Bereits in UA verheiratet - richtige Vorbereitung für die DE Botschaft - bitte um Rat

  • Hallo,


    ich lese seit einigen Tagen hier viel Geschichten und habe
    mich jetzt registriert um euch Rat zu meinem Fall zu fragen.


    Die Sachlage: ich bin gebürtiger Ukrainer und seit einem Jahr Besitzer der
    deutschen Staatsbürgerschaft. Ich habe vor 2 Wochen in der
    Ukraine meine Ehefrau geheiratet. Sie ist natürlich Staatsbürgerin der Ukraine.
    Sie hat noch eine süße kleine Tochter. Ich kann mich schon jetzt Vater nennen. :rolleyes:


    Einen schnellen Termin im UA Standesamt war sehr schwer zu
    bekommen, aber am Ende hat es funktioniert und wir sind verheiratet. Jetzt ist
    meine Frau bei der Vorbereitung der Dokumente in der UA geblieben. Der deutsch
    Test bei Goethe Institut ist auch bereits bestanden


    Ein neuer Inlandspass (wegen Familiennamensänderung) ist
    schon fertig. Jetzt wird irgendwelche Identifikations-Nr erstellt (kein Plan
    wofür die gut ist) und erst dann kann man ein Reisepass erstellen.


    Jetzt meine Fragen:
    1. Die Heiratsuhrkunde muss ja wie andere Dokumente mit
    Apostille versehen werden. Aber sie muss noch legalisiert werden. Irgendwie
    muss sie viele Stempel am Ende haben. Kann mir jemand dazu sagen, wo man welche
    Stempel einholt? Die Apostille machen wir wie immer über eine Notar-Kanzlei die
    das alles über Kiew erledigt.
    2. Es müssen einige Dokumente für die Botschaft übersetzt
    werden. Und ich habe schon Horrorgeschichten gehört, wo die Übersetzung in der
    Botschaft abgelehnt wurde. Es soll angeblich in Kiew von der DE Botschaft speziell
    legitimierte Übersetzter geben. Also in der DE Botschaft angerufen habe, da
    meinte ziemlich unfreundliche (ukrainische) Angestellte, dass es keine Liste
    mit den bevollmächtigten Übersetzter gibt. Nun möchte ich nicht die Zeit, Geld verlieren
    und vor allem die Nerven meiner Frau (und meine) strapazieren, indem sie mehrmals
    nach Kiew fährt. Weiß jemand etwas über das
    richtige Übersetzen für die DE Botschaft?


    Das sind vorerst die Fragen,




    Grüße, Taras !wsmile!

  • Hallo,
    die Apostille auf der Heiratsurkunde reicht. Legalisationen gibts seit Jahren nicht mehr. Die Botschaft verlangt von ukr. Notaren beglaubigte Uebersetzungen. Du must nur diese Urkunde uebersetzen lassen.
    Alles andere sind Falschinformationen. Es gibt keine akkreditierten Uebersetzer bei der Botschaft. Du kannst das bei jedem Uebersetzungsbuero erstellen lassen.
    In deinem Fall ist das einzige Problem was auftauchen koennte, der nicht gesicherte Lebensunterhalt. (Ausnahmeregelung!)


    Gruesse,


    Peter.

  • die Apostille auf der Heiratsurkunde reicht. Legalisationen gibts seit Jahren nicht mehr. Die Botschaft verlangt von ukr. Notaren beglaubigte Uebersetzungen. Du must nur diese Urkunde uebersetzen lassen.

    Du schreibst hier das die Heiratsurkunde (Heirat in der UA) von ukr. Notaren übersetzt werden muss bevor diese in Kiev bei der deutschen Botschaft zur Familienzusammenführung vorgelegt wird.



    Aber auf deine HP steht:

    Zitat


    Danach muss diese
    Heiratsurkunde von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten
    Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/heirat-e…ine-binationale-ehen.html

    also das die Heiratsurkunde nicht von ukr. Übersetzer übersetzt werden darf, da diese nicht in deutschen Landgerichten beeidigt sind.


    Welche aussage ist jetzt richtig?


    Danke

  • Hallo Tony, wenn Du in der Ukraine geheiratet hast, dann verlangt niemand von Dir eine Übersetzung der ukrainischen Heiratsurkunde extra in Deutschland, um sie dann bei der deutschen Botschaft in Kiew vorzulegen.


    Anders verhält es sich, wenn Du nur eine ukrainische Heiratsurkunde in den Händen halten tust, die zwar in der Ukraine mit einer Apostille versehen ist, aber nicht bei der Botschaft mit Übersetzung vorgelegt wurde etc. pp., hier wirst Du den Weg wohl über den Umweg einer Übersetzung durch einen vereidigten von einem deutschen Landgericht zugelassenen Dolmetscher/Übersetzer machen müssen. Im Zweifelsfall hilft Dir Deine ABH da aber weiter, musst Du aber auch nach fragen, gelle!


    Gruss Oldtrotter

  • Welche aussage ist jetzt richtig?


    Hallo,


    richtig ist, dass alle deutschen Behörden auf jeden Fall Übersetzungen von in Deutschland beeidigten Dolmetschern akzeptieren. (Ausländerbehörde, Standesamt etc.)
    Bei in der Ukraine erstellten und von ukr. Notaren beglaubigten Übersetzungen ist das in der Regel nicht der Fall.
    Es steht auch unter den meisten Laufzetteln zur Eheschliessung, das die fremdsprachigen Unterlagen nur durch beeidigte Dolmetscher übersetzt werden sollen.
    Von daher sind auch die von der Botschaft auf ihrer Seite empfohlenen Übersetzungsbüros zumindest zur Erstellung von Übersetzungen welche bei Deutschen Behörden vorgelegt werden sollen in der Regel nicht in der Lage.
    Das hat nichts mit der ISO Norm etc. zu tun, sondern mit der fehlenden gerichtlichen Beeidigung in Deutschland.


    Die Botschaft stellt hier wie in vielen Fällen mal wieder etwas besonderes dar.
    Die Botschaft akzeptiert in letzter Zeit meist nur in der Ukraine erstellte und von Notaren beglaubigte Übersetzungen.
    Manchmal machen sie aber auch Ausnahmen und nehmen auch Übersetzungen von beeidigten Dolmetschern oder auch einfache Übersetzungen mit Firmenstempeln an.
    Dies hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert unabhängig davon, was auf der Internetseite der Botschaft usw. steht


    Mit einer von einem ukrainischen Notar beglaubigten Übersetzung liegst du aber bei der Visaantragstellung Richtig.
    Wir erstellen unseren Kunden meistens 2 Exemplare, eine Übersetzung für die Botschaft, beglaubigt von einem ukrainischen Notar und ein Exemplar erstellt von einem allgemein beeidigten Dolmetscher zur Vorlage beim Standesamt usw. in Deutschland.


    MfG.

  • Habe mir das gerade nochmal auf der Internetseite angesehen.
    Das ist hinsichtlich der Übersetzung der Heiratsurkunde zur Antragstellung bei der Botschaft wirklich nicht mehr ganz aktuell.
    Ebenso wird auch der ÖSD Sprachtest seit ca. 1,5 bis 2 Jahren nicht mehr akzeptiert. Werden das in der nächsten Woche ändern.

  • Ojej,


    ich bin am Ende aus den vielen Ausführungen nicht schlauer geworden. Daher nochmal die Frage:
    Wenn meine Frau in der Ukraine zu einen Übersetzer geht, der mit einem Notar zusammen arbeite, und der die Übersetzung notariell beglaubigt, wird meine Frau dann bei der Botschaft keine Probleme haben?


    Oder muss sie alle Dokumenten mir nach Deutschland schicken und ich hier einen Übersetzer suchen muss?
    http://www.justiz-dolmetscher.de/


    Grüße, Taras

  • Hallo Tom Balou!


    Gehe so vor:


    1. ukr. Urkunde mit Apostille versehen lassen
    2. Für die dt. Botschaft in Kiew
    - apostillierte Urkunde in UA übersetzen lassen
    - Übersetzung von einem ukr. Notar beglaubigen lassen
    3. Für die Behörden in D (ABH, Standesamt etc)
    - apostillierte Urkunde in D von einem vereid. Dolmeterscher übersetzen lassen
    Ruf bei dem für dich zust. Amtsgericht an. Die können Dir Dolmetscher nennen.
    Zusammen mit der apostillierten ukr. Urkunde und der Übersetzung von einem vereid. Dolmeterscher könnt ihr Euch (wenn ihr wollt) beim dt. Standesamt ins Eheregister eintragen lassen und eine dt. Heiratsurkunde ausstellen lassen.

    Gruß
    MaBo

  • Jetzt muss ich aber doch mal Werbung machen.
    Wir sind die einzige Firma, welche ich kenne, die beide Übersetzungen anfertigen kann. Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Botschaft und Übersetzungen erstellt von beeidigten Dolmetschern in Deutschland für deutsche Behörden.
    Die Apostille besorgen wir auf Wunsch auch gleich mit.
    Bei uns erhalten Klienten beide Übersetzungen zusammen für 30.- Euro. Das ist auch noch unschlagbar billig. Ausserdem kann man das Honorar auch noch auf unser Konto in Deutschland einzahlen.
    Denke eine praktischere Lösung gibts nicht.
    Machen wir seit 10 Jahren.

  • Jetzt muss ich aber doch mal Werbung machen.
    Wir sind die einzige Firma, welche ich kenne, die beide Übersetzungen anfertigen kann. Notariell beglaubigte Übersetzungen für die Botschaft und Übersetzungen erstellt von beeidigten Dolmetschern in Deutschland für deutsche Behörden.
    Die Apostille besorgen wir auf Wunsch auch gleich mit.
    Bei uns erhalten Klienten beide Übersetzungen zusammen für 30.- Euro. Das ist auch noch unschlagbar billig. Ausserdem kann man das Honorar auch noch auf unser Konto in Deutschland einzahlen.
    Denke eine praktischere Lösung gibts nicht.
    Machen wir seit 10 Jahren.


    Kann ich nur bestätigen, habe gute erfahrungen gemacht mit der Firma Ahrens. :thumbup:

  • Bzw kennt jemand auch Firmen in Lwiw die für deutsche Botschaft notariell beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die halt von der Botschaft akzeptiert werden. Lwiw ist ja relativ große Stadt, dort müssen schon Menschen Dokumente angefertigt haben. vielleicht hat hier jemand Erfahrung. Natürlich wäre eine Übersetzung gut, die gleich in Deutschland von Behörden anerkannt wäre.


    Grüße, Taras


    PS: wollte mein Beitrag editieren, aber leider geht es in diesem Forum nach 10min nicht mehr. Verstehe nicht warum.....

  • Guten Abend nochmals,


    Das mit der Übersetzung ist jetzt klar und wird von Ahrens + Schwarz GmbH erledigt.


    Die Dokument, die auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft aufgeführt sind, werden in wie folgt vorliegen:
    Neuer Reisepass,
    Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung
    Ausgefüllte Antragsformulare
    Passbilder
    Ein formloser Schreiben von mir
    Kopie meines deutschen Ausweises wo meine Meldeadresse steht (ich hoffe diese Kopie muss nicht in Deutschland apostilliert werden, oder doch?)
    Und Goethe Test A1. Denn hat meine Frau noch mit ihrem alten Familiennamen bestanden (aus der ersten Ehe). Aber auf der Heiratsurkunde steht noch das alten Nachname und das neu. Ich denke somit, es werden keine weitere Nachweise diesbezüglich nötig sein.
    Da ich deutscher Staatsbürger bin, hat sie keine Gehaltsabrechnungen von mir. Auf dem Merkblatt steht, dass es nur von nicht EU-Bürgern benötigt wird.


    Also, das ist das, was auf dem Merkblatt steht. Aber auf was alles muss man sich bei der Botschaft gefasst machen? Ich habe gelesen, von Skype Protokollausdrucken, Privatfotos, Hochzeitfotos, polizeilichen Führungszeugnis, Telefonrechnungen.....
    Bitte an Menschen, die das Prozedere durchgestanden haben, gibt uns Tipps.


    Und dann habe ich noch was vom Interview gelesen, dass meine Frau dort machen muss und der Ehemann also ich dann in Deutschland. Wird das immer gemacht, bekommt man bei der Botschaft einen separaten Termin? Auf welcher Sprache werden Fragen gestellt? Und überhaupt, wird es immer gemacht oder in besonderen Fällen?
    Bitter erzählt uns auch darüber etwas!!!



    Ich danke allen die hier mithelfen im Voraus,


    Grüße, Taras ^^

  • Hinweis zu Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen bei nicht deutschen
    Staatsangehörigen durch die deutsche Botschaft in Kiew:


    Mit Notenwechsel
    vom 15.04.2013/24.06.2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Ukraine
    eine völkerrechtliche Vereinbarung zur erweiterten Auslegung von Artikel 19 des
    deutsch-sowjetischen Konsularvertrags vom 25.04.1958 getroffen. Ab sofort können
    daher Beurkundungen und Beglaubigungen in personenstands, -familien- oder
    erbrechtlichen Angelegenheiten mit Ausnahme von Eheverträgen und
    Scheidungsvereinbarungen sowie Erklärungen in behördlichen Angelegenheiten und
    im Wirtschaftsbereich, letztere soweit sie nur Auswirkungen auf Deutschland
    haben, auch bei nicht deutschen Staatsangehörigen von der deutschen Botschaft in
    Kiew vorgenommen werden.

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Ok, dann werde ich wohl einige Sachen sammeln müssen. Aber wenn ich mir denke, dass der Skype Chat im Word rein koppiert 1300 Seiten ergibt, dann wird mir echt schwindelig. Ich denke, dass wird mein Drucker nicht überleben!!!

  • Ok, dann werde ich wohl einige Sachen sammeln müssen. Aber wenn ich mir denke, dass der Skype Chat im Word rein koppiert 1300 Seiten ergibt, dann wird mir echt schwindelig. Ich denke, dass wird mein Drucker nicht überleben!!!

    Überlebt Er .... Bei mir waren es knapp 2000 Seiten :D

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

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