Anschnallpflicht?

  • Ja und zwar vor dem losfahren anschnallen beim PKW


    Ich glaub 4 Punkte muss man vor dem losfahren checken.
    - Licht ... (Tagfahrpflicht: November? - März?)
    - Bremsen / Handbremse lösen :))
    - Spiegeleinstellungen
    - Scheibenwischer? ... wenn es regnet

  • Kommt auch drauf an ob er dafür überhaupt zugelassen ist


    Das weiß ich nicht... auf jeden Fall gabe es einen Unfall.. und eine Person auf dieser zusätzlichen rückbank wurde verletzt... droht dem Halter = Fahrer deswegen eine Strafe oder nicht?

  • Dann sollte man das dem deutschen Finanzamt melden, da damit aller Wahrscheinlichkeit nach die LKW Zulassung ungültig wird ..... ;)


    Ich habe das Mal probiert. Wegen Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
    Um die LKW Zulassung zu verlieren müssen Original Befestigungspunkte für Gurte, und das Auto ringsherum verglast sein.

  • In der Ukraine interessiert das glaube ich keinen, ob das zulässig ist, oder nicht. Wenn der Verletzte keine Regressansprüche stellt, verläuft sich das im Sande.
    Nicht 100% sicher, aber so wie ich das bisher gesehen habe, was da abgeht!

  • Die Frage ist doch wo das Fahrzeug dann unterwegs sein soll. Willst du damit nach Deutschland kann es dir passieren, daß die Schergen die Weiterfahrt untersagen wenn Gurte auf den Zusatzsitzen völlig fehlen. Hast du da zumindest einen sitzeigenen Beckengurt zu bieten, dann sieht die Sache schon besser aus = im Ermessen des Beamten, kannst also davonkommen.


    Wir haben in einem unserer Fahrzeuge genau diese Situation, bisher aber noch keinen Streß gehabt. Wobei die Situation entgegengesetzt ist. 5 Sitzplätze (VW Doka) sind eingetragen, aber wir haben vorne zwei und hinten nur einen Sitz montiert.
    Und dann wird da eben nach den Gurtanschlagsverschraubungen geschaut. (das Ganze ist z.B. beim VW T4 ein abendfüllendes Thema.....)

  • Der Unfall war in der Ukraine, das Auto war nie woanders unterwegs..
    Die Person ist inzwischen verstorben, das Fahrzeug hatte sich überschlagen, die sitzbank wurde komplett rausgerissen... die schiebetür auch...
    Die Frage ist, mit welchen Konsequenzen muss der Halter = Fahrer rechnen?
    Ursache war vermutlich ein fahrfehler

  • Handelte sich um eine gewerblichen Transport (bewilligt oder unbewilligt)? =>Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung müssen in der UA jährlich zur technischen Inspektion.
    Und war die Rückbank eingetragen? Und war der Fahrer auch der Halter?


    Da es sich um einen Fahrfehler handelt wird es wohl unabhängig von deiner Ursprungsfrage zu zivilrechtlichen Regressansprüchen von Versicherungen und/oder Hinterbliebenen kommen, ferner wird die Staatsanwaltschaft wohl auch ein strafrechtliches Verfahren einleiten um mögliche Tatbestände zu prüfen (in Frage kommen würde hier z. B. fahrlässige Tötung gegen den Fahrer, , Nichtbeherrschung des Fahrzeuges, allfälliges Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmittel, oder gegen den (evtl. geschmierten) Prüfer der Inspektionsstation das UA-äquivalent zur Falschbeurkundung im Amt).


    Egal ob du mit dem Unfallopfer- oder verursacher bekannt bist/warst, ich würde beiden Parteien anraten, sich hier fachkundige Hilfe durch einen auf Verkehrs- und Haftpflichtrecht spezialisierten Anwalt zu suchen, die Verfahren in der UA sollen sich ja bisweilen recht mühsam gestalten.


    Liebe Grüsse


    Alex

  • es war ein Hilfstransport... das Fahrzeug wurde wohl gewerblich benutzt, aber gegen einen Betrag x wurden auch immer wieder Hunde und ihre Begleiter transportiert.. dann wurde hinten eine Rückbank ohne Gurte reingeschraubt.. (die hat es voll aus dem Fahrzeug gerissen... lag neben dem Auto... wie auch die Batterie und die Seitentür) das Fahrzeug, ein Kastenwagen hat sich sowohl vertikal as auch horizontal überschlagen....
    Ich kenne sowohl das Opfer als auch den Fahrer..
    Ursache war eine Kombination aus Übermüdung und schlechten Straßenverhältnissen, es war wohl sehr neblig, sie hatten sich verfahren, eventuell auch Sekundenschlaf..
    Auf jeden Fall war kein weiteres Fahrzeug beteiligt....
    Ich stehe immer noch unter Schock.... meine ehemalige ukrainische Vereinsfreundin hat mir gedroht, dass wir Schuld sind, wenn der Fahrer jetzt ins Gefängnis kommt, weil wir ihm nicht schon längst ein neues Auto gekauft hätten (der ist gar nicht Mitglied bei uns)

  • Das Problem ist weniger die Sitzbank als die Schuldfrage des Fahrers.
    Ich würd sogar sagen, die Bank oder was sonst, ist zu vernachlässigen.


    Naja und da gibts mangels Beteiligung anderer Unfallgegner wohl nicht viel zu deuteln.
    Der Fahrer ist schuld am Tod der Insassin, wies auf den ersten Blick aussieht.
    Darauf steht in der Regel Knast, bei Fahrlässigkeit, auf welche Weise auch immer.
    Das kann man zur Bewährung aussetzen oder auch ganz umbiegen, wenn die Beteiligten, vor allem die Gegenseite kooperieren.
    Aber das kostet Geld.
    Man muss zunächst guten Willen zeigen und schonmal die Familie des Opfers entschädigen, dann einen Anwalt bezahlen und der braucht meist auch noch nicht unerhebliche Summen für sonstigen Aufwendungen.
    Kann ein paar tausend Euro kosten oder der Typ sitzt im Knast.
    Naja und an wen tritt man jetzt heran?
    Wer hat soviel Kohle, wer hat soviel Geld....:)))
    Also langsam angehen lassen.
    Das ist sowieso ein langwieriges Verfahren.
    Aber das Problem des Fahrers. Ich würd mich da nicht einschüchtern lassen.

  • geht das über Strafrecht oder Zivilrecht? Ich kenne leider nur die deutschen Begriffe....


    Also gibt es auf jeden Fall einen Prozess oder nur, wenn die Söhne Anzeige erstatten?


    Und.. was für eine Gefängnisstrafe wird da so verhängt????

  • Mein Beileid!


    bei Unfall mit Körperschaden (und insbesondere bei Todesfolge) wird durch die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen ein Strafverfahren gegen den Lenker eingeleitet (alles andere wäre Strafverteilung). Üblicherweise wird das Unfallfahrzeug umgehend sichergestellt und der weiteren Untersuchung zugeführt, beim Lenker werden diverse Tests bzgl. Fahrfähigkeit durchgeführt (sofern möglich).


    Das von dir angesprochene Zivilrechtsverfahren ist fakultativ, wird aber im Falle des Bestehens von (privaten) Versicherungen und/oder Hinterbliebenen ausnahmslos angestrebt (Achtung: Auch die Haftpflichtversicherung des Fzgs. kann im Falle von Grobfahrlässigkeit (hier: evtl. Übermüdung & unangepasste Fahrweise trotz schlechtem Wetter) Regress auf den Lenker nehmen, sofern dies nicht bei Abschluss der Versicherung wegbedingt wurde). Natürlich sollte eine aussergerichtliche Einigung priorisiert werden, dies wäre wohl für beide Seite besser (raschere Gewissheit & Entschädigung).

  • Ne Strafsache wird das wohl sowieso, wenn man es im Vorfeld nicht "verhindert".
    Die Strafe hängt stark vom Verhalten des Schuldigen ab.
    Also hat man ein Einsehen, zeigt tätige Reue, zahlt er, usw.
    Aber natürlich hängt das in erster Linie von den Umständen des Sachverhalts und auch den sonstigen Beteiligten/Angehörigen ab. Stichwort, Kinder, Frau, Eltern etc.


    Das ist Schwer zu prognostizieren. Vielleicht 2 Jahre, würd ich bei sowas annehmen. Hab aber auch schon 4 gesehen, wenn Schuld klar ist, aber kein Einsehen gezeigt wird.
    Es kommt auch stark darauf an, was man jetzt macht.
    Naja und ne Zivilsache ist auch immer möglich.
    Das macht man aber oft erst, nachdem die Strafsache weit fortgeschritten oder abgeschlossen ist.

  • Noch eine Verständnisfrage: Dieser Transport fand ausserhalb deines Einflussbereiches statt? Wurde als von dir (oder deiner Organisation) weder beauftragt noch in irgendeiner Weise mit geplant (insbesondere was die Wahl des Fahrers/Fahrzeuges betrifft)?

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