Schengenvisa beantragt

  • Hallo Leute,


    bin im Moment sehr nervös.........Meine Freundin hat am Freitag die Unterlagen für das Visum eingereicht. Sie soll vom 28.6.16 bis 04.09.16 bei mir zu Besuch sein.


    Haben alles getan was nötig und machbar war. VE, Krankenversicherung und eine persönliche Einladung von meiner Seite aus. Habe auch erläutert welchen Zweck der Besuch hat. Meine Freundin macht auch gerade den A1 und hat am kommenden Freitag die Prüfung. wir haben uns letztes Jahr kennengelernt und sind seit Januar zusammen, ich war jetzt schon mehrmals dort zu Besuch, eine Heirat wird auch angestrebt.


    Nun ist es leider so, das sie zur Zeit kein Job oder kein regelmässiges Einkommen hat, dafür hat sie eine Tochter und Immobilienbesitz.


    Was meint ihr wie die Chancen stehen?


    LG

  • Der angestrebte Besuchs-Zeitraum ist ganz schön lange. Wir hatten damals nur zwei Wochen beantragt. Meine Frau hatte damals einen Job im elterlich Betrieb, keine Immobilie, keine Kinder.


    Nun ist alles eingereicht - rien ne vas plus! Ein persönliches Einladungsschreiben, in dem bestenfalls noch die Rückkehrwilligkeit Deiner Freundin versichert wurde, habt Ihr auch gemacht.


    Also abwarten und 'nen Yogi-Tee trinken :)))

    За Украинy!

  • Falls sie wahrlich ein Visa bekommen sollte, dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht für den begehrten, langen Zeitraum. Zudem dürfte die vergleichsweise kurze Zeit, seit Ihr zusammen seid, ein Problem werden. I.d.R. will die Botschaft Bekanntschaftsnachweise für das letzte halbe Jahr, was bei Euch recht knapp ausfallen dürfte.


    Nach meiner Erfahrung stehen für Euch die Chancen sehr hoch, daß Ihr in die Remonstration (Widerspruchsverfahren) geht.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Prognosen sind schwierig.
    Wie alt ist denn die Tochter?


    die Tochter wird im Juni 11 Jahre alt.


    Nun, bezüglich der Besuchszeit, Bekannte von uns haben 3 Monate durchbekommen ohne Probleme, zwar hatte sie Arbeit, aber keine Kinder und keine Immobilie.

  • einer Bekannten von mir wollte das Bürgermeisteramt keine Verpflichtungserklärung anstellen weil Sie Elterngeld bezieht ;)


    Sie muss das Elterngeld zwar versteuern...bekommt es bei der ABH aber nicht als relevantes Einkommen angerechnet um Ihre Verwandten einzuladen....


    Buntesdeutschland......

    War is Over! if you want it...

  • Vom gefühl her haste schlechte Karten

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Nun ist es leider so, das sie zur Zeit kein Job oder kein regelmässiges Einkommen hat, dafür hat sie eine Tochter und Immobilienbesitz.


    Was meint ihr wie die Chancen stehen?


    Schlechte Karten, aber wie immer - professionell gesagt - man kann kaum was dazu sagen.


    Persönliche Meinung ist aber, dass Ihr
    a) die Dauer des Besuchs viel zu lang gewählt habt. Du alleine mit viel mehr Freiheiten als deutscher Staatsbürger kannst frei 90 Tage in die Ukraine. Warum soll sie dann so lange zu dir/ Welcher normale Mensch beantragt so eine lange Besuchsdauer? Aber das kann man natürlich noch nicht wissen - die Erfahrung kommt aber noch :P


    b) Bei einer Ukrainerin ohne Job hat die Botschaft Angst, dass deine Freundin mit dem Visum in DE (oder in einem anderer Schengenstaat) u.a. heiraten wird und dann alles in der Ukraine aufgibt (sofern das Kind noch in einem gewissen Alter ist wo es beim FZF keine Probleme geben wird). Bei einem Erstantrag auf 10 Tage (wenn man richtig Angst hat geht auch 5 Tage) wäre es wieder gaaaaanz anders ;)

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Kiew15, bitte halte das Forum so oder so auf dem Laufenden. Donnerstag/Freitag ergeht ja auch schon der Bescheid samt Pass an Deine Freundin.


    Danke!


    Ja natürlich werde ich informieren sobald ich mehr weiss.


    Also das wir heiraten, fällt schonmal weg, da ich noch nicht geschieden bin, das wird erst im Spätjahr passieren. .Und was meine Reisefreiheit angeht, klarkann ich leichter einreisen als umgekeht,aber bitte wer hat soviel Urlaub?



    Verstehe die Logik nicht, was der Unterschied ist ob 10 oder 90 Tage, sie kann auch in 10 Tagen untertauchen, wenn sie es will.


    Ausserdem frage ich mich, warum unsere Bekannte volle 3 Monate gewährt bekommt, wenn das alles so schwierig ist.


    Nun, sollte tatsächlich die Ablehnung kommen, werden wir natürlich Einspruch einlegen, bin dann sowieso gespannt über den Grund, mangelnde Reiserückkehrwilligkeit, kann es ja schlecht sein. .Wer lässt schon sein Kind zurück oder lässt seine Immobilie sausen.?


    Und wenn es doch so sein sollte, beantragen wir halt eine kürzere Aufenthaltsdauer....


    Natürlich habe ich Schiss, das es zur Ablehnung kommt, aber ich bin im Juni dort in Kiew und werde dann persönlich in der Botschaft vorsprechen.


    Was mich interssieren würde, wie die Jahresgehälter von euch sind, die schon eine Ablehnung hatten, denke das spielt die grösste Rolle. , also das Gehalt vom Einlader.


    Geht ja sowieso nur ums Geld.....


    Mittlerweile ist es ja auch einfacher mit den biometrischen Pässen und Fingerabdruck ein Visum zu bekommen, mal sehen welche Schikanen uns noch erwarten, das die Visumspflicht für die Ukraine so schnell entfällt, kann ich mir nicht vorstellen, eher gewinne ich am Mittwoch im Lotto.


    X(

  • Was mich interssieren würde, wie die Jahresgehälter von euch sind, die schon eine Ablehnung hatten, denke das spielt die grösste Rolle. , also das Gehalt vom Einlader.


    Geht ja sowieso nur ums Geld.....


    Die Höhe des Jahresgehaltes vom Einlader interessiert die Botschaft nicht. Bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung in Deutschland hast Du ein Mindesteinkommen nachzuweisen. Mehr als die VE sieht die Botschaft in Kiew nicht.

    За Украинy!

  • Morgen,
    es wurde hier schon ein paarmal geschrieben, dass die einladende Person, für den Visumsantrag in der Regel keine grosse Rolle spielt und das stimmt auch. Es wird der Antragsteller und nicht der "Bürge" überprüft.
    Der Besuchszeitraum erscheint mir aus der Erfahrung auch etwas lang.


    Grundsätzlich ist es so, dass es immer Faktoren gibt, welche die Rückkehrwilligkeit stützen und andere, welche dagegen sprechen.
    Irgendwann tendiert das dann zur Ablehnung oder Visumserteilung. Die Botschaft hat dabei einen gewissen Ermessensspielraum.
    Im günstigsten Fall ist der, durch geeignete Nachweise die für die Rückkehrbereitschaft sprechen, auf annähernd Null reduziert.
    So ist die verwaltungstechnische Einordnung des ganzen.


    Zum Besseren Verständnis:


    Positive Faktoren sind:
    Lange Berufstätigkeit auf der gleichen Stelle
    Hohes Gehalt
    Kinder
    Minderjährige Kinder
    Kinder verbleiben in der Ukraine während der Reise
    Immobilienbesitz
    Ehe
    Ehepartner verbleibt in der Ukraine
    Noch nicht abgeschlossenes Studium
    Ordnungsgemäss genutzte Vorvisa
    Flugtickets
    Bezahlte Flugtickets hin und zurück


    Negative Faktoren sind:
    Das Gegenteil, bzw, fehlen jedes der o.g. positiven Faktoren
    Zweifelhaft genutzte Vorvisa
    Negative Eintragungen in der Visadatei
    Speicherungen im SIS
    Ausschreibung zur Fahndung
    Wiedersprüchliche Angaben
    Einladungsschreiben welche Zweifel an Rückkehrbereitschaft und Reisezweck aufkommen lassen oder dämlich formuliert sind
    Reisedauer, welche über den Urlaubsanspruch hinausgeht
    Gefälschte/Zweifelhafte Verdienstbescheinigungen
    Man kennt die einladende Person nicht
    Visaablehnungen
    Verwirrender Visumsantrag


    Wobei einige der negativen Faktoren Ausschlusskriterien einzeln an sich sind, selbst wenn alles andere positiv wäre.
    Die Liste lässt sich noch verlängern, aber das ist das wesentliche, wenn ich nichts vergessen habe.


    Nun kann man sich ein ungefähres Bild machen, was überwiegt. Man kann selbst nachdenken, ist die Verwurzelung nachgewiesen und überwiegen die positiven Faktoren oder die negativen?
    Dann gibt es letztlich immer noch den menschlichen subjektiven Faktor des entscheidenden Sachbearbeiters. Der steht aber in der Regel nicht im krassen Gegensatz zu den anderen Faktoren. Er verstärkt höchsten den allgemeinen Gesamteindruck.


    Individuelle Beispiele von anderen Fällen sind weniger praktikabel, weil man meisten schlichtweg nicht alle Einzelheiten dieser jeweiligen Visumsanträge kennt.
    Tja und dann sollte man noch die absolut schlampige Arbeitsweise der Dt. Botschaft in Kiew auf der Uhr haben, welche hin und wieder das Ganze vollkommen auf den Kopf stellt. In diesem Fall hilft aber eine vernünftige Remonstration weiter. Klage ist auch möglich dauert aber meistens ca. ein Jahr.


    Das sollte ein Faden für eine rationale Beurteilung der Erfolgschancen bei einer standart-Besuchsreise sein.

  • Verstehe die Logik nicht, was der Unterschied ist ob 10 oder 90 Tage, sie kann auch in 10 Tagen untertauchen, wenn sie es will.
    ...
    Nun, sollte tatsächlich die Ablehnung kommen, werden wir natürlich Einspruch einlegen, bin dann sowieso gespannt über den Grund, mangelnde Reiserückkehrwilligkeit, kann es ja schlecht sein. .Wer lässt schon sein Kind zurück oder lässt seine Immobilie sausen.?


    Mit Logik hat das Ganze recht wenig zu tun. Vielmehr mit eingetretenen Pfaden bis hin zur reinen Willkür. Das mit Immobilie und Kind spielt für die meist eine sehr untergeordnete Rolle. Eine Immobilie kann man vermieten oder verkaufen und ein Kind kann man nachholen, wenn man auf zweifelhaften Wegen doch irgendwie zu einem Aufenthaltstitel gekommen ist.


    Und wenn es doch so sein sollte, beantragen wir halt eine kürzere Aufenthaltsdauer....


    Die begehrte Aufenthaltsdauer ist für die eigentliche Bewilligung weniger von Belang, so lange sie nicht mit der Berufstätigkeit des Antragsstellers über Kreuz liegt. Bei der Vergabe des deutschen Erstvisa kürzen die ohnehin auf wenige Tage - so meine persönliche Erfahrung.


    Um uns den allseits bekannten Arschaufriß der deutschen Botschaft zu ersparen, haben wir für meine Holde zuerst zweimal eine Busreise für fünf jeweils Tage nach Polen und in die Tschechei gebucht, um somit die Rückkehrwilligkeit zu belegen. Dennoch wurde unser gewünschter Aufenthaltszeitraum durch die deutsche Botschaft zusammengestrichen. Doch Visa gab es. :)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • warum unsere Bekannte volle 3 Monate gewährt bekommt, wenn das alles so schwierig ist.


    weil es eigentlich gar nicht so schwierig ist, **wenn die Randbedingungen stimmen*


    bin dann sowieso gespannt über den Grund, mangelnde Reiserückkehrwilligkeit, kann es ja schlecht sein.


    wenn es eine Ablehnung geben wird, dann zu 99% aus genau diesem Grund


    aber ich bin im Juni dort in Kiew und werde dann persönlich in der Botschaft vorsprechen.


    glaube ich nicht, denn du wirst nicht vorgelassen.
    Wozu auch, was hast du mit dem Visumantrag eines Ukrainers zu tun?



    denke das spielt die grösste Rolle. , also das Gehalt vom Einlader.


    nein, das spielt keine Rolle


    Mittlerweile ist es ja auch einfacher mit den biometrischen Pässen und Fingerabdruck ein Visum zu bekommen,


    Nein, dafür gibt es keine Grundlage


    das die Visumspflicht für die Ukraine so schnell entfällt, kann ich mir nicht vorstellen, eher gewinne ich am Mittwoch im Lotto.


    du kennst dich mit Wahrscheinlichkeiten aus?
    Meine Rechnung ist: eher wird die Visumspflicht für die Ukraine in diesem Sommer fallen, als dass ich diesen Mittwoch im Lotto gewinne


    Positive Faktoren sind:
    ..
    Flugtickets
    Bezahlte Flugtickets hin und zurück


    ich würde nie Tickets kaufen ohne das Visum in der Hand zu halten.
    Bezahlte Flugtickets sind auch keine Voraussetzung.
    Es gibt auch offizielle Merkzettel von Botschaften, die besagen, dass man ohne Visum keine Tickets kaufen sollte (ob das für UA Botschaft gilt, weiss ich nicht, auch keine Lust nachzuschauen)
    ich glaube nicht, dass bereits bezahlte Flugtickets egal ob nur hin oder auch hin und zurück, positiv bewertet werden. Je nach Entscheider kann auch der Schuss nach hinten los gehen, wenn das Gefühtl aufkommt, "sanft" zur Visazustimmung genötigt zu werden.


    Flug"reservierungen", sprich angegebene geplante Fulgverbindungen sind von Vorteil


    Das mit Immobilie und Kind spielt für die meist eine sehr untergeordnete Rolle


    nein, genau das sine gute Rückkehrgründe


    Bei der Vergabe des deutschen Erstvisa kürzen die ohnehin auf wenige Tage - so meine persönliche Erfahrung.


    meine persünliche Erfahrung ist gegenteilig (bei vielen "Erstvisas").
    Aber ich habe von sowas gehört, und auch nicht beim ersten Visum , sondern bei Folgevisas -- (nämlich dann, wenn der angegebene Reisezweck nicht mit der Reisedauer übereinstimmt.
    z.B. Weihnachtsbesuch oder Neujahrbesuch vom 23.12 bis 31.1 ... da wird oft eben bis kurz nach Neujahr gestrichen. Welcher Weihnachtsbesuch dauert bis 31.1.? Da feht einfach der Grund, warum man über den 2.1 oder 7.1 verreisen will.
    Begründet man den Zeitraum aber mit Weihnachts und Neujahrsbesuch mit anschliessendem 3 wöchigem Skiurlaub und kann die Buchung fürs Skihotel oder Pension vorzeigen, sieht die Sache anders aus.




    Ansonsten halte dich an Antwort 13

  • Ich würd auch keine Flugtickets kaufen bevor ich kein Visum habe.
    Aber bei manchen Leuten ist das der Beginn der Reiseplabnung....:)))


    Aber Spass beiseite. :)
    Es kommt sogar vor, dass Botschaften die Zahlung der Flugtickets, Hotels etc. verlangen.
    Bezahlte Flugtickets sind durchaus ein positiver Faktor bei der Rückkehrbereitschaft und geeignet diese zu untermauern. In welchem Umfang, mag dahingestellt sein.
    Es gibt sogar Gerichtsentscheidungen bei Visaklagen, und Einlassungen von Vertretern des Aussenministeriums in Verfahren, in denen das durchaus positv hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft gewichtet wird. In Remonstrationsbescheiden liesst man das auch immer wieder.
    Das sollte aber nun niemand hier so verstehen, dass ein Flugticket nun eine Visagarantie ist.


  • nein, genau das sine gute Rückkehrgründe


    Natürlich sind das gute Rückkehrgründe - theoretisch und nach deutschem Recht zumindest. Nach der praktischen Arbeit der deutschen Botschaft hingegen, spielen diese Faktoren nun aber einmal eine untergeordnete Rolle. Oder warum haben wir hier so oft verzweifelte Hilfsanfragen zur Remonstration, trotz daß der Besuch über Immobilienbesitz und/oder Kind verfügt?


    ICH kanns nur immer wiederholen, daß in der deutschen Botschaft bei der Visavergabepraxis Willkür herrscht, was auch die von mir und anderen gemachten Erfahrungen der botschaftsbestimmten Visalaufzeit einschließt. ICH wünschte, ICH könnte die von Dir gemachten Erfahrungen, der von der Botschaft selbst verlängerten Visalaufzeit bestätigen. Hab da nunmal aber, trotz eindeutiger, logisch nachvollziehbarer Begründung, mehrfach das genaue Gegenteil erleben müssen. :(

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Morgen.
    Kinder und Immobilien sind gewichtige Gründe, deren Vorhandensein die Rückkehrbereitschaft untermauern.
    Davon abgesehen, kennt man auch immer nicht die Gesamtumstände, wenn Leute hier über individuelle Visaablehnungen schreiben.
    Man muss also den ganzen Visasachverhalt sehen und nicht nur einzelne Punkte betrachten. Selbst wenn immobilieneigentum vorhanden war. Wurde das wirklich nachgewiesen oder nur behauptet? Und sind die Leute wirklich Eigentümer oder die Oma? Das ist ein Unterschied, welche Ukrainer gerne unter den Tisch fallen lassen. Oft sind Antragsteller dort nur angemeldet und legen eine Meldebescheinigung vor. Das ist was vollkommen anderes.


    Aber davon abgesehen ist die Deutsche Botschaft in Kiew ein Saftladen. Dort einen normalen Arbeitsablauf zu unterstellen, wie man ihn von Behörden in Deutschland kennt wäre naiv. Ich hab es vor Jahren aufgegeben mir über die Gründe dafür Gedanken zu machen und lache seitdem nur noch darüber.
    Die Arbeitsweise dieser Behörde ist vorsichtig ausgedrückt unkonventionell und die Arbeitsorganisation vollkommen chaotisch. Entsprechend sehen auch die Resultate aus. Das ist in jeder Abteilung dort dasselbe. Das gilt nicht nur für die Konsular- und Visaabteilung, sondern auch für die Kulturabteilung, Sprachdienst Hausordnungsdienst und Alles andere was mir bekannt ist.
    Das Einzige was da halbwegs funktioniert ist die Abteilung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die sind zuständig für Kontingentflüchtlinge(Jüdische Emmigration) Wenn man mit denen spricht oder telefoniert, glaubt man, man wäre in einer anderen Welt. Das ist das Einzige, was sich in diesem Gebäude aufhält und wie eine deutsche Behörde arbeitet.

  • mal sehen was passiert, heute wurde der Antrag von der Botschaft and das VAC zurückgesendet, das heisst morgen oder Montag wissen wir mehr........ich schwitze ordentlich

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