Reise mit Fremdauto nach UA - Fragen zu VOLLMACHT

  • Hallo


    ich brauche Tipps für die Reise in die Ukraine mit einem Fahrzeug, dass mir nicht gehört. Meiner ist zu klein um das Hab und Gut meiner Frau abzuholen, daher werde ich einen aus dem Familienkreis leihen.
    So wie ich weiß, braucht man eine Vollmacht. Diese muss ich dann mit dem Fahrzeugeigentümer bei einem Notar unterschreiben, der diese dann beglaubigt, danach Apostille drauf, dann zum zugelassenem Übersetzer, und dann auch die Übersetzung apostillieren.
    Stimmt so, oder?


    Weiß jemand was in so einer Vollmacht alles stehen muss? Hat jemand einen Musterbrief gesehen?
    Ich habe das hier von ADAC gefunden, aber ich bin nicht sicher, ob es den ukrainischen Zöllner reicht:
    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Vollmacht_tcm4-27639_128874.pdf


    Bitte euch um Tipps zu diesem Thema


    Grüße, Taras

  • Soweit mir bekannt ist, ist für private Fahrzeuge keine derartige Vollmacht mehr erforderlich, die Fahrzeugpapiere + grüne Versicherungskarte reichen aus.


    Viele Grüße
    Reinhard

    =!:-)

    Einmal editiert, zuletzt von Solocha ()

  • Privet,


    bevor ich im Mai mit eienm Firmenfahrzeug eingereist bin, habe ich die ukrainische Botschaft angerufen und die Frage nach der Vollmacht gestellt.
    TELEFONISCH teilte man mir mit, dass eine Vollmacht nicht notwendig sei.
    Bin seitdem 2-mal mit ebendiesem Firmenwagen eingereist.
    Beide male ohne Probleme, sprich es hat niemand nach der Vollmacht verlangt!
    Wie Solocha schrieb - Fahrzeugschein und gruene Karte. Das war's.
    Schoenen Tag

  • Das klingt schon mal toll :)


    Wäre noch dankbar wenn weitere User dies bestätigen könnten, bzw. wenn es gibt, auch andere Erfahrungen hier posten könnten.
    Noch mal zu meinem Fall: ich werde wohl auf das Auto meiner Mutter zugreife. Ist Privatwagen. Sie hat aber anderen Nachname als ich. Das so nebenbe...

  • Ich habe das hier von ADAC gefunden, aber ich bin nicht sicher, ob es den ukrainischen Zöllner reicht:



    Wenn wir mit dem Auto meiner Frau unterwegs sind haben wir sogar auch eine vom ADAC abgestempelte und vom vereidigten Übersetzer übersetzte Vollmacht dabei. So lange sie im Auto sitzt ist die zwar nicht von Nöten, aber ein gewisses Druckmittel bei der Durchsetzung seines Musikgeschmackes ist auch hilfreich. Bisher hat es keiner hier geschafft etwas schriftliches bzw. offizielles zu posten. Zum Beispiel kann deine Frau sich bei der offiziellen Zollhotline ( Nummer steht hier irgendwo im Forum) informieren.


    Und wenn der Halter des Autos auch noch einen anderen Namen hat, würde ich mich nicht auf das Glück anderer User verlassen.


    Gruß Herr Mayer


    P.S.: Ich werde morgen aber mal an der Grenze fragen ;)

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin

    Einmal editiert, zuletzt von Herr Mayer ()

  • Ich suche weiter fieberhaft nach Infos, auch hier im Forum habe ich einige Threads gefunden.
    Auf der Seite für das Auswärtiges Amt steht dies:


    Dann hier im forum kam ich auf den Artikel: Werchowna Rada schafft technische Inspektion für Fahrzeuge weitestgehend ab Herkunft. Dort steht:

    Zitat

    Außerdem wurde die Pflicht des Fahrers abgeschafft, wenn er kein Eigentümer des Transportmittels ist, eine notarielle beglaubigte Vollmacht bei sich zu haben, die das Recht auf Führung dieses Fahrzeugs bestätigt.

    Es klingt aber so, als ob das Gesetzt nur für die Führung der ukrainischen Fahrzeuge in der UA bestimmt ist. Man kann es nicht so deuten, dass es für einreisende Ausländer bestimmt ist...


    Sigi hat im anderen Thread ein Formular gepostet, eine Art Vollmacht, die man nur ausfüllen muss. Diese ist auf vier Sprachen unter anderem ukrainisch, echt toll. Hier diese nochmal: Vollmacht.Ich konnte sie leider nicht im Browser öffnen, aber speichern geht schon. Ich frage mich nun aber, ob reicht, wenn ich diese ausfülle, von Mutter unterschreibe und das wars. Oder doch zum Notar danach. Und nach Notar noch zu Apostillierung???


    Nach der Lektüre dieses Threads , werde ich mir wohl doch für 26€ die Vollmacht von Notar beglaubigen und apostillieren lassen.


    Grüße, Taras ^^

  • Hallo,


    ich möchte im Frühjahr 2014 in die Ukraine reisen. Das Auto gehört nicht mir!


    Benötige ich noch eine beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters ? Falls ja, wo bekomme ich die am besten ? Muss das ganze noch von einem Ukrainischen Konsulat oder einer Botschaft bestätigt werden ? Mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen?


    Danke für eure Antworten.


    Gruß


    Horst

  • Moin,


    das mit der beglaubigten Vollmacht ist Geschichte-bin mehrmals mit "fremden" Fahrzeugen eingereist ohne Probleme.Wer aber gerne zur Beruhigung viele Papiere dabei hat soll sich die von Siggi lobenswerterweise hier eingestellte Vollmacht ausdrucken und ausfüllen und gut ist!


    Definitiv wichtiger ist eine grüne Versicherungskarte-noch gültig vom Datum und auch für UA-die wird nämlich gerne vergessen.


    Gruß


    Martini

  • Wie ist das eigentlich im Schadensfall - Unfall oder Diebstahl
    Eine Versicherungspolizze gilt ja nicht in jedem Fall auch wenn man das Fahrzeug einem anderen überlassen hat?
    Oder stehen auf der grünen Karte dann schon 2 Namen?

  • Wie ist das eigentlich im Schadensfall - Unfall oder Diebstahl
    Eine Versicherungspolizze gilt ja nicht in jedem Fall auch wenn man das Fahrzeug einem anderen überlassen hat?
    Oder stehen auf der grünen Karte dann schon 2 Namen?


    Es ist das Fahrzeug versichert-nicht der Fahrer!


    Gruß


    Martini

  • Also ich musste beim Abschluss meiner Versicherung angeben ob noch wer anderer damit fährt. Ist billigerwenn man angibt das man nur selbst fährt.
    Insbesondere wenn zusätzlich ein unter 25 jähriger mit der Karre fährt ist das ja ein erhöhtes Risiko.

  • Also ich musste beim Abschluss meiner Versicherung angeben ob noch wer anderer damit fährt. Ist billigerwenn man angibt das man nur selbst fährt.
    Insbesondere wenn zusätzlich ein unter 25 jähriger mit der Karre fährt ist das ja ein erhöhtes Risiko.


    Trotzdem muß die Haftpflicht auf jeden Fall haften-auch wenn jemand anderes mit Deinem Fahrzeug fährt.


    Gruß


    Martini

  • Trotzdem muß die Haftpflicht auf jeden Fall haften-auch wenn jemand anderes mit Deinem Fahrzeug fährt.

    Im Prinzip richtig, wobei jedoch angemerkt werden muss, dass der Versicherungsnehmer in Regress genommen werden kann, wenn das Kfz nicht so wie vertraglich vereinbart genutzt wurde und daher ein Kraftfahrthaftpflichtschaden reguliert werden muss.

  • Auch deckt die Haftpflicht lediglich den Schaden beim Unfallgegner
    Das eigene Auto aber nicht wenn man selbst Schuld ist. Und die Vollkasko wird auch nicht helfen wenn jemand anderer mit dem Auto gefahren ist.
    Als ich würd mein Auto nicht verborgen.
    Kommen ja noch Radlagerschäden durch die Schlaglöcher dazu, die sich gern erst etwas später bemerkbar machen.

  • Auch deckt die Haftpflicht lediglich den Schaden beim Unfallgegner
    Das eigene Auto aber nicht wenn man selbst Schuld ist. Und die Vollkasko wird auch nicht helfen wenn jemand anderer mit dem Auto gefahren ist.
    Als ich würd mein Auto nicht verborgen.
    Kommen ja noch Radlagerschäden durch die Schlaglöcher dazu, die sich gern erst etwas später bemerkbar machen.


    Sag mal, hast du kein Auto samt Versicherungsvertrag mit beiliegenden Versicherungsbedingungen? ;)
    Es gibt:
    Den Versicherungsnehmer; das ist der jeweilige Besitzer oder Eigentümer des Fahrzeuges auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist und
    Das versicherte Risiko; das ist das Fahrzeug.
    Im Schadensfall, egal ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko bezahlt die Versicherung den Schaden erstmal. Bei Haftplicht den des Geschädigten an Fahrzeug und Insassen, bei Kasko auch den des Schädigers - in diesem Fall auch an Fahrzeug und Insassen.


    Unabhängig davon gibt es vertragliche Nebenvereinbarungen, welche die Prämie vermindern können. (z.B. kein Fahrer <25 Jahre). Wirst du hier vertragsbrüchig, so beschreitet die Versicherung den Regressweg. Trotzdem, wenn Dir z.B. ein unter 25-jähriger den Autoschlüssel stiebitzt, er baut einen Unfall und Du hast nicht grob fahrlässig bei der Schlüsselverwahrung gehandelt muss die Versicherung (egal ob Haftpflicht oder Kasko) ohne Regress bezahlen.


    Bei gerichtlich erwiesener grober Fahrlässigkeit (z.B. 2l Schilcher in der Batterie) geht die Versicherung immer in den Regress. Bei der Haftpflicht ist der Regress hier in .at bei 11.000 EUR gedeckelt, die Kasko bezahlt nichts.


    Flavi

  • Ich seh jetzt keinen Unterschied zwischen dem was du schreibst und was ich schreibe.
    Mein Fahrzeug wurde im Sommer 2013 von hinten gerammt - ich weis also schon in etwa wie das sich verhält.
    Als ich von der Unfallstelle die Wiener Städtische angerufen habe teilt man mir mit wenn ich nicht Schuld bin können sie nichts für mich tun.- trotz Vollkasko.
    Der Schaden wurde via Autowerkstätte, Gutachter und meiner Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung behoben.


    Die Schuldfrage in der Ukraine zu klären dürfte recht interessant sein.

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