Es wurde endschieden das das Einreiseverbot für Ausländer (nicht Ukrainer) ab dem
September 28, 2020, wieder teilweise gelockert wird.
Ausländer und Staatenlose, die in die Ukraine einreisen,
müssen jedoch Folgende Unterlagen Dokumente vorweisen können:
- Versicherungspolice (Zertifikat), ausgestellt von: die in der Ukraine registrierte Versicherungsgesellschaft oder, die ausländische Versicherungsgesellschaft, die eine Repräsentanz in der Ukraine hat oder ein Vertragsverhältnis mit einer Versicherungsgesellschaft - Partner in der Ukraine und
- Die Police muss die mit der Behandlung von COVID-19 verbundenen Kosten komplett abdecken.
- Beobachtung und die gesamte Aufenthaltsdauer in der Ukraine eingeschlossen.
- Für die Einreise in die Ukraine ist keine Versicherungspolice (Zertifikat) erforderlich für folgende Personengruppen:
- Ausländer, Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine;
- Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder zusätzlichen Schutz benötigen;
- Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten,
- Vertretungen offizieller internationaler Missionen, akkreditierte Organisationen in Ukraine und ihre Familienmitglieder;
- Militär (Einheiten) der Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten und Mitgliedstaaten der NATO "Partnerschaft für den Frieden", die an Aktivitäten der Ausbildung der
Streitkräfte der Ukraine.
Vorbehaltlich der Selbstisolierung/Quarantäne gilt für:
- Personen, die aus den Ländern (Staatsangehörigen) der Länder mit hoher Anzahl von COVID-19-Fällen kommen.
Nicht der Selbstisolierung/Quarantäne unterliegen:
- Ausnahme: (wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die folgenden Personen anwesend waren Kontakt mit einer Person, die an COVID-19 erkrankt ist):
- Personen unter 12 Jahren;
- Studenten, die in die Ukraine kommen, um an Hochschulen zu studieren;
- Personen, die Staatsbürger (Staatsangehörige) von Staaten mit einer hohen Verbreitung Anzahl von COVID-19 Fällen sind, und in den letzten 14 Tagen nicht in einem dieser Länder waren
- Einen maximalen Aufenthalt in der Ukraine von 48h Stunden nicht überschreiten, sowie ein Weiterflug oder Ausreiseticket vorweisen können bei Einreise in die Ukraine.
- Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten,
- Vertretungen offizieller internationaler Missionen, akkreditierte Organisationen in Ukraine und ihre Familienmitglieder;
- Personen, die Fahrer und / oder Besatzungsmitglieder von Frachtfahrzeugen und Bussen sind im regulären Transport beschäftigt, Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Schiffen und Fluss Schiffe, Mitglieder von Zug- und Lokomotivbesatzungen;
- Militärische Ausbilder aus NATO-Ländern und NATO-Mitgliedstaaten "Partnerschaft für den Frieden", die an Ausbildungsaktivitäten der Streitkräfte teilnimmt der Ukraine.
- Kulturschaffende, die auf Einladung einer Kulturinstitution zusammen mit eine Person, die jeden von ihnen begleitet;
- Personen, die den Transport von hämatopoetischen Stammzellen für durchführung von Transplantation;
- Personen, die ein negatives Ergebnis der Prüfung auf COVID-19 durch Polymerase haben Kettenreaktion, die nicht länger als 48h Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Weitere Informationen auf:
Einreisesperre für die Einreise von ausländischen Bürgern in die Ukraine wird aufgehoben | Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland