Zusammenleben ohne Hochzeit

  • Also ich war jetzt 5 mal in der UA.
    Nach ca 1,5 Jahrenhaben wir dann geheiratet und Fazit--- ich bereue es nicht .


    Gruß

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • ch hab einen Kollegen, der hat eine Amerikanerin geheiratet. Diese Dame hat ein Einjahresvisum bekommen um ihr Deutsch zu verbessern.
    Sie hat jede Woche einen Sprachkurs besucht und durfte damit im Land bleiben, verstehe ich nicht, dass das gehen soll.


    Um ein Sprachvisum zu bekommen, muss man es nur beantragen (und die Voraussetzungen erfüllen).
    Es wird abgelehnt, wenn die Begründung, warum man die deutsche Sprache in D lernen will, nicht zu den Lebensverhöltnissen passt.
    Wenn man ansonsten den LU sichern kann, wird es gegeben.
    Ein Sprachvisum, um A1 für die AE als Ehegatte zu bekommen, wird es aber nicht geben ... das hat auch Ahrens schon geschrieben.


    Hat die US Amerikanerin vor der Einreise ein Sprachvisum beantragt oder ist einfach visafrei eingereist und hat hier dann die AE beantragt? Ersteres wäre ungewöhnlich, zweiteres aber duchaus möglich. AE für US Amerikaner werden viel lascher vergeben als für die meisten anderen. Liegt am Sonderstatus der in §41 AufenthV genannten Staaten (nicht nur USA).
    Vergleiche Visa- und Aufenthaltsrechtlich nie Amis und Ukrainer. Der Vergleich zieht zumindest in deinem geschilderten FAll nicht.


    Aber für einen Deutschkurs kann man in Deutschland bleiben?


    "bleiben"?
    Um zu bleiben, muss man erstmal einreisen.
    Reist man mit einem Besuchervisum ein, kann man (normalerweise) nicht legal da bleiben.
    Aber man kann ein Sprachvisum beantragen und damit einreisen und für einen Detuschkurs in D bleiebn.
    Dass sie bereits Deutsch spricht, ist eher ein Vorteil als ein Nachteil.
    Kann sie noch nachvollzihbar darstellen, dass die deutsche Sprache für ihren Beruf oder Werdegang notwendig oder vorteilhaft ist,
    steigen die Chancen, kann der Arbeitgeber das bestätigen steigen die Chancen noch mehr. Und gibt es in ihrem Heimatort und weiter Umgebung keine Chance Deutsch zu lernen, steigen sie noch mehr.

  • Mittlerweile hat sich mein Denkweise verändert. Wir haben Weihnachten und Silvester verbracht und sie ist die perfekte Frau für mich ;)
    Werde mich wohl bald mal beim Standesamt in meiner Gemeinde erkundigen.


    Hab da trotzdem nochmal eine Frage. Wie ist es wenn ich sie z. B. in Deutschland heiraten würde, sie dann natürlich bleiben darf, aber nicht gleich eine Arbeit findet?
    Bekommt man dann vom Land eine Unterstützung oder bin ich dann der alleinige Versorger? Ich denke eher nicht, weil sonst fühlt sich Deutschland wahrscheinlich auch gemolken oder?

  • Hallo Schwede!
    ;)
    Dies dürfte von Deinen Einkommensverhältnissen abhängen, denn Ihr bildet ja dann nach der Eheschliessung eine "Bedarfsgemeinschaft".
    ;)
    Jens

    ++ wo unrecht herrscht, wird der widerstand zur pflicht ++

  • wenn ich sie z. B. in Deutschland heiraten würde, sie dann natürlich bleiben darf


    sie darf "natürlich" nur dann bleiben, wenn sie mit Eheschliessungsvisum einreist.
    Reist sie mit Besuchsvisum ein, muss sie nach dem Besuch (und Eheschliessung) *natürlich* zurück.


    Bekommt man dann vom Land eine Unterstützung oder bin ich dann der alleinige Versorger? Ich denke eher nicht, weil sonst fühlt sich Deutschland wahrscheinlich auch gemolken oder?


    Es gilt das Gleiche, wie wenn sie Deutsche wäre

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