Ab 2016 ohne Visum in die EU

  • Also ich würde mich da nicht verrückt machen.
    Auch mit Visum kann man ebenso zurückgewiesen werden.
    Dass dieses Risiko nun mit Wegfall der Visapflicht grösser sein soll sehe ich nicht wirklich...


    Nur nehme ich jetzt einfach mal an, dass bisher noch nie ein polnischer oder slowakischer Grenzsoldat eine Ukrainerin mit einem FZF-Visum für die brd zurückgewiesen hat, es sei denn, das Fahrzeug war augenscheinlich nicht verkehrssicher, weil ansonsten dürfte es dafür ja keine Handhabe geben, und die Vorlage von 1.000.000€ Bargeld für 40 Jahre brd-Aufenthalt ist dann ja auch nicht zu fordern.

  • Also Du schmeisst hier ein bischen viel durcheinander.
    Ich dachte es ging urschrünglich mal um einen Besuchsauffenthalt


    Genau, für 90 'Tage. Aber die Alternative wäre eben darauf zu verzichten und auf die Erteilung eines FZF-Visum von der brd-Botschaft irgendwann in diesem Leben zu warten. Falls dieses Visum irgendwann Mal erteilt werden würde, worauf ich aber im Moment gar nicht zu hoffen wage, würde ich keinen Moment zögern damit an die slowakische Grenze zu fahren, weil ich das Risiko einer Zurückweisung auf fast 0 einschätzen würde.


    Bis zu diesem Zeitpunkt müsste ich dann eben weiter hin- und herfahren, wobei mir mein Arzt eigentlich Autofahrten über 30 min. Dauer strikt verboten hat angesichts eines durch Vorfall der 3. Bandscheibe auf unter 6mm komprimierten Rückenmarks, mit Lähmungserscheinungen in beiden Oberschenkeln...außerdem müsste ich dann ein Visum für die Ukraine beantragen, weil meine visafreien 90 Tage für die UA sind fast aufgebraucht während meine Frau ja zumindest theoretisch noch die vollen 90 Tage hätte.


  • jimmy hat hier auch nur das verlinkt was eh schon allen bekannt war und die junge ukrinform-Tante im Prinzip auch schon geschrieben hatte. Da ist z.B. auch wieder von Kreditkarten die Rede, und dass die Grenzsoldaten bei der emittierenden Bank anrufen könnten um das Limit zu erfragen. Interessant wäre dabei ob da auch meine Kreditkarte zählt, die ja sicher bis 10.000€ belastbar sein dürfte, oder nur die Kreditkarte meiner Frau, die wohl eher nicht so belastbar sein dürfte...

  • Genau so sieht es aus und das eu-Recht gibt eben jedem Grenzsoldaten an der eu-Grenze zur Ukraine den Ermessenspielraum zu entscheiden welchen Ukrainer er für bis zu 90 Tage reinlässt und wen nicht


    Die Freizügigkeit ist ein absolutes Recht. Da gibt es kein Ermessen.
    In der Konstellation brauchst du das Aufenthaltsrecht aus der Visabefreiung nur in Deutschland. In Deutschland gilt die Freizügigkeit bedingt durch deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht.
    Wobei die Visabefreiung in Deutschland nur für 90 Tage gut ist.

  • Auf dem Autobusbahnhof Nr. 1 in Khmelnitsky sah ich heute den folgenden Aufsteller


    da geht es um Arbeits*visa*, das hat nicht das geringste mit dem Thema hier "visafreie Einreise" zu tun.
    Das (Arbeitsvisum) gab es vorher und muss es jetzt (mit Visafreiheit) weiterhin geben



    Das ist jetzt aber ziemlicher Quatsch (Halbwissen wäre vielleicht maßlos übertrieben). Das Aufenthaltsrecht in der eu gilt nicht solange sie kein FZF-Visum für die brd hat.


    Der Quatsch und Halbwissen hier kommen von Dir.
    Das Aufenthaltsrecht in der EU gilt absolut unabhängig von einem FZF Visum für BRD.
    Aber Merke: EU ist nicht gleich BRD, in diesem Falle ist es sogar die EU exklusive BRD


    mgb neigt allerdings dazu, alles mit dem EU-Recht lösen zu wollen, auch dann, wenn es so nicht vorgesehen ist und zu Problemen fürhen kann


    Da die Ehe in der Ukraine geschlossen wurde gilt sie in der eu erst, wenn sie durch die brd-Botschaft in Kiew durch ein FZF-Visum bestätigt wurde.


    Das ist Blödsinn, die Ehe gilt in der EU ab der Eheschliessung. Gleicher Moment, wen die beiden unterschreiben und die Eheurkunde erhalten haben.



    Die werden es bestimmt nicht zulassen, dass das durch eine eu-Richtlinie ausgehebelt wird.


    Oh ... die würden es zulassen müssen, wenn es greifen würde.
    Hier hast du aber Recht: das, was du erwartest und was mgb augenscheinlich propagiert (Einreise in die BRD) geht nicht in deinem Fall nicht über die EU-Richtlinie


    Ansonsten hätte ja jeder brd-Insasse auch schon vor der Visafreiheit seine ukrainische Ehefrau über ein dritt-eu-Land mit in die brd holen können


    hier hast du Recht, ging nicht und wird nicht gehen.
    Aber die Einreise und Aufenthalt in Rest EU exclusive BRD ging auch ohne Reiesefreiheit in Begleitung eines deutschen 'Ehemannes.


    Das hat aber bisher noch nie jemand gemacht also ist davon auszugehen, dass diese eu-Richtline hier keine Anwendung findet, und damit kein Einlass in die Slowakei garantiert werden kann.


    Für den Einlass in die Slowakei in Deiner Begleitung gilt die EU-Richtlinie


    Genau so ist es, - die €U-Freizügigkeit kommt in deinem Fall - Einreise nach DE zur Wohnsitznahme nach Heirat (?!) über die Slowakei- nicht in Betracht, da du nunmal keinen Auslandswohnsitz/Meldeadresse in der Slowakei (oder anderswo ausserhalb von DE) hast, leider


    ja, aber hier wichtig das von mir hervorgehobene oben


  • Für den Einlass in die Slowakei in Deiner Begleitung gilt die EU-Richtlinie


    Und wenn die Slowaken den durchaus berechtigten Verdacht hätten, dass wir über die Slowakei und Ösireich in die brd weiterfahren wollen, würden sie uns dann immer noch reinlassen (also schon nach Inkrafttreten der Visafreiheit am 11.6.17, mich mit ein paar 100€ in bar und Kreditlimit auf der mastercard von 7500€ + meine Frau, völlig mittellos)?

  • Du hast als EU Bürger das Recht auf die Freizügigkeit und deine Familienangehörigen das Recht auf die abgeleitete Freizügigkeit. Was in Deutschland gespielt wird geht die anderen Mitgliedsstaaten nichts an.

  • OK, ich werde falls wir fahren vorsichtshalber mal ne slowakische Übersetzung für die Eheurkunde machen lassen, wird vielleicht nicht viel mehr kosten als die Übersetzung meines Passes ins Ukrainische incl. not. Beglaubigung, das waren gerade Mal 100 UAH. Aber ein mulmiges Gefühl wird sicher bleiben bei der stunden- oder vielleicht tagelangen Warterei vor der Grenze. Die slowakische Geburtsurkunde meiner Frau würde wir dann auf jeden Fall auch noch mit einpacken, in der Hoffnung dass die sie dann etwas besser behandeln.

  • in der aktuellen UA-Analyse (pdf) sind recht interessante statistische Erhebungen und Grafiken zur Visafreiheit und Visavergabe in der Historie
    - ab Seite 21 -23
    Ukraine-Analysen
    Haltung der Ukrainer zur Visafreiheit mit der EU
    Grafik 1: Wie wichtig ist für Sie Visafreiheit für Reisen in die EU?
    sehr wichtig 16,3 / eher wichtig 28 / eher unwichtig 21,3 / unwichtig 28,2 / schwer zu sagen 6,3


    Grafik 2: Sind Sie in den letzten fünf Jahren in europäische Länder gereist? (%, nur Nein-Antworten)
    Sumy (zum Bsp.) - 94 % nein

    ...
    Die Relevanz der Visafreiheit scheint nicht ganz so groß zu sein wie hier teilweise vermutet wird
    (der Hälfte ist dies nicht wichtig,...ich kann mir denken warum)
    Für DE in 2016 -nur- knapp 99 Tsd. erteilte Visa.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Liebe Forenmitglieder,


    im zuge der Visafreiheit möchte meine ukrainische Freundin mich ab Juli regelmäßig besuchen. Ich lebe in Ungarn, also in einem Schengenland.
    Im laufe des Jahres wollen wir auch in der Ukraine heiraten.


    Hat jemand Informationen in welcher Form ein finanzieller Nachweis der Reisekosten an der Grenze erbracht werden muß?
    Natürlich schreibe ich ihr eine formelle Einladung zur Vorlage beim Grenzübertritt. Daraus wird hervor gehen, dass ich für alle Reisekosten hafte. Aber genügt das?
    Außerdem führt sie eine ukrainische Kreditkarte mit und etwa 300 Euro in bar.


    Vorsichtshalber werden wir die erste visafreie Einreise gemeinsam per Auto unternehmen. Zur Sicherheit halte ich da mal ein paar Tausend Euro bereit. Ich möchte aber ausloten was wirklich an der Grenze verlangt wird. Denn die weiteren Einreisen wird sie per Flugzeug alleine machen.


    Meinen Fall wird es künftig sicher öfters geben. Ich bin für jede Info dankbar.


    Eric

  • Mein Frau hat mir heute gesagt dass das ukroradio die Höhe der geforderten Finanzmittel für die einzelnen Länder aufgezählt hat. Danach war Ungarn das "billigste" Land mit umgerechnet 90UAH und Spanien das teuerste mit 2000UAH, jeweils pro Tag.

  • Hallo Erik,


    ....und was machst Du beim zweiten Male?
    Zitat: "Zur Sicherheit halte ich da mal ein paar Tausend Euro bereit".
    Willst Du Deine ukrainische Freundin kaufen ?
    Beim Zoll oder bei der Schwiegermutter. :thumbup:


    Sie kann den Grund ihrer Reise doch darlegen und ganz mittellos ist sie auch nicht.
    Zu diesem Thema findest Du aus den letzten Tagen einige Informationen im Forum.
    Viel Glück.

  • Würde auch nicht so gerne mit ein paar tausend € über die schlaglöcherigen Straßen Transkarpathiens, auf denen es auch nicht an Banditen mangelt, in Richtung Beregsurany/Beregove rumpeln...

  • Das Bargeld sollte nur zur letzten Sicherheit sein falls die Herren Grenzer sich willkürlich geben.
    Aber schon mal vielen Dank Euch beiden.
    Aber die Radiomeldung ist ja interessant, 90UAH pro Tag?! Das wäre ja ein Sonderangebot, selbst für ungarische Verhältnisse.

  • Mit umgerechnet 3.50 Euro am Tag würde ich dort lieber nicht auftauchen....:)))
    Selbst ein Toilettenbesuch kostet schon 50.- Cent....:)))
    Ne Bockwurst wohl auch 2.- Euro.
    Den Sohn einer Bekannten haben Sie vor Jahren schon mal in Polen aus dem Bus geholt und zurück geschickt, weil er mit 10.- Euro durch Polen nach Deutschland reisen wollte.
    Mit einer Versicherung und einem plausiblen Reisebetrag sollten 95% der Reisenden keine Probleme haben.

  • Genau das ist ja mein Problem. Einer meint 90 UAH der andere 45 Euro pro Tag.
    Und dann für welchen Zeitraum/Tag? 90 Tage darf man bleiben, braucht man den Betrag x 90, also für die maximale Zeit? Oder wenn man einen Monat bleiben will x 30? Genügt eine Kreditkarte? Oder braucht man auch einen Kontoauszug mit Guthaben?

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