Angebotene Fluege waehrend des „epidemiologischen Notstandes“ in der Ukraine

  • Wenn die 14 Tage Quarantäne in Weißrussland nicht wären, dann wäre es kein Problem :
    Wenn man über den Flughafen Minsk einreist und ausreist , dann benötigt man für maximal 5 Tage kein Visum.
    Habe gelesen (vor Corona Zeit) , dass das auf 10 oder 14 Tage ausgedehnt werden soll.


    Google mal danach.

  • Das bringt doch aber alles nichts, wenn Ukrainer nicht ausreisen dürfen. Sie kommt bis zur weißrussischen Grenze und nicht weiter.

  • Ich glaube, wenn du deinen Wohnsitz in einem Land deiner Wahl hast, kannst du auch ausreisen. Das Kind hat deutschen Reisepass, die Mutter lebt mit Kind in Deutschland, wo ist das Problem? Sie braucht einfach einen Flug, dachte es fliegen ständig Flugzeuge nach Deutschland? Warum will man über Minsk fliegen? Was bringt das?

  • Das Problem ist, dass ukrainische Grenzbeamte eine Weisung haben:
    Ausländische Pässe dürfen das Land verlassen.
    Ukrainische Pässe bleiben im Land.
    Dabei interessiert dem Grenzbeamten irgendein Status (ausgenommen Diplomatenstatus) herzlich wenig.

  • Ist eh die Frage, warum jetzt ausreisen, wenn alles geschlossen ist. Die Schulen sind ja auch geschlossen, also kann man die Ferien auch in UA verbringen.

  • Das Problem ist, dass ukrainische Grenzbeamte eine Weisung haben:
    Ausländische Pässe dürfen das Land verlassen.
    Ukrainische Pässe bleiben im Land.
    Dabei interessiert dem Grenzbeamten irgendein Status (ausgenommen Diplomatenstatus) herzlich wenig.


    Genau so ist es. Ausreise für Ukrainer KANN von der ukrainischen Grenzpolizei ohne weiteres verwehrt werden.
    In dem konkreten Fall, Kind darf ausreisen, Mutter nicht ..... so blöd und intolerant es auch klingen mag.
    Wobei, größeres Problem dürfte werden dass nix mehr fliegt Richtung Deutschland momentan, oder übersehe ich da Flüge ... ?

  • Sagen wir so: das Kind muss nach Ablauf von 90 Tagen ausreisen, was dann? Darf man ein Kind ohne Erziehungsberechtigten ausweisen, wenn es in dem Zielland keine Familie hat?

  • Es muss nicht ausreisen.
    Diese Regelung ist bis einen Monat nach der Karantäne ausgesetzt.
    Im Übrigen kann es sich mit ukr. Mutter unbegrenzt in der Ukraine aufhalten und würde auch jederzeit eine Aufenthaltsgenehhmigung erhalten.

  • Wenn die 14 Tage Quarantäne in Weißrussland nicht wären, dann wäre es kein Problem :
    Wenn man über den Flughafen Minsk einreist und ausreist , dann benötigt man für maximal 5 Tage kein Visum.
    Habe gelesen (vor Corona Zeit) , dass das auf 10 oder 14 Tage ausgedehnt werden soll.


    Google mal danach.


    Hatte ich doch schon gesagt: Minsk kann ohne Visum angeflogen werden. Leider gibt es aber keinen Flug nach Minsk. Die Flüge auf der Belavia Seite kann man zwar buchen, aber es wird kein Flug stattfinden. Der Airport Borispol ist für Linienflüge gesperrt. Es gehen nur noch Fracht- und Sonderflüge rein und raus.

  • Ist eh die Frage, warum jetzt ausreisen, wenn alles geschlossen ist. Die Schulen sind ja auch geschlossen, also kann man die Ferien auch in UA verbringen.


    Unter Ferien stelle ich mir aber etwas Anderes vor, als Zuhause oder in irgeneinem Hotel zu sitzen! ;(

    Gruß
    Michael

  • Ich habe mich im Maerz in die Liste der Botschaft zum Zurueck Fliegen eingetragen.
    Deshalb denke ich, dass der Flughafen diese Information hat. Deshalb kann ich fliegen, soweit es einen Flug dort wieder gibt.

  • In Deutschland ist mein Wohnsitz und der Ehemann ist auch da.
    Eigentlich kann er bei der Botschaft bitten, dass ich mit einem Sonderflug fliege.
    Oder gibt es soweit nicht?
    Generell kann ich bis zum 24.04 noch bleiben. Es gibt noch was zu tun.
    Mein Job ist Arbeitsort nicht abhangig.
    Sonst gehoert die Familie zusammen.

  • Ich habe mich im Maerz in die Liste der Botschaft zum Zurueck Fliegen eingetragen.
    Deshalb denke ich, dass der Flughafen diese Information hat. Deshalb kann ich fliegen, soweit es einen Flug dort wieder gibt.


    Du hast das nicht ganz verstanden.
    Die Deutsche Botschaft kann dir die Einreise nach Deutschland erlauben.
    Bevor Du in Deutschland einreisen kannst, musst Du aus der Ukraine ausreisen. Damit hat die Deutsche Botschaft garnichts zu tun. Das ist einzig und allein Sache der Ukraine. Wenn die Ukraine sagt, dass Du in der Ukraine bleibst, dann bleibst Du in der Ukraine, auch wenn die Deutsche Botschaft deine Einreiseerlaubnis noch mit Blümchen und Herzchen umrandet.

  • sinnlos hier noch was zu posten


    :hmm: Warum? Es wurde hier im Thread das Problem hinterfragt, verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen und bewertet und auf Grund der Bewertung scheint es leider nicht so zu funktionieren, wie es die Threaderstellerin bräuchte.
    Nachdem ihr letzter Beitrag aber anscheinend ein Denken, in eine - momentan eben unmögliche Richtung - einschlägt, wird ihr nochmals klar gemacht, dass sie wohl am Irrweg ist.... :whistling:


    Mehr kann eine Forumsgemeinschaft wohl nicht unternehmen! :thumbup:

  • Dann machen wir es mit der Botschaft


    Was denkst Du, was die ukrainischen Grenzbeamten sagen, wenn sie dich nicht ausreisen lassen und Du sagst: "...aber die Deutsche Botschaft hat gesagt..." :whistling:

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