch, was waren die Voraussetzungen? Wie geht das?


    • Und zu allerletzt kommen die Fälle, wo der A1-Test wohl ein größeres Problem darstellt.
  • Siehe http://www.bverwg.de/entscheid…php?ent=040912U10C12.12.0 Leitsatz 1. OK, war nicht das BVG.


    Wir haben auch in DK geheiratet und es war wirklich einfacher, schneller und billiger. Wobei wir es jetzt gar nicht so eilig hatten, aber auch wenig Stress wollten. Aber wie gesagt, meine Frau ist ein paar Tage später sowieso ausgereist, weil sie noch ein paar Dinge zu erledigen hatte. Ein direktes hierbleiben war gar nicht erforderlich. Und mit dem dann noch gültigen Schengenvisa ist sie 1 Woche später wieder zu mir gekommen zu Weihnachten.

  • Hi Alex ! Wenn Du sagst schnell ,wie schnell war es denn ?


    Wir haben in Deutschland geheiratet , nach einer Woche kam das ok vom OLG und 2 Wochen später haben wir geheiratet, da waren noch Termine frei

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Plus die Übersetzungen von Inlandspass und Geburtsurkunde! Plus den Auszug aus dem Familienstammbuch (oder wie das heißt). Plus die eidesstattliche Versicherung beim Notar, dass sie nicht verheiratet ist.
    Und so ganz ohne Familie wollte ich auch nicht heiraten. Also müssen die auch Zeit haben für Zeremonie und Feier. Für ihre Familie mussten Flüge und Hotels organisiert werden.


    Meine Frau hat am Mitte Dezember den Antrag abgegeben und Anfang Febraur kam der Anruf. Dazwischen war überall Weihnachtsurlaub und noch ein paar kleine Probleme mit der ABH. Also 6 Wochen etwa wobei sie davon 4 bei mir war. Einziger Nachteil: sie durfte nicht arbeiten.

  • ok verstanden , bei uns ging die ganze Übersetzungsgeschichte innerhalb weniger tage , ebenso die Beglaubigung. Familienagehörige von Ihrerseite waren allerdings nicht anwesend , da Sie keine Verwandten , bis auf die Mutter , mehr hat.

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


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    ok

  • Jetzt muss ich auch mal was dazu sagen!! Ich verstehe nicht, warum hier soviel diskutiert wird über Hochzeit in Dänemark, oder mit Besuchervisum via Polen und dann in D heiraten, oder Beuschervisum für D und hier heiraten.


    Ich habe in der Ukraine geheiratet und bin den ganz offizielen Weg gegangen. Ja es hat vierl Geld und Nerven gekostet und ich musste auf meine Frau noch 4 Monate warten, bis alles durch war, A B E R ich hatte nie Probleme!!! Weder mit der Botschaft noch mit der ABH!!
    Es gibt viele Wege die nach Rom führen. Mache sind steinig, und manche sind länger!! A B E R sollte ich nicht einen Weg einschlagen der sicher ist und ich keine oder weniger Probleme habe?? Ich bin der Meinung JA.


    Weiter habe ich meine Frau ja auch geheiratet und will mein ganzes Leben mit Ihr verbringen, was sind da 4 Monate???
    und nicht zu vergessen, wir haben auch 2,5 Jahre eine Fernbeziehung geführt mit hin und herfliegen!!
    Damals gabe es kein Skype wo man sich sehen kann und kostenlos telefonieren kann ( Meine Telefonrechnung war jeden Monat zwischen 150-200 Euro)
    Es gab auch keine Wizz Air und die Preise waren auch viel höher ( Flug hin und zurück für ca. 350 Euro)
    Visum für die Ukraine nicht zu vergessen!!


    das sind zahlen vor ca. 10Jahren!! und was haben wir heute alles?? ich finde es ist alles einfacher und billiger geworden.


    Meine Meiung....... Heiraten in der Ukraine oder Deutschland.....aber alles offizell!!


    Und nun könnt ihr mich Teeren und Federn!!


    :P

  • Ich verstehe nicht, warum hier soviel diskutiert wird über Hochzeit in Dänemark


    Das verstehe ich auch nicht. Wir haben es einfach getan. Ich habe sie gefragt, sie hat "Ja" gesagt, gut 2 Wochen später waren wir verheiratet. Länger brauchten die ganzen Vorbereitungen, inkl. Dokumentenbeschaffung, in UA nicht


    wir haben auch 2,5 Jahre eine Fernbeziehung geführt mit hin und herfliegen


    Ich hatte so etwas schon hinter mir, 5 Jahre von NRW nach Bayern, alle 14 Tage 1300km auf der Autobahn. Mir war eins klar: Nie mehr wieder!
    Im August den ersten (virtuellen Kontakt von der Arbeit in Malaysia aus), 1. Besuch im November (von mir), 2. Besuch über Weihnachten/Neujahr (von mir), 3. Besuch im April (von ihr für 3 Monate) und da habe ich sie einfach nicht mehr heim gelassen.
    Hätte sie nicht ihr Studium noch abschließen müssen, wäre es noch schneller gegangen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Freunde,
    also ich gehe den offiziellen weg über heirat in D, weil bei mir ja auch Kinder mit von der Partie sind.
    Ich kann aber bestätigen das jetzt schon der Betrag auf höherer Ebene ist .
    Wir werden alles tun um alle Dokumente un Behörden zufrieden zustellen und ebenso spielt der Sachbearbeiter auch ne Rolle, wie ich gelesen habe
    gibt es ja auch Ausnahmen oder wie man es Auslegt.
    Zu Heirat in Dänemark weiß ich nur das ein Freund dort geheiratet hat ca 700-1000 Euro für alles.Dann hier in D hat seine Frau aus UA sofort den Titel bekommen
    allerdings muß ich erwähnen das Sie bereits hier Studiert hat und die Heirat nur zweck zum neuen Aufenthaltstitel werden sollte so wie sich es jetzt nach 2,75 jahren heraus stellte.
    Nun wurde dies von Gehörnten an die AHB gemeldet Ihr Titel war sofort futsch da noch nicht 3 Jahre verheiratet und Trennungsjahr nicht mit zählt.
    ( Sie versucht nun auf der Schiene von Häuslicher Gewalt mit Anwalt einen weiter führenden Aufenthaltstitel zubekommen, kann aber versichern das dies
    nie vorgekommen ist und auch keinerlei Beweis vorgelegt werden kann von der guten.)
    Was da raus kommt keine Ahnung wenn ich es weis und es wen Interessiert dann kann ich es ja erzählen.


    Und was nochmal das warten angeht Oma sagte doch schon immer : Gedult ist eine Tugend


    GrußHolger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

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