Ich werde in UA eine GmbH gründen und dort wohnen, übersiedeln. Im Zusammenhang Kfz einführen erhalte ich die Information, dass bei Residenz in UA das ganze Kosten-Konvolut entfiele. Voraussetzung: das Kfz muss zuvor 1 Jahr auf mich angemeldet sein. Dem ist so. In ähnlichen Beiträgen, auch von Mitgliedern hier oder auch aus anderen Quellen werden weitere Aussagen gemacht, welche jedoch dann abschweifen.
Meine Frage:
- Ist das nach wie vor so oder gibt es da mittlerweile Änderungen, Grauzonen ?
- Fahrzeug Bj.2016 / Schadstoffklasse EU 5 / 1600cm³
- Hat jemand den Akt schon mal praktiziert, Empfehlungen, Erfahrungen, Varianten ?
Die UA-Botschaft in Wien verwies mich nach Kiew. Nach Anruf dort teilte man mir nur mit, dass es möglich wäre, aber keine weitere Aussage.
Danke für Hilfe ! ..Manfred.