Guten Tag,
meine ukrainische Frau und ich warten im Moment in der Ukraine auf ihr Visum zum Ehegattennachzug. Die Botschaftswebseite wurde kürzlich aktualisiert, statt 8-10 Wochen steht dort jetzt bis zu 15 Wochen Wartezeit. Wir würden die Zeit bis dahin gerne in Deutschland verbringen, daher stellen sich folgende Fragen:
1) Darf sie sich bis zur Visumausstellung visafrei in Deutschland (und anderen Schengen-Staaten) aufhalten? Ich gehe davon aus, ja. Dann:
2) Wie verhält sich die übliche 90/180-Tage Regel zur nationalen Visum? Wenn sie 60 Tage visumfrei in Deutschland ist, dann für einen Tag nach Kiew reist um ihr Visum abzuholen und direkt zurück nach Deutschland kommt: Erlaubt das Visum unbeachtet des vorherigen visumfreien Aufenthalts 90 Tage Aufenthalt oder gilt die 90/180-Tage-Regel weiterhin, womit dann nur noch 30 Tage übrig wären?
Falls letzteres: Was, wenn die örtliche Ausländerbehörde in der verbleibenden Aufenthaltsdauer
a) gar keinen Termin macht oder
b) zwar einen Termin vergibt, aber sich mit der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis Zeit lässt?
Gruß
Poltava