Hallo Zusammen,
da ich vor 15 Jahren vom deutschen Ehemann meiner ukrainischen Mutter adoptiert wurde, bin ich in Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft.
Nun habe ich gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, indem sie mich auffordern, ihnen eine Kopie meiner Geburtsurkunde "zur Überprüfung" zu schicken. Da ich nicht an Zufälle glaube, nehme ich an, dass es etwas mit den neuen Regelungen des Visums zutun hat. Meine Frage nun: Was wollen sie überprüfen? Gibt es eine neue Regelung, von der ich noch nichts weiß, die meine doppelte Staatsangehörigkeit in Gefahr bringt?
LG Feya