Gastvisa für Eltern abgelehnt - Appellation - wie am besten vorgehen?

  • Guten Tag an alle,


    ich wende mich an euch mit Bitte bei unserem Fall zu helfen, bzw Tipps oder Rat zu geben.
    Kleine Vorgeschichte: Ich bin gebürtiger Ukrainer, aber bereits mit deutschen Staatsbürgerschaft. Vor ca. 1,5 Jahren (nach zweijährigen Bekanntschaft) habe ich meine Frau in UA geheiratet und nach langen Odyssee, konnte ich sie und ihre kleine Tochter zu mir nach Deutschland holen. Alles ist prima.
    Nach dem wir in diesem Sommer zu Ferienzeit in UA waren, wollten wir jetzt zum Weihnachten, Silvester und Geburtstag unseren Tochter Ende Januar, die Schwiegereltern einladen. Mit Hilfe der Bekannten konnten wir eine solide Bürgschaft organisieren. Wir haben hier für sie die Haftpflicht- und Krankenversicherungen für die Zeit abgeschlossen. Alle Dokumente schienen in Ordnung zu sein. In Kiew haben wir eine Frau kontaktiert, die sich in dem Prozess auskennt und Menschen dabei hilft. So wurden dort auch die Anketten richtig ausgefüllt.


    ABER, leider kam eine Ablehnung. Die Begründung ist noch per Post unterwegs, aber wie uns die Damen telefonisch mitgeteilt hat, ist der Grund die zu geringe finanzielle Verwurzelung der Eltern in der Ukraine.
    Der Schwiegermutter ist Früh-Rentnerin wegen Herzerkrankung. Schwiegervater ist offiziel nicht beschäftigt, sondern Vormund für eigene Mutter. Laut ukrainischem Recht, darf er nicht arbeiten. in Wahrheit hat er natürlich ein kleines Gewerbe, leben muss man ja von etwas....
    Die Schwiegermutter muss jährilich wegen der Rente zu medizinische Untersuchung und der nächste Termin ist bereits im März. Dies wurde auf Nachfrage beim Termin bei der Botschaft mitgeteilt. Schwarzarbeiten mit ihrer Gesundheit kann sie sowieso nicht. Und Schwiegervater hat eine Verwanwortung in UA. Am Ende ist die alles ganz einfach, wir möchten, dass unsere sehr nahen Verwandten (immerhin Eltern meiner Frau!) uns einfach besuchen und wir mit denen schöne Zeit hier verbringen, nicht mehr und nicht weniger. Dies kann doch nicht ungesetzlich sein!!!!
    Als meine Oma noch lebte und auch Rentnerin war, hat sie mich und meine Mutter ja auch ohne Probleme mit Gastvisa besucht. Ist aber schon 8 Jahre her... Hat sich seit dem die Einstellung bei den deutschen Behörden so geändert?


    Wir wollen ein Widerspruch einlegen, eine Appellation. Die Schwiegereltern werden es auch tun. Was sollte man dort schreiben? Was sollte stehen und was in keinem Fall? Worauf sollen wir uns in unserem Schreiben konzentrieren und worauf die Schwiegereltern in ihrem?
    Und hat das eine Aussicht auf Erfolg?


    Wir sind für jede Meinung, Tipp und Ratschlag sehr dankbar.



    Grüße, Zoriana und Taras

  • In solch speziellen Fällen würde ich eine Parallelanfrage an unser Partnerforum http://www.info4alien.de richten.
    Da findest Du Spezialisten, die sich damit bestens auskennen.
    Wünschenswert wäre es, wenn Du hilfreiche Antworten dazu hier postest.

  • Danke für den Tipp, ich habe die Frage auch in dem Partner Forum gestellt.


    @den84
    Also die Bürgschaft hat eine Freundin der Familie hinterlegt. Somit ist defacto sie die einladende Person. Wir haben aber natürlich ein Einladungsbrief geschrieben, wo wir dargestellt haben, dass meine Frau ihre Eltern einlädt und nur wegen der Bürgschaft eine andere Person steht.
    Uns wurde aus dem Botschaft Umfeld in UA versichert, dass es gang und gebe ist, dass andere Personen die Bürgschaft hinterlegen. Auch hier in der Ausländer Behörde wurde uns mitgeteilt, dass es gängige PRaxis ist. Wenn man drei oder vier Familienhaushalt ist und zB nur einer erwerbstätig ist, dann ist es schwehr die Summe beim Enkommen vorzuweisen, welches für die Einladung benötugt wird. Daher bürgen oft andere Menschen.
    Bei uns ist es zB drei Personen Haushalt und wir wollen 2 Personen einladen. Da will die Ausländerbehörde, dass das Einkommen mindestens 2050,- Netto ist. Und da meine Frau deutsch gerade lernt, kann sie noch nicht arbeiten. Die Summe für mich alleine zu erreichen ist leider nicht möglich....


    Grüße, Taras

  • den84
    Also die Bürgschaft hat eine Freundin der Familie hinterlegt. Somit ist defacto sie die einladende Person. Wir haben aber natürlich ein Einladungsbrief geschrieben, wo wir dargestellt haben, dass meine Frau ihre Eltern einlädt und nur wegen der Bürgschaft eine andere Person steht.
    Uns wurde aus dem Botschaft Umfeld in UA versichert, dass es gang und gebe ist, dass andere Personen die Bürgschaft hinterlegen. Auch hier in der Ausländer Behörde wurde uns mitgeteilt, dass es gängige PRaxis ist. Wenn man drei oder vier Familienhaushalt ist und zB nur einer erwerbstätig ist, dann ist es schwehr die Summe beim Enkommen vorzuweisen, welches für die Einladung benötugt wird. Daher bürgen oft andere Menschen.
    Bei uns ist es zB drei Personen Haushalt und wir wollen 2 Personen einladen. Da will die Ausländerbehörde, dass das Einkommen mindestens 2050,- Netto ist. Und da meine Frau deutsch gerade lernt, kann sie noch nicht arbeiten. Die Summe für mich alleine zu erreichen ist leider nicht möglich....


    Ich finde das, persönliche Meinung, immer bedenklich, wenn Drittpersonen einladen. Da würde bei mir schon die Warnlampe angehen.
    Deine Erklärung ist natürlich simpel und nachvollziehbar.


    Aber sehe es mal so:
    Deine Freundin / Frau will Ihre Eltern einladen. Kann aber den LU der eigenen Familie nicht tragen. Dein Gehalt ist zu gering. Was würdest du, als Botschaftsmitarbeiter denken, wenn auf einmal eine dritte Person mit im Spiel ist?
    Denn es wundert mich wirklich, dass sie kein Visum bekommen haben. Erfahrungsgemäß werden Visa für die Eltern schneller und unkomplizierter erteilt. Selbst wenn das eigene Einkommen der Eltern bei 0€ Endes des Monats ist.


    Hast du schon einmal dadrüber nachgedacht eine Sperrsumme für die Eltern zu hinterlegen?
    Im Endeffekt gibt es ja drei Möglichkeiten:


    1. Sie machen sich eine ProCredit-Karte, blocken 45€ / Tag und weisen damit die Zahlungskraft selber nach (woher das Geld kommt, spielt keine Rolle)
    2. Du oder deine Frau geht zur ABH und lässt auf einem Sperrkonto 45€ / Tag sperren. Damit bekommt ihr die VE und das Geld wird nach 4-6 Wochen nach Rückkehr auf dein Konto ausgezahlt
    3. Kombination ProCredit + Bankauskünfte der letzten 3 Monate. Dabei ist es ansich nur wichtig, regelmäßige Geldeingänge nachzuweisen


    Um ehrlich zu sein, sehe ich wenig Chancen eine "schnelle" Entscheidung in diesem Fall zu bekommen. Eine Remonstration kann über ein Jahr dauern!


    Aber ich bin wirklich kein Experte im Bereich Visum. Ich kenne nur die Anforderungen, da die ABH manchmal etwas gesprächseelig ist ;)

  • 2. Du oder deine Frau geht zur ABH und lässt auf einem Sperrkonto 45€ / Tag sperren. Damit bekommt ihr die VE und das Geld wird nach 4-6 Wochen nach Rückkehr auf dein Konto ausgezahlt


    In unserer Ausländerbehörde geht das nicht. Da muss man einen festen Betrag pro Besuch einzahlen. Ich weiß nicht mehr, wieviel das war. 1000 oder 2000 pro Person. Hier muss man auch aufpassen: Wenn die Schwiegereltern ein mehrjähriges Multivisum beantragen/bekommen (was beim ersten Besuch unwahrscheinlich ist), muss das Geld für diesen gesamten Zeitraum auf dem Konto bleiben. So war die Auskunft, die mir vor einem Jahr erteilt wurde.

  • @den84


    Ich danke dir für deine Meinung, aber ich persönlich kann diese nicht nachvollziehen.
    Was kümmert einen Beamten wer eine Bürgschaft ablegt. Das ist Problem des Bürge. Er hinterlegt seine Daten bei den deutschen Behörden und mit eigenen Unterschrift übernimmt er die Haftung für den Fall, dass die eingeladenen für eigene Unterkunft, und Abreise nicht zahlen können. Der Staat geht da kein Risiko ein.


    Die Begründung, die die Schwiegereltern bisher telefonisch zusammengefasst gehört haben, war, dass die finanzielle Verwurzelung nicht groß erscheint. Im Klartext, die in der Botschaft glauben, dass die Eltern nicht zurück kehren werden. So denke ich mir das.
    Als ich meine Frau mit dem Kind zu mir vor unseren Hochzeit einladen wollte, damit sie sieht wie das hier so alles ist, wurde ihr Antrag auch abgelehnt mit der gleichen Begründung. Und da war ich persönlich der Einladende und der Bürge. Aber da konnte man die Argumentation noch verstehen. Eine junge geschiedene Frau mit Kind ohne finanzieler Bindung in UA, kann schon in Deutschland bleiben. Das kann ich noch nachvollziehen. Zumal ich kein verwandtschaftliches Verhältnis hatte und im Grunde war in Augen eines fremden alles viel "dubioser".
    Aber jetzt wollen Eltern ihre Tochter besuchen. Mutter ist krank, Vater hat noch eigene alte Mutter in UA.....


    Daher denke ich, dass das mit Sperrbetrag nicht die Lösung ist. Das garantiert ja nicht, dass Menschen zurück kommen...


    Uns wurde gesagt, dass wir die Botschaft überzeugen müssen, dass die Eltern wirklich nur die Tochter, Enkelin und Schwiegertochter besuchen wollen. Das hat uns natürlich nicht der Konsul persönlich gesagt und auch kein Mitarbeiter der Botschaft. Die Menschen die in der Umgebung arbeiten und täglich mit den Fällen beschäftigen, organisieren.


    Ich habe halt die Hoffnung, dass hier jemand schon Erfahrung damit hat...


    Grüße, Taras

  • Ich kenne es so: 45 Euro pro Tag ohne VE, Nachweis des Besuchers bei der Botschaft.
    Bei der ABH gibt es (regional unterschiedlich) die Möglichkeit, einen Betrag auf einem Sperrkonto zu hinterlegen. Einige ABHs ermöglichen dies nicht. Auskunft erteilt die zuständige ABH.


    Gruß
    Siggi

  • So wie das aussieht wurde das Visa wegen fehlender nachweisbarer Rückkehrbereitschaft abgelehnt.
    Die Aufenthaltskosten als solche wären ja durch die VE gedeckt gewesen.

  • Gebe alles an, warum die Eltern deiner Frau wieder in die Ukraine zurück müssen. Eigentum, Mutter des Schwiegervaters usw.


    Halte jedoch eine Remonstration für Energieverschwendung mit nur geringen Erfolgsaussichten.


    Noch eine dumme Frage: Warum ladet ihr nicht erst mal eine Person ein? Würde vermutlich die Argumentation erleichtern.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Was würdest du, als Botschaftsmitarbeiter denken, wenn auf einmal eine dritte Person mit im Spiel ist?


    *ich* würde mir dabei gar nichts denken
    (Arbeite aber auch nicht in einer Behörde)


    das wäre nicht unnormal, und selbst wenn: das ist vom Gesetzgeber vorgesehen, darf also für den Antragsteller nicht nachteilig ausgelegt werden.


    Das ist übrigens auch nicht der Grund, warum das Visum abgelehnt wurde


    Hast du schon einmal dadrüber nachgedacht eine Sperrsumme für die Eltern zu hinterlegen?


    Angeblich bieten diese Möglichkeit einige Konsulate auch für Besuchsreisen an.
    In *meinen* Augen ist das je nach Höhe des Sperrkontos aber eher ein Zeichen, dass man nicht zurückkehren will.
    Je niedriger das Sperrkonot desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass genau aus dem Grund keine VE abgegeben wurde.
    Reine Logik


    2. Du oder deine Frau geht zur ABH und lässt auf einem Sperrkonto 45€ / Tag sperren. Damit bekommt ihr die VE und das Geld wird nach 4-6 Wochen nach Rückkehr auf dein Konto ausgezahlt


    Kennst du wirlich einen reelen FAll, wo das so gemaht wurde?
    Für Besuchsvisa?
    In welcher Stadt?



    Ich kenne es so: 45 Euro pro Tag ohne VE, Nachweis des Besuchers bei der Botschaft.


    Ich kenne es so, dass diese Summe bei der Einreise ggü. der BPol als NAchweis der Finanzierung des Aufenthaltes genügt. Ink. Rückflugticket. Gilt für visafreie oder jemanden, der ein Visum hat aber keine VE vorzeigen kann.
    Das hat aber nichts mit der Vergabe des Visums zu tun.


    edit:
    da fällt mir folgendes ein:
    die Rückkehrbereitschaft ist *bereits* glaubhaft gemacht, aber eine positive VE kann nicht abgegeben werden, es ist nur noch die Frage der Finanzierung des Aufenthaltes offen. In *diesem* Fall kann das so funktioneren.



    Halte jedoch eine Remonstration für Energieverschwendung mit nur geringen Erfolgsaussichten.


    Ganz im Gegenteil.
    Eine Remostration kann der einfachste weg sein, doch noch zu einem Visum zu kommen.
    Voraussetzung ist, dass man im Remoschreiben *neue* Sachverhalte vorlegen und nachweisen kann, warum man doch mit dem Ablauf des Visum Schengen wieder verlässt und nach Hause reist.
    KAnn man das nicht, hilft gar nichts (legales) mehr.
    Ähh doch: diese Sachverhalte schaffen für den nächsten Visumantrag


    Noch eine dumme Frage: Warum ladet ihr nicht erst mal eine Person ein? Würde vermutlich die Argumentation erleichtern.


    Keine dumme Frage.
    Das ist die BINGO Frage.


    Reist einer alleine, ist der Zurückkgebliebene Ehegatte der Grund, zurückzukehren.


    Dass man natürlich zu zweit über WEihnachten und zum Geburtstag des Enkels reisen will, ist logisch, nur wie ...?

  • ist der Grund die zu geringe finanzielle Verwurzelung der Eltern in der Ukraine.


    Ich bin ehrlich verwundert darüber. Von vielen Deutschen hier (auch von uns) sind die Schwiegereltern Rentner. Da gibt es keine substantielle finanzielle Verwurzelung, sondern erbärmlich geringe Renten. Trotzdem wurde aus dieser Gruppe meines Wissens noch nie ein Visum abgelehnt.


    Gruß
    Siggi

  • Also die Einladende Person spielt bei Visaablehnungen eigendlich eher eine untergeordnete Rolle.
    In der Regel haben wir bei o.g. Konstellation den fehlenden Nachweis der Rückkehrwilligkeit aufgrund mangelnder Verwurzelung vorliegen.
    Remonstrationen haben wie von Erne beschrieben, im wesentlichen Sinn, wenn man neue Apsekte vorbringt, die diese Vermutung entkräften.
    Kann man das nicht, macht auch die Remonstration eher wenig Sinn.
    Ich halte das aus meinen Beobachtungen heraus im Gastreisebereich auch eher seltener für zielführend, weil die meisten Antragsteller eben keine neuen Aspekte vorbringen können. Denkbar ist das, wenn der Antrag nicht vollständig war, die Rentenbescheinigungen oder Immobiliennachweise nicht vorgelegt wurden, etc.
    Es gibt auch noch die Möglichkeit einer Verwaltungsklage in Berlin.
    Allerdings dauert das ziemlich lange, wenn man keine Eilbedürftigkeit geltend machen kann. Das ist bei Besuchsreisen in der Regel nicht darstellbar.
    Wenn doch, gibts die Möglichkeit des einstweiligen Anordnungsverfahrens, das geht dann schneller, in der Regel in ein paar Wochen.
    Das wird häufig bei Krankenbehandlungen angewandt.
    Grundsätzlich ist die Erfolgsquote bei Klagen höher als bei der Remonstration unter sonst gleichen Bedingungen. Das führt hier aber etwas weit.
    Wie gesagt, es hängt auch hier vom Fall ab und dauert eben ziemlich lange, was das Ganze für die meisten Leute unpraktikabel macht.


    Siggi: Bei Rentnern haben wir in der Regel ein festes Einkommen, Immobilien und familiäre Verwurzelung vorliegen.
    Der Reisezweck ist auch nachvollziehbar, wenn die Tochter in DE verheiratet ist. Also von daher ist das gar keine so aussichtslose Variante.
    Das Renten meist niedrig sind, ist eben Ortsüblich, sonst könnten ja gar keine Visa mehr erteilt werden.


    @ Erne: es gibt durchaus die Möglichkeit der Sicherheitsleistungen bei Ausländerbehörden, wenn das Einkommen für eine Verpflichtungserklärung nicht ausreicht. Das wird dann auf der Einladung vermerkt.

  • Naja, mal schaen. Wir haben Schreiben auf UA für Eltern verfasst und dann auch eigenes auf Deutsch. Die Eltern haben noch einige Dokumente beigelegt, die hoffentlich helfen werden. Haben dann per Einschreiben nach Kiev geschickt und wir unseren Brief gefaxt. Eine Fax-Nummer für Remonstartion steht auf der Botschaftsseite, aber die ist aus Berlin, nicht Kiew. Weiß jemand Bescheid warum?


    Grüße, Taras

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