geheiratet - was nun?

  • Ohne jetzt alle Details der angesprochenen Situation zu kennen, liegen hier in meinen Augen auch einfach viele Verständigungsprobleme zwischen beiden Parteien vor.
    Dazu meiner Meinung nach, auch noch einige Unwahrheiten. Ich kenne das Goethe Institut in Kiew auch und auch einige Mitarbeiter. Das dort gezielt Schikane betrieben wird gegen Leute, welche auch eine russische Staatsbürgerschaft haben, würde ich sehr bezweifeln. Man darf einfach mal nicht vergessen, dass russisch, besonders in Kiew immer noch die dominante Sprache im Alltag ist. Dazu wurde hier noch beschrieben, dass der Test zum großen Teil aus Ankreuz-Aufgaben besteht. Da gibt es auch nicht wirklich einen großen Spielraum. Da ist die Antwort entweder falsch oder richtig.
    Für mich sieht es einfach mehr nach dem Versuch nach Ausreden für das Nichtbestehen zu suchen.


    Auch Aussagen wie:


    Zitat

    Genauso sieht es auch in Lviv aus. Dort ist mittlerweile verboten, russische Musik zu spielen.Ich finde das alles einfach unvorstellbar und es macht mich wütend.


    @Werner Kannst du diese Aussage irgendwie beweisen? Ich war in 2016 ca. 5 Mal in Lviv. Natürlich ist dort ukrainisch die klar dominante Sprache. Warum auch nicht? Das Land heißt auch Ukraine. Aber trotzdem wird dort auch in Bars, Clubs usw. russische Musik gespielt. Ich unterhalte mich auch dort nur auf russische und habe damit auch noch nie Probleme gehabt.



    Wünsche euch Beiden aber trotzdem viel Glück für den nächsten Test und die Zukunft.

  • So benötigen z.B. Partner von in Deutschland lebenden nichtdeutschen €U-Bürgern keinen solchen Test.


    das ist richtig


    Gleiches trifft auf Türken, Amerikaner, Israelis, Südkoreaner, Japaner, Kanadier, Australier zu (sicher habe ICH hier noch Länder vergessen).


    das aber ist falsch
    (richtig wäre: die *Ehegatten* von in D lebenden US-Amerikanenr, Israelis .... und Türken die ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen brauchen den Test nicht)


    sogenannter Inländerdiskriminierung.


    ja, das EU Recht gilt nun mal nicht für Deutsche in Deutschland (oder Spanier in Spanien, Italiener in Italien etc....)


  • ja, das EU Recht gilt nun mal nicht für Deutsche in Deutschland (oder Spanier in Spanien, Italiener in Italien etc....)


    €U-Recht hin oder her... Wenn der deutsche Gesetzgeber mit §28 Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 30 Abs. 2 AufenthG für Partner deutscher Staatsbürger diese Hürde beim Familiennachzug zu Deutschen aufstellt, für den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Ausländern im § 29 AufenthG jedoch nicht, dann ist es Diskriminierung. Daran ändert sich auch nichts, wenn mit irgendwelchen Verweisen auf Bestimmungen der €U der deutsche Gesetzgeber entlastet werden soll.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • dann ist es Diskriminierung.


    ja, sagte ich doch auch schon


    diese Hürde beim Familiennachzug zu Deutschen aufstellt, für den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Ausländern im § 29 AufenthG jedoch nicht,


    Ach sag bloß ...
    In einem hast du Recht, diese Hürde ist in §29 AufenthG nicht aufgestellt, aber du hast nicht weit genug gelesen, denn diese Hürde ist beim Ehegattennachzug zu einem Ausländer ganz grundsätzlich in §30, Absatz 1 Punkt 2 aufgestellt und gilt also erstmal in diesem § für alle Ausländer (und erstmal nur diese. Dumm nur, dass in §28 . Familiennachzug zu Deutschen, geregelt wurde, dass dieser § nun auch für Deutsche gelten soll)


    Auch wenn ich in Bezug auf Inländerdiskirimination zustimme, DEINE Argumentation dazu fällt in sich zusammen, die Belege stimmen nicht.


    der deutsche Gesetzgeber entlastet werden soll.


    wie kommst du auf dieses schmale Brett?
    der Deutche Gesetzgeber hat es so gewollt, es ist pure Absicht, dass diese Hürde auch für Deutsche gelten soll ... wie sollte da jemand entlastet werden?


    Es ist eher vielmehr so, dass die EU-"Gesetz"gebung und andere ältere Verträge in einigen fest umrissenen Konstellationen (eben das, was oben erörtert wurde) einigen Staatsangehörigen Vorteile bringen.


    Willst du nun der "€U" vorwerfen, dass sie für einige (eben für ihre "Leute") Vorteile gesichert hat? Paradox (oder wäre es besser, wenn die EU für ihre Angehörigen KEINE Vorteile regeln würde?


    Und willst du Deutschland vorwerfen, dass es sich an älter, aber noch gültige Verträge hält? Paradox (oder wplädierst du dafür, dass Deutschland sich nicht an geltende Verträge halten sollte?)


    Ich weiss was du meinst, eben dass Deutschland den Passus in §28 eingefügt hat, nach dem nun auch für Deutsche die Hürde A1 gelten soll, genauso wie für Ausländer .... nur war das eben Absicht, und das kann man kritisch sehen.

  • Rechtstheorethisch ist es einwandfrei.
    Aber eben eine typische von vielen EU-Regelungen.
    Der Masse der Bürger im Alltag und vom Ergebnis her nicht mehr zu vermitteln...
    Vollkommen egal, wie man das Ergebnis nun herleitet.
    Ein Familiennachzug zu einem Deutschen Steuerzahler wird an Hürden geknüpft, die für einen Asylanten nicht gelten, der hier noch gar nix auf die Beine gestellt hat und der Gemeinschaft ausser Kosten nix bringt.....
    Man kann eben alles übertreiben.
    So moralisch und tolerant, dass es schon wieder unmoralisch ist....:)))
    Alles ist eben gut in gesunden Dosierungen.
    Philosophisch gesehen könnte man auf die Idee kommen, dass die Bewertungsmasstäbe einen Fehler haben, wenn sie solche Ergebnisse zeitigen.
    Sprich empirisch/praktisch ungeeignet sind um ein Problem zu behandeln.

  • Wird aber mit 50 Jahren etwas problematisch


    Für Männer eher nicht. ;)


    Den A1-Test kann man doch in jedem beliebigen Goethe-Institut machen.


    Sogar auch in DE, bei einer Besuchsreise, wenn ein Schengen Visum kein Problem ist.


    Der Masse der Bürger im Alltag und vom Ergebnis her nicht mehr zu vermitteln...


    Die Masse der Bürger kenne die Ausländergesetze überhaupt nicht und hat oft die wenig differenzierte Sichtweise: Jeder darf nach DE kommen und ist ganz verwundert über Hürden beim Ehegattennachzug und mag sie auch nicht recht glauben.


    Nebenbei, um die Kenntnisse im Ausländerrecht zu demonstrieren: So oft stoße ich auf Verwunderung, wenn ich sage, meine Frau sei Ukrainerin. Immer wieder glauben die Leute, durch die Ehe würde sie automatisch Deutsche werden (was ja in der Tat in den Anfängen der BRD auch stimmte).


    Schwiegerelternnachzug ist aber durchaus realisierbar. Kommt auch vor. Letztlich eine Geldfrage.


    Letztlich ist die A1 Umgehung auch nur eine Geldfrage. Wer sich einen Auslandswohnsitz (zumindest für einige Monate) tatsächlich leisten kann, kann es realisieren.


    Gruß
    Siggi

  • Ich habe mich jetzt mal auf der Seite der Botschaft zum Thema Sprachnachweis bei Ehegattennachzug umgesehen und bin dabei auf folgende Aussagen gestoßen:


    1. "Sollten Sie offensichtlich über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und können diese bei einem Gespräch anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft nachweisen, kann von einem Zertifikat abgesehen werden. "
    Vermutlich sind die Hürden hierfür aber recht hoch, denke ich. Wahrscheinlich utopisch, wenn man durch die A1-Prüfung geflogen ist?


    2. "Es werden nur Zertifikate anerkannt, die durch einen Prüfungsanbieter ausgestellt wurden, der Mitglied der Association of Language Testers in Europe (ALTE) ist. Die Deutsche Botschaft erkennt neben Sprachzertifikaten des Goethe-Instituts daher auch Zertifikate der Telc GmbH und TestDAF-Zertifikate an. "
    Wenn ich mich recht entsinne, arbeitet die VHS hier bei uns mit Telc zusammen; so ein Kurs mit Prüfung in D wäre also eine Alternative.
    "...Dazu müssen Sie den Antragsunterlagen ein Sprachzeugnis eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters beifügen,der im Gastland über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt oder im Bundesgebiet tätig ist..
    Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu:
    •„Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts e.V.;
    •„Start Deutsch 1“ der telc GmbH (The European Language Certificate, Tochtergesellschaft Deutscher
    Volkshochschulverband);
    •„Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD);
    •TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum;
    Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER)."


    3. "Einfache Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Institut oder der telc GmbH) nachzuweisen."
    Spielt zwar in dem hier diskutierten Fall keine Rolle, aber was bedeutet "aktuell"? "Verfällt" das Sprachzertifikat nach einer bestimmten Zeit? Wenn ja, nach welcher?


    4. "Alter oderSchwangerschaft begründen keine Unmöglichkeit des Deutscherwerbs."
    Das widerspricht irgendwie dem, was Ihr oben über Schwangerschaft als Ausnahme geschrieben habt. Wird bei Schwangerschaft tatsächlich auf des Sprachzertifikat verzichtet?


    http://www.kiew.diplo.de/contentblob/1719974/Daten/6192701/pdf_ehegatten_deutschkenntnisse.pdf
    Deutsche Botschaft Kiew - FAQ-Wichtige Begriffe

  • @kingkoch Das war wohl nur Halbwissen von mir. Ich las letztes Jahr darüber - Zitat:
    "Im westukrainischen Lemberg haben Mitglieder der „Galizien-Partei“ eine „schwarze Liste“ von Restaurants, Geschäften und Cafés erstellt, in denen russische Musik ertönt. Die Aktivisten markierten die entsprechenden Orte auf Google-Map und fordern ein totales Verbot für russische Lieder an öffentlichen Plätzen. Ukrainische Medien berichten, dass die „Galizien-Partei“ die Bevölkerung aufgerufen hat, zu melden, wann und wo genau sie "gegnerische Tonkunst" vernommen haben.
    Quelle: Ukraine: "Totales Verbot" - Schwarze Liste mit Restaurants, die russische Musik spielen — RT Deutsch

  • @kingkoch Das war wohl nur Halbwissen von mir. Ich las letztes Jahr darüber - Zitat:
    "Im westukrainischen Lemberg haben Mitglieder der „Galizien-Partei“ eine „schwarze Liste“ von Restaurants, Geschäften und Cafés erstellt, in denen russische Musik ertönt. Die Aktivisten markierten die entsprechenden Orte auf Google-Map und fordern ein totales Verbot für russische Lieder an öffentlichen Plätzen. Ukrainische Medien berichten, dass die „Galizien-Partei“ die Bevölkerung aufgerufen hat, zu melden, wann und wo genau sie "gegnerische Tonkunst" vernommen haben.
    Quelle: Ukraine: "Totales Verbot" - Schwarze Liste mit Restaurants, die russische Musik spielen — RT Deutsch


    Kein Problem Werner. Ist eben immer noch ein Unterschied, was so manche Vollpfosten wollen und was im Endeffekt wirklich passiert!
    Nochmals Alles Gute für die Zukunft!

  • "Verfällt" das Sprachzertifikat nach einer bestimmten Zeit? Wenn ja, nach welcher?


    die ABH und Botschaften gehen davon aus, dass nach einem Jahr die Kenntnisse perdü sind, wenn man nicht weiterlernt.
    Daher ist ein Jahr altes A1 Zertifikat ein Grund, sich ggf. persönlich und damit subjektiv von den Kenntnissen zu überzeugen. KAnn der Antragsteller den Antrag selber stellen und einfache Fragen beantworten: ok.
    Kann er das nicht und sitzt immer einer daneben, der die Fragen beantwortet, dann glaubt man nicht an "einfache" Sprachkenntnisse.


    4. "Alter oderSchwangerschaft begründen keine Unmöglichkeit des Deutscherwerbs."
    Das widerspricht irgendwie dem, was Ihr oben über Schwangerschaft als Ausnahme geschrieben habt. Wird bei Schwangerschaft tatsächlich auf des Sprachzertifikat verzichtet?


    man muss unterscheiden:
    Schwanger mit eine zukünfitgen deutschen Kind: da greift die FZF zum detuschen Kind, und da sind keine Sprachkenntnisse nötig.
    Schwanger mit einem ausländischen Kind ändert aber nichts


    Das war wohl nur Halbwissen von mir.


    tja, das Zitat sagt was ganz anderes als dein erstes Post, in welchem du abstruse Forderungen von Ewiggestrigen als Fakt darstellst. So entstehen Missverständnisse und Gerüchte (und auch Kriege)

  • es ist schon interessant euch zu lesen. eure erfahrungen, euer wissen. vielen dank dafür.
    es ist nicht so, das wir diesen deutschtest umgehen wollen. das hilft uns ja letztendlich nicht weiter.
    wir reden jeden abend über skype. und nur in komplizierten fällen benutzen wir den übersetzer.
    ich bin überzeugt davon das meine frau den test ohne weiteres bestehen würde.
    ich denke eher, sie zweifelt an sich selber. sie möchte immer perfekt sein.
    sie lernt wirklich sehr viel und das täglich. ich war erstaunt, als ich ihre unterlagen sah.
    es tut eben weh. wir sind seit oktober verheiratet und müssen uns immer wieder trennen.

  • ich denke eher, sie zweifelt an sich selber.


    durchaus möglich und nachdem, was du schreibst recht wahrscheinlich.
    Ich kenne auch solche Fälle, da müssen sie selber durch.
    Eines noch: der A1 Test besteht aus mehreren Modulen - schrifltich, hören, verstehen und sprechen. Ihr solltet Euch klar werden, in welchen Disziplinen sie die Probleme hat.

  • ich denke eher im sprechen. aber da auch nur, wenn sie mit fremden personen sprechen muss. also dieser prüfungsstress. ich meine ich kenne es von mir in früheren zeiten, plötzlich ist dein gehirn leer.

  • ich war erstaunt, als ich ihre unterlagen sah.


    Zäumt das Pferd nicht von hinten auf! Bereitet gezielt die Prüfung vor! Deutschunterricht in der Ukraine kann ganz unterschiedliche Qualität haben; vertraut nicht zu sehr darauf, dass sie dort gezielt für die Prüfung trainiert wird. Geht die verfügbaren Übungsbögen (unter realistischem Zeitdruck) durch, dank Skype sollte das ja auch auf Entfernung möglich sein.

  • Mir persönlich ist niemand bekannt, der bei der Familienzusammenführung mit einer Ukrainerin in DE den A1 Test erfolgreich umgangen hat.


    hier ! :) (meine Frau)


    Ich habe mich jetzt mal auf der Seite der Botschaft zum Thema Sprachnachweis bei Ehegattennachzug umgesehen und bin dabei auf folgende Aussagen gestoßen:


    1. "Sollten Sie offensichtlich über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und können diese bei einem Gespräch anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft nachweisen, kann von einem Zertifikat abgesehen werden. "


    Der Sinn und Zweck dieser Verordnung ist massgeblich (einfachstes deutsch sprechen und verstehen) !
    - und genauso haben wir das für das FzF Visum meiner Frau erfolgreich gemacht (Oktober 2015),
    - am Schalter bei der Botschaft ein "Interview" in deutsch - 3-4 Fragen = 2 Minuten, - danke, reicht.
    Dies allerdings erst auf meinen dezenten Hinweis (ich war vor Ort dabei) auf den Text auf der dt. Botschaftsseite dazu. Die mögen das nicht.
    Erst hies es "wo ist das Goethe-Zertifikat ?"...- "ham' wa nich', aber hier sind 2 Kurs Teilnahmebestätigungen einer dt. VHS" (vorab zum Visumsantrag auch schon beigelegt und das Fehlen vom "Goethe Test" wurde nicht beanstandet, will sagen, für die Vorprüfung zum Termin).
    (über Niveau A 1.2 aus Nov. 2014 und A 2.1 aus April 2015, erworben während eines Aufenthalts mit Schengen Visum), - Ende der Diskussion zu diesem Punkt.
    Insofern (für mich/uns) eine praktisch-erfolgreiche Alternative zu diesem "Goethe-Zwang".

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Das war mehr Glück als Verstand, denn die AV muss sich nicht darauf einlassen ... zumal die Deutschkenntnisse dann offenischtlich und ausreichend sein müssen, was sie mit *nur* A1 eigentlich nicht sind und je nach Gesprächspartner (Beamter) anders beurteilt werden können. Die Leute, die dort arbeiten sind selten (eigentlich nie!) darin ausgbildet, die SPrachkenntnisse festzustellen, daher müssen diese wirklich offensichtlich sein und über A1 hinausgehen.



    Damit habt Ihr dann das Visum bekommen, ok.
    Wie sah es aus dann bei der ABH bei der Aufenthaltserlaubnis?

  • Das war mehr Glück als Verstand, denn die AV muss sich nicht darauf einlassen


    Seh' ich nicht so. (siehe Sinn und Zweck, + Zitat aus der Botschafts Homepage).
    Mit Glück hat das nichts zu tun; entspricht eher dem vorhandenen Recht.

    Die Leute, die dort arbeiten sind selten (eigentlich nie!) darin ausgbildet, die SPrachkenntnisse festzustellen, daher müssen diese wirklich offensichtlich sein und über A1 hinausgehen.


    Da stimme ich dir gern zu. Ich hatte den gleichen Eindruck.
    Nur, mit den VHS-Urkunden hat Sie A 2.1 nachgewiesen (gern zur Nachprüfung durch die Botschaft, mittels Gespräch ?!)
    Die lokalen Botschafts-Schalter Mitarbeiter sprechen selbst nur gebrochen deutsch (ich hab die kaum verstanden, zusätzlich erschwert durch diese elendige Sprachbox, Hochsicherheitstrennscheibe und Mikrofon + lustloses Verhalten...du bist ja "Bittsteller").
    Unter diesen Bedingungen ein "Interview" als Sprachnachweis zu führen ist eine Zumutung !
    Jedoch für die Unzulänglichkeiten im Personal ist die Botschaft selbst verantwortlich.
    Zeitgleich wurde am Nachbarschalter übringends genauso verfahren (kurzes "Interview" in deutsch).


    Wie sah es aus dann bei der ABH bei der Aufenthaltserlaubnis?


    Keinerlei Problem oder Nachfrage.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Lesenswert, da hier sauber die Problematik beschrieben und dagegen argumentiert wird
    (bei 12 % binatonaler Ehen in 2012, keine kleine Randgruppe).
    https://heimatkunde.boell.de/2…f-familienleben-und-freie

    Zitat

    ...Nadim verdient im Monat 360 €. Nicht wenig für algerische Verhältnisse. Der Sprachkurs alleine kostet 310 €, die Prüfung weitere 100 €. Michaela schickt Nadim jeden Monat etwas von ihrem Gehalt, damit er seine Mehrkosten decken kann.
    Durch die erste Prüfung im April ist Nadim durchgefallen – ihm fehlten drei Punkte, um zu bestehen. Anfang August findet die nächste Prüfung statt. „Von 60 Teilnehmenden haben beim letzten Mal nur fünf bestanden.“ Michaela wirkt verzweifelt. „Wenn nur so wenige die Prüfung bestehen und manche dort schon das siebte Mal an der Prüfung teilnehmen, dann möchte man meinen, es sei erkennbare Absicht, dass so wenige wie möglich bestehen.“

    ...Es wäre viel sinnvoller Deutsch in Deutschland zu lernen. Hier besteht sowieso die Pflicht einen Integrationskurs besuchen.“


    Für mich ist hier der Hauptzweck beschrieben, - ein nettes (staatlich geschütztes) Gechäftsmodell, also das übliche.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

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