Unterlagen zur Eheschließung

  • Ist aber bestimmt wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie das halt so ist bei "Kleinstaaten".


    schlimmer .... die Anforderungen können (müssen aber nicht) von Standesamt zu Standesamt (und Standesbeamte zu Standesbeamte) unterschiedlich sein :)


    Denn: Die Apostille soll ja aktuell sein!!


    Die Apostille? warum denn.
    Bei manchen Urkunden ist es so, dass diese aktuell sein müssen (und da die Apostille draufkommt, ist es diese dann automatisch auch, aber es kommt nicht auf die Aktualität Apostille an)


    Also brauche ich jetzt für alles eine Apostille!?


    Für alle Urkunden, für die der Standesbeamte (oder andere Behörden) eine Apostille wollen.
    1. Grundsätzlich wird eine ausländische Urkunde erst mit Apostille (oder Legalisierung) für den deutschen Rechtsraum gültig
    2. Man kann nur Originale offizieller Urkunden apostillieren lassen, (nicht irgendwelche sonstige Dokumente)


    im Business arbeitet, woher bekomme ich diese Bescheinigung?


    Business? selbständig?
    wie wärs mit dem Steuerberater

  • Meine Freundin ist jetzt auch dabei die Dokumente für die Heirat zusammen zu stellen.
    Ihr wurde jetzt gesagt, daß sie für ihre Geburtsurkunde keine Apostille erhält, da sie noch aus Sowjetzeiten stammt und in russischer Sprache abgefaßt ist.
    Sie muß sich eine neue Geburtsurkunde in ukrainischer Sprache ausstellen lassen.
    Ist das jetzt den neuen Sprachregelungen der neuen Kiewer "Regierung" geschuldet?
    Für mein Verständnis ist das dann aber keine Originale Geburtsurkunde mehr.
    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
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  • Ist das jetzt den neuen Sprachregelungen der neuen Kiewer "Regierung" geschuldet?


    nein
    mit der Apostille bestätigt man, dass die Urkunde gültig ist, also der Stempel zu der Behörde gehört, die solche Urkunden ausstellen kann und auch die Unterschrift von demjenigen ist, der befugt ist, diese Urkunde auszustellen.
    Kann etwas schwierig sein, wenn die Urkunde von einem anderen Staat ausgestellt wurde (UdSSR vs. UA)
    Wobei das von Amt zu Amt unterschiedlich sein kann.


    Für mein Verständnis ist das dann aber keine Originale Geburtsurkunde mehr.


    Es gibt keine " eine Original Geburtsurkunde". Du kannst soviele bekommen, wie du willst (und bezahlst), und es sind alles "Originale"
    Du kannst auch zum Standesamt deines Geburtsortes gehen und da eine beantragen, oder zwei, oder drei ...
    Das kann auch Deine Verlobte. Nur wird das dann eine mit einem UA Wappen sein, staat mit dem UdSSR Wappen.


    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?


    ja

  • Sowjetische Geburtsurkunden werden in der Ukraine nicht appostilliert, weil es die ausstellenden Behörden nicht mehr gibt.
    Man muss sich also eine neue ausstellen lassen (Eigendlich eine Zweitschrift). Dauert 10 Minuten, kostet ca 30.- Grn, wenn ich mich nicht irre.
    Die Urkunde wird idR. beim Standesamt am Ort der Geburt ausgestellt.
    Anschliessend bei der Regionsjustizbehörde vorbeglaubigen und in Kiew appostillieren.


    Russland hingegen appostilliert alte sowjetische Geburtsurkunden.

  • Sowjetische Geburtsurkunden werden in der Ukraine nicht appostilliert


    das ist dann aber neu oder es gibt ausnahmen. meine schönere hälfte hat zu sowjetzeiten das licht der welt irgendwo in der "wüste" in einem militärhospital außerhalb der heutigen ukraine erblickt. von dort eine neue zu bekommen hätte wahrscheinlich monate gedauert. sie bekam die apostille auf die sowjetische

  • Ja, genau das habe ich doch geschrieben. Sowjetische Urkunden, welche in Russland ausgestellt wurden, werden in Russland appostilliert.
    in der Ukraine geht das aber nicht.
    Sie hat dann also eine russische Apostille auf einem Sowjetischen Dokument. Geht zum Beispiel auch so, wenn man z.B. in der ehemaligen DDR als Sowjetbürger geboren wurde.

  • nein, sie hat eine ukrainische apostille auf einem sowjetischem dokument. und das obwohl die urkunde nur a5 ist, aber die apostillen wohl nur auf a4 dokumenten genacht werden (hab ich gehört)

  • Das ist normalerweise nicht möglich....
    Hab ich noch nie gesehen.
    Welche Behörde hat die Apostille denn gestellt?
    Die sowjetische Urkunde hat A5 Grösse, wenn man sie ausseinanderklappt, die ukrainische ist etwas kleiner als A4. Es gibt aber auch noch kleinere. Die Wurden früher bei Erstausstellung ausgegeben.

  • Administrator: hab mir dann mal die unterlagen aus dem tresor geholt. also es wurde folgendermassen gemacht:


    Der Privatnotar (steht so auf der übersetzung) des Kiewer Stadtnotariatsbezirks hat die Geburtsurkunde kopiert und beglaubigt, diese beglaubigte Kopie hat er dann mit einer apostille versehen. (namen auf der beglaubigung und der apostille sind identisch)


    also hast du ja recht, die urkunde der RSFSR wurde nicht mit einer apostille versehen, sondern nur die beglaubigte kopie davon.


    vielleicht hatten wir nur unheimlich glück, aber wir wollen uns ja gar nicht beschweren.....



    ps.: lustigerweise wollte das oberlandesgericht diese kopie mit apostille nicht, sie bestanden auf die originale geburtsurkunde und haben die dann akzeptiert auch wwenn da wieder keine apostille drauf war......

  • Ja es gibt da so Regelungen in manchen OLG Bezirken/Bundesländern, danach kann von der Apostille auf den Geburtsurkunden unter Umständen auch abgesehen werden.
    Das war bei euch wohl der Fall.
    Aber das ist trotzdem noch nicht ganz richtig. Der Notar kann keine Apostille stellen. Er beglaubigt nur die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.
    Hinterher hat das Justizministerium in Kiew, wahrscheinlich Frau Nossock, die notarielle Kopie (Siegel und Unterschrift des Notars) Apostilliert.
    Die Übersetzung ist vermutlich fehlerhaft.


    Schreibe das hier jetzt nicht aus Prinzip oder Besserwisserei, sondern um Missverständnissen vorzubeugen, weil das viele lesen und es dann genauso machen wollen. Das führt dann in Verbindung mit Verständigungsproblemen manchmal zu unendlichen Schwierigkeiten.

  • Hinterher hat das Justizministerium in Kiew, wahrscheinlich Frau Nossock, die notarielle Kopie (Siegel und Unterschrift des Notars) Apostilliert.


    und auch da hast du wieder recht. nur es war N.O.Bondarchuk.


    Die Übersetzung ist vermutlich fehlerhaft.


    nö. ich war nur zu blöd zu lesen, unter punkt 2 der apostille war der namen des notars genannt, da hab ich dann aufgehört zu lesen, und nicht mitbekommen, dass die apostillierende ( sagt man das so???) person erst unter punkt 7 steht.


    sorry für die ungenauigkeiten, wollte keinen auf einen falschen weg bringen. wollte nur sagen dass man unter umständen auch eine geburtsurkunde aus der cccp verwenden kann. ob es glück war oder tatsächlich eine offizielle möglichkeit ist, kann ich nicht beurteilen, ich kenne nur diesen einen fall. da wirst du mehr erfahrung haben.

  • Hallo,
    ich hab jetzt öftergelesen, dass bei einem Visum zur Eheschließung mit dauernder Wohnsitznahme in Deutschland, die Ausländerbehörde eine Rolle spielen muss. Mehr Informationen habe ich aber nicht gefunden. Was für eine Rolle muss sie spielen. Brauche ich da auch ein Schreiben? Oder was genau? Im Merkblatt für die erforderlichen Unterlageen für das Visa ist niochts vermerkt und der LAufzettel für die Eheanmeldung enthielt auch nichts dergleichen. Könnt ihr mir weiterhelfen?
    VG

  • Was für eine Rolle muss sie spielen.


    Die AV (Botschaft, Konsulat) wird das Visum nur geben, wenn die ABH dem zustimmt.
    Damit stimmt die ABH auch zu, dass sie später die AE geben wird. Und nur deswegen gibt die AV dann auch das Visum.
    Ein Visum, um in D dauerhaft zu leben, macht keinen Sinn, wenn die AE dann von der ABH abgelehnt wird.


    Brauche ich da auch ein Schreiben? Oder was genau?


    WEnn die ABH was von Dir will, wird sie dich anschreiben, dir einen Termin zur Vorsprache geben und dir auch mitteilen, was sie von Dir wissen oder sehen will.



    Die Eheanmeldung hat nichts mit dem Visum zu tun.
    Die Eheanmeldung ist nur die Voraussetzung, damit ein Visum zur Eheschliessung überhaupt gegeben werden kann (eine Voraussetzung von weiteren, nicht die einzige)

  • Ein derber Schlag.
    Wollte alle Unterlagen abgeben, weil ich sie endlich beisammen hab. Da sagt sie mir, dass die Scheidung am Oberlandesgericht in düsseldorf anerkannt werden muss. In Düsseldorf sagten sie mir, dass das MINDESTENS drei Monate dauert. Der Verlauf sieht so aus, dass die Exfrau angeschrieben wird und befragt wird, ob sie denn auch weiß, dass sie geschieden ist. In dem Scheidungsurteil steht drin, dass sie anwesend war und dem zugestimmt hat. Trotzdem...
    Ein erneuerter Anruf beim Standesamt. Für ein Ehefähigkeitszeugnis, damit ich in der Ukraine heiraten kann, brauche ich auch die Anerkennung der ausländischen Scheidung über das Oberlandesgericht Düsseldorf. Geht es wirklich nicht anders? Wieso habe ich das nirgendswo von euch gelesen. Ist nur unser Standesamt so?

  • Tja es steht nicht alles im Internet.....
    Dann wär ich wohl arbeitslos. :))))
    Besonders bayrische OLGs und einige in Ostdeutschland praktizieren sowas. In Düsseldorf wird man auch zunehmend unkooperativ.
    Es werden häufig Staatsangehörigkeitsnachweise des früheren Ehepartners verlangt, oder auch Nachweise, dass er von seiner Scheidung, bzw. der Verhandlung, wenns eine gab informiert ist.
    Teilweise ist das aber unmöglich oder auch mit nicht zumutbarem Aufwand verbunden.
    Aber versuchen muss mans zumindest, und das auch nachweisen, dann kann man sich auf unzumutbarkeit berufen.
    Also 3 Monate Bearbeitungszeit ist aber schon heftig. Die Regel ist weniger.
    Aber wenn man sie nun tatsächlich von Amtswegen anschreiben will dann kann das in der Tat dauern. Sowas höre ich aber auch das allererste Mal.
    Tipp, nehmt doch selbst mit der Exfrau Kontakt auf, vielleicht bestätigt sie euch das ja. Das wäre dann wohl das einfachste.

  • Danke für den Tipp. Ich hab beim OLG in Düsseldorf angerufen. Sie meinte das schnellste Verfahren wären drei Monate. Wir könnten das unterstützen, indem wir die Exfrau bitten, das Schreiben doch bitte zu beantworten. Aber die Dame wollte mich auch nicht an eine Sachbearbeiterin weiterleiten.

  • dass die Scheidung am Oberlandesgericht in düsseldorf anerkannt werden muss.


    Tja, es ist wirklich so:
    - eine Eheschliessung im Ausland muss nicht in D "anerkannt" werden. Sie ist auch so gültig, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurde. Ein Anerkennungsverfahren dafür gibt es auch gar nicht.
    - eine Scheidung im Ausland *muss* aber in D anerkannt werden, damit sie hier gültig ist.



    In
    Düsseldorf sagten sie mir, dass das MINDESTENS drei Monate dauert.


    zu der Dauer kann ich nichts sagen


    Der Verlauf sieht so aus, dass die Exfrau angeschrieben wird und befragt wird, ob sie denn auch weiß, dass sie geschieden ist.


    Hat den Grund, dass im Ausland oft eine Scheidung ausgesprochen wird und ein Ehegatte davon gar nichts weiss.
    Das ist in islamischen Ländern sehr üblich. Gerade für Frauen ist es ein Problem. Bspl: "Ich verstosse dich" und schon ist der Mann geschieden :)
    Ist dem Frauenbild im Islam geschuldet.



    Geht es wirklich nicht anders?


    Bei Scheidung ist deren Anerkennung notwendig.
    WArum das Gerichtsurteil nicht als solches anerkannt wird, kann ich nicht sagen.


    Wieso habe ich das nirgendswo von euch gelesen.


    Hast du das gefragt?

  • Nein, das war keine Frage, eher eine Feststellung, dass mir das hier irgendwie noch nicht untergekommen ist. Ich hab so viel hier gelesen. Und davon irgendwie gar nichts.


    Aber es geht nicht in meinen Verstand. Was will man denn noch fragen, wenn im Scheidungsurteil explizit beschrieben ist, dass die Exfrau anwesend war UND der Klage zugestimmt hat.

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