Visum für Familiennachzug

  • In Deutschland wird nur eine in Deutschland durch einen vereidigten Übersetzer übersetzte Heiratsurkunde anerkannt. Mit ukrainischer Apostille.


    Dankeschön für die Info.


    Auf der von Ahrens verlinkten FAQ-Seite habe ich jedoch gelesen, dass die Deutsche Botschaft in Kiew im Rahmen des FZF-Visumsantrags auch Heiratsurkunden akzeptiert, die in der Ukraine ins Deutsche übersetzt wurden und die ein ukrainischer Notar beglaubigt hat.
    Ist das zutreffend?
    Im Anschluss kann ich in DE für das hiesige Standesamt gern noch eine Übersetzung nach ISO anfertigen lassen. Das fällt dann auch nicht mehr ins Gewicht...

  • Kann schon sein, dass das für die Botschaft zutrifft, aber um in Deutschland ins Eheregister eingetragen zu werden muss die Heiratsurkunde in Deutschland übersetzt werden, aber immer mit einer Apostille aus UA.

  • Ich weiß nicht warum hier so herum geeiert wird. Ich habe meine Heiratsurkunde bei Ahrens in Kiev übersetzen lassen. Die Übersetzung wird bei der Botschaft in Kiev und bei jeder deutschen Behörde anerkannt

  • Ich weiß nicht warum hier so herum geeiert wird. Ich habe meine Heiratsurkunde bei Ahrens in Kiev übersetzen lassen. Die Übersetzung wird bei der Botschaft in Kiev und bei jeder deutschen Behörde anerkannt


    Dem kann ich aus eigener Erfahrung nur zustimmen... Apostilierte Urkunde in der UA übersetzt wurde hier in D bisher überall akzeptiert!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • @Klausi
    lass am besten alles bei Herrn Ahrens in Kiew machen.


    Er wird Dich fachgerecht beraten und dir helfen beziehungsweise alles erledigen so das du weder in der Ukraine noch in Deutschland Probleme bekommen wirst.
    Auch wenn Du später mal etwas benötigst kann Herr Ahrens Dir jederzeit und unkompliziert helfen, das ist die einfachste, schnellste und beste Lösung


    MikeHH53 und ich sprechen/ schreiben aus Erfahrung

  • 1. Was hat es mit dem formlosen Einladungsschreiben auf sich?
    Wie muss das aussehen? Gibt es da ein Muster? Oder ist das gar entbehrlich - schließlich besteht ja ein gesetzlicher Anspruch auf den Familiennachzug... Da erscheint solch eine Einladung doch, höflich ausgedrückt, merkwürdig.


    Nun, es soll Fälle geben, da will der Deutsche Ehepartner am Ende doch nicht mit dem ausländischen Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft gründen. Da ist dann der deutsche Ehepartner überrascht, wenn der/die Angetraute dann auf einmalauftaucht.
    Das ist ernst gemeint.


    Nötig ist nicht ein "Einladungsschreiben", sondern eine Bestätigung, dass die Abischt beseht, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen (FZF gibt es fürs Zuammenleben, nicht für die Eheurkunde)
    Ein "Einladungsschreiben" kann diese Bestätigung beinhalten.
    Steht in dem Schreiben eine Einladung für zwei Wochen drin, ist sie nichts wert :)


    meine Heiratsurkunde bei Ahrens in Kiev übersetzen lassen. Die Übersetzung wird bei der Botschaft in Kiev und bei jeder deutschen Behörde anerkannt


    anerkannt werde Übersetzungen von beeidigten Übersetzern. Die können auch in Kiew sitzen. Offenbar hat Ahrens beeidigte Übersetzer.


    z.B.: Dolmetscher und Übersetzer - Bayerisches Staatsministerium der Justiz


    . Apostilierte Urkunde in der UA übersetzt wurde hier in D bisher überall akzeptiert!


    diese Aussage ist so grundsätzlich falsch.
    Sie kann natürlich mal im Einzelfall zutreffen, aber eben im Einzelfall.

  • Nichts anderes habe ich gesagt... Habe meine Erfahrung mit mehreren Ämtern widergegeben! Diese als grundsätzlich falsch darzustellen ist unangemessen!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Wenn der Übersetzer in Deutschland vereidigt ist...wie Erne schreibt!


    Das Übersetzungsbüro war eine kleine Firma in der Provinz... garantiert nicht in D vereidigt... Hat hier niemanden interessiert, es wurde nur nach der Apostille und möglichst vielen Stempeln :feingemacht: geschaut. Was auf den Stempeln steht, die allesamt in kyrillisch waten, hat garantiert niemand auf den hiesigen Ämtern verstanden :lol:

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Das Übersetzungsbüro war eine kleine Firma in der Provinz... garantiert nicht in D vereidigt... Hat hier niemanden interessiert, es wurde nur nach der Apostille und möglichst vielen Stempeln :feingemacht: geschaut. Was auf den Stempeln steht, die allesamt in kyrillisch waten, hat garantiert niemand auf den hiesigen Ämtern verstanden :lol:


    Hallo und vielen Dank,


    ich hätte exakt dazu noch eine Frage.
    Für den Antrag auf FZF-Visum für die Tochter meiner Frau ist es nötig, das Gerichtsurteil, wonach dem einstigen ukrainischen Vater alle Rechte aberkannt wurden, dieses in zweifacher Kopie beizufügen. Muss dieses auch übersetzt werden (das steht in dem Merkblatt der Botschaft bei diesem Punkt nicht explizit dabei)?
    Falls aus eurer Erfahrung eine Übersetzung nötig ist, genügt für die deutsche Botschaft in diesem Fall ein apostilliertes, in der Ukraine gefertigtes, beglaubigtes Exemplar?


    Danke vorab!
    Beste Grüße,
    Klausi

  • Für den Visumsantrag ja.
    Ein Sorgerechtsurteil im Original mit Apostille.
    Es reicht eine vom ukr. Notar beglaubigte Übersetzung.
    Durch deutsche beeidigte Dolmetscher geht auch.


    Zur Ausreise nicht.
    Dazu reicht ein einfaches Urteil ohne Apostille und Übersetzung.

  • Hallo und sorry, dass ich nochmals eine Frage stellen muss.
    Im Bezug auf den Visumsantrag für die Tochter meiner Ehefrau haben sich leider Unklarheiten ergeben.
    Daher möchte ich mal in die Runde fragen, wer das evtl. schon hinter sich gebracht hat und welche Dokumente im Rahmen des Visumsantrags beizubringen waren.


    Konkret würde mich interessieren, wie es um Punkt Nummer 9 auf dem Merkblatt
    https://kiew.diplo.de/blob/125…df-kindernachzug-data.pdf
    bestellt ist.
    Meine Frau hat auf der Botschaft in Kiew angerufen und an der Hotline (allerdings auf Ukrainisch) zu erfahren bekommen, dass ich wohl für ihre Tochter (vor Visumsantragsabgabe) eine Krankenversicherung nachweisen und auch eine Verpflichtungserklärung abgeben müsse.
    Ist das tatsächlich zutreffend? Für meine Frau wird das alles nicht benötigt, aber für die Tochter schon, obwohl beide quasi "in einem Atemzug" nach Deutschland kommen werden/sollen.... Das erschließt sich mir absolut nicht.
    Ich wäre dankbar, wenn jemand von euch seine Erfahrungen zu dem Thema mit mir teilen könnte.
    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße
    Klausi

  • Hallo Klausi, ich mache gerade das gleiche durch. Bin aber schon weiter. Geh zu deiner Krankenversicherung und lasse dir eine Familienversicherung Bestätigung ausdrucken und gebe diese ab. wird immer akzeptiert. sogar bei den total bescheuerten ausländerbehörde Stuttgart. wenn du fragen hast....frage

  • Hallo Joachim,
    dankeschön für deine Antwort.
    Die Familienversicherung habe ich beantragt und es sollte scheinbar kein großes Problem sein, so eine Bestätigung zu bekommen.
    Allerdings würde mich noch interessieren, ob du bei den Visaanträgen auch eine Verpflichtungserklärung für das Kind deiner Ehefrau abgeben müsstest, bzw. Einkommensnachweise vorlegen musstest.


    Danke und viele Grüße
    Klausi


  • "Dein" erwähnter "Punkt 9" sollte dich nicht interessieren,wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
    Geh zu deiner Krankenversicherung und erkläre dein "zukünftiges Problem" (also: die Fanilienzusammenführung) - dort sollte dir dann problemlos geholfen werden,indem deine Frau und das Kind erstmal über dich versichert sind...
    Einkommensnachweise sollten gar nicht unbedingt nötig sein (für ein "besseres Bild" können sie aber nicht schaden).
    Das Alter des Kindes spielt natürlich eine Rolle.

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Die kleine ist 9 Jahre alt.
    Es ist nur so, dass in dem erwähnten Punkt 9 "Elternteil" steht.
    Nun ist die Frage, ob mit "Elternteil" auch ich als Stiefvater gemeint bin, oder ob als "Elternteil" nur leibliche Eltern zählen.
    Ich war auch der Meinung, dass mich/uns der Punkt 9 nicht betreffen würde. Aber die Telefonhotline der Botschaft hat meine Frau dahingehend verunsichert.


    Vielen Dank einstweilen :)


    Viele Grüße
    Klausi

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