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  • schon gut schon gut


    jetzt sollten alle Familienenagehörige von EU-Bürgern mal an die Grenze nach Polen fahren und dort ein Visum für Familienangehörige eines EU-Bürgers ohne VE und Rückkehrbereitschaft beantragen und dann können sie glücklich und zufrieden leben



    (und ja, wenn man als Nicht Pole in Polen lebt wird das sogar funktionieren .... aber nicht, wenn man als Deutscher nach D will)

  • Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers gesehen.


    hmm, ich könnte mal hämisch fragen, was das für ein Visum sein soll .... du schreibst selbst, es gibt nur Visa Typ A (Transit), C (Schengen) und D (nationales) und sonst nichts.



    Wie sieht es dann bei Rückreise nach UA aus? Warum bekommt man nach 2 Monaten keinen Ärger an der Grenze? Der Grenzer sieht doch nur das merkwürdige eintägige Visum, was man brutal überzogen hat.


    wenn die Grenzer die Freizügigkeitsrichtlinie kennen, um ein solches Visum auszustellen sollten sie auch wissen, dass Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen im Fall von Freizügigkeit kein Visum oder AE brauchen, sobald sie im Land sind.
    Wenn man sie bei der Einreise überzeugen konnte, ein solches Visum auszustellen kann man sie auch bei der Ausreise überzeugen, dass man, sobald man im Land ist, kein Visum mehr braucht und damit auch ohne Visum ausreisen kann.



    An der Grenze bekommt man in der Regel aber nur ein 15 Tage Visa


    hoppala, das Freizügigkeitsrecht sieht aber keine Beschränkung auf 15 Tage vor. Es ist für 3 Monate voraussetzungsfrei und danach nach Erfüllung von micklirgen Freizügigkeitstatbeständen, die als gegeben anzunehmen sind, wenn die Behörden nicht explizit diese aberkennen.
    Wie vereinbart sich dann dieses 15 Tage Visum mit der Richtlinie?

  • Ok.


    An der Grenze bekommt sie kein Visum. Ausnahmevisas sind ganz enge Grenzen gesetzt und bei UA gilt auch noch das Konsultationsverfahren.


    Der Pole wird auch kein Visum ausstellen, für eine UA, verheiratet mit einem Deutschen, welche in Deutschland wohnt. Warum sollte er? Er verweist auf die D-Botschaft!


    Sie hat ein Anrecht darauf, aber es steht nicht geschrieben, dass alle PL für angeheiratet UA Visas ausstellen muß.


    PS: Ich habe schon sowohl Ausnahmevisas als auch Visa für Familienangehörige gesehen. ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Bei ec.europa.eu leider nur in Englisch erhältlich.


    c_2010_1620_en.pdf


    Visahandbuch Teil III Punkt 4 FAMILY MEMBERS OF EU CITIZENS APPLYING FOR A VISA AT THE EXTERNAL BORDERS


    Btw. wenn eine Grenzer keine Ahnung hat, dann hält er sich an Teil IV Punkt 1.3


    PS: Was soll eine Ukrainerin, die in Deutschland wohnt, also eine Aufenthaltserlaubnis hat, mit einem Visa.


  • hmm, ich könnte mal hämisch fragen, was das für ein Visum sein soll .... du schreibst selbst, es gibt nur Visa Typ A (Transit), C (Schengen) und D (nationales) und sonst nichts.


    Und ich könnte hämisch fragen was der Unterschied zwischen Touristik und Besuchervisa ist. Ausgestellt wird immer eine Visa Typ-C.
    Du willst laufend bestreiten das ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers als Visa Typ-C ausgestellt wird.


    Zitat


    wenn die Grenzer die Freizügigkeitsrichtlinie kennen, um ein solches Visum auszustellen sollten sie auch wissen, dass Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen im Fall von Freizügigkeit kein Visum oder AE brauchen, sobald sie im Land sind.
    Wenn man sie bei der Einreise überzeugen konnte, ein solches Visum auszustellen kann man sie auch bei der Ausreise überzeugen, dass man, sobald man im Land ist, kein Visum mehr braucht und damit auch ohne Visum ausreisen kann.


    Wer behauptet das die meisten Grenzer Ahnung von EU-Recht haben?

  • Wer behauptet das die meisten Grenzer Ahnung von EU-Recht haben?


    Das heißt für mich, dass du dich im Gegensatz zu anderen lieber auf das infinitesimal kleine Wissen der Grenzer verlässt... so Dinge/ Empfehlungen können hier im Forum echt böse enden. Letztens gab es noch einen Fall wo der Partner einfach zurück musste. Glaub mir - man sollte immer daran interessiert sein, dass alles gut geht - nie schrecklich ausgeht!


    Wir werden es nun folgendermaßen machen.
    - Nächste Woche Einwohnermeldeamt und meinen Status ändern.
    - Bei der AB nachfragen ob ich vorbereitend irgendwelche Dokumente beibringen kann.
    - - - Fragen, ob eine Vorabzustimmung auf Grund der Terminlage in Kiew möglich ist (wir warten seit 3 Monaten)
    - Zu ihr fliegen ... versuchen einen früheren Termin bei der dt. Botschaft zu bekommen als 07.10. ...
    - Am 3.10 wieder zurück und direkt das Visum in Bonn beantragen
    - Hier zur AB (ich hoffe dann ist alles fertig) und dort vorsprechen
    - Sobald Visa da ist und die AB grünes Licht gibt zu ihr fliegen
    - Tasche packen/ noch eben ihre Geburtsurkunde apostillieren und übersetzen lassen
    - Mit ihr zusammen dann endlich unseren jahrelangen Traum erfüllen!

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • streiche welche-setze welcher ;)


    Sie bekommt kein Visum an der Grenze von Polen, nur weil sie mit einem D verheiratet ist. Dazu gehört mehr, auch wenn du es nicht glaubst.



    Vorlaeufige_Anwendungshinweise_AufenthG_FreizuegG.pdf?__blob=publicationFile



    Ein Ausnahmevisum darf grundsätzlich nur erteilt werden, sofern der Ausländer
    ...
    - das Vorliegen eines unvorhersehbaren zwingenden Einreisegrundes, der es ihm un-
    möglich gemacht hat, ein Visum im Voraus bei einer diplomatischen oder konsulari-
    schen Vertretung zu beantragen,
    ...



    Habe es leider nur für D gefunden, wird aber in Polen ähnlich sein. ;)


    PS: Ich kenne Grenzer, zwar nur D, hoffe, das stört nicht? ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • PS: Ich kenne Grenzer, zwar nur D, hoffe, das stört nicht?


    Hey ich melde mich mal bei dir! :D
    Das wird bestimmt noch mal nützlich...
    Die Grenzkontrollen wollen ja lt. einer repräsentativen Befragung des INSA-Meinungstrends 58 Prozent der Deutschen für Deutschland zurück. Wahrscheinlich wegen den 800k Asylanträgen bis Jahresende :D

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Das heißt für mich, dass du dich im Gegensatz zu anderen lieber auf das infinitesimal kleine Wissen der Grenzer verlässt... so Dinge/ Empfehlungen können hier im Forum echt böse enden. Letztens gab es noch einen Fall wo der Partner einfach zurück musste. Glaub mir - man sollte immer daran interessiert sein, dass alles gut geht - nie schrecklich ausgeht!


    Ich empfehle auch keine Visabeantragung an der Grenze. Da musst du erne fragen warum er das immer macht.


    @'Rosi
    Vielleicht solltest du deine bekannten Grenzer mal fragen was mit dem Visahandbuch der EU Kommission los ist. Gilt das nicht mehr.

  • Du willst laufend bestreiten das ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers als Visa Typ-C ausgestellt wird.


    aber nein, ganz und gar nicht.
    das ist gang und gäbe
    MIT entsprechenden Hürden dann wie z.B. Rückkehrbereitschaft und VE


    Allerdings sollte man beachten, dass du das Thema hier auf ein Visum an der Grenze nach Freizügigkteitsrichtlinie gebracht hats.


    Ich empfehle auch keine Visabeantragung an der Grenze. Da musst du erne fragen warum er das immer macht.


    ICh glaube ich bin im falschen Film
    Ich empfehle keine Visabeantragung an der Grenze ... das Thema hast DU aufgebracht
    (Allerding ist dies für ein *Einreisevisum* möglich für abgeleitet Freizügigkeitberechtigte)


    Ein Ausnahmevisum darf grundsätzlich nur erteilt werden, sofern der Ausländer


    Ähem, Ihr bringt was durcheinander
    a) Rosi spricht von Ausnahmevisa an der Grenze für Drittstaatsangehörige ohne Bezug zum Freizügigkeitsrecht
    b) mgb schwadroniert von Visas an der Grenze für Familienangehöige von EU-lern im Rahmen des Freizügigkeitsrechts um mit diesem Visum durch Schngen zu reisen.


    Die 15 Tage von denen mgb oben geschrieben hat, sind für a) vorgesehen, obwohl er b) im Sinn hatte
    b) sieht nur ein *entry Visa* = Einreisevisum vor, welches eben halt ein Gültigkeit von einem Tag haben sollte (eben *nur* um die Grenze zu passieren, denn nach Einreise gilt Freizügigkeit und Visum oder AE obsolet)

  • @Rosi


    wenn ich hier in der Diskussion richtig aufgepasst habe, ist es extrem unwahrscheinlich das Polen ein Visum fuer dt. Familenangehoerige vergibt (fuer Familie UA-PL muss es ja dann gehen)..., soweit klar und schluessig, - wie ist es aber wenn man mit mit der Frage direkt vor dem dt. Grenzer steht ?
    Bei einem Nonstop Flug UA-DE sollte es doch rechtlich/technisch dann gehen, ...das man vorab auch noch die Airline davon ueberzeugen ein ukr. Familienmitglied ohne Visum nach DE mitzunehemen, kommt ja auch noch dazu - waere aber mal spannend wenn das jemand versucht

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Also, die Frau ist freizügigkeitsberechtigt. Braucht aber weiterhin ein Visum. Sie muss nachweisen, dass es dringend war (humanitäre Gründe). Die Grenzbehörden können nur Ausnahmevisas erteilen und nichts anderes.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • oh je, also nochmal


    ist es extrem unwahrscheinlich das Polen ein Visum fuer dt. Familenangehoerige vergibt


    im Rahmen der Freizügigkeitrichtlinie *müssten* sie es. Mit entsprechenden Nachweisen, Gesetzen unter dem Arm und Nachhaltigem Bestehen beleibt ihnen nichts anders übrig ..... aber eben wenn die Freizügigkeit greift.
    In einem Fall wie hier aber: müsste nach den Buchstaben der Richtlinie gehen, klappt aber praktisch kaum, da der der deutsche Ehegatte seinen Wohnsitz in D hat und nicht in einem anderen staat der EU (und in die EU enreisen will ... das stinkt nach Umgehungsversuch ein vorgesehenes Visum zu erlangen)
    Das sollte ohne Probleme gehen, wenn der Deutsche einen Wohnsitz in PL hätte und keinen in D.


    edit: ich sehe gerade, dass Rosis Frage nicht zwingedn an das Visum an der Grenze bezogen war.
    Meine Anwort bezog sich auf ein Visum an der Grenze.
    Grundsätzlich: natürlich kann eine polnische AV auch Visa an Familienangehörig deutscher Vergeben, aber nur als Schengenvisum und nur dann, wenn das Haupteiseziel Polen ist und Rückreisebereitschaft etc...
    Es ginge auch als FZF Visum, wenn der Deutsche in Polen leben würde, aber wozu der Unfug, wenn die Freizügigkeit das einfacher erlaubt.
    Ein FZF Visum, wenn der Deutsche nicht in PL lebt, darf es nicht geben.





    (fuer Familie UA-PL muss es ja dann gehen


    eben nein, denn in dem Fall greift die Freizügigkeit nicht.
    (Ausnahme: das von Rosi erwähnte Ausnahemvisum .... ich weiss zwar, wann es greift, kenne aber keinen Fall, in dem es vorgegkommen ist, auch nicht vom Hören)



    wie ist es aber wenn man mit mit der Frage direkt vor dem dt. Grenzer steht ?


    als Ehegatte eines Deutschen oder nicht Deutschen?
    Als Ehegatte eines Deutshen greift das Freizügigkteitsgesetz an der deutschen Grenze zur Einreise nicht.
    Als Ehegatte eines Nichtdeutschen würde es greifen, aber man kommt nicht nach D ohne vorher Schengen zu passieren :) Geht also auch nicht


    Bei einem Nonstop Flug UA-DE sollte es doch rechtlich/technisch dann gehen, ...das man vorab auch noch die Airline davon ueberzeugen ein ukr. Familienmitglied ohne Visum nach DE mitzunehemen, kommt ja auch noch dazu - waere aber mal spannend wenn das jemand versucht


    Da ist aber das Problem: ohne Visum kommt man nicht ins Flugzeug..
    DAs ist übrigens ein reales PRoblem, aber nicht in Zusammenhang mit D sondern mit UK, da UK nicht Schengen ist und daher Schengen AT da nicht gelten. Würde Wenzel irgendwann mal mit seiner ukrainischen Frau nach London wollen, dann kämen das zum Tragen.
    Nach UK kommt man nicht so leicht mit dem Auto, da muss man in der Regel fliegen. Eine ukrainische Frau (oder Mann) hat in Begleitung eines detuschen Ehegatten den Anspruch auf ein einfaches Einreisevisum ins Vereingigte Königreich, wenn man an der Grenze auftaucht. Aber ohne Visum ins Flugzeug zu kommen ist eine nicht zu unterschätzende Hürde :)
    gut, man kann mit dem Tunnel oder Fähre hin, wers mag.


    Also, die Frau ist freizügigkeitsberechtigt. Braucht aber weiterhin ein Visum. Sie muss nachweisen, dass es dringend war (humanitäre Gründe)


    nein, wenn freizügigkteistberechtigt dann braucht man keine dringenden Gründe für ein einfaches Einreisevisum.
    Nur ohne Freizügigkeit müsste man diese Ausnahmegründe für Ausnahmevisum geltend machen.


    Die Grenzbehörden können nur Ausnahmevisas erteilen und nichts anderes.


    und einfache Einreisevisas im Rahmen der Freizügigkeitsrichtlinie



    Ausnahemvisum: geregelt im Visumhandbuch
    einfaches Einreisevisum: geregelt in der Freizügigkeitsrichtlinie (und dieses hat sogar Vorrang vor nationalen Gesetzen!)

  • wenn ich hier in der Diskussion richtig aufgepasst habe, ist es extrem unwahrscheinlich das Polen ein Visum fuer dt. Familenangehoerige vergibt (fuer Familie UA-PL muss es ja dann gehen)..., soweit klar und schluessig, - wie ist es aber wenn man mit mit der Frage direkt vor dem dt. Grenzer steht ?


    Ich versuche es noch klarer: Wenn Du als EU Bürger Deinen Wohnsitz in ein EU Ausland verlegst, dann darf Deine Frau mitkommen, ihre Kinder unter 21 und sogar ihre Eltern. Es gibt nur zwei Voraussetzungen für die Völkerwanderung aus dem Nicht EU Land:
    - Der Lebensunterhalt aller Beteiligten muss sichergestellt sein.
    - Jeder muss eine umfassende KV haben.
    Erwerbstätige und Rentner mit Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern


    Nebenbei: Solltest Du, nachdem Du diese Freizügigkeit einige Zeit ausgeübt hast, nach DE zurückkehren, dürfen auch alle mitkommen. Das ist meines Wissens die einfachste Art, die Schwiegereltern nach DE zu bekommen.


    Es geht jetzt in der Diskussion darum, in wie weit man diese Regelung für Kurzeitaufenthalte ad absurdum führen und dann noch als gewönliches Schengenvisum zweitverwerten kann.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Wir überlegen gerade perspektivisch, aber ernsthaft in die Richtung "Raus in die EU"

  • Wer es nicht glauben will, soll eine Anfrage bei Solvit starten.


    SOLVIT – Lösung von Problemen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten, leben oder geschäftlich tätig sind - Europäische Kommission


    Solvit unterscheidet zwischen Beratung und Hilfestellung bei konkreten Problemen.


    Fragt nach ob eine Ehefrau als ukrainische Staatsbürgerin ein Anrecht auf ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers hat.
    Einreiseland soll Polen sein.
    Der EU-Bürger ist Deutscher.
    Es kann auch noch nachgefragt werden wo so ein Visa beantragt werden soll, welche Voraussetzungne erfüllt werden müssen und die maximale Aufenthaltszeit.

  • Fragt nach ob eine Ehefrau als ukrainische Staatsbürgerin ein Anrecht auf ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers hat.


    Sicher hat sie das. War doch unstrittig.


    Strittig ist IMHO nur die Zweitverwertung dieses Visums als Schengenvisum im Heimatland des EU Bürgers.


    Gruß
    Siggi

  • Wenn ich mir die Postings von erne ansehe, dann hat der bestritten, das es überhaupt ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers gibt.


  • Strittig ist IMHO nur die Zweitverwertung dieses Visums als Schengenvisum im Heimatland des EU Bürgers.


    Gruß
    Siggi


    Du kannst dir ja mal überlegen wie man die Gültigkeit dieses Schengenvisas in Deutschland angreifen kann, wenn über das Ausstellerland eingereist wurde.
    Mir fällt da nichts ein.

  • Ich weiß auch nicht, wie man das Visum beim Grenzübertritt nach DE angreifen kann. Vielleicht wie üblich, wenn man 1 Tag nach Einreise sich schon aus PL verabschiedet?


    Ich bin ein böser Bube. Ich würde das einfach trotzdem machen, weil ich für mich denken würde: Chancen und Risiken stehen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander. Mit zivilen Ungehorsam hab ich nicht so Probleme, aber im schlimmsten Fall halte ich auch meinen Kopf dafür hin.


    Ich würde aber im Forum nicht behaupten, dass sei alles 100% risikofrei. Ich bin kein Jurist mit solchem Spezialgebiet. Vom Gefühl her hätte ich "Magenschmerzen". Aber letztlich ist es bei mir alles dumme Rumrederei. In einem Satz: Ich weiß es nicht!


    Gruß
    Siggi

  • Wenn ich mir die Postings von erne ansehe, dann hat der bestritten, das es überhaupt ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers gibt.


    nein, das habe ich nie
    (selektive Wahrnehmung deinerseits?)


    ich bestreite dass man alleine aufgrund des Freizügigkeitsrechts ein Recht (Anspruch) hat auf ein über ein Einreisevisum hinaus gehendes Schengenvisum ohne die Voraussetzungen auf ein Schngenvisum nachzuweisen. Den das ist es, was du propagierst.
    Klar kann die eine oder andere Behörde Fehler machen und ein solches Visum ausstellen, aber mit den Fehlern anderer zu planen ist etwas abwegig.


    Du kannst dir ja mal überlegen wie man die Gültigkeit dieses Schengenvisas in Deutschland angreifen kann,


    theoretisch dadurch, dass bei der Antragsabgabe falsche Angaben gemacht wurden. Schwer nachzuweisen und die Mühe macht sich keiner, aber wenn man das nachweist, ist die Verwendung des Visums strafbar, also schon die Einreise nach Polen.

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