Notar für Vollmacht/für Landprivatisierung mit Deutscher Staatsbürgerschaft

  • Hallo ich weis nicht ob die Frage hier richtig in dem Bereich ist wenn nicht bitte verschieben ;)



    So wir haben folgendes Problem wir brauchen eine Vollmacht für meinen Schwiegervater in der Ukraine damit er das Haus/Land meiner Frau privatisieren kann.
    Nun hat meine Frau allerdings seit Mai2013 die Deutsche Staatsbürgerschaft.


    Reicht es aus hier in Deutschland einen einfachen Notar aufzusuchen und eine Vollmachtseeklärung ab zu geben und diese dann von einem Beglaubigtem Übersetzer übersetzen zu lassen und meinem Schwiegervater zu kommen zu lassen?


    Meine Frau meint Sie kann ja einfach zu Botschaft (Bonn) fahren und die würden alles machen. Kann ich allerdings nicht glauben da Sie ja keine Ukrainische Staatsbürgerin mehr ist.

  • Hallo,


    hinsichtlich der Vollmacht ist es wohl die einfachste Variante, wenn ihr zu einem dt. Notar geht und den Text auf ukrainisch abfassen lasst.
    der Notar beglaubigt dann die Unterschrift.
    Anschliessend wird die Vollmacht dann Apostilliert. (Landgericht in dessen Landgerichtsbezirk der Notar ansässig ist)
    Übersetzungen müssen in der Ukraine gefertigt und wiederum von einem ukr. Notar beglaubigt werden. Übersetzungen von beeidigten Dolmetschern in Dt. werden in der Ukraine nicht akzeptiert.


    Grüsse.

  • hinsichtlich der Vollmacht ist es wohl die einfachste Variante, wenn ihr zu einem dt. Notar geht und den Text auf ukrainisch abfassen lasst.
    der Notar beglaubigt dann die Unterschrift.


    Also müssten wir einen Notar in NRW finden der das in Ukrainisch oder Russisch abfassen kann richtig?
    Hat da jemand einen in der nähe von Dortmund?


    Anschliessend wird die Vollmacht dann Apostilliert. (Landgericht in dessen Landgerichtsbezirk der Notar ansässig ist)
    Übersetzungen müssen in der Ukraine gefertigt und wiederum von einem ukr. Notar beglaubigt werden. Übersetzungen von beeidigten Dolmetschern in Dt. werden in der Ukraine nicht akzeptiert.[/quote]

    Grüsse.



    Danach müssen wir die Ukrainisch/oder Russische erstellte und mit Apostille versehen Vollmacht nochmals übersetzen und beglaubigen lassen in der Ukraine?

  • Ausländer können nicht einfach kommen und etwas in der Ukraine privatisieren! Du kannst auch kein Grundstück direkt auf deinen Namen kaufen! WAs du kannst, ist, ein Grundstück auf den Namen deiner ukrainischen Vertrauensperson kaufen, die es dir dann in unbefristete Nutzung zur Verfügung stellt (auch zu Bauzwecken).


    Vernünftige Preise - ca. 1000 USD pro 10qm Fläche wie hier in Charkow zum Beispiel. ACHTUNG! Unbedingt geologische Untersuchung des Grunstückes vor dem Kauf durchführen lassen!!!!!!!

  • Nun wenn ich es richtig verstanden habe, hier zu einem Notar und das entweder direkt verfassen und beglaubigen oder der Notar fertigt dann eine Beglaubigte Abschrift an.
    Diese beim Landgericht Apostillieren lassen, in der Regel 1 Tag bringen den nächsten dann abholen.
    In der UA dann Übersetzten lassen und von einem Notar beglaubigen lassen, in der Regel arbeiten diese Zusammen.



    Ich weis leider nicht wie das ist wenn Deine Frau die Staatsbürgerschaft abgelegt hat.Das könnte Peter besser erklären.


    Wladimir hier wil doch niemand fremdes etwas pritavisieren sondern die Eigene Tochter.


    und wie Du weist kann man auch als Ausländer Grundstücke, Häuser , Wohungen erwerben.


    oder möchtest Du sagen wenn ich eine Frau aus der UA Heirate und mir dort Eigentum erwerbe für meinen Urlaub und meinen zukünftigen Altersruhesitz dann darf ich das nicht weil ich Ausländer bin ??


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Meiner Frau gehört das Land mit Haus ja bzw Hälfte sie Hälfte ihr Vater .


    Wie sieht das aus wenn man vor Ort in Harkiv das machen lässt (vollmacht) würde das mit der Geburtsurkunde (ukrainisch) und deutschem Pass gehen?


    Welches Eigentum?! Welches Recht?! - Du sagst, da gebe es in der Ukraine ein Eigentum, das einer Person gehöre bzw. gehören soll, die hier nicht bekannt ist? Die Bürgerin namens Soundso, der das Grunstück angeblich gehöre, gibt es in der Ukraine nicht! Seit deine Frau in der Ukraine nicht mehr existiert, nämlich seit 2013, existiert auch kein Anspruch für sie auf irgendwelche nachträgliche Eigentumszuschreibung via Privatisierung, sie hat gar keine internen Rechte in der Ukraine, sondern nur externe, kurzum, das die Dame ist weg, das Grundstück gehört gemäß Erb- und Eigentumsrecht ihrem Vater oder anderen Familienmitgliedern je nach Familienstruktur.


    Nehmt ukrainische Verwandte in Anspruch, einfach so auf Bitte und gutes Gewissen, denn kein direkter Anspruch mehr möglich.

  • Heiste also das Sie gar keine Möglichkeit mehr hat?
    Auch nicht wenn Sie in der Ukraine versucht die Vollmacht für ihr hälftiges Haus zu machen?
    Dann würde ja auch keine -möglichkeit bestehen dies Hälfte dem Vater oder einem Verwandten zu überschreiben. Da Sie ja weder hier (als Ukrainerin) noch dort als Ukrainerin vorhanden wäre

  • Sorry Vladimir, aber was erzählst Du für Geschichten hier?))Nur wenn die Bürgerschaft gewechselt ist,heisst es lange nicht ,dass ein Mensch nicht existiert. Normalerweise erbringt man Nachweis,dass man diese Person ist. Genauso wenig glaube ich,dass ein Eigentumsrecht deswegen erlöschen ist.Ich würde bei der ukr. Botschaft lieber sich erkundigen.

  • Genauso wenig glaube ich,dass ein Eigentumsrecht deswegen erlöschen ist


    HIer ging es um Privatisierung. Das heißt, dass sich das Objekt noch im Eigentum des Staates befindet. Eine kostenfreie Übertragung in das Privateigentum ist Ukrainern vorbehalten. Da hat Wladimir völlig recht.


    Gruß
    Siggi

  • Ob das noch aktuell ist? ;) Torsten68 war seit Mai 2014 nicht mehr aktiv ;)

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Ob das noch aktuell ist? Torsten68 war seit Mai 2014 nicht mehr aktiv


    Würde mich auch interessieren, denn bei uns bahnt sich ein ähnlicher Fall an. Meine Frau und ich werden uns nächstes Jahr eine Wohnung in der Südukraine zulegen. das Haus hat 6 Mietparteien und jede Partei hat auch einen Garten von etwa 1000m^^2 am Haus dran.
    So wie ich das verstanden habe, muss der Garten ja privatisiert werden, da es öffentliches Land ist (?). Meine Frau hat aber noch die ukrainische Staatsbürgerschaft.


    Wie läuft der Kauf in der Ukraine eigentlich ab, weiß das jemand im Detail? Der Staat will ja sicher seinen Teil auch haben wollen. Und zusätzlich wird für einpaar Monate de jetzige Mieter noch in der Wohnung bleiben. Was muss da eigentlich abgeführt werden? Und wie schauts mit Grundstückssteuer aus? Danke im vorraus. Grüße :)

  • 1. Ihr beide könnt Euch keine Wohnung zulegen. Wer ist Eigentümer, Du oder Deine Frau?
    2. Mietparteien in der Ukraine? Wirklich? Oder nicht privatisiertes Staatseigentum?
    3. Was ist im öffentlichen Eigentum, die Wohnung, der Garten oder beides?
    4. Was ist das, ein Kauf oder eine Privatisierung?


    Sorry, aber bei Dir geht es mit den Begriffen so durcheinander, da kann niemand eine vernünftige Antwort geben.


    Gruß
    Siggi

  • Zu 1: Meine Frau wird wohl Eigentümerin werden.
    zu 2: Die Wohnungen im Haus sind alle Privateigentum. Die jetzigen Eigentümer der Wohnung haben eben noch einen Mieter in der Wohnung.
    zu 3.: Nur der Garten drumherum.
    zu 4.: Es ist ein Kauf.

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