Kindesnachzug ohne Einverständnis des Vaters

  • Kurz und knackig!
    Daumen hoch dafür!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Hat die deutsche Botschaft die Zusage zur Einreise gegeben oder die Ukrainische Botschaft zur Ausreise?
    Das praktische Problem ist an der Grenze, die Ukraine laesst das Kind ohne Notarwisch vom Vater nicht ausreisen!

  • Ich hab ja auch im allgemeinen geschrieben. Natürlich nicht bezogen auf diesen Fall.
    Die Situation und Leute kenne ich ja nicht.
    Da können Botschaften oder sowas Nichts machen.
    Ohne Zustimmung des Vaters kommt man nicht Raus.
    Und wenn doch könnte das Kindesentführung sein und dann kann es Richtig lustig werden....
    Im schlimmsten Fall entzieht dann ein Gericht im Ausland der Mutter das Sorgerecht und überstellt das Kind zum Vater.

  • Eine ähnliche Geschichte wird jetzt den Kumpel erwarten:


    Sie war im Januar bei ihm in der Schweiz,er ist jetzt das erste Mal in der Ukraine,Verständigung tendiert gegen Null,mit "Ratschlägen annehmen" ist es das Gleiche,was natürlich kein Hindernis ist,sich heute das "Ja-(Un)wort" zu geben... :D
    Ein 10-jähriges Kind ist natürlich im Schlepptau,wo man doch gestern bereits nachfragte,was denn jetzt zu tun wäre...
    Beglückwünscht habe ich noch niemanden!

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  • @Ahrens Im Prinzip müßte man mal nachfragen,ob dem Kumpel seine zukünftige Ex die Möglichkeit hat,eine Art "einstweilige Verfügung" für die Ausreise des Kindes zu erwirken?
    Der Vater zahlt keinen Unterhalt,die Ausreise soll bereits in ca. einer Woche erfolgen...

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  • Es ist jedenfalls schön, dass die Wünsche des Kindes berücksichtigt wurden! :thumbup:
    Hierdurch gehe ich auch davon aus, dass nighty sich sehr wohl seiner Verantwortung bewusst ist, darüber gut nachgedacht hat und ein guter Stiefvater sein kann!
    @Feindflieger
    Kinder sind nicht nur Belastung, sie können auch sehr viel geben!
    Bei einer Frau die zu ihrem Kind steht, sind die Chancen viel größer, dass diese auch später zu ihrem Mann steht, auch wenn es mal nicht so gut läuft!

  • Ich hatte der Botschaft geschrieben, damit diese das Urteil ausschaut ob ausreichend oder nicht.
    Mittwoch kam erst Absage, man sein überlastet, gestern Abend kam dann noch eine Mail, dass das Urteil ausreichend wäre. Da war ich doch etwas baff.


    Wobei :
    Es entscheidet nicht die Botschaft, sondern die Ausländerbehörde in Deutschland.


    Und das Problem der Ausreise ist ja auch nicht gelöst.


    Also, berichte weiter und selbst den Ball flach halten.

  • Nein, die Botschaft entscheidet formal und praktisch über den Antrag.
    Das ist in Deutschland so geregelt. In Österreich glaub ich etwas anders.
    Da kriegt man bei machen Aufenthaltstiteln zuerst den Aufenthaltstitel von den Magistraten und damit beantragt man dann das Visum.
    Die Ausländerbehörde muss in Deutschland zwar zustimmen, sonst kann die Botschaft kein Visum erteilen, aber die Botschaft entscheidet letztlich.
    Umgekehrt gibts das auch in der Praxis nicht, dass die Botschaft ablehnt und die Ausländerbehörde zustimmt.
    Es ist in weit über 90% der Fälle so, dass die Botschaft den Antrag an die ABH mit Beurteilung weiterleitet.
    Diese schliesst sich der Beurteilung der Botschaft dann in der Regel an.
    Lehnt die Botschaft ab, schliesst sich die ABH an.

  • Grenzöffnung - Wiedereinreise in die Ukraine
    Habe gerade gelesen, dass deine Frau 6 Monate als Tourist hier war. Hatte sie ein Visum, oder wie geht das?


    Corona-Notsatnd. Die ABH hat ihr eine sogenante Fiktionsbescheinigung ausgestellt, damit sie solange wie nötig legal bleiben kann. Mittlerweile hat sie auch das richtigen Visum und Montag beantragen wir die Aufenthaltserlaubnis und ich werde auch eine Vorabzustimmung fürs Kindesnachzugsvisum anfragen.

  • Das ist ja nicht ganz richtig, 30 Tage ins Ausland reisen ist nach ukrainischen Recht derzeit möglich. Darüber hinaus, sind wir dran.


    Hast du dafür etwas "belastbares",sprich: eine Orientierungshilfe?

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  • @nighty
    Dann war deine Frau vermutlich auch erst Ende juni ausgereist.
    Wie bitte habt ihr einen Termin bei der Botschaft bekommen?
    Ich versuche schon ewig einen zu bekommen!


    Meine Frau hat Mitte Februar den Antrag für Ehegattenvisum auf der Botschaft abgegeben, ist dann hier hergeflogen, die 180 Tage wären Anfang April voll gewesen. Ausreise Mitte August, Visum an der neuen Stelle abgeholt und gleich zurückgefolgen. Termin für Visaabholung war kein Problem. Im Übrigen hatte die Botschaft Mitte Juni angerufen, dass man das Visum in dringenden Fälle vorzeitig abholen könnte, aber da eh keine Flüge gefolgen sind, hatten wir darauf verzichtet.

  • Corona-Notsatnd. Die ABH hat ihr eine sogenante Fiktionsbescheinigung ausgestellt


    Also deshalb, dankeschön.
    Den Rest habe ich mitbekommen und habe mir auch Gedanken gemacht, was man an deiner Stelle tun könnte.
    Den Termin bei einem ukrainischen Arzt finde ich gut und wäre noch das geringere Übel.
    Mir kam dann auch ein Gedanke eines Transits von zwei Tagen. Aber das würden die vielleicht nur zulassen, wenn man als Deutscher im Osten einreist und im Westen ausreist.
    Aber wer will derzeit schon im Osten der Ukraine einreisen? :sniper:

  • Auch 30 Tage darf man keine Minderjährigen über die Grenzen mitnehmen. Das geht, wenn die Mutter eine Bescheinigung hat, dass sie Alleinerziehende ist, was möglich ist gerichtlich zu erwerben, wenn der Vater nicht auffindbar, tot, oder keine Alimente zahlt.

  • Oder ein Gerichtsurteil, wo genau das drin steht.
    Das hat er, wie ich das verstehe. Zur zeitweisen Ausreise, wie Urlaub, Besuch, etc, hat das Gericht die Zustimmung des Vateres zur zeitweisen Ausreise, aber nicht zur Wohnsitznahme durch Urteil ersetzt. Sowas gibts auch noch.

  • Oder ein Gerichtsurteil, wo genau das drin steht.
    Das hat er, wie ich das verstehe. Zur zeitweisen Ausreise, wie Urlaub, Besuch, etc, hat das Gericht die Zustimmung des Vateres zur zeitweisen Ausreise, aber nicht zur Wohnsitznahme durch Urteil ersetzt. Sowas gibts auch noch.


    Bedeutet: Ohne Zustimmung des Vaters kann das Kind ausreisen,für wie lange? Und,es braucht die Zustimmung des Gerichts?

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  • Ja sowas gibts. Entscheidet das Gericht, wenn sich die Eltern nicht einigen können.
    Sowas ist ja kein Grund jedesmal mit Sorgerechtsklagen zu kommen, wenn man sich nicht einigen kann, wohin das Kind in den Urlaub fährt und mit wem.

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