Reisepass nach VISA-Antrag

  • Ich hab' sogar einen 2. Pass bekommen, weil ich glaubhaft darlegen konnte, dass ich dringend familiär nach RF und auf die Krim reisen muss ...und mir sonst in UA "Kerkerhaft bei Wasser und Brot" droht :)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski


  • Merkwürdige, irgendwie wenig fundiert wirkende, aber allemal irritierende Antworten. ;) Dennoch danke für Deine Hilfestellung.

  • Du kannst auch mehrere Pässe haben.


    Daran ist Nichts Seltsames oder Merkwürdiges.


    In Deutschland ist das auf Antrag möglich.
    Gibt es auch gute Gründe für, und wird genutzt.
    Stempel aus Arabischen Staaten wenn man in nach Israel möchte, oder man muss Reisen wenn der Pass bei einer anderen Botschaft zum Visa beantragen liegt.


    Ich hab' sogar einen 2. Pass bekommen, weil ich glaubhaft darlegen konnte, dass ich dringend familiär nach RF und auf die Krim reisen muss ...und mir sonst in UA "Kerkerhaft bei Wasser und Brot" droh


    Leute die oft nach USA reisen haben auch zwei Pässe wegen der verschiedenen Stempel von Ländern die sonst zur Einreiseverweigerung führen können...


    --> all das weiss man aber nur, wenn man nicht nur in die UA fährt, sondern auch den Rest der Welt etwas kennt.
    ... das muss nicht auf jeden hier zutreffen

  • Naja das stimmt auffällig , aber ist auch für jeden einfach zu erfahren. Also keine Minderwertigkeit Komplexe sondern einfach nur dazu lernen und nicht von oben herab auf andere die da unbedarft sind schauen, dann klappts auch mit dem Nachbarn.......( Werbung : Isch habe gar kein Auto) ;) ....

  • Hallo zusammen,


    ich habe für die allgemeine Planung eine Frage, da ich da eher unterschiedliche Infos gefunden habe.
    Wenn meine zukünftige Frau nach der Hochzeit direkt das Ehegattennachzugsvisum in der Botschaft beantragt, wird da für die Zeit der Antragbearbeitung(12-15Wochen) der Reisepass einbehalten, oder nicht?
    Mir gehts darum, ob sie in der Bearbeitungsphase trotzdem mit dem (nicht extra zu beantragenden) 90 Tage Schengenvisum nach Deutschland reisen kann?


    Vielen Dank


    Vielen Dank für alle Rückmeldungen.
    Sie hat die Situation an offizieller Stelle vorgestellt und wird einen zweiten Reisepass beantragen und erhalten.

  • Hallo Lars,


    mich würde der aktuelle Stand bei Euch interessieren, hat dies alles funktioniert und ist sie nun bei Dir?

    @Ahrens
    Wie läuft dies denn bitte wenn sie in Deutschland sein sollte und Botschaft/Ausländeramt auf die Idee kommen eine paralle Befragung zu wollen?
    Normal wird sie dann in die Botschaft Kiew geladen und er zum gleichen Zeitpunkt zum zuständigen Ausländeramt, damit die Fragen beiden gestellt werden und sie sich nicht abstimmen können.

  • Hallo Thinkman, hallo zusammen...


    der Plan war bis heute:
    -im September heiraten in Kiew
    -sie behält ihren Namen
    -ich behalte meinen Namen
    -sie hat einen zweiten Reisepass beantragt, damit sie einen für den Visumantrag abgeben kann und mit dem anderen in der Phase des Visaverfahrens trotzdem nach Deutschland reisen kann
    -alle Unterlagen/Dokumente/Kopien für den Visumantrag haben wir weitesgehend vorbereitet
    -nach der Hochzeit beantragt sie zeitnah das Visum
    -kommt während des Visaverfahren mit dem zweiten Pass auf Besuch nach D


    Nun heute Planänderung: Sie möchte nun doch meinen Namen


    Hat jemand eine Idee wie wir o.g. Punkte nun anpassen müssen?
    Sie hat ja nun 2 Reisepässe auf ihren alten Namen, aber ja noch keinen auf den neuen Namen.


    Im Infoformular steht: wenn sich der Familienname durch die Eheschließung geändert hat, muss zur Antragstellung, bzw.spätestens zur VisumAbholung ( die gibts ja eigentlich nicht mehr) der neue Pass mit dem Ehenamen vorgelegt werden.


    Muss Sie nun echt nach der Hochzeit erst noch einen neuen Pass mit neuem Namen beantragen, den sie dann fürs Visaverfahren abgeben muss und dann kann sie für die Dauer des Verfahrens doch nicht nach D kommen?


    Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar


    LG
    Lars

  • Hallo Lars-aus-L,


    ich vermute, dass dies kein Problem sein wird.
    Wir wollen ja in Deutschland heiraten, meine Verlobte nimmt auch meinen Namen an, somit wird sie definitiv auch mit einem Reisepass mit altem Namen hier sein und mit diesem auch wieder in die Ukraine reisen müssen.
    Mit dem ukrainischen Konsulat hatte ich auch wegen der Umschreibung der Pässe der gesprochen und folgende Aussagen bekommen:
    Als erstes wird der Inlandspass geändert, dies kann nur in der Ukraine gemacht werden und muss normal innerhalb eines Monats nach der Hochzeit gemacht werden.
    Eine spätere Umschreibung kostet zwar eine Strafe, aber die ist nicht hoch laut Konsulat, weshalb wir die Umschreibung erst später machen werden.
    Erst danach kann der Reisepass geändert werden und dies wäre auch in Deutschland beim Konsulat machbar, dauert aber über das Konsulat wesentlich länger als in der Ukraine.


    Also wird sie wenn alles klappt mit Ihrem Reisepass (alter Name) kommen, irgendwann auch mit diesem wieder in die Ukraine reisen und den inlandspass ändern lassen.
    Dann klären wir wie lange sie die Änderung des Reisepasses in der Ukraine dauert und entscheiden dann ob sie ihn in der Ukraine ändern lässt oder mit dem alten Pass wieder nach Deutschland kommt und wir diesen dann über das Konsulat ändern lassen!


    Lieben Gruß
    Bernd

  • PS:
    Den Inlandspass könnt Ihr eventuell vor dem Visumantrag ändern lassen, denn dies sollte ja schnell gehen.
    Zur Sicherheit frag doch einfach mal bei der Botschaft unter visa.kiew@gmail.com nach!
    Die werden Dir schon sagen, ob Ihr den Reisepass schon vor dem Visaantrag ändern lassen müsst!
    Ich vermute dies geht auch mit dem alten Namen im Reisepass!
    Selbst wenn sie beim Visum einen Reisepass mit neuem Namen abgeben müsste, vermute ich das sie auch mit dem zweiten Reisepass mit alten Namen reisen könnte!
    Aber ich denke dies könnte Deine Verlobte in der Ukraine oder beim zuständigen Konsulat in Deutschland erfragen.
    Die Konsulate geben Deutschen eigentlich keine Auskunft (zumindest Frankfurt) und verweisen immer darauf dass sich der ukrainische Partner dort melden soll, mir ist es dennoch gelungen den Mitarbeiter zu überzeugen es mir zu erklären, damit nichts schief geht!
    Mehr Sorge macht mir wirklich was passiert, wenn Ausländerbehörde und/oder Botschaft eine parallele Befragung wegen dem Visum möchten!
    Ich weiß dass es solche Fälle gibt (z.B. Ehegattennachzug zur deutschen Ehefrau - frag-einen-anwalt.de), aber weder wie häufig dies passiert, noch was passiert wenn sie dann nicht in ihrem Land sein sollte!

  • Der Visumsantrag kann nur gestellt werden, wenn der Name in der Heiratsurkunde genau Derselbe isr, wie in den Pässen.
    Ausserdem ist der alte Reisepass sozusagen ungültig, wenn der neue innere Pass beantragt wurde.
    Dann kann man damit normalerweise nicht mehr ausreisen und muss abwarten, bis man auch den neuen Reisepass hat.

  • Nun heute Planänderung: Sie möchte nun doch meinen Namen


    Hat jemand eine Idee wie wir o.g. Punkte nun anpassen müssen?


    Das würde ich mir erstmal sparen: Kostet nur sinnlos Zeit und Geld.
    Wer ändert,oder macht bei euch eigentlich die Pläne?
    Viel Spaß kann ich dir da kaum wünschen...

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Die Loesung des Problems nennt sich IMHO "haengende Namensfuehrung".
    Also in UA bei der Hochzeit Namen so lassen und in DE gemeinsamen Familiennamen waehlen :)
    Der UA Pass bleibt wie er ist, die AE gibts auf den gemeinsamen Familiennamen.


    (Das ganze aber nur eine Loesung wenn der Hintergund ist dass sie in DE nicht mit ihrem ukrainischen Familiennamen rumlaufen will)

  • @Ahrens
    Aktuell bin ich etwas verwirrt, laut dem Konsul im ukrainischen Konsulat Frankfurt muss die Namensänderung im Inlandspass in der Ukraine erfolgen und die Namensänderung im Reisepass könnte danach im Konsulat gemacht werden.
    Du schriebst

    Zitat

    Dann kann man damit normalerweise nicht mehr ausreisen und muss abwarten, bis man auch den neuen Reisepass hat.


    Sollte es also nach Änderung des Inlandspasses nicht möglich sein, mit dem alten Reisepass (alter Name) zu reisen, hätte der Konsul entweder gelogen oder keine Ahnung!
    Da der Grund kein deutsches Gesetz oder Verordnung sein kann, die haben ja keinen Zugriff auf die Daten des Inlandspasses, müsste dies ja in einem ukrainischen Gesetz oder in einer Verordnung geregelt sein und die Ukraine müsste die Ausreise mit dem alten Reisepass untersagen!
    Kannst Du ohne Aufwand sagen wo die Ukraine dies festlegt?

  • Das würde ich mir erstmal sparen: Kostet nur sinnlos Zeit und Geld.
    Wer ändert,oder macht bei euch eigentlich die Pläne?
    Viel Spaß kann ich dir da kaum wünschen...


    Nunja, grundsätzlich ich, aber wenn sie auf einmal mit diesem Wunsch um die Ecke kommt, werde ichs doch wenigstens prüfen können. Aber offensichtlich sind der Aufwand und die zeitlichen Konsequenzen tatsächlich in einem Verhältnis, was am Ende keine Luft ran lässt. Alles bleibt wie es ist.


    Wenn die Hochzeit durch, das Visa beantragt ist und die 90 Tage um, in denen sie erstmal nicht nach D darf, stehen wir vielleicht auch noch vor der Frage "was ist ein triftiger Grund um trotz Corona nicht abgewiesen zu werden"!

  • Die Loesung des Problems nennt sich IMHO "haengende Namensfuehrung".
    Also in UA bei der Hochzeit Namen so lassen und in DE gemeinsamen Familiennamen waehlen :)
    Der UA Pass bleibt wie er ist, die AE gibts auf den gemeinsamen Familiennamen.


    (Das ganze aber nur eine Loesung wenn der Hintergund ist dass sie in DE nicht mit ihrem ukrainischen Familiennamen rumlaufen will)



    Aber funktioniert das nicht nur dann, wenn die Ehe im Nachhinein in Deutschland nachbeurkundet wird?


  • Naja ob er nun gelogen hat, weiss ich nicht, selbst wenn das nicht stimmen würde. Also sowas höre ixh zum ersten Mal.
    Ich denke nicht, dass es sich um ein Gesetz handelt, sondern eher um eine technische Frage.
    Die Angaben im Reisepass sind schlicht nicht Richtig. Meines Wissens nach ist eine Ausreise mit so einem Pass deshalb unmöglich. Er ist sogar ungültig.
    Der Innere Pass muss in einem Monat nach Heirat geändert werden. Falls das durch Gesetz geregelt ist, müsste das im Gesetz über die Ausreise geregelt sein. Hab ich aber nicht im Kopf.


    Ausserdem impliziert die Änderung des inneren Passes in der Ukraine ja normalerweise eine Anmeldung in der Ukraine, also im Inland.
    Von daher wäre der Migrationsdienst für die Ausstellung und Änderung des Reisepasses zuständig. Nicht die Botschaft unter normalen Umständen.


    Also ich hab von so einer Änderung Nichts gehört Bislang.

  • @Ahrens
    Vielen Dank!
    Unter Pass Änderung verpflichtend in der Ukraine (wegen Namensänderung aufgrund Heirat) habe ich nun auch einen Fall aus 2018 gefunden, dort hat auch das Konsulat behauptet dass der Reisepass im Nachgang beim Konsulat geändert werden kann.
    Als die Frau jedoch in der Ukraine war, wurden beide Pässe eingezogen :)


    Hier im Forum unter Aufenthaltsgenehnigung nach Heirat in D mit Namensänderung habe ich auch einen Beitrag gefunden in dem Du dies mit dem Reisepass sehr gut erklärt hattest!


    Werde mit dem Standesamt klären ob wir noch auf eine hinkende Namensführung wechseln können, aktuell sind die Unterlagen noch beim OLG sollten aber die nächsten Tage kommen!

  • @Ahrens


    Ich schaue mittlerweile schon recht lange was die Terminvergabe der VisaStelle macht und es gibt nach wie vor keine Termine. Hast Du nen Tip/ Idee ?


    Die Nervosität steigt.


    Zitat auf deren Seite:
    "Einige nationale Visa können, gegen zusätzliche Gebühr, auch beim Dienstleister in Kiew beantragt werden. Weitere Informationen:


    Allgemeine Information "

  • Derzeit nicht. Aber wir arbeiten dran.


    Ja, der "Dienstleister" an den man die Visavergabe hier privatisiert hat ist zum Schiessen. Noch Besser als seinerzeit VFS aus Bangalore....:))
    Da spricht keiner Deutsch und die einzureichenden Unterlagen können sie nicht lesen, wenn es sich um Deutsche handelt.
    Diesmal ist mit "Visametric" eine Firma aus der Türkei am Start, nachdem man wohl festgestellt hat, dass der letzte Indische "Dienstleister" den Zusammenbruch der Visabearbeitung über Jahre zielstrebig herbeigeführt hat und die "Zusammenarbeit" beim Visagemuckel deshalb beendet wurde....:))
    Was man hier jetzt sieht hat nichts mit Corona zu tun, sondern damit, das die "Dienstleister" der Botschaft aus der 3. Welt nicht in der Lage sind eine Visavergabe sinnvoll zu organisieren. So einfach ist hier die Realität.
    Schlau ist man daraus auch nicht geworden und hat nun wohl direkt auf die türkische Verwandschaft, der Mitarbeiter mit Migrationsvordergrund beim Aussenministerium zurückgegriffen, wie es aussieht.
    Natürlich wie dort üblich ohne Ausschreibung.


    Also da gibts natürlich auch Nix, ausser die Ankündigung irgendwann und vielleicht Visaanträge da abgeben zu können, welche Sie dann an die Botschaft zur Bearbeitung weiterschicken.
    Das ist übrigens der Grund warum die Pässe jetzt einbehalten werden während der Bearbeitungszeit.


    Wenn man eine Vorabzustimmung kriegt, kann man den Visaantrag stellen. Aber auch nicht bei dem "Dienstleister" aus der Türkei, sondern in diesem Bullshittower der Botschaft.

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