Steuerliche Änderungen nach Heirat

  • Hallo Zusammen,ich bräuchte mal bitte wieder eure Unterstützung. Ursprünglich hatten meine ukrainische Freundin und ich geplant, im Sommer nächsten Jahres in der Ukraine standesamtlich und kirchlich zu heiraten. Nun haben wir uns überlegt, dass wir bereits Ende Dezember 2013 standesamtlich in der Ukraine heiraten wollen. Hintergrund ist, dass meine Maus im Frühjahr 2014 den Sprachtest im Kiewer Goethe-Institut machen und nach Bestehen dann gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragen will, um bei mir zu leben. Nun habe ich gehört, dass man im Falle einer Heirat rückwirkend fürs ganze Jahr sich steuerlich zusammenveranlagen kann. Dies gilt wohl auch, wenn das Paar nur einen einzigen Tag des laufenden Jahres verheiratet ist. Wäre das dann auch in unserem Fall möglich, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt? Hat jemand von euch entsprechende Erfahrungen gemacht? Bin für jeden Ratschlag dankbar. LG, Tom

  • Ja, habe bittere Erfahrungen gemacht deswegen.
    Meine Frau hatte sich Zeit gelassen mit dem A1 Kurs und bedingt durch Softwareumstellung in der ABH wurde dort zwischen 22-31.12 keine Anträge angenommen und so konnten wir erst nach Neujahr heiraten




    Wenn ihr verheiratet seid, muss sie (um es steuerlich geltend zu machen) hier (in D) angemeldet sein.


    Das war allerdings Stand 2009

  • Ist immernoch so, zusammenveranlagung, Steuerklassenänderung etc. nur, wenn sie hier in D voll steuerpflichtig ist, wenn sie also die überwiegende Zeit in UA ist, dann geht's nich, so wie bei mir.


    Eventuell lassen sich jedoch Unterstützungsaufwendungen von der Steuer als Sonderausgaben absetzen...das musst Du aber direkt mit dem FA klären.


  • stand juli 2013 ist das noch so

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Das Finanzamt wechselt deine Steuerklasse nur, wenn deine Frau in Deutschland lebt und angemeldet ist.


    Soweit ich mir erinnern kann muß man beim Antrag Pass, AE und Meldebescheinigung mitbringen.

  • Nun habe ich gehört, dass man im Falle einer Heirat rückwirkend fürs ganze Jahr sich steuerlich zusammenveranlagen kann. Dies gilt wohl auch, wenn das Paar nur einen einzigen Tag des laufenden Jahres verheiratet ist. Wäre das dann auch in unserem Fall möglich, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt? Hat jemand von euch entsprechende Erfahrungen gemacht? Bin für jeden Ratschlag dankbar.

    Wir haben das so gemacht. Wir hatten 2010 im Dezember in Deutschland geheiratet.
    Danach ist meine Frau zurück in die Ukraine. Ab März 2011 war Sie in Deutschland gemeldet.
    Wir haben die Deutsche Heiratsurkunde mit eingereicht. Das hat alles unser Steuerberater gemacht. Auf jedenfalls hatten wir für das Jahr eine Steuerrückzahlung von über 2700 €. Was davon die Hochzeit ausgemacht hatte weiß ich allerdings nicht.
    Jedenfalls hat der Steuerberater auch 1000 € gekostet. ;(

  • Verheiratet reicht nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft muss im Inland (zumindest auf dem Papier) bestehen. Selbst wenn dieses Kriterium am 31.12. erfüllt wurde, wird die Steuervergünstigung für das ganze Jahr gewährt.


    Gruß
    Siggi

  • Hab's selbst für letztes Jahr durch.


    confusion: deine Hochzeitskosten haben mit deiner Rückzahlung nichts zu tun. Die Kosten sind nicht absetzbar. Übrigens die Scheidungskosten schon ... Begründet wird dies damit, dass eine Heirat "normal" ist, während Scheidung eine "außergewöhnliche Belastung". Dass aber nur noch 50% oder so heiraten, sich davon aber 2/3 oder so wieder scheiden lassen im Laufe der Zeit, spielt keine Rolle.


    Generell kann man sagen, dass deine Dann-Frau mindestens einen Tag mit einem FZF-Visum, Heiratsvisum oder AE in Deutschland gelebt und gemeldet sein muss für das Ehegattensplitting. Es reicht aber ein Tag, also 31.12.


    Als Tipp kann ich aber geben, dass deine Verlobte sich auch schon vorher beim Einwohnermeldeamt anmelden kann. Ja sogar muss, wenn sie länger als 2 Wochen am Stück bei dir wohnt. ACHTUNG: rechtlich MUSST du deinem Vermieter dies mitteilen!!! Nicht vergessen!!! Wenn du es vergisst ist es ein Grund für eine fristlose Kündigung deines Mietvertrages! Bei der Anmeldung gibt es dann auch die Steuernummer.


    Nach der Heirat am Dezember dann einfach eurer beider Status beim Einwohnermeldeamt als verheiratet eintragen lassen. Übersetzte und apostelierte Eheurkunde nicht vergessen. Theoretisch reicht das schon aus für das Ehegattensplitting, wenn das FA nicht so genau prüft. Bei uns hat's gereicht.


    Steuerklassenänderung und Ausstellung der AE haben damit erstmal nichts zu tun.

  • deine Hochzeitskosten haben mit deiner Rückzahlung nichts zu tun. Die Kosten sind nicht absetzbar.

    Also von Hochzeitskosten absetzen habe ich eigentlich nicht gesprochen. Da ich ja für das Jahr 2010 in Lohnsteuerklasse 1 veranlagt war haben wir durch die Heirat die Differenz zu Lohnsteuerklasse 3 zurück bekommen.
    Oder sehe ich das Falsch?

  • Richtig. Ich hatte dein

    Zitat

    Was davon die Hochzeit ausgemacht hatte


    so interpretiert, dass es um die Hochzeitkosten geht. Und nicht nur um das Ehegattensplitting.

  • Das Finanzamt wechselt deine Steuerklasse nur, wenn deine Frau in Deutschland lebt und angemeldet ist.


    Soweit ich mir erinnern kann muß man beim Antrag Pass, AE und Meldebescheinigung mitbringen.

    Vielleicht liegts nur an der Li­be­ra­li­tät meiner Stadt oder es geht allgemein auch anders. Ich habe eine Woche nach unserer Hochzeit 03/13 beim Finazamt die Steuerklasse 3 für mich und die 5 für meine Frau beantragt. Das einzige was ich mitgeschickt habe, war die Heiratsurkunde. Eine Woche später hatte ich den Bescheid für die 3 bekommen und beim Arbeitgeber vorgelegt. Keine Nachfragen bezüglich Anmeldung etc..

    Einmal editiert, zuletzt von lelocle ()

  • Also dann war deine Frau bestimmt schon angemeldet. Ohne eigene Steuernummer für beide kann man auch die Steuerklasse nicht wechseln.
    Oder vielleicht war man ganz nett und hat deine Frau für dich gleichzeitig mit angemeldet, was aber eigentlich auch nicht geht, dann sie muss irgendwo unterschreiben.

  • Nein, ich hab im Formular für sie ja keine Steuer-ID eintragen können. Wahrscheinlich hat sie jetzt eine bekommen. Angemeldet ist sie bis jetzt in Deutschland noch nicht. Bei meiner Krankenversicherung lief es aber auch so, ohne Meldebestätigung nur mit Heiratsurkunde.

  • Nein, ich hab im Formular für sie ja keine Steuer-ID eintragen können. Wahrscheinlich hat sie jetzt eine bekommen. Angemeldet ist sie bis jetzt in Deutschland noch nicht. Bei meiner Krankenversicherung lief es aber auch so, ohne Meldebestätigung nur mit Heiratsurkunde.


    Sie is auch hier Deine Frau?

  • Dann hast Du Glück gehabt.
    Die Sachbearbeiter gingen nicht davon aus, dass ihr "getrennt"lebt.


    Ja, davon gehe ich auch aus. Na ja, nicht mehr lange und dann leben wir zusammen. :ustanzen:


  • Ich verstehe die Frage nicht.


    Die Frage bezog sich auf den Aufenthaltsort Deiner Frau...Wenn sie nicht in D ist, ist es eher ein gefährliches Spiel...Eines habe ich gelernt: Mach beim Finanzamt NIEMALS einen Fehler.... ;)

  • Wenn sie nicht in D ist, ist es eher ein gefährliches Spiel


    Für jemanden, ohne selbständige Tätigkeit, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nie mehr wieder auf die vergangenen Jahre schauen. Da kann dann nicht viel passieren. Entweder sie merken es zeitnah oder eben überhaupt nicht.


    Gruß
    Siggi

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