Visa -Die Hürde schlechthin

  • So Thread ist wieder offen. Und bitte daran denken das hier um das Thema " Visa die Hürde schlechthin" geht !

  • Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Straftat eingestellt !


    Wie ich in meinen Beiträgen 214 + 225 berichtete, soll meine ukrainische Verlobte ihren Aufenthalt in D
    um 7 Tage überzogen- und sich somit illegal in D aufgehalten haben.


    Einleitung eines Strafverfahrens nach dem Aufenthaltsgesetz § 95 Abs. 1


    Aber: das war ein primitiver Rechenfehler des Beamten bei der Passkontrolle am Lübecker
    Flughafen vor der Ausreise aus D !!!
    Der Beamte der Passkontrolle drohte mir bei meinem Einwand am Schalter mit den Worten:
    "wenn sie jetzt hier mit mir eine Diskussion anfangen wollen, verspreche ich ihnen, dass sie
    ihren Flug nicht mehr bekommen
    " !!!
    So nach dem Motto: ich habe Recht und sie haben die Klappe zu halten. War kurz vor´m Explodieren.
    Folge: meine Verlobte hatte in der Ukraine schlaflose Nächte, hatte Angst nie wieder nach D einreisen zu dürfen,
    keine Verlängerung ihres 2 x 90 Tage Visums mehr zu bekommen, ich musste bei der Passkontrolle 150.- €
    Sicherheitsleistung in bar bezahlen, zurück in D alles noch einmal nachrechnen und einen 4 Seiten Brief mit
    Beschwerde und Widerspruch schreiben und per Einschreiben an die Bundespolizei schicken.


    Positiv: es kam nach dem Eingang meines Briefes bei der Bundespolizei sehr schnell ein Anruf
    derselben mit dem Eingeständnis einen Rechenfehler begangen zu haben und einer Entschuldigung an meine
    Verlobte und mich.
    Es wurde mit viel Stress der Beamten bei den Abfertigungen der Flüge begründet.
    Soll ich jetzt lachen oder weinen ? In Lübeck mit ca. 2 Abflügen und 2 Landungen am Tag ?
    Wieviele Rechenfehler würden am Frankfurter Flughafen passieren ???
    Wieviele Rechenfehler sind schon passiert oder passieren noch und die Leute schlucken, glauben einem
    deutschen Beamten, zahlen und dürfen vielleicht nie wieder in D einreisen ???


    Die Sache nahm nun aber (wie es in D nun einmal üblich ist) seinen Lauf und ging trotzdem weiter
    an die Staatsanwaltschaft.


    Jetzt bekam ich diesen Brief der Staatsanwaltschaft mit dem Bescheid der Einstellung des Strafverfahrens:
    [gallery]856[/gallery]

    Es ist schon komisch ! Man ist zu 200 % im Recht, aber muss sich über so einen Brief auch noch freuen !
    Das Freuen war aber nur kurz, denn der Witz kommt noch in Form eines Paragraphen.
    Ich bekomme meine zu Unrecht gezahlten 150.- € mit Glück nach einem Monat zurück, aber wer bezahlt
    uns den Zeitaufwand, die Nerven, die Portogebühren ? Kann man Schmerzensgeld verlangen ?
    Und das alles nur, weil ein deutscher Beamter nicht rechnen kann !


    Der eigentliche Witz aber ist die Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO !!!
    Da heißt es unter anderem:
    "Der Täter ist nicht zu ermitteln.
    Die Beweismittel reichen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung aus.
    Die Einstellung muss nicht endgültig sein.
    Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Beispiel neue
    Beweismittel erlangt werden.
    "
    Häääh ? Was bitte soll das denn ? Welche Beweismittel ? Der Beamte hat den Fehler gemacht und gegen
    den müsste eine Dienstaufsichtsbeschwerde laufen !!!


    @Rumbo: hast Recht, . . . ich hätte es gleich machen sollen, habe aber jetzt eine Beschwerde gegen
    die Auslegung dieser unverständlichen Begründung der Einstellung- und gleichzeitig eine
    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Beamten auch wegen seiner Drohung mir gegenüber direkt bei der
    Staatsanwaltschaft gestellt ! Der soll auch schlecht träumen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt
    sein Leben lang in seiner Akte !
    Man wird behandelt wie ein Verbrecher nur weil sich ein deutscher Beamter verrechnet hat.
    Ich glaube es nicht !
    Also ist meine Verlobte jetzt völlig zu Unrecht negativ registriert und steht unter Beobachtung ???


    Kann jemand verstehen weshalb ich meiner ukrainischen Verlobten diesen Paragraphen auf keinem Fall
    erklären werde ? Das ist mir als Deutscher absolut peinlich !


    Fazit: es lohnt sich für sein Recht zu kämpfen um es durchzusetzen, aber wenn man dann so ein
    Ergebnis bekommt fällt man vom Glauben an die Gerechtigkeit ab.


    @ kingkoch: soviel zu Deinem Rechtsstaat !!!


    Gruß
    Wolle

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

    2 Mal editiert, zuletzt von Wolle ()

  • Natürlich verstehe ich das der Vorfall am Flughafen und die unbegründete Anklage aufgrund eines Fehlers eines Grenzbeamten sehr negativ für dich/euch ist und so etwas natürlich nicht passieren sollte! Ebenfalls der Zeit- und Arbeitsaufwand von euch sollte nicht vergessen werden.


    Ich verstehe aber leider nicht, was du jetzt noch mehr willst??? Du hast eine Entschuldigung von der Bundespolizei erhalten (Begründung sei dabei mal aussen vor), du bekommst dein Geld zurück und du hast ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das das Verfahren eingestellt wird! Der Paragraph 170 Abs. 2 StPO ist dabei einfach der Standartparagraph für die "Einstellung des Verfahrens" mit den genannten Begründungen, welche zutreffen können oder eben auch nicht! Ich denke einfach es wird keinen Paragraph geben in dem drin steht: "Das Verfahren wird eingestellt aufgrund eines Rechenfehlers eines Grenzbeamten"! Ich würde auch nicht wirklich annehmen, dass deine Verlobte jetzt unter "Beobachtung" steht. Das wäre eher der Fall wenn das Verfahren noch laufen würde bzw. es zu einer Strafe gekommen wäre! Dies ist aber nicht der Fall!



    Wollte auch noch kurz eine Geschichte einer Bekannten von mir hier in Kiew erzählen um manchen Neulingen auch ein wenig die "Angst" vor der doch so bösen deutschen Botschaft zu nehmen.


    Sie möchte im Februar mit einer Bekannten zum Karneval nach Köln bzw. Düsseldorf und auch sonst noch ein bisschen Deutschland besuchen. Beide Damen sind unter 25, meine Bekannte hatte schon 3 Schengen Visas, die Freundin nur ein Schengen Visa ausgestellt von der italienischen Botschaft! Beide hatten KEINE Einladung, haben aber alle notwendigen Unterlagen (Rückkehrbereitschaft, Arbeitsplatznachweis usw.) für ein Touristenvisum für 30 Tage eingereicht. Beide wurden zum Interview eingeladen, natürlich sollen ein paar Fragen etwas seltsam gewesen sein, aber wenn man die Ruhe behält und die Fragen ganz normal beantwortet gibt es dort auch keine Probleme.


    Und man siehe da. Beide haben ihr Touristenvisum ohne Probleme erhalten!

  • Natürlich gibt es Unterschiede in der Art der Visas! Aber für einen Kurzbesuch geht natürlich auch ein Touristenvisum! Ich wollte damit nur mal zeigen, dass es auch ohne Probleme möglich ist für junge Ukrainerinnen ein Schengen-Visum zu bekommen. Ich kann nämlich leider die oft hier beschriebene "totale Willkür" der Botschaft in der Behandlung mit Anträgen für Visas nicht zu 100% teilen!

  • @kingkoch


    Schon klar, nur es geht ja hier meistens um die "Besuchervisa" und deren hohe Ablehnungsrate bei bestimmten Konstellationen.


    Und Touristenvisa und Besuchervisa sind aus folgendem Grund nicht miteinander vergleichbar:


    "4. Die Botschaft prüft die finanzielle Absicherung der Reisekosten durch Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reisenden"


    Das heißt, der Reisende muß für die Reise selbst aufkommen. Beim Besuchervisa kann der Einladende für den Reisenden mit einer VE bürgen.
    Und dass die Mehrheit der Ukrainer keine wohlhabenden Leute sind dürfte jedem bekannt sein.


    Eine Reise als Ukrainer selbst finanzieren zu können ist ein Privileg weniger, deswegen bin ich der Ansicht, dass man von "problemlos" hier absolut nich reden kann!


    Das kann ich auch am persönlichen Beispiel deutlich machen: Unsere Bekannte kann für ihre Reise selbst aufkommen - sie war schon 10-20 mal in Deutschland.
    Meine Frau studiert noch und konnte für die Reise selbst nicht aufkommen - Ablehnung beim ersten Visaantrag.


    Ich denke die Schlüsse kann jeder selbst draus ziehen....

  • @ Dante


    Du hast vollkommen recht und zu Besuchervisas kann ich auch nicht viel sagen. Hab da damals meine eigenen Erfahrungen mit meiner damaligen Freundin aus Moskau gehabt, aber die waren extrem speziell! 8)


    Natürlich werden die Kriterien für ein Besuchervisa strikter sein als im Gegensatz zu einem Touristenvisa! Auch mit Hinblick auf die Rückkehrwilligkeit. Trotzdem wollte ich einfach mal zeigen, dass es auch Fälle gibt in denen es problemlos abläuft!

  • Ich denke, man sollte hier nicht die Augen verschließen vor dem Problem. Da lernt ein Deutscher Mann eine Frau in UA kennen. Leider ist diese offiziell arbeitslos (was nicht heißt, dass sie nicht schwarz arbeitet). Welche Chancen hat er nun, sie auch nur einmal zu Besuch einzuladen? Sie können nur versuchen, gefälschte Nachweise für die Verwurzelung zur bringen. Wenn das nicht klappt, dann wird es nichts mit dem Besuch, obwohl er bereit ist alle Kosten der Reise zu übernehmen und das auch offiziell bestätigt wird! Das der Mann über eine solche Situation nicht gerade Freude empfindet und sich von der Botschaft/dem Staat bevormundet fühlt, ist für mich nachvollziehbar. Genau um solche Situation geht es hier ganz überwiegend, nicht um die anderen 90%, die ganz unproblematisch sind.


    Gruß
    Siggi

  • @ Dante


    Trotzdem wollte ich einfach mal zeigen, dass es auch Fälle gibt in denen es problemlos abläuft!


    Seh ich genau so - siehe meine Bekannte.
    Nur wie immer ist da das kleine Problem namens "Geld"...


    Meine Heimatstadt ist "belagert" von (super)reichen Russen...ich denke wieso es bei diesen Menschen nie Visaprobleme gibt, dürfte auch jedem klar sein...

  • Ich muss vorab sagen meine Frau und ich hatten nie probleme bei den Visas. Auch als sie das erste mal mit Ihrer Tochter kam gab es keine probleme und wir bekamen ein 3 Monatsvisum sogar mit MULT Einreise sodass wir die 30 Tage aufteilen konnten. Allerdings gibt es auch noch ein anderes Beispiel von einer Freundin von Ihr die ebenfalls mit einem Deutschen zusammen ist. Beide leben in Ukraine und haben jetzt auch im August in der Ukraine geheiratet. Allerdings wollten die beiden 3 Wochen vor der Hochzeit seine Familie in Deutschland besuchen. Hatten bereits die Hochzeit bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und alle Unterlagen vorgelegt. Im Visumsantrag haben sie jetzt auch ehrlich geschrieben sie möchten die Familie vor der Heirat kennenlernen. Ebenso haben Sie die anmeldung beim Ukrainischen Standesamt vorgelegt und er hat auch die Bestätigung abgegeben das beide nach der Hochzeit in der Ukraine leben werden.


    Ergebnis war Visum abgelehnt der Reisegrund wurde nicht glaubhaft gemacht. Ich habe dann mal bei der Visa stelle des Auswärtigen Amtes in Berlin angerufen und mich erkundigt auch über die Botschaft in Kiew. Die gute Frau sagte mir natürlich das es nicht möglich ist das Visumsanträge willkürlich behandelt werden. Ich habe ihr dann die sachlage geschildert und sie meinte sie hätte das Visa erteilt allerdings muß man das dann immer im Einzelfall prüfen. Ich sagte darauf wenn sie das Visum erteilen würden aber ein anderer es anders Auslegen könnte und das Visum nicht erteilt ist das für mich nichts anderes als Willkür.


    Ich kann mich über die Botschaft in Kiew nicht beschweren aber ein fader Beigeschmack über das ganze Verfahren und wie die Antragssteller behandelt werden ist irgendwie nicht weg zu bekommen.

  • Tilli
    ein Nationales Visum z.b. für 6 Monate berechtigt zum Aufenthalt von 90 Tagen in Deutschland. Bei diesem Visum wird auch deine zuständige Ausländerbehörde eingeschaltet. Es kann bzw. wird in aller Regel erst erteilt wenn Sie mind. 3-4 normale Schengenvisas ( C - Visas ) erhalten hat.


    gruß
    chris

    Joa,wir hatten uns diesbezüglich letzte Woche mal bei der Botschaft erkundigt... Stimmt alles so wie du es geschrieben hast :D Meiner Verlobten wurde allerdings gesagt,das es (jetzt!?) auch eine Visumsart gibt,die ein normales zusammenleben in D. ermöglicht, ohne zu Heiraten und ohne Arbeitsnachweis etc. ?(
    Naja hört sich für mich sehr unwahrscheinlich an leider!


    Haben jetzt unser 2.Visum bekommen,wieder ohne Probleme,über 31Tage,über Weihnachten und Silvester :) -Kleine Anekdote am Rande zum Thema typisch Ukraine : meiner Verlobten wurde am Ticketschalter am Bahnhof in ihrer Heimatstadt ein ungültiges Ticket verkauft! Als sie dann mit ihrer Mutter,die elfstündige(!) Rückreise antreten wollte,viel es den "Bahnbeamten" auf. Im gleichen Atemzug wurde auch gesagt,das für den Zug nur noch sogenannte "Businessclass"-Tickets möglich sind ,Stückpreis ca. 70€ natürlich :D Nach vielen Tränen und viel herumtelefoniererei,sind dann dank Beziehungen (kennen jemanden der ein etwas höheres Tier bei der Bahn ist) noch zwei normale Plätze im Zug freigeworden! :whistling: Etwas Offtopic aber denke ganz interessant

  • Ich verstehe aber leider nicht, was du jetzt noch mehr willst??? Du hast eine Entschuldigung von der Bundespolizei erhalten (Begründung sei dabei mal aussen vor), du bekommst dein Geld zurück und du hast ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das das Verfahren eingestellt wird! Der Paragraph 170 Abs. 2 StPO ist dabei einfach der Standartparagraph für die "Einstellung des Verfahrens" mit den genannten Begründungen, welche zutreffen können oder eben auch nicht! Ich denke einfach es wird keinen Paragraph geben in dem drin steht: "Das Verfahren wird eingestellt aufgrund eines Rechenfehlers eines Grenzbeamten"! Ich würde auch nicht wirklich annehmen, dass deine Verlobte jetzt unter "Beobachtung" steht. Das wäre eher der Fall wenn das Verfahren noch laufen würde bzw. es zu einer Strafe gekommen wäre! Dies ist aber nicht der Fall!

    Ich verstehe sehr wohl was er will! Bei jeder Kleinigkeit wird auf Paragraphen rumgeritten wo man vielleicht ein Auge zudrücken und vom "Standardparagraphen" abweichen könnte. Von flexibler Handhabung keine Spur. Und jetzt wollen die Behörden jemanden mit einem Standard-Schreiben und -Paragraphen abspeisen? Das würde ich mir auch nicht bieten lassen. Dieses Schreiben hinterläßt einen bitteren Nachgeschmack. So, als ob ich mir etwas hätte zu Schulden kommen lassen, aber man hat nicht genügend Beweise. Dem ist so aber nicht. Ein, von Steuern bezahlter Beamter, hat einen Fehler gemacht. OK, das kann passieren, wir sind alle nur Menschen. Aber den Fehler zugeben!? Na ja, dazu gehört halt Größe. Und der Mehraufwand, vom Standardschreiben abzuweichen, hält sich ja wohl in Grenzen. Wäre ich der Betroffene würde ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Zur Not mit Anwalt. Mir reichts schon lange was der Staat und seine Bediensteten sich herausnehmen.

    Gruß
    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Michael ()

  • Den Worten von @Michael kann ich persönlich nur zustimmen.
    Man lässt sich eh viel zu viel gefallen, besonders von solchen Beamten. Nur weil sie ggf. in einer besseren Position sind und einen sicheren Job (in diesem Staat) haben, sind sie nichts Besseres und dürfen sich alles erlauben und die "Normalen" wie Luft behandeln.


    Und gerade der Satz trifft es auch bei mir auf den Punkt.

    Mir reichts schon lange was der Staat und seinen Bediensteten sich herausnehmen.

  • Natürlich gibt es Unterschiede in der Art der Visas! Aber für einen Kurzbesuch geht natürlich auch ein Touristenvisum! Ich wollte damit nur mal zeigen, dass es auch ohne Probleme möglich ist für junge Ukrainerinnen ein Schengen-Visum zu bekommen. Ich kann nämlich leider die oft hier beschriebene "totale Willkür" der Botschaft in der Behandlung mit Anträgen für Visas nicht zu 100% teilen!


    Dem kann ich nur zustimmen.
    Hallo Leute, als neuer der aber schon eine Weile im Forum sich informiert möchte ich gerne auch meine Erfahrungen berichten. Auch wir ( meine ukrainische Freundin und ich) hatten grosse Furcht bei der Visa- vergabe abgelehnt zu werden.
    Was mir hier im Forum sehr geholfen hat war ein Beitrag indem stand das es das Sicherste ist bei der Wahrheit zu bleiben. Ich hatte schon grosse bedenken weil meine zukünftige Frau im Interview gesagt hat das ich sie später heiraten will ( nach dem Besuch). Man hört oft das es ein "no go" ist weil die Botschaft den Zuzug nach Deutschland unterbinden will. Dem war anscheinend in meinem Fall nicht so. Drum auch von mir noch mal der Rat einfach bei der Wahrheit zu bleiben. Liebe ist kein Grund zur Ablehnung. Mir ist auch schon geraten worden von meine Freundin von einer anderen Person, möglichst einer Frau einzuladen. Ich bin froh das ich den geraden Weg gewählt habe.

  • Man hört oft das es ein "no go" ist weil die Botschaft den Zuzug nach Deutschland unterbinden will.

    Das "no go" gibt es wenn die Bekanntschaft nicht nachvollziehbar ist.
    Jemand der z.B. eine Billige Arbeitskraft sucht muss sich dann schon sehr abmühen um die Bekanntschaft nachzuweisen.
    Das gleiche gilt wenn erkennbar ist das die Rückkehrwilligkeit nicht gegeben ist.
    Wir sind auch immer bei der Wahrheit geblieben und haben auch angegeben, das wir mit einem Schengenvisum heiraten wollen. Ok, die Überprüfung war daraufhin etwas genauer. Aber es hatte auch geklappt.
    Daher. Gute Vorbereitung ist alles. Dann klappt es auch mit dem Visa. :thumbup:

  • Meine Süße hat auch heute um 1500 wieder einen Termin für ein Besuchsvisum ab Mitte Dez. Mal sehen was es morgen/übermorgen wieder als Antwort gibt. :)

  • Hi zusammen.


    Ich habe eine Frage zur Botschaft. Meine Süße war bis gerade in der Botschaft und hatte wieder ein Interview wie im August, zwecks zweitem Schengen-Visum.
    Heute hatte sie wohl einen sehr unfreundlichen Mann vom Schalter 10.


    Hat jemand "Erfahrung" mit diesem Mann ?.


    Weil meine Süße hat bei ihm nun ein sehr ungutes Gefühl. Ganz anders als im August mit einer Frau vom Schalter 5.
    Dazu noch eine Frage. Von diesem Visum hängt nun auch bei mir VIEL ab. Was könnte ich am Freitag machen, wenn sie nun plötzlich kein Visum (mehr) bekommt, warum auch immer. Kann man sich dort direkt beschweren ?. Weil am Freitag kann sie den Pass wohl wieder abholen. Es sei hierbei zu erwähnen, dass ihre Firma ihr für dieses Visum nicht wie im August eine Bescheinigung ausstellte, dass sie dort seit über 2 Jahren beschäftigt ist. Denn leider hat wohl ihre Firma für Dezember und Januar Kurzarbeit angekündigt.


    Wie gesagt hängt nun auch bei mir eine für uns wichtige Planung davon ab. Wir haben auch wie beim letzten Mal wieder alle Dokumente beigefügt. Protokolle, Bilder... und und und.. auch wieder von mir gebuchte Flugtickets für ihre Rückreise. Dann meine Reise über Weihnachten und Neujahr in der UA, ebenso im Februar für 5 Tage.

    Einmal editiert, zuletzt von Sunshine ()

  • Ok, aber das wird bekanntlich wohl viel Zeit in Anspruch nehmen, richtig ?. Problem hierbei ist: Sie soll erst am Freitag wieder vorbeikommen, muss also am Freitag wieder über 200 km nach Kiev fahren, um dort dann eine positive oder negative Nachricht zu erhalten, Visa = genehmigt / abgelehnt.
    Wenn genehmigt ist alles OK. Aber wenn abgelehnt bleiben uns nicht mal 7 Tage um eine erfolgreiche Beschwerde einzureichen, weil bis 09.12.2011 müsste sie spätestens das Visum im Pass haben, da am 10.12. der Flug geht.
    Hat jemand schon mal direkt in der Botschaft angerufen und sich dort "beschwert" ?.
    OK, OK. ich weiß,. Noch ist ja nichts passiert. Aber ich möchte nur schon bewaffnet sein, damit ich sofort Maßnahmen bereit habe. Weil meine "Idee" wäre nämlich in diesem Fall: würde meine Verlobte am Freitag eine Ablehnung bekommen (und ich gehe nun einfach von dieser Kurzarbeit aus), dann würde ich gerne in der Botschaft anrufen und denen erklären, dass meine Verlobte genug Dokumente (wie im August) brachte, im August ebenso die Rückkehrwilligkeit genauso gegeben war, bis auf nun die Situation mit der Firma und Kurzarbeit, wofür sie ja sehr wenig kann.
    Nur habe ich etwas geplant, was nicht mal eben so schnell wieder verschiebbar ist und demnach die Planung und auch Geld total für die Tonne ist. Zumal das nun beantragte Visum wieder nur 7 Tage sein soll :S

  • aber das wird bekanntlich wohl viel Zeit in Anspruch nehmen, richtig ?

    Du weißt Doch!
    Mitschwimmen im Strom und WARTEN .....WARTEN ....... WARTEN


    Nach Abschluss der Überprüfung, die längere Zeit in Anspruch nehmen kann, wird die Botschaft Kiew Sie kontaktieren oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort der Visastelle.

    Glaube mir ob Du da anrufst oder ........ Zumal Du nicht der Antragsteller bist.
    Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren Belehren. :lol:
    Trotzdem wünsche ich Euch viel Glück in der Lotterie!

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