Touristenvisum dann Asylantrag?

  • Ich will diesen Thread mal für eine weitere Frage hochholen:


    Meine Freundin hat über mehrere Ecken erfahren (es ist also ein Gerücht), daß ukrainische Bekannte in Österreich ein Gewerbe angemeldet haben. Dadurch sollen sie ein österreichisches Visum erhalten haben und arbeiten jetzt als "selbständige" Hilfsarbeiter.


    Meine Frage, geht das wirklich? Ich vermute nein, aber meine Holde will mir nicht glauben.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • wenn das stimmt sag bitte bescheid! ich persönlich halte das für ne ente.


    in Deutschland musste 250 000 investieren und mindestens 5 Arbeitsplätze schaffen...

    War is Over! if you want it...

  • Sowas funktioniert mit Sicherheit nicht.
    Man müsste zunächst ein tragfähiges Konzept und die gesicherte Finanzierung nachweisen. Der Hauptpunkt ist aber das die Wirtschaft durch diese Tätigkeit regional/überregional nachhaltig gestärkt werden muss. Das ist in der Regel, durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen gegeben. Damit ist auf keinen Fall ein Kleingewerbe gemeint.
    Davon abgesehen, braucht in Österreich niemand ukrainische Hilfskräfte.
    Dazu hat man als Arbeitgeber jede Menge Rennerei, während dort in Wien z.B. Massenhaft Leute aus dem EU-Ausland Arbeit suchen, die in der Regel mindestens genauso billig sind wie ukrainische Arbeitskräfte.

  • ein Gewerbe angemeldet haben. Dadurch sollen sie ein österreichisches Visum erhalten haben


    sowas funktioniert schon, jeodch nur *umgekhert*:
    erst muss man einen österreichischen AT haben, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, dann kann man sich auch selbständig machen

  • Dort in der Frage steht Hilfsarbeiter, keine Schlüsselkräfte.


    @erne die Firma kann er auch gründen ohne das er in Österreich anwesend ist.
    Das ist ihm völlig unbenommen. Es wird sogar oft so Praktiziert das z.B. eine GmbH gegründet oder gekauft wird, dann weitere Vorraussetzungen für die Erteilung eines Auffenth. Titels geschaffen werden und erst danach der Auffenthaltstitel beantragt wird.


    In obrigem Fall würde es mich aber wirklich erstaunen, wenn das zum Auffenthaltstitel führt.

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