In Deutschland wird nur eine in Deutschland durch einen vereidigten Übersetzer übersetzte Heiratsurkunde anerkannt. Mit ukrainischer Apostille.
Dankeschön für die Info.
Auf der von Ahrens verlinkten FAQ-Seite habe ich jedoch gelesen, dass die Deutsche Botschaft in Kiew im Rahmen des FZF-Visumsantrags auch Heiratsurkunden akzeptiert, die in der Ukraine ins Deutsche übersetzt wurden und die ein ukrainischer Notar beglaubigt hat.
Ist das zutreffend?
Im Anschluss kann ich in DE für das hiesige Standesamt gern noch eine Übersetzung nach ISO anfertigen lassen. Das fällt dann auch nicht mehr ins Gewicht...