Zeitweise in die Ukraine ziehen

  • Liebe Forummitglieder, nun konkretisieren sich meine Auswanderungspläne, bzw. doch lieber in Deutschland zu bleiben.


    Werde also Aufhebungsvertrag annehmen und dann ab 1.2.17 arbeitslos sein und wohl auch nichts neues finden...


    Bin dann 60,5 Jahre alt, 30% behindert....


    Bei der Abfindung schlägt dann das Finanzamt zu....gnadenlos!


    Könnte ich diese hohen Steuern auf legalem Weg vermeiden, in dem ich mehr als die Hälfte eines Jahres in die Ukraine ziehe.


    Nach meinem Aufenthalt in Kharkow habe ich Pläne zum langfristigen auswandern gecancelt. Ich werde meinen Hauptwohnsitz schon mal von Westdeutschland nach Ostdeutschland verlegen. Bei der Flüchtlingspolitik unserer Regierung ist das schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Wohne ja bei Frankfurt in einem Brennpunktbereich und da war schon vor der Flüchtlingsinvasion alles im Argen.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand zu dem Steueraspekt etwas sagen könnte.


    Vielen Dank!


    Tommi


    PS. War am Wochenende in Georgien. Interessante Altstadt, guter Wein, gutes Essen...aber leben möchte ich da nicht. Kam mir vor wie in einem zentralen Erstaufnahmelager in Passau.... Ist nicht mein Volk!


  • Könnte ich diese hohen Steuern auf legalem Weg vermeiden, in dem ich mehr als die Hälfte eines Jahres in die Ukraine ziehe.


    Ich bin mir ziemlich sicher das sich die Steuer so nicht vermeiden lassen.
    Das Einkommen, auch eine Abfindung ist Einkommen, wurde in Deutschland erwirtschaftet und ist daher auch hier zu versteuern.


    Mein Vater war fast bis zu seinem Tode hier in Deutschland steuerpflichtig, obwohl er hier alles verkauft hatte und sich fast das ganze Jahr im Ausland aufhielt.
    Er hatte hier aber noch einige Einkünfte aus Patenten.
    Erst als er diese an uns Kinder überschrieben hatte war Ruhe.


    NORAD


  • Werde also Aufhebungsvertrag annehmen und dann ab 1.2.17 arbeitslos sein und wohl auch nichts neues finden...
    Könnte ich diese hohen Steuern auf legalem Weg vermeiden, in dem ich mehr als die Hälfte eines Jahres in die Ukraine ziehe.


    Vielleicht wäre eine über mehrere Jahre gestreckte Abfindungszahlung möglich. Um die Progression zu vermeiden.
    Oder (teilweise) Einzahlung in eine Lebens-/Rentenversicherung.
    Denn es könnte das Thema der Arbeitslosigkeit auf Dich zukommen. Erst ALG-I, und dann ALG-II bis zur vorgezogenen Rente.
    Bei ALG-II hast Du aber nur so ca. 10.000E Vermögensfreigrenze. D.h. Du mußt Rücklagen zunächst verbrauchen, es sei denn, sie befinden sich in echter Altersvorsorge.
    Je nach Höhe der Abfindung kann man allerdings auch als Steuerflüchtling gut in UA oder Thaland leben :)

  • Also als Steuerflüchtling sehe ich mich nicht, wenn ich nach legalen Möglichkeiten frage, Steuern zu sparen.


    Ich will ja keinesfalls etwas verbotenes machen.


    Ja, es gibt diese Fünftelregelung, da wird die Abfindung steuerlich auf 5 Jahre verteilt. Mein Steuerberater wird mir helfen können...


    Mein Plan für meine Zukunft ist in Deutschland meinen Hauptwohnsitz zu haben und dann längere Zeiten in der Ukraine zu leben. So ganz meine Zelte hier abbrechen möchte ich doch nicht. So sehr ich auch Kiew liebe...

  • Bei der Abfindung schlägt dann das Finanzamt zu....gnadenlos!

    IMHO kommt dem Zeitpunkt, an dem die Abfindung ausgezahlt wird, eine erhöhte Bedeutung zu:
    Arbeitnehmer | Die Behandlung von Abfindungen im internationalen Steuerrecht
    Ich würde dies aber durch eine Beratung mit schriftlicher Auskunft bestätigen lassen. Wichtig ist die schriftliche Auskunft, da der Steuerberater bei Falschauskunft haftbar und das Beratungsergebnis somit beweisbar ist. Festgehalten werden sollten die Punkte, die für einen Besteuerungsanspruch in UA wesentlich sind.


    Nebenbei: UA mit 17% Flat Tax ist nicht das günstigste Land: Günstiger sind z.B. Russland 13%, Bulgarien 10%, Montenegro 9%. Die Aufenthaltsgenehmigung dürfte in Bulgarien trivial sein, in anderen Länder (wie auch UA selbst) z.T. deutlich schwieriger.


    Gruß
    Sigg

  • Hallo Leute;


    die Versteuerung der Abfindung kann der Arbeitgeber entweder vergünstigt versteuern, nennt sich dann Bezug über mehre Kalenderjahre ist punkt nr. 10 auf der elektronischen Steuerkarte oder er kann es auch über eine zweite elektronische Steuerkarte mit Steuerklasse 6 versteuern. Die besteuerungshoheit hat Deutschland da die Einkünfte in Deutschland erzielt worden sind. Das gilt aber nur, wenn wir mit der Ukraine ein Doppelbesteurungsabkommen geschlossen haben, falls nicht dann kann es auch in der Ukraine noch versteuert werden, wenn die Einkünfte in der Ukraine zu fließen und die Ukraine mein Lebensmittelpunkt darstellen.


    Die Abfindung muss in der Steuerklärung erklärt werden, dann wird seitens des Fa oder der eingesetzten Steuersoftware eine Prüfung gemacht ob die so genannte fünftel Methode Anwendung findet. vereinfacht gesagt ist die fünftel Methode eine fiktive Aufteilung der Abfindung auf 5 Jahre wobei dann ein Fünftel in die Steuerberechnung einfließt. Das heißt wenn der Arbeitgeber die Abfindung versteuert im voraus, kommt eventuell sogar eine Steuererstattung bei der Steuererklärung raus, hängt primär von den Einkünften ab die im Steuerjahr erwirtschaftet worden sind und welche Ausgaben (Werbungskosten, Behinderten Pauschbetrag, Haushaltsnahedienstleistungen dazu zählen auch die Betriebskosten für Schornsteinfeger, Hauswart, Hausmeister, Heizungswartung etc,). Ich hoffe ich konnte dir ein paar Dinge erklären wie die Abfindung versteuert wird und was man eventuell noch so absetzen kann.


    Es ist aber schon mal gut, das du einen Steuerberater hast, der wird dir da bestimmt weiterhelfen und dich auch genau beraten können.


    LG


    stoneyweb

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