Wartezeit auf Visum zum Ehegattennachzug in Deutschland verbringen

  • Guten Tag,


    meine ukrainische Frau und ich warten im Moment in der Ukraine auf ihr Visum zum Ehegattennachzug. Die Botschaftswebseite wurde kürzlich aktualisiert, statt 8-10 Wochen steht dort jetzt bis zu 15 Wochen Wartezeit. Wir würden die Zeit bis dahin gerne in Deutschland verbringen, daher stellen sich folgende Fragen:


    1) Darf sie sich bis zur Visumausstellung visafrei in Deutschland (und anderen Schengen-Staaten) aufhalten? Ich gehe davon aus, ja. Dann:
    2) Wie verhält sich die übliche 90/180-Tage Regel zur nationalen Visum? Wenn sie 60 Tage visumfrei in Deutschland ist, dann für einen Tag nach Kiew reist um ihr Visum abzuholen und direkt zurück nach Deutschland kommt: Erlaubt das Visum unbeachtet des vorherigen visumfreien Aufenthalts 90 Tage Aufenthalt oder gilt die 90/180-Tage-Regel weiterhin, womit dann nur noch 30 Tage übrig wären?


    Falls letzteres: Was, wenn die örtliche Ausländerbehörde in der verbleibenden Aufenthaltsdauer
    a) gar keinen Termin macht oder
    b) zwar einen Termin vergibt, aber sich mit der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis Zeit lässt?


    Gruß


    Poltava

  • 1) ja
    2) nationales Visum = egal wie viele Tage vom vorherigen visafreien Aufenthalt übrig sind.
    a) schlecht, wird aber IMHO nicht bekommen, denn damit wäre das Visum ja verbraucht. Ggf. Klage wg. Untätigkeit einreichen.
    b) um eine vorläufige Bescheinigung bitten. Hatten wir auch die 3 Monate, die die ABH zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt hat. Aber das Reisen ist dann eingeschränkt, so wurde uns gesagt.


    Gruß
    Siggi

  • Es kommt immer darauf an, wie schnell die jeweils zuständige
    Ausländerbehörde (zukünftiger Wohnort) arbeitet. Der Antrag geht von der
    Botschaft übers Bundesverwaltungsamt in Bonn zur Ausländerbehörde. In
    unserem Falle (2018) dauerte dies ca. 1 Monat. Wenn die Ausländerbehörde
    schnell arbeitet, geht online die Zustimmung nach Kiew und dann geht es
    sehr schnell - in unserem Fall März 2019) war 3 Tage nach Zustimmung
    das Visum als abholbereit auf der Liste! Ich würde aber mit mindestens
    6-8 Wochen rechnen - dies war auch die Auskunft der Botschaft in Kiew!


    Sobald sie das Visum zum Ehegattennachzug hat, ist es völlig egal, wie viele Tage der 90/180-Tage-Regelung 'verbraucht' sind... Denn dies gilt ja für den visafreien Aufenthalt - und dann hat sie ja ein Visum.


    Und: auch in meiner Stadt ist es wohl üblich, dass man das Datum zur Antragstellung auf den Aufemthaltstitel kurz vor Ablauf des Visums erhält... Dann bekommt man eine Fiktionsbescheinigung - die zumindest das Reisen mit dem Flugzeug ermöglichen sollte (Auskunft der Ausländerbehörde: lediglich das Reisen über Landgrenzen könnte schwieriger sein !?).
    Wie lange das Anfertigen des Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei) dauert... kann ich noch nicht sagen, da wir gerade in der Wartezeit auf den Termin für die Antragsabgabe (1 Tag vor Ablauf des Visums) sind...

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Siggi, ich meine Landübergänge... also nicht mit dem Flieger, sondern mit Auto, Zug oder zu Fuß!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • E
    Sobald sie das Visum zum Ehegattennachzug hat, ist es völlig egal, wie viele Tage der 90/180-Tage-Regelung 'verbraucht' sind... Denn dies gilt ja für den visafreien Aufenthalt - und dann hat sie ja ein Visum.


    Danke, das ist wichtig für uns.


    Wir sind mittlerweile in Woche 10 nach Beantragung in Kyiv, macht keinen Spaß mehr...

  • Fragt doch beim Bundesverwaltungsamt (022899358-8390) nach dem aktuellen Bearbeitungsstand!

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:


  • wird er nicht machen, weil er ja schon vorher weiß, dass die wegen Datenschutz keine Auskunft geben...

    Schlage vor, du unterlässt solche dreisten Lügen. Mein Beitrag diesbezüglich lautete:


    Zitat

    Ich bezweifle stark, dass in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung per Email solche Auskünfte gegeben werden. Da könnte ja jeder kommen.


    Hervorhebung durch mich. Allerdings, zum Vorschlag, anzurufen statt per Email zu fragen, Zitat Deutsche Botschaft Kyiv:


    Zitat

    Anfragen per Telefon zum Stand einzelner Visaverfahren können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…ise/visumabholung/1239816


    Ich gehe davon aus, Bundesbehörden setzen die DSGVO einheitlich um.

  • Du zitierst die Informationen aus Kiew und stellst Fragen... Wenn Du dann Tipps bekommst ("ruf beim BVA an"), stellst Du diese Informationen (ich habe dort im Januar 2019 trotz Datenschutzgrundverordnung telefonisch Auskunft erhalten) in Frage - wundere Dich also nicht, wenn Du keine Antworten mehr bekommst :holzhacken:

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Du zitierst die Informationen aus Kiew und stellst Fragen... Wenn Du dann Tipps bekommst ("ruf beim BVA an"), stellst Du diese Informationen (ich habe dort im Januar 2019 trotz Datenschutzgrundverordnung telefonisch Auskunft erhalten) in Frage - wundere Dich also nicht, wenn Du keine Antworten mehr bekommst


    genaus so ist das!

  • Ich glaube Mails an die deutsche Botschaft in Kiew sind das überflüssigste überhaupt. Chance auf Bearbeitung und Antwort gleich Null. Wir hätten Problem mit dem ersten Termin für den Antrag auf Familienzusammenführung. Also Mail an die Botschaft und neuen Termin vereinbart. Der neue Termin 3 Monate später. Antwort der Botschaft oder Reaktion bis heute nicht. Also Familie so mit nach Deutschland. Junior direkt in der Schule angemeldet usw. Nun lief die Zeit aber weiter und die 90 Tage waren abgelaufen. Also Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Dadurch den Aufenthalt auf etwa 180 Tage ausgedehnt und jetzt endlich im Besitz vom Visum D und Termin für den Aufenthaltstitel


  • a)

    schlecht, wird aber IMHO nicht bekommen, denn damit wäre das Visum ja verbraucht. Ggf. Klage wg. Untätigkeit einreichen.


    dann einfach, solange das Visum noch nicht abgelaufen ist !!!, einen Dreizeiler an die ABH schreiben "Hier mit beantrage ich, name, eine AE basierend auf dem Visum xyz, Datum, Name, Unterschrift"
    Ab da ist man in der Fiktion, dass der aktuell gültige AT (ihr Visum) weitergilt, bis über den Antrag entschieden wurde. In Eurem Fall also, bis die AE da ist, denn abgelehnt wird das nicht.
    Als Nachweis kann man dann die Fiktionsbescheinigung bekommen, ist aber in D nicht nötig, da es nur eine Bescheinigung ist.
    Im Ausland aber notwendig, da man im Ausland eben nichts von dem Antrag weiss.



    b)

    um eine vorläufige Bescheinigung bitten. Hatten wir auch die 3 Monate, die die ABH zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt hat. Aber das Reisen ist dann eingeschränkt, so wurde uns gesagt.


    Das wäre eine Fiktionsbescheinigung.
    Mit FB nach §81.4 ist es kein Problem, auch nciht in die Schweiz. Eigentlich ist das Reisen nur durch die nicht informierten Fluggesellschaften eingeschränkt, die den Chekc in oder Boarding verweigern. Normalerweise wissen diese aber ganz gut über die FB Bescheid bzw. können das einsehen (wenn sie denn wollen), Wenn nicht, habt Ihr Regeressansprüche
    Mit FB nach §81.3 hast du aber Recht. 81.3 gibt es, wenn es keinen anderen gültigen AT gibt, der weitergelten kann :-).
    Mit Visum gibt es 81.4

  • Das wäre eine Fiktionsbescheinigung.


    Wenn ich nach Fiktionsbescheinigung suche, sehe ich etwas wirklich farbenfrohes, offiziell wirkendes. Wir hatten einen weißen Zettel mit Stempel und Unterschrift bekommen. Auf diesem war vermerkt, dass die ABH die Unterlagen zur Erteilung einer AE erhalten hätte und diese zusammen mit dem Pass bei der ABH liegen würden. Meine Frau hatte also in diesen ca. 3 Monaten kein Ausweisdokument! Mit dem weißen Zettel zu reisen, sollte schon Mut und Überzeugungskraft verlangen.


    Gruß
    Siggi

  • Meine ukr. Aufenthaltgenehmigung sah über 10 Jahre Lang bis vor Kurzem auch nicht viel anders aus.
    Ein zusammengefalteter Din A4-Zettel auf dem vorne durchgestrichen "zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung" stand.
    Irgendwann hab ich das selber laminieren lassen, damit das Ganze nicht ausseinander fliegt.
    War damit eine unbefristete.
    Manchmal gabs ungläubiges Staunen, aber Probleme oder Diskussionen noch nie.

  • Meine UA Aufenthaltsgenehmigung sah vom Material her aus wie der internationale Führerschein.
    Das Problem war bei meiner Frau aber auch, dass der Pass einbehalten wurde. Eine Grenze mit einem Stück "Toilettenpapier" (ohne Lichtbild) und ohne Pass zu überqueren finde ich mutig. Nebenbei: Seinerzeit wurden an der Grenze zu CH auch noch Personenkontrollen durchgeführt, denn CH war noch nicht Schengenmitglied, aber die DE Aufenthaltsgenehmigung bereits als Visaersatz akzeptiert.


    Gruß
    Siggi

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