Nach über 20 Jahren Aufenthalt in Deutschland (beide Staatsangehörigkeiten) Post von der Ausländerbehörde

  • Hallo Zusammen,


    da ich vor 15 Jahren vom deutschen Ehemann meiner ukrainischen Mutter adoptiert wurde, bin ich in Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft.
    Nun habe ich gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, indem sie mich auffordern, ihnen eine Kopie meiner Geburtsurkunde "zur Überprüfung" zu schicken. Da ich nicht an Zufälle glaube, nehme ich an, dass es etwas mit den neuen Regelungen des Visums zutun hat. Meine Frage nun: Was wollen sie überprüfen? Gibt es eine neue Regelung, von der ich noch nichts weiß, die meine doppelte Staatsangehörigkeit in Gefahr bringt?


    LG Feya

  • Hallo Feya!


    indem sie mich auffordern


    - auffordern oder bitten?
    - Was passiert, wenn Du der Aufforderung/BItte nicht nachkommst?


    nehme ich an, dass es etwas mit den neuen Regelungen des Visums zutun hat.


    wohl kaum.


    Gibt es eine neue Regelung, von der ich noch nichts weiß, die meine doppelte Staatsangehörigkeit in Gefahr bringt?


    Keine Ahnung. Glaube aber nicht.


    Was wollen sie überprüfen?


    Am besten, Du frägst dort nach!

    Gruß
    MaBo

  • Hallo Zusammen,


    da ich vor 15 Jahren vom deutschen Ehemann meiner ukrainischen Mutter adoptiert wurde, bin ich in Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft.
    Nun habe ich gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, indem sie mich auffordern, ihnen eine Kopie meiner Geburtsurkunde "zur Überprüfung" zu schicken.


    Als deutscher Staatsbürger hast du mit der Ausländerbehörde nichts zu tun.
    Schreib zurück du bist deutscher Staatsbürger was das soll.

  • Danke für die Antworten.
    "Bitte übersenden Sie uns, zur Überprüfung eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde. Vielen Dank"
    Meine erste Idee war auch dort anzurufen und zu fragen, wozu das Ganze. Leder war andauernd besetzt und bevor ich tagelang versuche dort jemanden zu erreichen, der sich kaum mit der politischen Lage in der Ukraine auskennt, dachte ich, ich frage hier mal nach. Habe angenommen, dass das vielleicht alle Ukrainer mit einer zweiten Staatsbürgerschaft anbetrifft.
    Ich bin Deutsche genauso wie ich Ukrainerin bin (beide Pässe, allerdings müsste ich den ukrainischen erst beantragen. Im Bürgerbüro werde ich auch unter deutsch-ukrainisch geführt. Interessant fand ich nach über 20 Jahren auch meinen Vatersnamen auf dem Umschlag zu lesen.


    LG Feya

  • In Deutschland wirst du nur als deutscher Staatsbürger behandelt, egal wieviel Staatsbürgerschaften du sonst noch hast.
    Ich nehme an du stehst noch unter deinem ursprünglichen Namen als Karteileiche im System.

  • Naheliegend ist, dass dort aus irgendeinem Grund ein Verdacht vorliegt, dass seinerzeit etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
    Wenn dann noch eine zweite Staatsbürgerschaft vorliegt, kann man der deutschen durchaus wieder verlustig werden, wenn man sie erschlichen hat o.ä....
    Das ist gängige Praxis.
    Besonders im Zusammenhang mit Kontingentflüchtlingen.
    Naja, gut dass Sie sich zumindest bei Dir gemeldet haben und nicht gleich Staatsanwaltschaft oder Polizei einschalten.


    Kommt drauf an, was vorliegt.
    Das müsstest Du eigendlich selbst am besten wissen, wenn nicht frag mal deine Eltern.
    Entsprechend kann man dann entscheiden, was man macht.
    Im Zweifel zum Anwalt.
    Auf die leichte Schulter nehmen würd ich sowas nicht.


    Könnte auch sein, dass Du morgens um 6.30 Uhr unsanft aus dem Bett geholt wirst, weil man sich z.B. für deine Wohnung interessiert etc...:)))

  • Für Staatsbürgerschaftsfragen ist doch die Ausländerbehörde fachlich gar nicht zuständig.
    Davon abgesehen wurde der Fragesteller 15 Jahre lang als deutscher Staatsbürger behandelt. Da geht mit Aberkennung sowieso nichts mehr.

  • 15 Jahre reicht doch.
    StAG §35(3)
    (3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung oder Beibehaltungsgenehmigung erfolgen.

  • Dafür sind die gemachten Angaben etwas dünn.
    Deshalb würde ich mich da durchaus drum kümmern und nicht abwarten bis man besucht wird....:)))


    Den Schergen dieser Behörde würde ich es auch noch zutrauen, eine ukrainische Fee abzuschieben, und dafür wieder ein paar negermuselmänner vor der lybischen Küste in die brd reinzuholen

  • >>Feen sind auch in der Ukraine selten....:)))) <<


    so so , dann sind die Feen wohl alle nach Deutschland verführt worden
    Denn so wie man hier lesen kann, hat doch jeder das schönste, liebste, geduldigste, aufmerksamste, bescheidenste, mütterlichste Mädel geholt. Die beste Köchin und Hausfrau, die niemals zickt.

    wir wollen mehr Bürokratie wagen das sagte Willy Brand- oder so ähnlich

  • Morgen.
    Och, wenn man nach der Menge und dem Ablauf der Scheidungsverfahren geht, könnte man auch das Gegenteil glauben.....:))))
    Am Besten nicht alles für bare Münze nehmen, was im Internet steht...:)))

  • Ich weiss ja auch nicht ob Ich Deutscher Staatsbürger bin ! Bei mir steht nur Deutsch ? Müsste mal eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragen aber da ist mancher Beamter schon überfordert

  • Ich vermute das Du zweimal in den Akten irgendwelcher Behöden auftauchst.
    Einmal mit dem richtigen heutigen Namen als Deutsche und dann nochmal mit dem alten Namen(Vatersamen) als Ukrainierin.
    Meiner Frau ist es so gegangen. Allerdings nur bei der Rentenversicherung.
    Es gab sie dort zweimal mit zwei verschiedenen Sozialversicherungsnummern.


    Grüße
    NORAD


  • Meiner Frau ist es so gegangen. Allerdings nur bei der Rentenversicherung.
    Es gab sie dort zweimal mit zwei verschiedenen Sozialversicherungsnummern.


    Grüße
    NORAD


    Das sollte mir passieren ;) Dann würde ich zweimal Rente bekommen ;)

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • So etwas gibt es? Auch für gebürtige?


    *aktueller* StaatsangehörigkeitsAUSWEIS ist der *einzige* Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit.
    RP, Personalausweis etc. sind nur Indizien dafür :) --- die allgemein anerkannt werden.


    Kenne persönlich aber keinen, der das je beantragt hätte.
    Braucht man im allgemeinen auch nicht.


    und ja, das gibt es für alle, auch für "gebürtige".
    Siehs mal so: gestern hast du die deutsche Staatsangehörigkeit gehabt, hast aber vor einiger Zeit auch noch eine andere *beantragt* ohne eine Beibehaltungsgenhemigung zu haben und *heute bekommen*. Schwuppdiwupp ist die deutsche Staatsangehörigkeit futsch und du bist seit heute kein deutscher Staatsangehörige mehr (auch dann, wenn du es nicht weisst ... und auch dann, wenn es die Behörden auch noch nicht wissen). Dein Perso ist Makulatur.



    (trifft viele Türken, die die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben um die deutsche zu bekommen und dann wieder die türkische beantragen ... vergebliche Liebesmüh)


    Daher wird in manchen Fällen dieser Staatsangehörigkeitsausweis gebraucht. Meistens dann, wenn man im Ausland geboren ist und der Ehegatte *aufgrund deiner* deutschen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.
    Und für so manche Staatsposten ... z.B Bundeskanzler oder Bundespräsent (hmm ... jetzt habe ich mich geoutet, dass ich keinen Bundeskanzler oder ähnlich hochgestellt Persönlichkeiten persönlich kenne, oje)

  • Ich weiss ja auch nicht ob Ich Deutscher Staatsbürger bin ! Bei mir steht nur Deutsch ? Müsste mal eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragen aber da ist mancher Beamter schon überfordert


    Nein! Nicht schon wieder eine Urkunde! Die kostet nur wieder 13 TEuro oder so....

  • Bei Spätaussiedlern ist das Dokument gängig und praktikabel.
    Was anderes fällt mir auch nicht ein.
    Habe das bislang auch nur in dem Zusammenhang selbst gesehen.
    Ja und seltener bei Feststellung der Staatsangehörigkeit.
    Aber das sind landläufig auch "Russlanddeutsche" nur nach anderer gesetl. Grundlage.

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