Off Topic #1

  • Der Untergang der EU wurde ja schon vor 2 Jahre offiziell öffentlich gemacht, aber wie geht es nun weiter ?


    Appell von Deutsche-Bank-Ökonom: EU soll Banken mit 150 Milliarden Euro retten - n-tv.de


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    Ukraine: Ein abgehörtes Telefonat und ungeheuerliche Vermutungen

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • In Groß Pankow ist den Behörden dank des unerschrockenen Auftretens eines 62-jährigen Grundbesitzers ein Schlag gegen das organisierte Verbrechen gelungen...


    Sofort Straflager oder Hände abhacken!!

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

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    das ist von 2010 ....aktuell wie nie

    War is Over! if you want it...

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    bildungsfernsehen pur

    War is Over! if you want it...

  • Silberborn meldet trockenes Wetter.
    Nur meine Fänge von gestern haben unter einem heftigen Temperatursturz zu leiden...

  • Hilfe, UA ist ja wie Süditalien
    Wäre jetzt lieber in Stuttgart


    Wenn Alles so weitergeht wie die Nato den Bären kitzelt ...
    werden wohl die Vorhersagen von Baba Vanga und Nostradamus eintreffen
    und nach dem Polsprung liegt die Ukraine im Östlichen Mittelmeer, in der Breitengradgegend in der jetzt Griechenland - Antalya und Kairo liegen ...
    Moskau etwa am Platz von Istanbul ( nach Breitengrad )
    das wird dann SOMMER ...

  • Angela Merkel bittet bei den Flüchtlingen, um Toleranz bei deutschen Essgewohnheiten:


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    Hoffentlich wird diese Bitte auch von unseren neuen Mitbürgern, die ja überwiegend aus gut ausgebildeten Fachkräften, Gehirnchirurgen, Chemikern und
    Ingenieuren bestehen auch positiv aufgenommen und toleriert. Ansonsten passe ich mich eben an und esse ikünftig nur Hammel, Lamm, Rind und
    Geflügel

  • Gestern habe ich mal wieder einen Behördenbesuch unternommen (in Deutschland). Ganz einfach, mein Pass läuft ab und ich brauche einen Neuen. Laut der deutschen Gesetzgebung ist in Deutschland die Ausstellung von bis zu 10 Reisepässen pro Person möglich. Laut Gesetz. Aber das System, mit dem man in der Gemeindeverwaltung den Pass beantragt, lässt nur die Beantragung eines einzigen Passes zu.
    westliche Werte, eben.

  • Du musst die Zweitausstellung normalerweise einfach schlüssig, in der Regel schriftlich begründen.


    Mit Verlust durch Diebstahl oder ähnlichem eben...


    Wenn Du dann zwei Pässe Dein Eigen nennst, brauchst Du in der Ukraine praktisch auch keinen Residentenstatus mehr. Nach 90 Tagen mal schnell über die Grenze hüpfen und gleich mit den zweiten Paß wieder rein. ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Du musst die Zweitausstellung normalerweise einfach schlüssig, in der Regel schriftlich begründen.


    Genau, - hat bei mir jedenfalls so geklappt,...mit einem Hinweis auf meine UA UND (geplanten) RF Reisen ...mit dem Problem des derzeitigen Status der Krim. Wobei das dann mit der dort lebenden Verwandschaft meiner Frau (und meinen UA-Passstempeln) begruendet wurde. Hat auf der Passstelle 5 Minuten gedauert und einen formlosen Zweizeiler zum Passantrag.
    Es ist auch gar nicht so selten/unueblich, - diverse Krisenregionen erfordern mehr als einen Pass und den Aemtern ist das auch bekannt.
    So unter anderem Kombinationen mit Israel/arab. Laender Reise oder auch Georgien/RF.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Ja, genau. Also die 90 Tage Regel würde ich damit aber nun nicht gerade versuchen auszuhebeln. Bin mir nicht sicher, dass sowas klappt. Verlorenmelden würd ich den alten auch nicht. Ganz offiziell mit Hinweis auf häufige Reisen einen 2. Pass beantragen.

  • Hier im Nachgang zu meiner Anfrage (hatte es schon mal gepostet) nun eine Rückmeldung des AA.
    Es wird meines Verständnisses nach bestätigt, dass eigentlich ein Bundeswehreinsatz jeder Art nur in 2 Fällen passieren darf:
    a) Mit UN-Sicherheitsratsbeschluß (UN-Mandat) und übereinstimmung der deutschen Verfassung (heute Zustimmung Regierung und Parlament)
    b) Akuten, temporären Schutzreaktionen im Kriegsfall, solange es nicht einem UN-Bschluß widerspricht oder die UN noch nicht reagieren konnte.(Art.51)


    Bleibt die spannende Frage, warum dann überhaupt die Bundeswehr einfach wegen NATO-Beschluß z.B. sich in die Baltenstaaten bewegt ? :P
    Ggf. sollte man es mal schaffen das medial zu behandeln, damit es peinlich wird. :whistling:


    ------------
    Sehr geehrter Herr,


    Ihre Anfrage vom Samstag, 2. Juli wurde vom Bürgerservice des Auswärtigen Amts an mich zur Beantwortung weitergeleitet.


    Sie haben Artikel 2 Satz 3 des nach wie vor gültigen Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (sog. 2+4-Vertrag) richtig wiedergegeben.
    Dass die Bundesregierung die Streitkräfte nur in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen einsetzt und einsetzen wird,
    ergibt sich allerdings unabhängig davon auch bereits unmittelbar aus der Bindung der Bundesregierung an die Verfassung und an die Charta der Vereinten Nationen.


    Ein Einsatz von militärischer Gewalt kann jedoch anders als Sie annehmen nicht nur dann in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen erfolgen,
    wenn ein VN-Mandat durch eine Resolution des VN-Sicherheitsrats erteilt wird.
    In Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen erfolgt ein Einsatz militärischer Gewalt auch dann,
    wenn im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung wahrgenommen wird (Art. 51 der VN-Charta).
    In diesem Falle sind die ergriffenen Maßnahmen dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sofort anzuzeigen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Wiebke Rückert
    Völkerrechtsreferat
    Auswärtiges Amt


    > Datum der Anfrage: Sat, 2 Jul 2016 11:01:48 +0200 (CEST)
    > Betreff: Frage zur Außenpolitik und Sicherheitspolitik mit Blick auf
    > 2+4-Vertrag
    > Hallo,
    > ich habe eine etwas grundsätzlich, wenn auch wahrscheinlich von ihnen
    > schnell und leicht zu beantwortende Frage.
    > Ist das Verständnis zur deutschen Außen.- und Sicherheitspolitik
    > korrekt, dass in der generellen Basis der 2+4-Vertrag wesentlich ist und
    > immer Berücksichtigung finden muss ?
    > Laut dem 2+4-Vertrag muss für einen Bundeswehreinsatz im Ausland ja
    > sowohl die Verfassung der Bundesrepublik eingehalten werden (aktuell
    > Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages?), als auch
    > zusätzlich (!) ein UN-Mandat vorliegen.
    > Oder ist das Verständnis ein anderes ?
    > Zitat aus Artikel 2 aus dem 2+4-Vertrag ("Vertrag über die abschließende
    > Regelung in Bezug auf Deutschland"):
    > "Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
    > Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine
    > seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit
    > seiner Verfassung und (nicht oder!) der Charta der Vereinten Nationen."
    > mfg

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Das ist doch totaler Blödsinn.
    Dann vergleichen wir das oben gesagte jetzt mal mit der Begründung für den Einmarsch in Jugoslawien....
    Das ist doch genauso Absurd, als wenn sich 1943 jemand hingestellt hätte und behauptet, diese ganze Eroberung von Europa wäre nicht rechtens, weil sie der weimarer Verfassung wiederspricht...
    Das mag ja stimmen ist aber völlig irrelevant.
    Hätte das irgendwen interessiert?
    So hätte man 1933 argumentieren können, aber wohl kaum 1943....:))
    Und genauso ist es auch Heute. Die europäische Ordnung wurde in den 90 er Jahren zu Grabe getragen und 20 Jahre später fällt das den ersten langsam auf....
    tstststs...

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