Zusammenzug in Form Sprachkurs-Visa?

  • Mal zu meiner Situation.
    Ich bin nun ca. ein Jahr mit meiner ukrainischen Freundin zusammen die ich aufgrund beruflichen Umständen kennengelernt habe.
    Aktuell fliege ich jeden Monat nach Kharkov oder sie zu mir. Langfristig st das für mich keine Dauerlösung, also war der Plan, dass sie Anfang kommenden Jahres vorläufig zu mir zieht.
    Gedacht war, dass sie zuerst mit einem Sprachkurs-Visum kommt, ein Jahr die Sprache besser lernt und schaut ob sie mit dem Leben hier zurecht kommt, ob wir miteinander zurechtkommen wenn wir uns jeden Tag sehen...
    Sie geht seit zwei Monaten zum Deutschkurs und wird im Oktober den A1 Level haben. Damit wollten wir dann anfangen das Visum zu beantragen. Im Dezember sollte sie A2 erreicht haben. Also müsste Sie im Visum eine Bescheinigung einreichen wo sie mehr als 20 Stunden die Woche Deutsch auf Level B1 lernt, richtig?
    Wie ist das mit der Kaution, reicht es wenn ich bestätige/bürge dass ich für sie die Unterkunft und Kost stelle?
    Jemand dieselbe Situation schon gehabt und Erfahrung sowie Tipps hierzu?


    Vielen Dank schon im Voraus für die Unterstützung!

  • Also müsste Sie im Visum eine Bescheinigung einreichen wo sie mehr als 20 Stunden die Woche Deutsch auf Level B1 lernt, richtig?


    ja, es muss ein Intensivsprachkurs sein


    siehe die Anwendungshinweise für die Behörden zum Aufenthaltsgesetz

    Zitat

    16.5.1.1
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen derdeutschen Sprache wird nur für die Teilnahmean einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Inten-sivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauervon vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Num-mer 7.2.1), i. d. R. täglichen Unterricht (min-destens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)umfasst und auf den Erwerb umfassender deut-scher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend-und Wochenendkurse erfüllen diese Voraus-setzungen nicht.


    16.5.1.2
    Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme aneinem Intensivsprachkurs soll Ausländern er-teilt werden, die lediglich den Erwerb vondeutschen Sprachkenntnissen anstreben, wennsie über ausreichende Mittel für ihren Lebens-unterhalt während ihres voraussichtlichen Auf-enthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch§ 5 Absatz 1); eine Verpflichtung nach § 68reicht aus.


    Wie ist das mit der Kaution, reicht es wenn ich bestätige/bürge dass ich für sie die Unterkunft und Kost stelle?


    in der Regel ja, es wird eine offizielle Verpflichtungserklärung erwartet, abgegeben vor deiner ABH.

  • Natürlich müssen die formalen Vorraussetzungen, wie oben und auf der Seite der Botschaft beschrieben vorliegen, sonst kann kein Visum erteilt werden.
    Das bedeutet aber nicht, dass das Visum dann automatisch erteilt wird.


    Wichtig ist in der Praxis dass:


    1. Das Studien/Ausbildungsziel objektiv erreichbar ist.
    Beispiel: Wir wollen Studieren und brauchen dazu C1-Niveau. Wir haben objektiv 0 . In einem Jahr ist es nicht möglich von 0 zu C1 zu kommen.
    Das Ausbildungsziel ist also von Vorne herein nicht zu erreichen, der Antrag damit zwecklos und abzulehnen.


    2. Der Sprachkursbesuch zur Lebensplanung und bisherigen Biographie passt. Was soll der Kurs bringen? Am Besten in Verbindung mit Beruflichen oder Studienzwecken. Warum ist das nicht in der Ukraine zu erreichen?
    Beispiel: Wir sind 40 Jahre und haben uns noch nie im Leben nachweislich mit Deutsch beschäftigt, verstehen kein Wort und waren seit 20 Jahren nicht mehr berufstätig und wohnen direkt neben dem Goetheinstitut.Beim Interview erzählen wir, dass die Mutter in Deutschland wohnt. Es ist nicht annähernd zu erkennen, was das soll. Daraus folgt sofort auch Punkt 3.


    3. Der Sprachkurs der Hauptaufenthaltszweck ist.
    Beispiel:
    Wir kommen mit einer Verpflichtungserklärung in die Botschaft, wo sich ein gleichaltriger lediger Mann für den Unterhalt aufzukommen verpflichtet. Also praktisch eine Bürgschaft in unbegrenzter Höhe abgibt. Um die Sache vollends klar zu machen haben wir noch "Verlobter" als Bekanntschaftsverhältnis eingegetragen.
    Beim Interview erkundigen wir uns nach Heirats- und Unterhaltsregelungen und erklären, dass wir ausser Heirat und Sprachkurs wohl keine Möglichkeiten haben länger als 90 Tage in Deutschland bleiben zu können. Aber ansonsten ist das die Wahre Liebe.
    Hier entsteht etwas Handlungsspielraum aber in Verbindung mit Punkt 1 und 2. geht das deutlicher zur Ablehnung, weil der Sprachkurs eben nicht der Hauptreisezweck ist.


    Kann das nicht nachgewiesen werden oder entstehen daran Zweifel, die nicht schlüssig ausgeräumt werden können, wird kein Visum erteilt.
    Das oben sind die gängigen Ablehnungsgründe in dieser Visumskategorie.


    Grundsätzlich gibt es in der Konstellation Visaerteilungen, aber die Ablehnungen überwiegen deutlich.

  • Erstmal vielen Dank für die ausführliche Ausführung!


    Wir kommen mit einer Verpflichtungserklärung in die Botschaft, wo sich ein gleichaltriger lediger Mann für den Unterhalt aufzukommen verpflichtet. Also praktisch eine Bürgschaft in unbegrenzter Höhe abgibt. Um die Sache vollends klar zu machen haben wir noch "Verlobter" als Bekanntschaftsverhältnis eingegetragen.
    Beim Interview erkundigen wir uns nach Heirats- und Unterhaltsregelungen und erklären, dass wir ausser Heirat und Sprachkurs wohl keine Möglichkeiten haben länger als 90 Tage in Deutschland bleiben zu können. Aber ansonsten ist das die Wahre Liebe.
    Hier entsteht etwas Handlungsspielraum aber in Verbindung mit Punkt 1 und 2. geht das deutlicher zur Ablehnung, weil der Sprachkurs eben nicht der Hauptreisezweck ist.


    Also würdest du eher erwägen nicht offen darüber in ABH sich zu beraten, sondern eher versuchen den Hauptzweck so zu konstruieren dass unsere Partnerschaft nicht sooo ersichtlich ist.
    Wie zum Beispiel zu argumentieren dass sie als Project-Managerin auch deutsche Kunden hat und um sich mehr auf diese Kunden zu spezialisieren lernt sie nun deutsch. A1 schließt sie in nächster Zeit ab und macht auch gleich den A2 weiter, sodass sie im neuen Jahr hier mit B1 weiter macht.

  • in der Regel ja, es wird eine offizielle Verpflichtungserklärung erwartet, abgegeben vor deiner ABH.


    Vielen Dank für die Info. Dann muss ich mal nen Termin bei der ABH machen um nachzufragen was ich alles hierzu brauche. Nervt echt dass du hier bei der Behörde immer nen Termin machen musst und der immer mindestens paar Wochen weiter weg liegt. In meiner Heimatstadt die etwas kleiner war bist du einfach zu den Öffnungszeiten hingegangen und hast vor der Tür gewartet bis du hereingerufen wurdest.

  • Verstehe den Stress nicht...
    Eigendlich kann sie das Jahr über da sein ?
    Wo ist da ihre Eigeninitiative?
    Ein 2 mal im Jahr mal ne kurze Pause , sie will ja mal ihre Verwanten sehen und .
    Du kannst mal Luft holen


    Sie hat keine Freunde Internet ?.

    Sprachen die ich nicht spreche : RUSSISCH , UKRAINIISCH , ÖSTREICHISCH .

  • Verstehe den Stress nicht...
    Eigendlich kann sie das Jahr über da sein ?
    Ein 2 mal im Jahr mal ne kurze Pause , sie will ja mal ihre Verwanten sehen und .
    Du kannst mal Luft holen


    Du suggerierst dass sie kurz für paar Tage zurück fahrt und dann wieder herkommen kann, was nicht richtig ist.
    Was die 180/90-Regel bedeutet weist du wahrscheinlich. Also ist sie netto nur die hälfte vom Jahr hier und längstens drei Monate am Stück und muss dann wieder mindestens drei Monate am Stück dort sein...

  • Wo ist da ihre Eigeninitiative?


    Ich verstehe deine Frage nicht. Wo suchst du ihre Eigeninitiative? Soll sie auch hier mal dieselbe Frage posten damit du ihre Initiative siehst? Evtl. sucht sie Lösungen auf ukrainischen Webseiten und wir möchten unsere Ergebnisse vergleichen?
    Dass sie eine komplett neue Sprache lernen muss, ihre gewohnte Umgebung, soziales Umfeld verlassen muss, ihren Job und somit ihre Unabhängigkeit aufgibt, ist keine Initiative?

  • Well , es geht um das hier sein .


    Und das geht , mann ( Frau ) sollte mal UA expeds fragen.
    Es sind ja genug hier unterwegs.


    Die ich kenne sind da sehr sehr flott .


    Wo ein Wille da ein Weg. ....

    Sprachen die ich nicht spreche : RUSSISCH , UKRAINIISCH , ÖSTREICHISCH .


  • Hi eq003,


    hat das alles so geklappt wie gewünscht?


    Grüße
    Mike

  • Die Möglichkeit eines Sprachkurs-Visums klingt sehr interessant. Ich habe mir das jetzt mal alles durchgelesen, was bnötigt wird. Andererseits kosten so viele Sprachkurse an einem Stück dann doch eine Stange Geld und die Freundin würde von der Schulbank garnicht mehr runterkommen. Außerdem müsste meine Freundin jeden Tag 1,5 Stunden pro Richtung im Zug nach Graz sitzen, weil in der nächst größeren Stadt in unserer Nähe die Sprachkurse nur so fallweise angeboten werden.
    Noch dazu hab ich jetzt gelesen, dass (in Österreich) für einen Kurs, der einer Familienzusammenführung dient, die Hälfte der Kurskosten rückerstattet werden. Da bleibt mir und meiner Freundin wohl erstmal nur das Touristenvisum und später die Hochzeit.


  • Noch dazu hab ich jetzt gelesen, dass (in Österreich) für einen Kurs, der einer Familienzusammenführung dient, die Hälfte der Kurskosten rückerstattet werden.


    Woher beziehst du solche Informationen?

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Woher beziehst du solche Informationen?


    http://www.integrationsfonds.at/themen/foerderungen

    Kleiner Auszug aus den FAQs:


    Der blaue Bundesgutschein wird von der Behörde, bei der die Integrationsvereinbarung unterschrieben wird, an Migrant/innen ausgegeben. Für den Deutsch-Integrationskurs haben folgende Personen Anspruch auf einen Gutschein: Familienangehörige von
    1. Österreicher/innen

    2. EU/EWR- und Schweizer Bürger/innen und Drittstaatsangehörigen mit längerem Aufenthaltstitel (z.B.: "Daueraufenthalt EG", "Niederlassungsbewilligung unbeschränkt", "Asylberechtigter").
    Als "Familienangehörige" gelten hier Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder.


    Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
    Gültiger Gutschein blau: Für einen Deutsch-Integrationskurs auf A2-Niveau bekommen Sie, solange der Gutschein gültig ist, 50 % der Kurskosten, maximal jedoch einen Höchstsatz von 750 Euro für maximal 300 UE bzw. maximal einen Stundensatz von 2,50 Euro ersetzt.

  • @Viper
    Das ist aber nicht vor dem Familienzusammenführungsvisum, sondern :
    1) Heirat
    2) Familienzusammenführungsvisum beantragen mit angelegter Deutsch A1 Prüfung.
    3) Dabei wird die Integrationsvereinbarung unterschrieben. Diese beinhaltet die Verpflichtung zu weiteren Kursen, für die du die Gutscheine bekommst.

  • Das ist aber nicht vor dem Familienzusammenführungsvisum, sondern :
    1) Heirat
    2) Familienzusammenführungsvisum beantragen mit angelegter Deutsch A1 Prüfung.
    3) Dabei wird die Integrationsvereinbarung unterschrieben. Diese beinhaltet die Verpflichtung zu weiteren Kursen, für die du die Gutscheine bekommst.


    Ok, verstanden. A1.1 hat sie ja schon.
    Das wäre kein Problem, die Kurse ab A1 erst nach der Familienzusammenführung zu machen. Das macht eben Sinn, wenn es dabei was vom Staat gibt.
    Beim Sprachkursvisum gibt es das eben nicht. Und deshalb macht es für uns keinen Sinn, dieses Visum (das sogar noch umständlich zu beantragen ist) zu besorgen.
    Das wollte ich damit sagen :)

  • Hi eq003,


    hat das alles so geklappt wie gewünscht?


    Grüße
    Mike


    Moin @Mike72 ,


    wir haben es noch immer nicht getan.
    Was uns abschreckt ist, die Anzahl der Pflichtstunden. Hierdurch haben wir so gut wie keine Flexibilität welche wir aktuell gerade noch brauchen.


    Eine weitere Möglichkeit die wir in Erwägung ziehen ist, ihr Studium hier anerkennen zu lassen und evtl. direkt nen Job hier zu suchen.

  • Moin @Mike72 ,


    wir haben es noch immer nicht getan.
    Was uns abschreckt ist, die Anzahl der Pflichtstunden. Hierdurch haben wir so gut wie keine Flexibilität welche wir aktuell gerade noch brauchen.


    Eine weitere Möglichkeit die wir in Erwägung ziehen ist, ihr Studium hier anerkennen zu lassen und evtl. direkt nen Job hier zu suchen.


    Somit pendelt ihr immer noch bzw. führt eine Fernbeziehung? Es kann doch nicht sein dass es nur die Lösung über die Heirat gibt.
    Jeder Affe kommt hier rein und sitzt dann Jahre hier rum und bekommt Geld von uns...

  • Ob Heirat oder nicht, der ausländische Partner muss in jedem Fall den A1 Sprachnachweis erbringen. Ganz schön teuer und wirklich lange Unterrichtsstunden. Davor graut es uns auch und verzichte darum auf eine AE in Deutschland für meine Frau.

  • Ja aktuell pendeln wir noch, wodurch wir aber flexibler sind.
    Zum Glück hab ich die Möglichkeit so flexible zu sein. Nicht auszumalen wie es mit einem normalen Arbeitnehmervertrag von 24 Urlaubstagen wäre...


    Werden aber in Kürze aktiv werden und uns um einen langfristigen gemeinsamen Wohnsitz bemühen.

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